Protocol of the Session on April 26, 2007

Aber darin liegt nicht die wichtigste Bedeutung des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen. Die wichtigste Aufgabe dieser Behörde ist, einer Geschichtsklitterung entgegenzuwirken, die in den letzten Jahren und besonders Monaten zur Mode geworden ist.

[Beifall bei der FDP]

Das ist eine Geschichtsklitterung, derer die Täter von einst sich bedienen, um ihr Handeln zu rechtfertigen, um ihr Handeln als rechtsstaatlich hinzustellen. Aber – das dürfen wir nicht vergessen – es war ein Handeln, mit dem die Menschenrechte von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes mit Füßen getreten wurden.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wenn heute ehemalige Angehörige der Staatssicherheitskräfte der ehemaligen DDR öffentlich auftreten, um Gedenk- und Diskussionsveranstaltungen zu stören und dort ihr Gedankengut zu verbreiten, ist es wichtig, dass ihnen unsere Zivilgesellschaft eine klare Ablehnung entgegensetzt. Dazu müssen wir diejenigen Mechanismen stärken, die uns die Aufklärung vergangenen Unrechts ermöglichen. Wir müssen deutlich machen, dass unsere Gesellschaft bei der Bewältigung einer deutschen Diktatur aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt hat. Dieser Erkenntnis dient nicht zuletzt die Tätigkeit des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen.

Ich komme zu meinem Eingangssatz zurück. Die Verantwortung, die wir heute tragen, ist die Verantwortung gegenüber den Opfern, die Verantwortung gegenüber denen, die Menschen in einem unmenschlichen System waren. Unsere Verantwortung als Berliner Parlamentarier ist, dafür zu sorgen, dass die Opfer des Systems DDR weiter rehabilitiert, weiter betreut und weiter ernst genommen werden.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den Grünen]

Sie sind nicht nur „Versorgungspositionen“, sondern auch Zeugen dessen, was nicht öffentlich verdrängt und nicht vergessen werden darf. Aufklärung bedingt diese Verantwortung. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Aufklärung jetzt und auch in Zukunft nicht aufhört.

Der Jahresbericht 2006 des Berliner Beauftragten für die Stasi-Unterlagen ist ein Dokument dieser Tätigkeit. Er ist auch ein Dokument dieser Verantwortung, einer Verantwortung, die uns auch den Weg in die Zukunft weisen wird. Dem Berliner Beauftragten für die Stasi-Unterlagen gebührt dafür Dank und Anerkennung. Lassen Sie uns diesen Weg der Aufklärung und Verantwortung gemeinsam weitergehen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Jotzo! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Jahresbericht 2006 als 13. Tätigkeitsbericht des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist damit vorgelegt und besprochen worden. – Für den Bericht und die ansonsten geleistete Arbeit bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal herzlichen Dank! Weiterhin gute und erfolgreiche Arbeit!

[Beifall]

Ich unterbreche nun die Sitzung bis zum Vorliegen des Auszählungsergebnisses zur Wahl des Vizepräsidenten und der weiteren Richter bzw. Richterinnen für den Verfassungsgerichtshof.

[Unterbrechung der Sitzung von 20.59 bis 21.18 Uhr]

Meine Damen und Herren! Ich bitte, wieder Platz zu nehmen und die Diskussionsrunden zu beenden oder an den Rand des Plenarsaals oder am besten hinaus zu verlegen.

lfd. Nr. 13:

Wahl

Die Präsidentin, den Vizepräsidenten sowie fünf Richterinnen/Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin

Wahlvorlage Drs 16/0140

Jetzt liegen die Ergebnisse für die Wahl des Vizepräsidenten und der übrigen Richter vor. Zuerst kommt die Wahl des Verfassungsgerichtshofpräsidenten: Kandidat Herr Michael Hund. Abgegebene Stimmen: 144. Davon ist ein Wahlzettel ungültig, und es gibt zwei Stimmenthaltungen. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit sind maßgeblich 141 Stimmen. Daraus ist das Quorum von zwei Dritteln 94. Mit Ja haben für Herrn Hund 133 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 8 Abgeordnete gestimmt. Damit ist die Wahl von Herrn Michael Hund zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt.

Ich frage Sie, Herr Hund, ob Sie die Wahl annehmen.

[Michael Hund: Ja, ich nehme die Wahl an!]

Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Es geht weiter mit der Wahl der Kandidatin Dr. Evelyn Kenzler. Abgegebene Stimmen: 144. Davon drei Wahlzettel ungültig. Fünf Stimmenthaltungen. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit maßgeblich sind

136 Stimmen. Daraus ergibt sich das Quorum von 91 Stimmen. Mit Ja haben 86 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 50 Abgeordnete. Damit ist die Wahl von Frau Dr. Kenzler mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht erfolgt.

Dann komme ich zur Wahl des Kandidaten Ralf Körner. Abgegebene Stimmen: 144. Davon ein Wahlzettel ungültig. Vier Stimmenthaltungen. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit maßgeblich sind 139 Stimmen. Daraus ergibt sich das Quorum von 93 Stimmen. Mit Ja haben 130 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 9 Abgeordnete. Damit ist die Wahl von Herrn Ralf Körner zum Richter des Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Ich frage Sie, Herr Körner, ob Sie die Wahl annehmen.

[Ralf Körner: Herr Präsident! Ich nehme die Wahl an!]

Danke schön!

[Beifall bei der SPD, der CDU, den Grünen und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Dann komme ich zur Wahl der Kandidatin Dr. Heike Krieger. Abgegebene Stimmen: 144. Davon ein Wahlzettel ungültig. Keine Stimmenthaltung. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit maßgeblich sind 143 Stimmen. Daraus ergibt sich das Quorum von 96 Stimmen. Mit Ja haben 132 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 11 Abgeordnete. Damit ist die Wahl von Frau Dr. Heike Krieger zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Ich frage Sie, Frau Dr. Krieger, ob Sie die Wahl annehmen.

[Dr. Heike Krieger: Herr Präsident! Ja, ich nehme die Wahl an!]

Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Dann komme ich zur Wahl des Kandidaten Johann Müller-Gazurek. Abgegebene Stimmen: 144. Davon kein Wahlzettel ungültig. Zwei Stimmenthaltungen. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit maßgeblich sind 142 Stimmen. Daraus ergibt sich das Quorum von 95 Stimmen. Mit Ja haben 135 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 7 Abgeordnete. Damit ist die Wahl von Herrn Johann Müller-Gazurek zum Richter des Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Ich frage Sie, Herr MüllerGazurek, ob Sie die Wahl annehmen.

[Johann Müller-Gazurek: Herr Präsident! Ich nehme die Wahl an!]

Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Dann komme ich zur Wahl des Kandidaten Dr. HansPeter Rueß. Abgegebene Stimmen: 144. Davon ein Wahlzettel ungültig. Zwei Stimmenthaltungen. Für die Ermittlung der Zweidrittelmehrheit maßgeblich sind 141 Stimmen. Daraus ergibt sich das Quorum von

94 Stimmen. Mit Ja haben 137 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 4 Abgeordnete. Damit ist die Wahl von Herrn Dr. Hans-Peter Rueß zum Richter des Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Ich frage Sie, Herr Dr. Rueß, ob Sie die Wahl annehmen.

[Dr. Hans-Peter Rueß: Herr Präsident! Ich nehme die Wahl an!]

Danke schön!

[Beifall bei der SPD, der CDU, den Grünen und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Mir wird gerade gesagt, dass die Linksfraktion eine Unterbrechung der Sitzung wünscht und dass Ältestenrat zusammentreten soll. Das hätte ich sonst auch vorgeschlagen, weil sich daraus eine Reihe von Fragen ergibt, die wir vor der Vereidigung klären müssen. Ältestenrat ist oben, wo Ältestenrat immer ist. Ich unterbreche die Sitzung für eine halbe Stunde.

[Unterbrechung der Sitzung von 21.25 bis 22.41 Uhr]

Wir fahren dann fort. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Die Beratung im Ältestenrat hat auch ergeben, dass der gewählte Vizepräsident gleich vereidigt werden kann und dann auch im Amt ist, dass aber die Wahl und Vereidigung der übrigen Richter nicht fortgesetzt werden kann, weil nicht feststeht, welche Richter, die jetzt noch die Amtsgeschäfte führen, dafür ausscheiden. Wir haben nur fünf Kandidaten gewählt, aber sechs, die ihre Geschäfte fortführen, obwohl ihre Amtszeit schon beendet ist. Deshalb kann die Wahl nicht fortgeführt werden. Alles Weitere wird zwischen den Fraktionen beraten.

Wir schreiten nun erst zur Vereidigung, und dann gibt es noch eine Erklärung nach § 66 der Geschäftsordnung.

Herr Michael Hund, ich bitte Sie jetzt, hier in die Mitte zu treten, damit wir die Ernennung und Vereidigung gemäß §§ 4 und 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes vornehmen können. Frau Diwell bitte ich mitzukommen.

Hiermit ernenne ich Sie, Herr Hund, entsprechend Ihrer Wahl zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und übergebe Ihnen die Ernennungsurkunde.