Landesrechtliche Voraussetzungen für das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung schaffen – Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 3 gemäß Drucksache 15/4803. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes. Wer so gemäß der Drucksache 15/4803 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig beschlossen.
Zum FDP-Antrag Drucksache 15/ 15/4706 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Erledigungserklärung. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Erprobungsregelungen verstetigen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/4946.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag Drucksache 15/4946 jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind Grüne und CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Das ist die FDP. Dann ist das bei Enthaltung der FDP mit der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Ich bleibe Ihnen auch nicht einige Beispiele schuldig: Institutionen der Seniorenvertretungen unserer Stadt werden zukünftig nicht mehr gewählt, sondern von den politisch Verantwortlichen berufen. Das ist eine deutliche Verschlechterung der heutigen Situation. Ein von allen sachkundigen Vertretern gewünschter und geforderter Beauftragter bzw. eine Beauftragte für Seniorinnen und Senioren wurde schlichtweg abgelehnt. Ich frage mich, wann man bei Rot-Rot endlich lernt, auf Betroffene und Sachverständige zu hören, und die Ignoranz und Arroganz ablegt.
Auch der hehre Anspruch, nunmehr alle Vertretungsformen gesetzlich festzuschreiben und sie mit entsprechenden Ausstattungsmerkmalen zu versehen, ist nicht erreicht worden. Finanzielle Hilfen werden nur so weit, wie es die Haushaltsmittel zulassen, gewährt. Das bedeutet schlichtweg, dass man bei permanent knappen Kassen damit rechnen muss, dass – wenn überhaupt – nur sehr geringe Mittel zur Verfügung stehen werden.
Wir haben eine solide Ausstattung gefordert und in unserem Entwurf festgeschrieben. Wir haben einen Beauftragten gefordert und die Aufgaben beschrieben. Wir haben Wahlen für die bezirklichen Vertretungen gefordert.
Gesetz zur Förderung von Beteiligungsrechten für Seniorinnen und Senioren im Land Berlin (Berliner Seniorenförderungsgesetz – BerlSenFöG)
Ich eröffne die II. Lesungen und schlage vor, die Einzelberatungen der acht bzw. zehn Paragraphen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Paragraphen 1 bis 8 bzw. 1 bis 10 gemäß den Drucksachen 15/5127 und 15/4572.
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Zuerst erteile ich der Fraktion der CDU das Wort, und zwar Herrn Abgeordneten Uwe Schmidt. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erfüllt mich mit Stolz, dass ich meine letzte Rede vor diesem Haus zu einem Seniorengesetz für Berlin halten kann, welches wir heute abschließend beraten wollen. Dass wir allerdings dieses vorliegende Gesetz verabschieden sollen, erfüllt mich mit Traurigkeit und auch ein wenig mit Ärger. Ähnlich wie beim Gleichberechtigungsgesetz ist eine Initiative der CDU-Fraktion vorausgegangen und ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, welcher offensichtlich den entscheidenden Druck ausgeübt hat, so dass von Seiten der rot-roten Koalition, wenn auch anfänglich sehr dilettantisch, nachgekarrt wurde.
Wir hatten versprochen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen und es in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Das ist uns gelungen. Leider endet hier auch der erfreuliche Teil. Die Koalition und der Senat haben wieder einmal eine Chance verpasst, ein Gesetz derart zu gestalten, dass die Betroffenen es ohne wesentliche Kritik akzeptieren könnten. Wir alle haben uns viel Zeit genommen, um von den Vertretungen der Senioren und Seniorinnen ihre Wünsche und Forderungen, ihre Erfahrungen und ihre Bereitschaft auf Mitarbeit zu erfahren. Die CDU hat sich bemüht, die gewonnenen Erkenntnisse durch entsprechende Änderungen in ihrem Gesetzentwurf zu berücksichtigen und dadurch ein breit zu akzeptierendes Papier zu entwickeln, aber – wie kann es anders sein – keine Mehrheit im Hause gefunden. Wie so häufig in den vergangenen Jahren wurde ein Antrag der Opposition durch einen viel schlechteren der Koalition ersetzt.
Keine dieser Forderungen – und ich wiederhole mich gern –, bei denen wir uns im Einklang mit allen Seniorenvertretungen befinden, fand Gehör bei der Koalition. Sie werden verstehen – und ich werbe um dieses Verständnis auch bei den Seniorinnen und Senioren Berlins –, dass wir einem derart lückenhaften Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. Wir werden uns deshalb enthalten.
Sie können aber sicher sein, dass ich als Betroffener in Zukunft aktiv und sehr intensiv auf eine Optimierung des Gesetzes dringen werde. Da ich am Ende des Monats mein Abgeordnetenhausmandat niederlegen werde, möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen sowie allen Mitarbeitern des Hauses für eine gute Zeit zu bedanken. – Ich wünsche Ihnen alles Gute und den Seniorinnen und Senioren Berlins erst recht. – Vielen Dank!
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Schmidt! – Dies war Ihre letzte Rede vor diesem Haus, denn Sie legen Ihr Abgeordnetenhausmandat mit Wirkung zum 31. Mai 2006 nieder. Sie sind seit Januar 1991 Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen. Für Ihre Fraktion zeigten Sie eine besondere Kompetenz bei speziellen Fragen, die mit Tieren zu tun haben – Tierhaltung und Tierschutz –, und vor allem als behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion der CDU. Ihre Tätigkeit und Ihr Engagement als Betriebsrat und als Mitglied vielfältiger
Die Festlegung auf ein Berufungsverfahren für die Mitglieder in den Bezirksvertretungen hat in den Bera
tungen zu Kritik geführt. Auch die Fraktion der SPD hatte zunächst die Vorstellung, gerade durch ein demokratisch legitimiertes Wahlverfahren, das Herr Schmidt hier eben noch einmal vorgeschlagen hat, in einer öffentlichen Versammlung die Seniorenmitwirkung stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Die Stellungnahmen aus den Senatsverwaltungen haben uns jedoch überzeugt, dass dieses Verfahren nicht zwingend demokratisch legitimiert wäre. Die Einladung zu einer Wahl über eine öffentliche Bekanntmachung und die Durchführung der Wahl in einer Versammlung erfüllen die Kriterien nicht, die man an ein demokratisch legitimiertes Verfahren stellen muss. Diese Überlegung und die Tatsache, dass es in Berlin in einem Bezirk akzeptiert und gute Praxis ist, die Mitglieder in einem Berufungsverfahren zu bestimmen, haben uns überzeugt, dass dies ein akzeptabler Weg für alle Bezirke ist. Die CDU als Oppositionsfraktion kann es sich erlauben, an einem so genannten Wahlverfahren entgegen allen Stellungnahmen festzuhalten. Sie muss das politisch nicht umsetzen, was sie geradezu fahrlässig in ihrem Gesetzentwurf formuliert hat.
Sie kann auch einen Landesseniorenbeauftragten den Gremien zur Seite stellen wollen, sie muss nicht darlegen, wie sich die Aufgabenverteilung zwischen den Gremien und dem Landesseniorenbeauftragten darstellt, und sie kommt auch nicht in die Verlegenheit – Gott sei Dank! werden einige sagen –, die finanziellen Mittel für diesen hauptamtlichen Mitarbeiter zur Verfügung stellen zu müssen. Es ist ein Vorrecht der Opposition, alles zu fordern, aber nichts verantworten zu müssen. Wir hingegen haben uns gegen diese zusätzliche Funktionsstelle eines Beauftragten ausgesprochen, weil wir mit der klaren Aufgabenzuweisung für die unterschiedlichen Gremien mehr Informations-, Anhörungs- und Rederechte in den Bezirksverordnetenversammlungen – nur im Rahmen des Bezirksverwaltungsgesetzes – möglich machen.
gesellschaftlicher Gruppierungen haben Sie ausgezeichnet. Ich bin sicher, dass Sie Ihrer Fraktion auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Herr Schmidt! Wir bedanken uns für Ihre parlamentarische Arbeit in vier Legislaturperioden und wünschen Ihnen für die Zukunft alles, alles Gute.