Protocol of the Session on May 4, 2006

Denn so lange ist es noch nicht her, dass PDS-Abgeordnete in der Zeit der großen Koalition Gewalttaten am 1. Mai bewusst unterstützt haben und in den folgenden Innenausschusssitzungen der Polizei die Schuld an den Auseinandersetzungen gegeben haben mit Argumenten, die damals schon gefährlich waren. Ich gebe Ihnen den Rat: Sehen Sie sich die Innenausschussprotokolle der letzten Jahre bis 2001 einmal an!

[Doering (Linkspartei.PDS): Gerne!]

Wenn Sie Ihre Formulierungen dort nachlesen werden, werden Sie sicherlich feststellen, dass Sie sich gerade in den letzten Jahren in Ihrer Koalition geändert haben.

Im Gegensatz zu damaligen Opposition verteilt die CDU vor der 1.-Mai-Veranstaltung heute Flugblätter mit dem Inhalt, den ich Ihnen einmal vorlesen möchte – das ist die heutige Opposition! –:

Aufruf zum 1. Mai 2006

20 Jahre Randale am 1. Mai sind genug. Feiern Sie mit den Mitgliedern CDU Friedrichshain-Kreuzberg auf den Straßen, Plätzen, Parkanlagen unseres Bezirks den Tag der Arbeit!

[Gelächter des Abg. Brauer (Linkspartei.PDS) – Doering (Linkspartei.PDS): Das von der CDU!]

Zeigen Sie Bürgersinn, zeigen Sie den Chaoten die Rote Karte! Nehmen wir ihnen gemeinsam die Chance, Friedrichshain-Kreuzberg erneut durch Gewalt zu schädigen!

[Brauer (Linkspartei.PDS): Das ist wahre Poesie! – Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

Wenn Sie jetzt von Erfolg reden, ist es doch so, dass Sie mit einem Teil der Gewalt heute in einer Koalition sind und die heutige Opposition ihrer Verantwortung vor Ort gerecht wird, das heißt, den Innensenator und die Menschen vor Ort unterstützt. Hören Sie auf, Herr Ratzmann, mit einer Formulierung, die mich immer stört: Die Menschen, die in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen, haben sich niemals mit der Gewalt solidarisiert!

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Wer hat das denn gesagt?]

Sie waren immer gegen diese Gewalt. Sie waren teilweise ohnmächtig dagegen, was in ihrem Bezirk passiert. Denn Friedrichshain-Kreuzberg ist ein Bezirk, der gerade durch seine Modernisierung, durch das Engagement der Menschen, die in diesem Bezirk wohnen, enorm aufgewertet worden ist. Sie möchten, dass Friedrichshain-Kreuzberg ein ganz normaler Bezirk in dieser Stadt wird. Geben wir dem Bezirk in den nächsten Jahren diese Chance! Nehmen wir alle unsere politische Verantwortung in diesem Haus wahr! – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Danke schön! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Stunde erledigt.

Ich rufe als Priorität der Fraktion der Linkspartei.PDS auf – und der Prioritätensetzung haben sich die Fraktion der FDP und die Fraktion der SPD angeschlossen –

lfd. Nr. 4 a:

a) I. Lesung

Achtes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5038

b) I. Lesung

Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006

Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5039

Hier im Haus sind schon lange Wochen tagende Kommissionen für weniger eingerichtet worden, und am Ende kam trotzdem nichts dabei heraus. Das ist das Bedeutendste und für mich Erfreuenste an dieser Angelegenheit: Alle Fraktionen dieses Hauses verständigen sich darauf, an drei wesentlichen Punkten die Verfassung des Landes Berlin zu ändern. Alle Fraktionen dieses Hauses erweisen sich als fähig, konzentriert und ohne große Pokerei zu arbeiten. Sie erweisen sich als fähig, sich aufeinanderzu zu bewegen und sich innerhalb kürzester Zeit auf ein gemeinsames Reformprojekt zu verständigen, welches nicht als Kleinarbeit abgetan werden kann. Ja, es ist selten, dass Gesetzentwürfe in diesem Haus nicht von der Verwaltung erarbeitet und dann hier diskutiert werden, es ist selten, dass ein solcher Antrag, wie es in unserer Verfassung heißt, „aus der Mitte des Abgeordnetenhauses“ herrührt.

Mich hat beeindruckt, wie groß die Mitte dieses Hauses im vorliegenden Fall ist. Deshalb freue ich mich und möchte mich noch einmal ausdrücklich für das bedanken, was ich an Kollegialität erlebt habe – und zwar bei den beteiligten Abgeordneten Ratzmann, Ritzmann, Henkel und Gaebler. Das war eine konstruktive Sache, das war

Wir werden das Quorum für die Volksinitiative von 90 000 Einwohnern auf 20 000 absenken. Wir werden sechzehn- und siebzehnjährigen Einwohnern die Möglichkeit geben teilzunehmen. Wir werden sämtliche Ausschlusstatbestände für die Volksinitiative streichen. Das heißt, wir werden zukünftig eine Volksinitiative haben,

die alle rechtlich zulässigen Themenbereiche umfasst, mit denen das Parlament sich befasst. Wir werden die Volksgesetzgebung auf Landesebene erweitern, das heißt, wir werden sämtliche Hürden absenken. Das Verfahren wird volksbegehrensfreundlicher, weil wir Sammlungsfristen verdoppelt haben. Wir haben auch vor – das wird eine der Aufgaben sein, wenn wir diese Verfassungsänderung über die Bühne bekommen haben – im Gesetz über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid Verfahrenserleichterungen durchzuführen, unter anderem auch die freie Sammlung möglich zu machen, wenngleich Eintragungsstellen weiter existieren werden. Wir haben es, wenngleich bei sehr hohen Hürden, möglich gemacht, dass künftig über Verfassungsänderungen abgestimmt werden kann.

Wir haben auch Klarstellungen in den Gesetzentwurf eingefügt: Es wird künftig in Berlin nicht mehr diskutiert werden müssen, ob Haushaltsauswirkungen eines Volksbegehrens, eines Volksentscheids möglich sind. Sie werden möglich sein in Berlin. Berlinerinnen und Berliner werden auch über Dinge entscheiden können, die Geld kosten. Das ist einer der Punkte, die in den Landtagen aller anderen Bundesländer und auch auf Bundesebene am meisten umstritten sind, ob Bürgerinnen und Bürgern überhaupt zuzumuten ist, sich Gedanken um finanzielle Auswirkungen ihres eigenen politischen Wollens zu machen.

eine ordentliche Arbeit trotz aller unterschiedlicher Positionen im einzelnen Fall!

Der gleiche Dank gilt auch den Referenten der Fraktionen in diesem Bereich, die einen Haufen der Arbeit fleißig weggetragen haben, so dass wir innerhalb weniger Monate zu einem solchen Antrag gekommen sind.

Was wird anders werden? – Wir werden die Kontrollrechte der einzelnen Abgeordneten und des Abgeordnetenhauses insgesamt ausbauen, soweit dies die Einsicht in Akten und die Befragung von Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin in Unternehmen, Vereinen und Stiftungen betrifft. Das ist eine Modernisierung, die dringend nötig war. Denn angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr staatliches und Handeln der Stadt Berlin in privatrechtlichen Vereinigungen, Unternehmen, abspielt, muss die Kontrolle des Parlaments auch über solches Handeln gesichert sein. Dafür braucht man die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen fehlen bislang. Sie werden künftig in der Verfassung von Berlin verankert sein. Dies wird dazu führen, dass wir die Möglichkeit haben, die Verwaltung des Landes Berlin und auch die Unternehmen des Landes Berlin stärker zu kontrollieren, als das bisher der Fall war.

Wir werden die Verantwortlichkeit des Regierenden Bürgermeisters gegenüber dem Abgeordnetenhaus für die Arbeit des Senats stärken. Das heißt, wir werden die Wahl und Abwahl von Senatsmitgliedern durch Ernennungs- und Entlassungsverfahren ersetzen. Die eine oder der andere von Ihnen werden sich vielleicht daran erinnern, dass ich schon einmal an dieser Stelle stand und erklärt habe, warum für meine Fraktion eine solche Änderung eigentlich nicht in Betracht kommt. Im Gesamtpaket war sie dann doch vorstellbar. Ich denke, es ist angesichts der Tatsache, dass Koalitionen ohnehin die Arbeit einer solchen Regierung tragen müssen, dem Regierenden Bürgermeister ein solches Recht zuzugestehen – darauf habe ich damals hingewiesen. Da ist es uns, der Fraktion der Linkspartei, allerdings am schwersten gefallen.

Schließlich – dies lag mir und meiner Fraktion besonders am Herzen – werden wir die Rechte der Berlinerinnen und Berliner stärken. Sie werden es leichter haben, zukünftig mitzuwirken an der Politik ihrer Stadt. Dies beginnt, wenn wir unsere Verfassungsänderung beschlossen haben, schon am 17. September 2006, wenn die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen sind, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Wir haben Gravierendes verändert. Ich kann allerdings auch nicht verhehlen, dass meine Fraktion sich gefreut hätte, wenn wir im Bereich von direkter Demokratie weiter gegangen wären.

Wir haben schließlich – das finde ich auch nicht ganz irrelevant –, künftig nicht mehr nur Gesetze als taugliche Gegenstände von Volksbegehren und Volksentscheiden, sondern auch sonstige Gegenstände der politischen Willensbildung. Das heißt, es wird zukünftig so sein, dass nahezu alles, worüber dieses Parlament entscheiden kann, auch auf dem Wege der Volksinitiative, des Volksbegehrens, des Volksentscheids durchgesetzt werden kann. Das ist in der Tat ein rapider Schritt nach vorn.

Erinnern wir uns daran, wo wir am Beginn dieser Legislaturperiode standen: Berlin war Schlusslicht bei den bezirklichen Mitwirkungsmöglichkeiten, Berlin war Schlusslicht bei den Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Landesebene. Auf der bezirklichen Ebene haben wir uns von Platz 16 auf Platz 1 katapultiert, wenn man dem Verein „Mehr Demokratie e. V.“ glauben kann. Auf der Landesebene wird es nicht ganz dafür reichen, aber immerhin geben wir die rote Laterne ab.

Ich habe es vorhin schon gesagt: Meine Fraktion ist der grundsätzlichen Ansicht, dass nur Relevanzhürden gebraucht werden und im Übrigen die Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner zählen soll. Wer kann ernsthaft sagen, dass ein Parlament nach einer Wahl mit Beteiligung von 45 % allein befugt ist, für die Berlinerinnen und Berliner mit Zweidrittelmehrheit die Verfassung zu ändern? Und wie viele Berlinerinnen und Berliner sind in einem solchen Willen eigentlich repräsentiert?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Die restliche Minute habe ich gar nicht gebraucht. Es ist eben selten, dass man 10 Minuten Zeit hat, um über einen Gesetzentwurf zu diskutieren, über den wir uns alle einig sind. – Schönen Dank!

Danke schön! – Jetzt hat Herr Henkel von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Anträgen beraten wir eine der weitestgehenden Verfassungsänderungen, die das Land Berlin in seiner Geschichte erlebt hat. Das Ergebnis unserer Beratungen kann sich, wie ich meine, sehen lassen. Es wird niemanden verwundern, dass die Verhandlungsführer der einzelnen Fraktionen unterschiedliche Prioritäten hatten. Der Kollege Lederer hat darauf hingewiesen. Dennoch verliefen die Beratungen sehr konstruktiv und sachlich. Auch dafür möchte ich mich bei allen beteiligten Kollegen herzlich im Namen meiner Fraktion bedanken. Herr Kollege Lederer, ich bin Ihnen schon dankbar, dass Sie wenigstens den Nachsatz gebracht haben, dass ohne uns vielleicht das eine oder andere anders gelaufen wäre! Meine Fraktion wurde schon unruhig bei dem mir widerfahrenen Lob an dieser Stelle.

Deshalb werden wir gucken müssen. Wir werden schauen müssen, wie sich in den nächsten Jahren dieses Instrument bewährt, ob es sich bewährt, ob die Hürden tatsächlich nicht noch weiter abgesenkt werden müssen, um die Mitwirkung der Berlinerinnen und Berliner real möglich zu machen. Wenn wir in 5 Jahren feststellen, dass das Instrument nicht genutzt wird, dann sind wir gefragt. Dann liegt es gewiss nicht an den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, sondern dann liegt es an dem Parlament und daran, dass zu hohe Hürden in diese Verfassung geschrieben worden sind. Und dann werden wir das ändern müssen. Wir werden es dann auch ändern. Angesichts des klaren Bekenntnisses von fünf Fraktionen dieses Hauses zu einer solchen Änderung bin ich optimistisch, dass es gelingen wird.

Ich weiß, dass unser Koalitionspartner, die SPD, ursprünglich eine ganz andere Sicht auf die Dinge hatte. Ich weiß, dass die SPD der Meinung war, das, was in den Bezirken eingeführt wurde, sollten wir erst noch eine Weile ausprobieren und dann sehen. Deshalb freue ich mich besonders, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD sich noch darauf eingelassen haben, es in dieser Legislaturperiode wenigstens zu probieren und dass es letztlich gelungen ist und gut war, dass Sie mutig waren und wir es probiert haben.

Ich freue mich auch über die Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen von der CDU – dem Kollegen Henkel habe ich schon gedankt. Vor einem Jahr war für mich nicht vorstellbar, dass Sie sich so konstruktiv in einen solchen Prozess einbringen. Das ist eine klasse Sache, und ich kann an dieser Stelle nur festhalten, dass auch die CDU sich da bewegt hat. Das ist ein gutes Zeichen für Berlin, es ist auch ein gutes Zeichen für dieses Haus. – Na ja, wenn ich ganz ehrlich bin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Ohne Sie am Tisch wäre es sicher leichter gewesen, mich mit unseren eigenen Vorstellungen, mit den Fraktionsvorstellungen der Linken, in dieser Runde durchzusetzen. Aber am Ende hat es in der Tat einen Eigenwert, dass alle Fraktionen dieses Hauses bei diesem Projekt mitgemacht haben.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir werden jetzt im Rechtsausschuss noch einmal prüfen müssen, ob das redaktionell alles so bleiben kann, ob der Gesetzentwurf so trägt. Und dann hoffe ich, dass es uns in zwei Wochen, also am 18. Mai, möglich ist, in diesem Hause mit sämtlichen Stimmen der Mitglieder – so hoffe ich – diese Verfassungsänderung zu beschließen. Ich werbe für die Zustimmung, und ich werbe auch dafür, dass alle Fraktionen des Hauses und hinter ihnen stehenden Parteien die Berlinerinnen und Berliner auffordern, am 17. September zur Volksabstimmung zu gehen: nicht nur ihre Stimme abzugeben, sich nicht nur an der Berliner Wahl zu beteiligen, sondern in der Tat auch für Ja zu stimmen, für ein Ja für mehr Demokratie für die Berlinerinnen und Berliner.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Das ausgehandelte Gesetzespaket enthält, wenn Sie so wollen, drei Säulen. Auch hierauf ist hingewiesen worden. Erstens Regelungen zur Ausweitung der Kontrollrechte der einzelnen Abgeordneten, zweitens Regelungen zur Stärkung der Verantwortlichkeit des Regierenden Bürgermeisters, die so genannte Richtlinienkompetenz, und drittens Erleichterungen für die Durchführung von Volksinitiativen und der Volksgesetzgebung als Instrumente der direkten Demokratie in Berlin. – Worum geht es im Einzelnen? Auch hier muss man in der Abgrenzung sehen, dass man nicht redundant wird.

Mit der Aufnahme eines eigenständigen Akteneinsichtsrechts für Abgeordnete in Artikel 45 der Berliner Verfassung wird nunmehr endlich der aus unserer Sicht unsägliche Zustand beendet, dass der Berliner Abgeordnete bislang in seiner Stellung als Volksvertreter schlechter gestellt war als in seiner Rolle als Bürger der Stadt. Als MdA hatte er keinen Anspruch auf eine Einsicht in die Akten der Verwaltung, als Bürger hatte er immerhin die Möglichkeit, nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht zu nehmen. Schon aus diesem Grund hat sich unser Vorhaben gelohnt.

Mit der Erweiterung der Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters geht für uns als CDU-Fraktion ein seit langem gehegter Wunsch in Erfüllung. Endlich erhält der Regierende Bürgermeister unseres Landes die verfassungsrechtliche Stellung, die ihm als Regierungschef gebührt. Er erhält das Recht, seine Senatoren zu ernennen und zu entlassen, und er erhält Richtlinienkompetenz. Berlin nimmt damit Abschied vom bisherigen Senatsprinzip, nach dem der Regierende lediglich Primus inter Pares war. Zukünftig hat die deutsche Hauptstadt als Land Ber

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist etwas schwierig, wenn fünf Fraktionen gemeinsam einen Antrag einbringen, dass jede dann zehn Minuten lang irgendetwas anderes Originelles dazu sagt.

Am Anfang muss ich aber doch betonen, dass das hier wirklich eine große Stunde des Parlaments ist, weil es gelungen ist, bei einer Frage, die als Verfassungsänderung eine entsprechende qualifizierte Mehrheit, eine Zweidrittelmehrheit dieses Parlaments braucht, alle Fraktionen an einen Tisch zu bekommen und letztendlich zu einem Ergebnis zu kommen. Mit diesem sind vielleicht nicht alle in jedem Detail glücklich, insgesamt trägt es aber gut. Sowohl die einzelnen Fraktionen als auch das Parlament insgesamt können sich sehen lassen. Das ist ein großer Erfolg, der auch einer oft verbreiteten Politik- und Parlamentsverdrossenheit entgegenwirkt. Deshalb können wir gemeinsam stolz auf das sein, was wir in den vergangenen Monaten geleistet haben und was wir mit diesem Gesetz vorgelegt haben.

lin sozusagen einen echten Ministerpräsidenten, der allein gegenüber dem Parlament verantwortlich zeichnet. Auch diese Änderung ist für Berlin ein großer, ein guter und auch ein richtiger Schritt.

Schließlich und letztlich enthält das vorliegende Paket auch eine Erleichterung für die direkte Demokratie in unserem Verfassungsleben. Es wird Sie nicht überraschen, dass dies für meine Fraktion die meisten Probleme mit sich brachte, denn in der Vergangenheit gehörten wir – Herr Dr. Lederer hat es gesagt – eher zu den Skeptikern bei Dingen wie Volksinitiative oder Volksbegehren. Aber wir wollten den Erfolg dieser Verfassungsdiskussion und ein Ergebnis. Bewegt haben wir uns in der Sache, weil es für meine Fraktion eine wesentliche Rolle gespielt hat, zu einer Verbesserung der Berliner Verfassungslage in Bezug auf Akteneinsichtsrecht und Richtlinienkompetenz zu gelangen. Dies allein war es allerdings nicht. Gerade machen wir in Berliner Bezirken unsere Erfahrungen mit den geschaffenen Instrumenten direkter Bürgerbeteiligung. Ich denke dabei insbesondere an meine Kreuzberger Freunde, die mit gutem Zuspruch ein Bürgerbegehren gegen die Umbenennung der Kochstraße in Rudi-DutschkeStraße zu laufen haben. In diesem Zusammenhang ist mir deutlich geworden, dass für die Elemente der direkten Bürgerbeteiligung auf Landesebene die Quoren nach aktueller Rechtslage viel zu hoch sind – so hoch, dass sie quasi unüberwindbare Hürden darstellen. Dass dies nicht so bleiben kann, wenn man es mit direkter Demokratie ernst meint, war in der Diskussion relativ schnell klar. Wenn wir die Instrumente schon haben, dann müssen wir sie bei aller gebotenen Vorsicht, die wir immer noch für richtig erachten und für die wir immer noch werben, doch immerhin so gestalten, dass eine realistische Chance für einen Gebrauch der vorgesehenen Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung besteht. In den Verhandlungen waren wir im Grunde immer sehr nahe an der Position der SPD. – Herr Kollege Gaebler! Wenn Sie die Verhandlungen noch einmal reflektieren, dann werden Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie teilweise deutlich strenger und rigider sein wollten als wir.