Dann ist der Kollege Eßer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Eßer! Wie Sie wissen, hat die BSR nach einer europaweiten Ausschreibung die Angebote geprüft und im Jahr 2004 Verträge zur Beseitigung der Kapazitäten des Berliner Hausmülls, der Siedlungsabfälle, die durch die Müllverbrennungsanlage in Ruhleben nicht beseitigt werden können, geschlossen. Die damals abgeschlossenen Verträge haben auf der einen Seite die mechanische Abfallbehandlung von Restabfall zum Gegenstand. Auf der anderen Seite hat eine Bietergemeinschaft der MEAB mit einem Privaten die Beseitigung von Restabfall übernommen. Dann hat es – wie Sie wissen – im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Public-Private-Partnership der BSR mit einem Privaten gegeben. Die dazu abgeschlossenen Entsorgungsverträge sehen vor, dass die MEAB auch die unvorbehandelten Siedlungsabfälle aus Berlin einer geordneten Beseitigung zuführt. Darüber hinaus – das muss man wissen – hat die MEAB aber auch Verpflichtungen zur Beseitigung der Siedlungs- und Bauabfälle aus den brandenburgischen Landkreisen, u. a. aus Prignitz, Oberhavel, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung auf Veranlassung dieses Abgeordnetenhauses schon im Jahr 2004 veranlasst, dass die entsprechenden Verträge zur Entsorgung des Berliner Siedlungsabfalls geschlossen werden. Diese Verträge werden eingehalten. Das, was bei der Entsorgung der Berliner und der Brandenburger Siedlungsabfälle die MEAB tun muss, ist, die Behandlung und Entsorgung dieser Abfälle nach den Verträgen, die die Privaten mit ihnen geschlossen haben, bzw. nach den Verträgen, die die MEAB mit dem Land Brandenburg hat, sicherzustellen. In den entsprechenden Gremien, z. B. im Aufsichtsrat, wirkt der Senat darauf hin, dass die entsprechenden Berliner Siedlungsabfälle in einer Weise einer solchen Entsorgung zugeführt werden, die den EU-Richtlinien, auch dem Einhalten der Zeitpläne, entspricht. Ein Anlass für eine Besorgnis, dass ggf. Verträge nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, hat der Berliner Senat nicht.
Frau Senatorin! Unabhängig von der Frage, welche vertraglichen Grundlagen bestehen, gibt es abfallrechtlich eine klare Verantwortung dafür, wer die ordnungsgemäße, nach Gesetz vorgeschriebene Beseitigung der Berliner Siedlungsabfälle zu gewährleisten hat. Wer, Frau Senatorin, ist das? Was haben Sie insbesondere unternommen, um die Siedlungsabfälle, die in der Anlage, die die BSR zusammen mit einem privaten Partner errichtet hat, offenbar nicht in der erforderlichen Größenordnung entsorgt werden, ordnungsgemäß entsorgen zu lassen?
Nach Information des Ministeriums für Ländliche Entwicklung und Verbraucherschutz in Brandenburg hat die MEAB inzwischen zur Abpufferung von Spitzenkapazitäten Zwischenlagermöglichkeiten genehmigt bekommen. Auf dem basisgedichteten Ablagerungsbereich der Deponie in Schöneiche werden mit Genehmigung vom 31. Mai 2005 Notfallzwischenlager mit einer Gesamtkapazität von über 100 000 m³ zugelassen. Auch auf einer weiteren Deponie in Vorketzin sind Notfallzwischenlager genehmigt worden. Diese Genehmigung wurde ebenfalls am 31. Mai 2005 ausgesprochen, und zwar zur Errichtung und zum Betrieb auf diesem ebenfalls basisabgedichteten Deponieabschnitt.
Auch ein Teil der Berliner Siedlungsabfälle musste zwischengelagert werden. Dies ist abfallrechtlich zulässig. Nach der EU-Deponierichtlinie müssen die von der MEAB zwischengelagerten Siedlungsabfälle spätestens nach 12 Monaten – darauf haben Sie sich wohl bezogen – einer geordneten Beseitigung in den Abfallbehandlungsanlagen zugeführt werden. Das Land Berlin ist, wie Sie wissen, im Aufsichtsrat der MEAB vertreten und setzt sich dort dafür ein. Entsprechende Diskussionen haben stattgefunden.
Von der Geschäftsführung der MEAB wird deshalb sichergestellt, dass für den zwischengelagerten Berliner Siedlungsabfällen der gesetzlich vorgeschriebene Zeitrahmen für die Abfallbehandlung eingehalten wird. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung den Gesamtrückbau der inzwischen errichteten Zwischenlager bis zum 30. Juni 2007 in Aussicht gestellt.
Die Entsorgungspartner der BSR haben in den abgeschlossenen Verträgen die entsprechenden Garantien für die Entsorgung übernommen. Sie sind nach diesen Verträgen für die Entsorgung der überlassenen Abfällen verpflichtet. Die Verträge enthalten die üblichen Pönalien und Bürgschaften. Diese vertragliche Verpflichtung besteht unabhängig von der Funktion und der Leistungsfähigkeit der jeweils wieder durch einen Vertrag gebundenen Vertragspartner, z. B. hier die MEAB. Im Übrigen gibt es das, was es immer in solchen Verträgen gibt: Vertragserfüllungsbürgschaften und ähnliche Klauseln.
Danke schön! – Sie haben gesagt, dass die MEAB-Geschäftsführung Ihnen gegenüber erklärt habe, dass sie sicherstelle, diese Zwölfmonatsfrist nicht zu überschreiten. Ich hatte Sie aber gefragt, ob der Senat, der letztendlich verantwortlich ist, seinerseits hier erklärt, dass er sicherstellt, diese gesetzlichen Vorschriften nicht zu verletzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Goetze! Unterscheiden Sie bitte zwischen dem, was im Augenblick an Zwischen- und Notfalldeponien durch die MEAB in Brandenburg vom Landesumweltamt in Brandenburg nach den gesetzlichen Vorschriften genehmigt wird und nach den rechtlichen Vorschriften, insbesondere den EU-rechtlichen Vorschriften, genehmigungsfähig ist, und der Tatsache, dass zur Entsorgung, zur Behandlung des Abfalls zwischen der Berliner Stadtreinigung und Privaten ein Vertrag geschlossen worden ist, der in Abfallbeseitigungs- und -behandlungsanlagen eine entsprechende Beseitigung dieses Abfalls durchführt. Wie Sie wissen, hat es vorübergehend bei einer Abfallbeseitigungsanlage in Reinickendorf technische Probleme gegeben. Diese technischen Probleme sind inzwischen so weit beseitigt, dass mir mitgeteilt worden ist, dass eine achtzigprozentige Auslastung der Anlage gefahren werden kann. Darüber hinaus wird beabsichtigt, eine Anlage in Pankow ebenfalls von dem privaten Leistungsanbieter
Wir wissen zum heutigen Zeitpunkt nicht, ob das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat. Wir wissen auch nicht, wann das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung bekannt geben wird. Es wird auf jeden Fall – und deshalb ist es schwierig einzuschätzen, wie das Urteil ausfallen wird – – Auch der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebietet es, dass man nicht groß spekuliert oder mitten in die Entscheidungsfindung oder Formulierung hinein noch versucht, Positionen festzuklopfen, sondern wir müssen diese Entscheidung abwarten. Ob Berlin den Anspruch, so wie wir ihn artikuliert haben, erfüllt bekommt – das wäre die beste und optimalste Ergebnislage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – oder ob das Bundesverfassungsgericht, was es angedeutet hat, die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung sieht, vor dem Hintergrund, dass die Länder Saarland und Bremen ebenfalls schon Klage eingereicht haben, und höchstwahrscheinlich auch andere Länder aufmerksam schauen, wie die Entscheidung ausgehen wird, ob da nicht eher ein Auftrag kommt, das generell von Seiten der Bundesregierung zu regeln, bleibt abzuwarten.
Deshalb Dank für die Unterstützung, auch für die öffentliche Begleitung der Argumente Berlins. Ich denke, dass wir jetzt in Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese abwarten sollten.
zeitnah in Betrieb zu nehmen, so dass es keine Besorgnis zu Rückständen bei der Abfallbeseitigung gibt.
Jetzt geht es weiter mit der Mündlichen Anfrage Nr. 5 des Kollegen Dr. Lindner von der Fraktion der FDP zu dem Thema
1. Wie beurteilt der Senat den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?
2. Was sind aus Sicht des Senats die realistischen Hilfen, die Berlin zugesprochen werden, für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Forderungen Berlins anerkennt?
Ich vermute mal, der Regierende Bürgermeister, Herr Wowereit wird antworten. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lindner! Ich möchte mich vorab bei den Fraktionen des Hauses bedanken, bei den Koalitionsfraktionen und bei den Vertretern der beiden Oppositionsfraktionen, der FDP und den Grünen, dass sie mit nach Karlsruhe gekommen sind, um auch zu demonstrieren: Es ist nicht nur ein Anliegen der Regierung, sondern auch des größten Teils des Parlaments, dass wir in Karlsruhe erfolgreich sind. Ich glaube, dass der Vorsitzende Richter am Bundesverfassungsgericht die Präsenz auch von Oppositionsfraktionen gewürdigt hat. Es geht in der Tat darum, gemeinsam für Berlin etwas zu erreichen.
Wir befinden uns in einer extremen Haushaltsnotlage. Wir haben das in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe noch einmal begründet. Sie haben sich selbst ein Bild davon machen können, wie die Diskussion dort gelaufen ist. Ich glaube, dass das Land Berlin gut vertreten war, durch den Prozessbevollmächtigten, der einen hervorragenden Eindruck gemacht hat, und auch Herr Sarrazin und ich haben mit Nachdruck die Berliner Position vertreten.
Sie haben aus den Fragen der Richterinnen und Richter entnommen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in einer schwierigen Entscheidungsfindung befindet. Ich hatte den Eindruck, dass die Richterinnen und Richter offen sind, sich noch einmal informiert haben durch Sachverständige, durch die Vorträge in der mündlichen Verhandlung, dass sie sich durchaus mit den Argumenten auseinander gesetzt haben.
Von den Vertretern des Bundes und der beteiligten Länder wurden immer wieder die Überausstattungen Berlins thematisiert, die noch existieren, auch noch ausstehende Privatisierungen, insbesondere bei den Wohnungsbaugesellschaften. Wird denn der Senat im Hinblick auf entsprechende zu erwartende Auflagen oder Maßgaben des Gerichts demnächst schon konzeptionell vorstellig vor dem Abgeordnetenhaus und uns zeigen, auf welche Weise er gedenkt, diesen Bedenken und zu erwartenden Auflagen mit welcher Konzeption zu begegnen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lindner! Es war aus der Situation des Prozesses zu erwarten, dass der Bund wie auch die anderen beteiligten Länder nicht einfach Hurra schreien und sagen: Ja, Berlin muss geholfen werden, sondern dass sie in ihrer Argumentation versucht haben, den Punkt zu entkräften, den wir nachgewiesen haben, dass wir uns in einer extremen Haushaltsnotlage befinden. Das ging so weit, dass die Bundesregierung auf der einen Seite erklärt hat, Berlin sei in keiner besonderen Notlage, weil alle in einer Notlage seien, während die Vertreter der eher rei
Ein zweiter Punkt, Herr Lindner, den man uns vorgeworfen hat, ist, dass Berlin nicht alle Einnahmeerhöhungsmöglichkeiten ausgeschöpft und speziell die Ge
werbesteuer nicht angehoben habe. Ich hoffe, dass ich da auch in Ihrem Interesse argumentiert habe, dass das in Berlin kontraproduktiv gewesen wäre. Aber wenn ein Land wie Baden-Württemberg, wo die FDP an der Regierung beteiligt ist, uns das vorhält, dass wir die Gewerbesteuerhebesätze nicht von 410 auf 600 hochgesetzt haben – wir haben sie bereits einmal von 380 auf 410 hochgesetzt –, um mehr Einnahmen zu bekommen, dann ist das, glaube ich, Herr Lindner, nicht Ihre Politik. Sie sagen immer, wir sollten sie ganz abschaffen. Aber das hat man uns vorgehalten. Da haben wir gute Gründe, warum wir – ich denke, gemeinsam – sagen, das wäre ein kontraproduktives Signal, die Gewerbesteuer hochzusetzen. Im Thema Gewerbesteuerhebesätze steckt viel Psychologie. Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden. Wir haben gesagt: Ja, wir mussten auch hochsetzen, aber wir wollen den Standort nicht benachteiligen. Wir wollen keine Argumente liefern, warum jemand sagt: Deshalb kommt er nicht nach Berlin. – Gewerbesteuer ist ein psychologisches Thema. Ich glaube, da sind wir konform, Herr Lindner, dass wir das nicht tun werden, auch wenn es Südländer oder FDP-Regierungen in anderen Ländern fordern.
cheren Südländer gesagt haben: Berlin wird es auf Grund der Beschlussfassung der Bundesregierung mit Steuererhöhungen usw. demnächst so gut gehen, dass wir sowieso mit 22 Milliarden € Einnahmen rechnen können und dann ein paar Milliarden übrig haben, um Schulden abzubauen, Berlin ist deshalb in keiner Haushaltsnotlage.
Das war so ungefähr die Bandbreite der Argumentation. Ich glaube, dass das Gericht nun nicht davon ausgeht, dass demnächst die Situation in Berlin so günstig sein wird, dass hier alles nur noch eitel Freude, Sonnenschein sein wird.
Zur Frage der Vorhaltungen über Ausstattungsvorsprünge: Ich glaube, das haben wir in der Diskussion gut entkräften können. Wir haben selbst argumentiert, dass wir uns in den letzten Jahren sehr stark daran orientiert haben, wie die Vergleichssituation in den anderen Ländern ist. Das muss auch so sein. Wir hätten nicht ruhigen Gewissens nach Karlsruhe gehen können, wenn wir nicht selbst das Gefühl gehabt hätten, wir haben selbst etwas getan, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich kann doch nicht erwarten, dass die Kollegen in den anderen Ländern ihren Bürgerinnen und Bürgern noch mehr zumuten, damit in Berlin Situationen da sind, die in den anderen Ländern längst schon abgeschafft worden sind. Ich glaube, dieses Grundprinzip, dass man sagt, wir müssen, wenn wir Hilfe von den anderen haben wollen, uns messen lassen – die so genannten Benchmarks, mit denen uns der Finanzsenator immer traktiert hat – an den anderen Ländern, wenn wir Hilfe von denen haben wollen. Sonst kann man das gar nicht erklären, sonst kann man auch nicht ruhigen Gewissens nach Karlsruhe gehen. Das hat dazu geführt, dass wir 5 Jahre lang eine konsequente Haushaltskonsolidierungspolitik betrieben haben, mit sehr viel Verdruss bei der Berliner Bevölkerung. Das bedeutete selbstverständlich, dass Dinge, die gewohnt waren, abgeschafft werden mussten, dass man sich konzentrieren musste. Da gibt es auch unterschiedliche Standpunkte, je nach Koalition oder Opposition, ob das eine oder andere richtig war. Aber der Grundkurs war richtig, dass wir uns selbst helfen mussten.
Die Länder – vor allem die Südländer, zu denen auch Baden-Württemberg und Hessen gehören – haben angeführt, Berlin habe noch genügend Vermögen, das erst einmal aktiviert werden solle, dann könne man weiterreden. Das sagen wir deutlich: Wir bekennen uns dazu, dass wir Eigentum an öffentlichen Wohnungen behalten wollen. Wir wollen nicht den Weg gehen wie Dresden und uns von allen öffentlichen Wohnungen trennen.
Wir wollen einen Grundbestand an öffentlichen Wohnungen, um ein Korrektiv zu haben – unabhängig von den Zahlen, die da genannt wurden. Ich habe Zweifel, dass die Unternehmen alle so werthaltig sind.
Herr Wowereit! Insoweit folgen wir Ihnen in Ihren Ausführungen, aber die Frage stellt sich – wir wissen, dass mit einem Urteil aus Karlsruhe, selbst wenn es einigermaßen positiv ausfällt, noch nicht alles getan ist –, was Sie und die Berliner Regierung in einer Sanierungsvereinbarung überhaupt noch zugestehen wollen. Das ist doch die spannende Frage. Das wird die Berliner Politik nach dem Urteil bewegen. Da würden wir schon gerne etwas von Ihnen hören, was über den Zeitraum 2008 hinausgeht, denn das war auch die Crux, die der Berliner Senat vor dem Bundesverfassungsgericht nicht beantworten konnte, wie der Sanierungsweg für das Land Berlin vor dem Hintergrund der Entscheidung Saarland-Bremen – wo alle wissen, das ist einigermaßen in die Hose gegangen – aussehen könnte.