Protocol of the Session on March 9, 2006

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Wir gewinnen in Berlin doppelt: mehr allgemeine Kompetenz und die Hauptstadtklausel. – Herr Zimmer, Sie haben immer daran herumgemäkelt, aber ich glaube, man darf jetzt nicht so kleinlich sein. Das hätte man alles anders machen können – ganz klar. Ich habe auch immer an unserem Regierenden herumgemeckert. Aber das hat er gut hingekriegt, und das muss man auch einmal sagen. Im Übrigen hat er das zusammen mit Berliner Bundestagsabgeordneten hingekriegt. Von der CDU war keiner dabei, aber Herr Löning war beispielsweise dabei, und Frau Eichstädt-Bohlig war dabei, sie hat die Zusammenarbeit angeschoben. Dafür kann man die Beteiligten auch einmal loben, und das will ich hier ausdrücklich tun.

[Beifall bei den Grünen, der Linkspartei.PDS und der FDP]

[Dr. Lindner (FDP): Im Iran oder wo?]

Nein! In Baden-Württemberg z. B., Herr Lindner!

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der Linkspartei.PDS]

Es wird sich auch unmittelbar auf das Leben, auf den Alltag auswirken, wenn wir ein zersplittertes Umweltrecht bekommen. Das ist in erster Linie ein wirtschaftspolitischer Standortnachteil, aber wir werden es auch merken, weil wir nicht nur den Dreck von uns selbst hier zu bewältigen haben. Ich glaube, wir werden in Berlin sogar gute Ergebnisse erzielen, wenn wir Umweltrecht gestalten. Aber was ist mit den anderen? – Wir werden den Dreck aus den anderen Ländern bekommen, und wir wissen: Umweltverschmutzung macht nicht an Ländergrenzen Halt. Tschernobyl lässt grüßen! Wir haben nächsten Monat den Jahrestag. Deshalb sagen wir klar: Über die ganze Republik muss es einheitliche und abweichungsfeste Standards für das Umweltrecht geben. Nur das wird dem Umweltschutz dienen.

[Beifall bei den Grünen]

Der größte Unsinn wird in der Bildungspolitik verzapft. Man tut so, als hätte es PISA nie gegeben. Da reist der UN-Sonderberichterstatter Muñoz durch Berlin und geißelt die bildungspolitische Kleinstaaterei, und die Landesfürsten verhalten sich genau gegenteilig und wollen das auch noch verstärken. Da schiebt der Bund nach den verheerenden PISA-Ergebnissen Sonderprogramme für Schulen an, startet Exzellenzinitiativen, nachdem die Länder nicht zu Potte gekommen sind, und jetzt wird er auch

Es ist richtig, wir hatten die Kommission, die über alles diskutiert hat. Da lag eine ganze Menge auf dem Tisch. Sie ist an der Bildungsfrage geplatzt, wie wir alle noch wissen. Die Landesfürsten, auch die sozialdemokratischen, haben damals gesagt – wenn vielleicht zähneknirschend –: Wir machen es nicht mit.. Dann kommt die große Koalition, schließt sich ein, verhandelt, und plötzlich geht es. Aber da tauchen auch Fragen auf. Darüber muss beraten werden. Ich verstehe Sie nicht, Herr Wowereit! Sie laufen im Moment ein wenig als sozialdemokratischer Zuchtmeister durch die Republik: Bloß nicht anfassen, das Paket! Sie tun so, als könnte das diese Debatte nicht überstehen.

Ist es nur bildungspolitischer Aschermittwoch, wenn Ihre Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, Wolfgang Thierse und Klaus Uwe Benneter aus allen Rohren gegen das Paket schießen? – Die finden das gruselig, was vereinbart wurde. Insbesondere Herr Thierse hat sich ziemlich abfällig geäußert über den Druck, den die Ministerpräsidenten derzeit machen. Wir sind in einer Situation, wo wir vielleicht den Bundesrat als Institution herausgenommen haben, aber es ist auch so, dass die Ministerpräsidenten mittlerweile so viel Druck ausüben, dass sie ein parlamentarisches Verfahren im Bundestag kippen können. Das ist ein Schlag ins Gesicht des Parlamentarismus, den wir von Berlin aus nicht fördern dürfen.

noch aus der ganzen Debatte ausgebootet. Keine Finanzierungshilfen mehr – das darf er nicht mehr –, keine Sonderprogramme, keine Ganztagsschulprogramme! – Herr Wowereit, Sie haben neulich in einem Interview gesagt, dass über den neuen Artikel 91b Abs. 3 – Evaluierungsvorhaben – die weitere Finanzierung möglich sei. Das stimmt nicht! Es geht nicht mehr! Es ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Festlegung gemeinsamer Bildungsstandards ist von den Ländern nicht gewollt. Aber mobil sollen wir alle sein und mit unseren Kindern durch die Republik reisen, und man soll dann die Bildungsdifferenz einfach Platz greifen lassen. Da wird bildungspolitischer Darwinismus betrieben, und das ist nicht gut für die gesamte Republik und auch nicht für die Berlinerinnen und Berliner.

[Beifall bei den Grünen und der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Stellen Sie sich doch einfach einmal die Situation hier in Berlin vor! Eines unserer größten Probleme in der Bildungspolitik ist die Sprachförderung im Bereich der Integration. Nun kann man sich gut vorstellen, dass die Bundesregierung, auch wenn sie jetzt Schwarz-Rot besetzt ist, einen lichten Moment hat und sagt: Da müssen wir etwas tun, weil wir in fünf Jahren nicht genügend Schulabgänger haben, die qualifiziert sind; wir wollen da eingreifen mit einem bildungspolitischen Programm, um sprachliche Defizite auszugleichen. – Das können sie nicht mehr! Vor ihrer eigenen Haustür werden sie zugucken müssen, was bildungspolitisch gemacht ist. Wenn wir nicht mehr das Geld aufbringen können, weil wir es nicht mehr haben, dann sind sie nicht in der Lage zu helfen. Das ist etwas, was man niemandem mehr erklären kann. Das ist nicht hinnehmbar.

[Beifall bei den Grünen]

Es geht hier um Weichenstellungen für die nächsten Jahrzehnte. Seit 1949 liegt uns die größte und weitreichenste Verfassungsreform auf dem Tisch. Das muss im parlamentarischen Verfahren des Bundestags behandelt werden. Derzeit ist genau das Gegenteil geplant. Es war sogar im Gespräch – morgen wird das alles eingebracht –, alles an einem Tag in parallelen Sitzungen im Bundestag und im Bundesrat durchzupeitschen. Jetzt hat man sich wenigstens entschieden, in den Rechtsausschuss zu gehen. Aber an das Vorhaben, mit den Fachleuten in den Bundestagsausschüssen zu diskutieren, traut man sich nicht heran. Da ist die Angst viel zu groß, dass das nicht hält. Ich frage mich: Ist das alles so fragil, dass man es noch nicht einmal den Fachleuten im Bundestag vorlegen kann? Haben wir wirklich eine solche Angst, dass das, was wir jetzt für die nächsten Jahrzehnte auf den Tisch gelegt bekommen, noch nicht einmal die Debatte im Bundestag überstehen wird? – Wenn das so ist, taugt es wirklich nicht. Diesen Test muss es bestehen. Deshalb sagen wir ganz klar: Diese Verfassungsreform muss in den Fachausschüssen im Bundestag diskutiert werden!

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

[Frau Senftleben (FDP): Da hat er Recht!]

[Beifall bei den Grünen]

Ich frage Sie, Herr Wowereit: Was sagen Ihre Minister inhaltlich dazu? Was sagen Sie dazu? – Ich lese in der „Berliner Zeitung“ vom heutigen Tag: „Berlin kann im Wettlauf nicht mithalten“. Herr Flierl äußert sich munter dazu und sagt: „Wir laufen sehenden Auges in die Konflikte hinein“. Sie beschließen am Dienstag, wir sind Mitantragsteller. Die PDS-Senatoren haben wahrscheinlich alle brav das Fingerchen gehoben. Ich erinnere an das Zitat, das Herr Lindner vorhin gebracht hat. Ich mag es nicht wiederholen.

Herr Kollege! Beachten Sie, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist!

Ja! – Ich möchte auch von Ihnen wissen, Herr Liebich, was Sie eigentlich als Linkspartei.PDS getan haben, um das, was Sie immer so vollmundig verkünden, über den Senat weiter durchzusetzen?

Lassen Sie uns von Berlin aus ein klares Signal setzen. Wir wollen in Artikel 91b Grundgesetz noch eine Möglichkeit haben, weiterhin in den Hochschulen finanzieren zu können. Wir wollen über Artikel 104a Grundgesetz weiterhin die Möglichkeit haben, Schulen zu fördern. Wir wollen das Strafvollzugsgesetz in der Bundeskompetenz lassen. Das muss ein klares Signal von Berlin aus sein. Lassen Sie uns dafür weiterhin streiten! – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Der fünfte Grund ist, dass Berlin als Ganzes ein Gewinner dieser Reform ist. Berlin wird mit der Hauptstadt

klausel aufgewertet, und zwar mit allen drei Sätzen im Grundgesetz. Klaus Wowereit hat den Bund und alle Ministerpräsidenten davon überzeugt, dass eine starke Hauptstadt und ein föderaler Staatsaufbau kein Widerspruch sind und dass eine starke Hauptstadt für unser Land gut ist. Das Ansehen Berlins ist in diesem Zusammenhang deutlich gewachsen. Deswegen muss man sagen: Klaus Wowereit hat damit den von uns allen erhofften Durchbruch für Berlin geschaffen. Wir wissen alle, dass dies ein hartes Stück Arbeit war. Zu diesem Erfolg gratulieren wir dem Regierenden Bürgermeister.

Die Reform ist jedoch naturgemäß ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern, zwischen den verschiedenen Parteien. Keiner wird dieses Paket in allen Punkten für optimal halten. So war es auch beim Grundgesetz von 1949 nicht. Herrenchiemsee, Parlamentarischer Rat und alles, was dann folgte, war das geronnene Verfassungsrecht, damals ein historischer Kompromiss der politischen Kräfteverhältnisse. Nicht anders ist es heute. Hätte die SPD hier allein verhandelt, wäre das Ergebnis vermutlich noch vernünftiger ausgefallen.

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Es folgt die Fraktion der SPD. Das Wort hat der Kollege Zimmermann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Föderalismus ist in der Krise. Es musste etwas geschehen. Das war seit langem die Erkenntnis aller Beteiligten, auch die der Grünen. Deswegen freue ich mich, dass Sie, Herr Ratzmann, heute eine relativ abgewogene, um nicht zu sagen staatsmännische Rede gehalten haben

[Frau Ströver (Grüne): Da freuen wir uns aber! – Mutlu (Grüne): Und sind gespannt, was kommt!]

im Unterschied zu Frau Paus. Ich glaube, Sie müssen sich einigen, welche Linie Sie insgesamt verfolgen. Ich habe an der konstruktiven Kritik, die Sie geübt haben, keine grundsätzlichen Bedenken. Damit muss man sich auseinander setzen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Ich möchte fünf Gründe nennen, die für diese Bundesstaatsreform sprechen. Diese Gründe sind überzeugend. – Der erste Grund ist, dass die Lähmung in der Bundespolitik überwunden werden muss. Mit dieser Reform wird es künftig ganz schwer, Blockadepolitik zu betreiben, weil die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich abnehmen wird. Dadurch wird der Grundsatz, dass Politik das Herstellen verbindlicher Entscheidungen ist, tatsächlich eingelöst. Das ist ein wichtiger Fortschritt.

Wir werden zweitens künftig klare Zuständigkeiten haben. Das sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Das ist für die Öffentlichkeit wichtig, auch für die Stärkung des Demokratieprinzips. Die Leute müssen wissen, wer für was verantwortlich ist. Deswegen ist es wichtig, bei der Rahmengesetzgebung Abstriche zu machen und Mischzuständigkeiten abzubauen, wie es hier vorgenommen wird.

Ein dritter Grund ist, dass der Vermittlungsausschuss, diese „heimliche Bundesregierung“, endlich wieder auf Normalmaß zurückgestuft wird. Er ist über die Jahre stark übergewichtig geworden. Das war nicht gut für ihn, war auch für die anderen Beteiligten nicht gut. Deswegen wird dies geändert.

Der vierte Punkt ist ein für uns entscheidender. Die Landesparlamente sind ein Gewinner dieser Reform. Wir werden einen deutlichen Kompetenzzuwachs haben. Das betrifft das öffentliche Dienstrecht, das betrifft das Presserecht, Versammlungsrecht und Wirtschaftsrecht. Schon deshalb können wir die Sache schwer ablehnen. Es gibt einen Bedeutungszuwachs für die Landesparlamente. Das sollten wir begrüßen und nicht grundsätzlich kritisieren.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

[Liebich (Linkspartei.PDS): Ich weiß nicht! – Zimmer (CDU): Gott sei Dank nicht!] – Ratzmann (Grüne): Im Gegenteil! Aber wie Sie wissen, sind wir noch nicht so weit. Deswegen musste das im Kompromiss erarbeitet werden. Der Bundestag muss aus der Sicht des Bundes beantworten, ob diese Kompetenzverteilung in allen Politikfeldern optimal gelungen ist. Es ist kein Geheimnis, dass quer durch die Parteien Bedenken geäußert werden. Die Frage ist nur, ob das die Reform gefährdet. Da bin ich mit Herrn Ratzmann völlig einig, dass jegliche Diskussion das Ziel, die Reform durchzubringen, nicht gefährden darf. Aber selbstverständlich berät der Deutsche Bundestag die bisher umfangreichste Verfassungsreform seit Gründung der Bundesrepublik. Da ist es wiederum selbstverständlich, dass es Diskussionen und Anhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages gibt. [Frau Paus (Grüne): Aber nicht im Bildungsausschuss!]

Die Diskussion wird es geben. Deswegen wäre auch ich wie andere für eine Versachlichung der Debatte.

Deshalb kurz zu den drei entscheidenden inhaltlichen Punkte, die hier schon angesprochen wurden. Erstens zur Bildungspolitik: Der Bund war auch bisher nicht zuständig für die schulische Bildung. Er war auch bisher nur begrenzt zuständig für die Hochschulen. Diese Verfassungslage ist vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen konkretisiert worden, die uns zwar teilweise nicht gepasst haben, die aber die Verfassungslage genau beschrieben haben, Stichwort: Urteil Verfassungsgericht zu den Studiengebühren, keine kompetenzrechtliche Möglichkeit des Bundes, Studiengebühren zu untersagen. Das gilt auch für das Urteil zu den Juniorprofessuren, in dem das Verfassungsgericht befunden hat, hier gebe es keine Re

In Deutschland hat sich ein Geflecht von schwerfälligen Beziehungen und Regelungen gebildet; Deutschland war in dieses Geflecht geradezu eingesponnen und deswegen kaum noch handlungsfähig. Politische Entscheidungen sind hochgradig intransparent geworden und häufig auch versickert. Das Ergebnis, das wir erzielen können, wenn dieses Reformwerk die Mehrheit findet, kann man abschätzig Wettbewerbsföderalismus nennen. Ich nenne es einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Flexibilität und für mehr Freiheit in Deutschland. Es ist die Grundlage, in den Ländern Chancen zu nutzen, und das ist das, was uns als Land Berlin besonders interessieren muss. Diese Chancen müssen aber auch genutzt werden. Der Beschluss – wenn er denn kommt – ist der Anfang und nicht das Ende der Reform. Es kommt darauf an, was wir in Berlin aus unseren Möglichkeiten machen, was aber auch andere Bundesländer aus ihren Möglichkeiten machen.

gelungskompetenz des Bundes. Darüber kann man streiten; worüber man aber nicht streiten kann, ist, dass dies die tatsächliche Verfassungslage ist. Bei dieser begrenzten Zuständigkeit des Bundes geht es nicht darum, ihm etwas zu nehmen, was er ohnehin die ganzen Jahre bereits gehabt hat, sondern es bewegt sich auf der Linie, die das Verfassungsgericht beschrieben hat.

Eine Einschränkung muss man aber machen

[Zuruf der Frau Abg. Paus (Grüne)]

das sage ich ja, Frau Paus! –, wir müssen Sorge um die Hochschulfinanzierung im Osten haben. Hier ist es problematisch, wenn sich der Bund aus diesem Bereich so weit zurückzieht, wie es derzeit geplant ist. Man muss die Frage stellen, ob künftig diese Finanzierungsmöglichkeiten gewährleistet sind. Das muss bei den Beratungen berücksichtigt werden.

Der zweite Bereich, der noch angesprochen ist, ist die Umweltpolitik. Das bislang zersplitterte Umweltrecht wird nunmehr beim Bund angesiedelt – das ist wohl auch nicht gegen Ihre Intention. Zweck ist es, ein Bundesumweltgesetzbuch zu ermöglichen. Dass die Länder – etwa beim Landschaftsschutz – regional begründete abweichende Regelungen treffen können, muss das Umweltrecht nicht zersplittern. Ich gehe davon aus, dass der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ im Zuge der Reform nicht verändert wird. Wenn also der Bund ökologische Mindeststandards in seiner Umweltgesetzgebung aufstellt, werden diese sicher nicht von den Ländern unterschritten werden können. Die Sorge einer Zersplitterung des Umweltrechtes ist aus diesem Grunde unbegründet.

Zum Thema Strafvollzug: Hier sind wir in der Tat nicht so glücklich über unseren Kompetenzzuwachs. Wir haben ja auch von anderer Seite ernst zu nehmende Sorgen über diese Kompetenzverschiebung gehört. Die von Justizministern, Rechtspolitikern und Verbänden geäußerten fachlichen Bedenken müssen ernsthaft in die Abwägungen im Rechtssausschuss des Deutschen Bundestages einbezogen werden. Ich bin sicher, dass dies geschehen wird.

Ich bin auch sicher, dass die Diskussion, die zum Ziel hat, die Reform insgesamt zu einem Erfolg zu führen, die Möglichkeiten einer Feinjustierung aber dennoch auszuschöpfen, dass diese Diskussion in den Landtagen zur Meinungsbildung im Deutschen Bundestag beitragen wird. – Danke schön!