Herr Präsident! Frau Abgeordnete Jantzen! Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Es ist kaum möglich, dass sich solche Probleme ergeben, weil die Daten bei den Jugendämtern bereits vorhanden sind.
Zum zweiten Teil: Bei der entsprechenden Software und der EDV-gestützen Umsetzung sind wir gut vorberei
tet, aber meine Lebenserfahrung mit EDV-Einführungen veranlassen mich, zu sagen: Wir werden das meistern, und es wird auch im Effekt besser werden, aber man kann gewisse Unwägbarkeiten am Anfang nicht ausschließen. Das ist bei einer neuen Software immer der Fall. Im Übrigen ist die Arbeit mit einen System immer von der Qualität der Eingaben abhängig. Auf beiden Seiten gibt es eine gewisse Unwägbarkeit, die man kalkulieren und minimieren muss. Dies tun wir.
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zur Föderalismusreform, an denen der Regierende Bürgermeister als Vertreter der sozialdemokratisch regierten Länder aktiv beteiligt war, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der geplanten Umweltschutz- und Bildungskompetenzen der Länder?
2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die große Koalition im Bund offensichtlich vorhat, die Föderalismusreform in Bundestag und Bundesrat abzustimmen, ohne dass die Landtage die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf die Beratungsergebnisse zu nehmen, die weitgehend die bislang unveröffentlichten Stoiber-Müntefering-Vorschläge der früheren Bundesstaatskommission aufgreifen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bewerte die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Rahmen der Koalitionsverhandlungen positiv. Ich freue mich, dass es offensichtlich gelingen könnte – man muss dies so vorsichtig formulieren, da der Koalitionsvertrag noch nicht abgeschlossen ist und die verfassungsändernden Mehrheiten vorhanden sein müssen – und zu einer entsprechenden Einigung gekommen ist. Wir hatten lange daran gearbeitet. Leider ist das Vorhaben im vergangenen Jahr zunächst gescheitert, und ich hatte schon fast die Hoffnung aufgegeben, dass es zu einem positiven Ergebnis kommt. Ich begrüße es, dass es diese Einigung gegeben hat, und ich denke, dass sich diese Einigung sehen lassen kann.
Nun ist es ein Problem, dass die Fachleute in der einen oder anderen Frage lieber eine Zuständigkeit beim Bund sehen, obwohl sie eigentlich in den Länderbereich gehört, oder umgekehrt. Man muss die Angelegenheit auch immer angesichts des Ist-Zustandes bewerten und nicht im Angesicht eines Traumzustandes. Unter dem Strich ist es eine gerechte Aufteilung von stärkeren Kompetenzen für die Länder, aber auch für den Bund. Dadurch entsteht eine stärkere Kompetenz für die Länderparlamente.
Das Verfahren ist anders als bei der Kommission, die zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat offiziell eingesetzt worden ist und bei der alle Länder durch die Ministerpräsidenten vertreten waren und es im Bereich der beratenden Mitglieder Vertreterinnen und Vertreter der Landtage gegeben hat. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Koalitionsangelegenheit.
Selbstverständlich kann durch einen Koalitionsvertrag nicht die Verfassung geändert werden, vielmehr muss das Gesetzgebungsverfahren ordentlich eingeleitet werden. Dies werden die Bundestagsfraktionen auch tun. Ich nehme an, es wird im Dezember oder spätestens im Januar in den Bundestag eingebracht werden. Auch wird sich der Bundesrat damit beschäftigen. Dann wird die Position des Landes Berlin zur Geltung kommen, weil wir uns an diesem Gesetzgebungsprozess beteiligen.
Wie bisher wird der Senat den entsprechenden Ausschuss und damit das Parlament über die weiteren Verfahrensschritte und Inhalte informieren. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir erst einmal den Abschluss des Koalitionsvertrages abwarten müssen. Auch handelt es sich erst einmal um eine Absichtserklärung zweier Koalitionsparteien, aber ich denke, dass es sich so weit verfestigt hat, dass die Inhalte im entsprechenden Fachausschuss und Parlament diskutiert werden können. Und insofern werden wir auch da eine Position haben.
Berlin hat diesen Grundgedanken der Veränderung und Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung immer positiv begleitet. Berlin gehörte immer zu den Ländern – das war parteiübergreifend der Fall –, die in wesentlichen Kompetenzfeldern deutlich gemacht haben, dass es sich um Länderangelegenheiten handelt. Wir waren aber beispielsweise eines der wenigen Länder, wo z. B. der Innensenator im Zusammenhang mit der internatonalen Terrorismusbekämpfung gesagt hat, die Länder müssten auch bereit sein, Kompetenzen an den Bund abzugeben, wo es für die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland sinnvoll ist. Das war eine vernünftige Position, die wir weiter so einhalten werden.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt gibt es noch eine Nachfrage des Kollegen Hoff. – Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben durch Ihre Aussagen geschickt vermieden, sich zu den Fragen der umstrittenen Bildungs- und Umweltkompetenzen zu äußern. Die noch amtierende Bundesbildungsministerin war ziemlich eindeutig, als sie gesagt hat, man müsse diese Vereinbarung im Bildungsbereich ablehnen.
sondere in den Bereichen Bildungs- und Umweltpolitik, Ihrer Meinung nach noch einmal nachbearbeitet werden muss und welche Möglichkeiten die Landtage dabei haben.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Auf Grund Ihrer Fragestellung könnte man fast vermuten, dass Sie etwas dagegen haben, dass die Landtage Kompetenzen haben. Ich weiß nicht, ob ich Sie da richtig verstanden habe.
Ja, das ist doch genau der Punkt. – Wir haben einen Föderalismus, den man gut oder schlecht finden kann. Aus Sicht der Länder wollen wir selbstverständlich Rechte haben und da, wo wir selbst entscheiden können, selbst entscheiden. Bislang ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Kulturhoheit der Länder unstrittig gewesen. Dazu gehört auch die schulische Bildung, und die ist Ländersache. Das ist auch jetzt Rechtslage. Im Grundgesetz steht nur der Satz, dass der Bund und die Länder bei der Bildungsplanung zusammenarbeiten können. Mehr oder weniger steht nicht im Grundgesetz, und mehr oder weniger ist bislang auch nicht passiert. Ich wundere mich immer ein wenig über bestimmte Debatten. Einige Leute tun so, als ob der Bund seine Bildungskompetenz abgegeben hätte. Sie war überhaupt nur in einem sehr eingeschränkten Maß vorhanden.
Wenn ich Sie jetzt fragen würde, was Sie von der bundesweiten Bildungsplanung in Erinnerung haben – –
[Hoff (Linkspartei.PDS): Ich habe nicht von der Bildungsplanung gesprochen, Herr Regierender Bürgermeister!]
[Henkel (CDU): Das ist ja eine Koalitionskrise! Scharfe Attacken! – Zuruf des Abg. Hoff (Linkspartei.PDS)]
Dann müssen Sie das sagen. Das ist der Hochschulbereich. Aber Sie haben konkret den Bildungsbereich angesprochen, und im Bildungsbereich ist es so, wie ich es beschrieben habe. Es kommen jetzt Formulierungen hinein, dass bei internationalen Studien und Vergleichen eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen werden kann. Ich glaube, da gibt es keinen großen Unterschied zur IstSituation.
Auch im Hochschulbereich ist spätestens durch die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes relativ beschränkt worden. Beispielsweise wurde die Frage der Studiengebühren – Ihr Lieblingsthema – bislang vom Bund geregelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Diese Kompetenz ist damit automatisch dorthin gefallen, wo sie schon immer war, nämlich bei den Ländern.
In den neuen Vereinbarungen wird die Bundeskompetenz auf Fragen der Zulassung und der Abschlüsse beschränkt. Ich halte das für richtig. Die Hochschulbauförderung wird in die Hände der Länder gegeben. Den Streit zwischen Fachpolitikern und denjenigen, die für den Föderalismus eintreten, hat es schon immer gegeben. Einige sagen: Wir wollen es abschotten, damit nicht das Parlament entscheiden kann, wohin die Hochschulbaufördermittel gehen. – Aber warum soll ich als Vertreter des Landes kritisieren, dass die Landtage darüber entscheiden, an welche Universität oder universitäre Einrichtung die Finanzen aus der Hochschulbauförderung gehen? – Als Ministerpräsident kann ich nicht sagen, dass das falsch ist. Der Bund kann sagen, dass er es gern selbst entscheiden würde.
Sichergestellt ist auf jeden Fall, dass die Finanzmittel, die bislang für den Zeitraum von 2000 bis 2008 hierfür vorhanden waren, als Basis bis zum Jahr 2019 festgeschrieben werden. D. h., die Mittel sind zweckgebunden. Sie können nicht im Berliner Landeshaushalt für etwas anderes ausgegeben werden. Aber anders als bislang, wo Institutionen und Organisationen darüber entschieden haben, wird es jetzt Ihre Entscheidung sein, wohin die Mittel gehen. Wollen Sie das? Wollen Sie das nicht? – Aus Sicht eines Landtages kann man eigentlich nicht kritisieren, dass Sie die Entscheidungsbefugnis bekommen. Sie sind ein engagierter Wissenschaftspolitiker, und deshalb wollen Sie das vielleicht sogar. Es sind also Punkte darin enthalten, mit denen man aus Sicht der Länder und Landtage gut leben kann.
Die andere Frage betrifft den Umweltbereich. Der Bund wird jetzt die umfassende Möglichkeit einer Umweltgesetzgebung erhalten, nämlich ein Umweltgesetzbuch zu erlassen. Dieser Rahmen wird auch für die Länder gegeben, und es wird trotz einer Abweichungskompetenz für einzelne Länder relativ schwierig werden, selber unter dem Standard, den der Bund gesetzt hat, zu bleiben. Das muss das Land, wenn es das tut, vor seinen Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen und auch vor den Umweltverbänden, die ein wachsames Auge darauf haben werden, dass nicht etwas unterhalb dieses Standards geschieht. Es sind Themenfelder abgegrenzt, bei denen es eine Regelungsbefugnis des Bundes und der Länder gibt. Ich glaube, dass man insgesamt damit gut leben kann. Vor allen Dingen wird durch das Ergebnis – auch wenn es dem einen oder anderen in dem einen oder anderen Punkt nicht ganz gefällt – eine wesentlich klarere Zuständigkeitsregelung geschaffen, nämlich dadurch, dass sich die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze, die vom Bundestag erlassen werden, verringert. Der Anteil betrug bislang ca. 60 %, und er wird auf 30 % bis 35 % reduziert. Das wird ungefähr die Relation sein. Schon dadurch wird deutlich, dass es zu einer Verbesserung der Situation kommt.
Im Übrigen: Für das Land Berlin werden dadurch Ermächtigungen gegeben, beispielsweise selbst über die
Beamtenbesoldung, über den Ladenschluss oder andere Bereiche zu entscheiden, wo wir schon lange der Auffassung sind, dass wir das besser in eigener Kompetenz entscheiden können. Das ist nicht nur eine Stärkung der Regierungen der Länder, sondern vor allen Dingen Ihre Stärkung, nämlich die Stärkung der Landtage und des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Wowereit, würden Sie denn bezweifeln, dass es seinerzeit sehr schwerwiegende Gründe gewesen sind, die Herrn Müntefering und die SPD nach grundlegender Überlegung dazu veranlasst haben, damals dem vorliegenden Kompromiss zur Föderalismusreform nicht zuzustimmen? Gerade im Bereich der Bildung wäre das, was von Seiten der CDU in Richtung Kleinstaaterei vorgeschlagen wurde, ein großes Problem für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt gewesen. Denn Bildung ist extrem wichtig und entscheidend für die Zukunft des Standorts Deutschland insgesamt. Gerade im Bereich der Hochschulen und der Forschung ist der Bologna-Prozess seit mehreren Jahren im Gang. Wir steuern dort auf eine Europäisierung hin, und es kann kaum im Sinne des Landes Berlin sein, wenn zukünftig beispielsweise in Hochschul- und Forschungsfragen alle Bundesländer einzeln in Brüssel ihre Politik vertreten sollen.
Vor dem geschilderten Hintergrund frage ich Sie: Würden Sie die damaligen, schwerwiegenden Gründe von Herrn Müntefering in Zweifel ziehen, und sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass das Beamtenrecht wichtiger ist als die Zukunft der jungen Menschen hier in Deutschland und die Zukunft der Bildung?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Paus! So pauschal eine Debatte in diesem Rahmen zu führen, das ist ein bisschen schwierig. Herr Müntefering hat ja mit Herrn Stoiber gerade in dem Bereich Bildung schon vor der jetzigen Runde die Kompromisse ausgearbeitet. Er ist jetzt ein schlechter Kronzeuge dafür.
In der Tat hat sich die Föderalismuskommission bei dem Thema Bildung verhakt, und es ist aus meiner Sicht zu keinem Ergebnis gekommen, weil sich beide Seiten dogmatisch verrannt hatten. Man muss immer von dem Status ausgehen, von dem man kommt. Der Status, von dem man kommt, ist – das ist unstrittig –, dass Bildung in den Bereich der Länderhoheit gehört. Das wird im Prinzip auch von Bundesseite nicht in Frage gestellt.
Bei der Forschungsförderung ist auch unstrittig, dass die überregionale Forschungsförderung oder Großforschungseinrichtungen vom Bund betreut werden. Wir
haben bei der Hochschulbaufinanzierung die bisherigen Leistungen so aufgeteilt: 70 % gehen in die Länder, 30 % bleiben beim Bund. – Auch da gibt es eine gemeinsame Verantwortung. Es ist auch völlig klar, dass es bei der Zulassung und bei den Abschlüssen die Verantwortung des Bundes geben muss.
Das, worum es im Kern des Streits geht, kann man einerseits in der Verfassung zu regeln versuchen. Da gab es die Position vor allem der Südländer, der CDULänderseite, die meinte, man müsse sogar in die Verfassung hineinschreiben, dass der Bund nie und nimmer irgendetwas in bestimmten Bereichen tun dürfe. Und die andere Position meinte, es müsse alles zum Bund hingehen. Beide Positionen sind Gott sei Dank nicht durchsetzbar gewesen.
Der Bund wäre auch gar nicht in der Lage – das behauptet noch nicht einmal Frau Bulmahn –, bundesweit die Bildung in Deutschland zu regeln und die Verantwortung für die Schulen in den einzelnen Ländern zu übernehmen. Stellen Sie sich vor, wie dieses Bundesbildungsministerium aussehen würde und welche Dimensionen es haben müsste, wenn man dort bundesweit das schulische Bildungssystem organisieren wollte! Selbstverständlich bleibt die Berufsbildung beim Bund, und selbstverständlich bleibt es auch bei der Zuständigkeit des Bundes für Jugend- und Kinderfragen – und damit für den Kitabereich. Es geht hier also um die schulische Bildung. Für die Hochschulen sind die Regelungen getroffen worden.
Mir geht es auch darum – und ich habe dabei versucht, selber mit Einfluss zu nehmen –, dass bei den Finanzhilfen nicht Türen zugeschlagen werden. Denn die Länder werden in Zukunft nicht in der Lage sein, Kapazitätserweiterungen im Hochschulbereich hinzubekommen, die aber nach allen Prognosen notwendig wären, um mehr universitäre Abschlüsse zu ermöglichen. Berlin bildet viel mehr aus, als prozentual auf Grund unseres Anteils an der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland quotiert notwendig wäre.
Wir sind stolz darauf, dass wir mehr Studentinnen und Studenten in der Stadt haben und dass es hier große Universitäten und Bildungseinrichtungen im universitären bzw. Fachhochschulbereich gibt. Das kostet uns viel Geld – nicht nur durch direkte Zahlung für die Einrichtungen, sondern selbstverständlich auch durch Transfergeldzahlungen, weil sich viele der Studentinnen und Studenten in einer sozialen Situation befinden, wo sie solche benötigen. Wir sind auch nicht in der Lage, obwohl wir 50 000 Studentinnen und Studenten pro Jahr abweisen müssen, einfach zu sagen: Wir machen jetzt neue Universitäten auf, um 50 000 Studentinnen und Studenten mehr aufzunehmen. – Dazu sind wir weder finanziell noch sonst irgendwie in der Lage. Wenn es aber eine allgemeine Erkenntnis in der Bundesrepublik Deutschland gibt, dass es größerer Kapazitäten bedarf, würde ich mich freuen, wenn die Länder und der Bund gemeinsam sagten, es sol
Hinsichtlich der jetzt vereinbarten Regelungen – es war durchaus ein Thema bei den Finanzhilfen, wo das explizit ausgeschlossen werden sollte – könnte man interpretieren, dass die Kapazitäten auch eine Frage der Zulassungen sind. – Sie können darüber lachen, Frau Paus, aber es geht ja darum, etwas zu regeln, wenn man will. Das ist mein Credo an der Stelle: Wenn man es gemeinsam will – und es geht ja nur um eine Gemeinsamkeit –, dann muss man auch einen Weg finden. So ist auch die ExcellenceInitiative letztendlich nach großen Debatten zu Stande gekommen, wo wir unseren Finanzbeitrag leisten und sich der Bund engagiert. Ich glaube, dass die Menschen insgesamt in der Republik nicht so viel Verständnis dafür haben, dass man sich dabei über Kompetenzen streitet, sondern sie wollen Resultate sehen.
Noch einmal: Es ist ein komplizierter Vorgang gewesen, der nur dadurch ermöglicht wurde, dass bislang viele über ihren Schatten gesprungen sind – und selbstverständlich noch springen müssen. Jeder muss für sich bewerten, ob eine Vereinbarung, die ihm nicht weit genug geht, zum einen in Relation zu dem, was passiert, wenn man gar nichts vereinbart, und zum anderen im Blick auf das Gesamtpaket akzeptabel ist. In der Gesamtbetrachtung des Pakets ist das akzeptabel. Der Bund bekommt in bestimmten Bereichen mehr Rechte – und die Länder auch. Ich meine, damit können beide Seiten leben. Vor allem kommt für die Bürgerinnen und Bürger mehr heraus, nämlich klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Das ist ein großer Erfolg, den diese Arbeitsgruppe erzielt hat, und den sollte man nicht kleinreden.