Protocol of the Session on November 10, 2005

Vielen Dank, Frau Kollegin Pop! – Es folgt die SPD. Das Wort hat Frau Kollegin Müller. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Viel zu oft müssen wir von Gewalt oder Vernachlässigung von Kindern hören oder lesen. Erst gestern haben die Medien wieder über einen zu Tode ge

schüttelten Säugling berichtet. Ich bin mir sicher, dass wir uns fraktions- und parteiübergreifend einig sind: Jeder Fall von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung ist ein Fall zu viel. Es gilt nun, den Weg zu finden, der den größten Erfolg verspricht, um Gewalt gegen Kinder zu verhindern.

Den Versuch der CDU – oder wie jetzt von der Bürgerschaft in Hamburg wieder aufgegriffen –, Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen, also Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, halte ich für wenig hilfreich und zielführend. Wir Jugendpolitiker in den Koalitionsfraktionen sind uns darüber einig, dass uns Zwangsmaßnahmen hier nicht weiterhelfen. Deshalb haben wir vom Senat ein Konzept gefordert, das ein Zusammenwirken von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie von Beratungsstellen vorschlägt, ein Konzept, das Maßnahmen zur Sensibilisierung all derjenigen, die im engeren und weiteren Umfeld mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, erarbeitet und das Maßnahmen zur gezielten Information der breiten Öffentlichkeit vorschlägt. Ich bin der Meinung, dass Aufklärung und Prävention erfolgreicher sind als staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen. Wenn dieses Konzept vorliegt, werden wir es ausführlich im Fachausschuss beraten und es danach in der Praxis erproben.

Im August diesen Jahres beschloss die Arbeitsgemeinschaft der Jugendstadträte eine Neustrukturierung der Kinder- und Jugendnotdienste. Danach ist insbesondere bei den Grünen die Befürchtung entstanden, dass dadurch der Mädchennotdienst vor dem Aus steht und der Neustrukturierung zum Opfer fallen wird. Von den Grünen ist deshalb ein Dringlichkeitsantrag eingebracht worden, dass der Mädchennotdienst erhalten bleiben muss. Dieser Antrag trägt für mich Eulen nach Athen. Es steht außer Frage, dass weiterhin ein erkennbares mädchenspezifisches Angebot durch einen überall bekannten Mädchennotdienst vorgehalten werden muss. Dem Antrag ist deshalb im Ausschuss selbstverständlich zugestimmt worden.

Dieses Antrags hätte es wahrlich nicht bedurft. Die bisherigen Trägerbezirke für den Kinder- und Jugendnotdienst – Kreuzberg-Friedrichshain und CharlottenburgWilmersdorf – haben eine einvernehmliche Regelung zur Neustrukturierung der Kinder- und Notdienste erarbeitet. Dabei werden die bisher eigenständigen Notdienste ab Januar 2006 zum Kinder- und Notdienst des Landes Berlin zusammengefasst. Die Trägerschaft wird dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übertragen. Ein kooperativer Bestandteil dieser neuen Organisationsform ist der Mädchennotdienst mit den beiden sehr erfahrenen Trägern Wildwasser und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk Lazarus. Die räumliche Anbindung der Anlaufstelle erfolgt am Standort des Kinder- oder Jugendnotdienstes. Die Entscheidung über den Standort fällt nach Prüfung der fachlichen Zweckmäßigkeit, der räumlichen Möglichkeiten und einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Kooperationsverbund Wildwasser und EJF liegt unterschriftreif vor und wird in den nächsten Tagen unter

schrieben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass auch ohne diesen Antrag künftig in Not geratenen Mädchen und jungen Frauen unkompliziert und kompetent geholfen wird. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller! – Die CDU setzt fort. Das Wort hat die Frau Kollegin Richter-Kotowski. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Überschrift Ihres Antrags liest, kann man eigentlich nicht dagegen sein, sehr geehrte Kollegen von der Koalition. Aber man muss auch das Kleingedruckte lesen. Wenn man sich den Einzelheiten widmet, stellt man fest, dass dieser Antrag ein sehr schlechtes Remake eines Antrags aus der 12. Legislaturperiode ist und weit hinter dem damaligen Antrag zurückbleibt, auf dessen Grundlage bereits mehrere Kinderschutzberichte an dieses Haus ergangen sind. Bedeutet dies in der Konsequenz, dass trotz mehrerer Kinderschutzberichte die jetzt politisch Verantwortlichen ziel-, frucht- und konzeptlos sind? – Dieser Eindruck drängt sich auf. Der Antrag ändert nichts an den kritikwürdigen Zuständen in der Stadt und enthält keine praktischen Vorschläge. Anstatt viel Geld für Berichte – hier übrigens „Konzept“ genannt – auszugeben, sollte man besser die Arbeitszeit der entsprechenden Mitarbeiter in den Verwaltungen dafür nutzen, die Erkenntnisse aus den alten Kinderschutzberichten endlich in die Praxis umzusetzen!

Nun komme ich zu den beiden anderen Anträgen. Dass der Mädchennotdienst nach einer Verständigung der Bezirke erhalten bleibt, finden wir fachlich und sachlich richtig. Leider zeigt der Antrag der Grünen nicht auf, wie der schwierige Umstrukturierungsprozess, den die Not- und Krisendienst zu bewältigen haben, gestaltet werden kann.

Dies greift unser Antrag auf, der auf der Analyse der LAG, der Not- und Krisendienste basiert, der wirklichen Fachleute auf diesem Gebiet. Die Ablehnung durch die Koalition zeigt wieder einmal, dass man weder an einer fachlichen Diskussion noch an einer Problemlösung interessiert ist.

[Beifall bei der CDU]

Oder, meine Damen und Herren, die von der Koalition noch im Saal sind, musste der Antrag abgelehnt werden, weil er von der CDU ist?

Vielen Dank, Frau Kollegin Richter-Kotowski! – Es folgt die Linkspartei.PDS mit Frau Dr. Barth. Sie erhält das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Anträge sind heute abschließend abzustimmen. Zum einen ist es der Antrag der Koalitionsfraktionen „Kinderschutz verbessern – Gewalt gegen Kinder entgegenwirken“. Es ist der Antrag, der im

Rahmen der Beschlussfassung im Fachausschuss mit einer Ergänzung versehen wurde, die aus der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes resultiert. Ich wiederhole, Ziel unseres Antrags war und ist es, den Kinder- und Jugendschutz durch die Stärkung von Prävention, Früherkennung und ein besseres Zusammenwirken aller Beteiligten hier in Berlin zu verbessern. Der Senat soll sein Konzept dahin gehend weiterentwickeln.

Frau Richter-Kotowski! Es geht nicht schlechthin um einen Bericht, sondern um ein Konzept. Zwischen beidem gibt es einen großen Unterschied. Es tut mir richtig Leid, wenn Sie diesen Unterschied nicht erkennen können. Ich habe in den letzten Wochen an vielen Fachveranstaltungen zum Thema Kinderschutz teilgenommen. Diese Veranstaltungen haben mich von der Richtigkeit unseres Antrags überzeugt.

Insbesondere im Rahmen der aktuellen Debatte zur Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe muss die Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Verbindung mit dem Zusammenwirken auch der Akteure im Sozialraum der Qualifizierung der Fachkräfte in der Jugendhilfe, in der Schule, im Gesundheitswesen und der Polizei neu bewertet und weiter beraten werden.

Es ist notwendig, auch auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Es ist noch nicht lange her, dass die Veränderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Dort ist der Kinder- und Jugendschutz auf Bundesebene gestärkt worden. Auch wir werden uns mit den Konsequenzen dieser Gesetzesänderung hier in Berlin befassen müssen. Deshalb sind wir sehr froh, dass im Ausschuss diesem Antrag zugestimmt wurde.

Nun komme ich zum zweiten Antrag. Die Grünen haben sich in ihrem Antrag „Mädchennotdienst muss bleiben“ einem ganz aktuellen Thema unserer Stadt zugewandt. Die Linkspartei.PDS unterstützt alle Bemühungen um den Erhalt eines geschlechtsspezifischen Angebots im Rahmen des Systems der Krisen- und Notdienste für Kinder- und Jugendliche. Wie ist die Situation in der Stadt? – Die Not- und Krisendienste sind auf die Bezirke abgeschichtet worden. Seit 2001 gibt es zwei zentrale Anlaufstellen sowie zusätzlich zwei mädchenspezifische Anlaufstellen, die von zwei freien Trägern betrieben werden.

Seit einiger Zeit werden vereinbarungsgemäß die Not- und Krisendienste evaluiert. Das ist gut so. Wichtige Kriterien bei dieser Prüfung sind die Qualität der Leistungserbringung, die Inanspruchnahme und die Wirtschaftlichkeit. Uns liegen verschiedene inhaltliche Berichte zum Stand der Prüfung vor, beispielsweise der Bericht der LAG nach 78 sowie Jahresberichte der Notdienste.

Die Debatte im Landesjugendhilfeausschuss bestätigte, dass die Steuerungsgruppe, die diese Evaluation bis Jahresende durchführt, darauf hingewirkt hat, dass die Krisennotdienste an veränderte Rahmenbedingungen an

zupassen und weiterzuentwickeln sind. Danach ist auch weiterhin ein erkennbares medienspezifisches Angebot vorzusehen. Unser Änderungsantrag zum Antrag der Grünen erwartet von der zuständigen Senatsverwaltung, dass im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Bezirken und den freien Trägern genau darauf hingewirkt wird, dass auch zukünftig in Berlin ein mädchenspezifisches Angebot vorhanden ist. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.

Der dritte Antrag zu dieser Thematik ist der Antrag von der CDU. Ich möchte dazu heute nichts weiter sagen. Wir haben uns dazu im Fachausschuss gründlich ausgetauscht und begründet, warum wir diesen Antrag abgelehnt haben. An dieser Stelle sei jedoch nur so viel gesagt, dass die Hilfe für in Not geratene Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Dieser Verpflichtung kommt das Land Berlin jederzeit nach!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Danke schön, Frau Dr. Barth! – Nun kommt die FDP an die Reihe. Frau Kollegin Senftleben hat das Wort. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Herren, meine Damen! Berlin ist eine Stadt des Geistes, der Kultur und der Wissenschaft sowie der Vielfalt, kurz: Berlin ist eine attraktive Stadt für die meisten jüngeren und für die meisten älteren Menschen. Das ist die eine Seite. Es gibt aber auch eine andere Seite: Soziale Verwerfungen sind sichtbar. Konflikte treten auf Grund urbaner, sozialer Verhältnisse und sehr unterschiedlichen Lebenswelten der Einwohner häufig auf. Das tolerante Miteinander ist leider nicht für alle selbstverständlich. Toleranz will gelernt werden. Übrigens sollte Toleranz nicht nur einseitig ausgeübt werden.

Wir haben es auch mit Phänomenen zu tun, die uns manchmal mittelalterlich anmuten. Wir haben hier bereits häufiger darüber diskutiert. Wir haben uns mit Ehrbegriffen und Gefühlen auseinander zu setzen, was nicht so richtig in unser bürgerliches Bild einer modernen Welt passen will. Es finden sich in Berlin Gemeinschaften, deren Wertegefüge, Normengerüst unserer freien, offenen Gesellschaft erdrückend und beengend erscheinen. Individualität, Selbstbestimmung und persönliche Entfaltung werden anderen Werten wie denen der Ehre beispielsweise untergeordnet, westliche Werte werden dann auch schon einmal negiert, und insbesondere Frauen und junge Mädchen bekommen dies dann zu spüren.

Wir haben es auch mit Familien zu tun – wenn man in diesem Zusammenhang auch den Begriff der Familie in den Mund nehmen kann –, die ihre Kinder auf schlimmste Weise verwahrlosen lassen. Es sind Eltern, die nicht imstande sind, ein Mindestmaß an emotionaler Wärme zu transportieren, und denen das Schicksal ihrer eigenen Kinder offensichtlich egal ist. Das ist natürlich auch kein Phänomen, mit dem wir uns ausschließlich hier in Berlin konfrontiert sehen. Weil wir inzwischen aber immer mehr tragische Fälle kennen und von immer mehr Fällen dieser

Art hören, ist es richtig, dass wir es auch im Parlament thematisieren.

Gewalt steht hier auf der Tagesordnung. Das hat auch gerade die Senatsstatistik gezeigt. Frau Borsky-Tausch hat dazu vorhin eine Anfrage gestellt. Die Statistik zeigt, dass Gewalt eben letztlich doch zur Normalität an unseren Schulen gehört. Es reicht nicht, nur zu sagen, wir erfassen das Ganze statistisch und sind eigentlich wieder ganz toll, weil wir das einzige Bundesland sind. Hier müssen wir schon noch einen Schritt weiter nachdenken.

Es ist nicht nur die Gewalt physischer wie auch psychischer Natur zwischen Schülern, die uns beschäftigen muss. Ich rede jetzt von der Gewalt in den Familien – heimlich, verdeckt. Das ist wahrscheinlich ein noch größeres Problem in dieser Stadt. Hier sollten wir doch einmal unseren Generalstaatsanwalt rügen, wenn er sich über die richtige Handhabung quengelnder Kinder im Supermark äußert, indem er meint, dass hier ein Klaps auch einmal gerechtfertigt sei. Damit müssen wir vorsichtig sein. Äußerungen dieser Art sind natürlich Bestätigung für Eltern, die glauben, dass ein kleiner Klaps, eine Backfeige oder eine Tracht Prügel nach wie vor zu den erfolgreichen Erziehungsprinzipien gehört. Gerade hier bei einem Generalstaatsanwalt, der eine Vorbildfunktion ausübt, ist mit solchen Äußerungen Vorsicht geboten.

Was ist zu tun? Was müssen wir tun? – Die FDPFraktion fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Jugendämtern, Kitas und Schulen verbessert wird. Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder die ihnen zustehende Unterstützung bekommen. Wir müssen entschieden dafür eintreten, dass die bekannt gewordenen Fälle von extremer Verwahrlosung und Missbrauch endlich der Vergangenheit angehören. Hier hat uns Hamburg ein interessantes Modell vorgelegt. Wir sollten überprüfen, ob wir das nicht auch für Berlin übernehmen können. Es kann nicht sein, dass Kinder einfach so verschwinden und unbemerkt von der Gesellschaft zu Schaden kommen oder sogar ihr Leben verlieren. Das hat allerdings mit Krisen- und Notdiensten nichts zu tun. Damit werden wir diese Probleme nicht lösen, hier sind Jugendämter gefragt. Krisen- und Notdienste sind Fluchtorte für Kinder und Jugendliche, die es nicht länger in den Familien aushalten, deren Welt derart unerträglich ist, dass sie gewillt sind, sich von ihren Familien zu trennen. Selbstverständlich muss diesen Kindern Hilfe angeboten werden. Sie brauchen Unterstützung, und man darf sie sich nicht selbst überlassen. Wie diese Hilfe dann organisiert ist, ist relativ nebensächlich, sofern das Angebot den Bedürfnissen entspricht. Wir treten dafür ein, das auf die Hilfebedürftigen durch die zahlreichen freien Initiativen, die im Übrigen hervorragende Arbeit leisten, auszuweiten. Wir wollen und müssen das konsequent verfolgen, denn dann wird Berlin sicherlich diese negativen Seiten verlieren. Hierfür sollten wir keine Mühe scheuen, es geht um die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt und um deren Perspektiven. – Danke!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Frau Kollegin Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen deshalb zu den Abstimmungen. Zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS, Kinderschutz verbessern, Gewalt gegen Kinder entgegenwirken, Drucksache 15/4035, empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU und der FDP die Annahme mit Änderung gemäß Drucksache 15/4368. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und die Grünen. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – FDP und CDU. Dann ist das mit SPD-, PDS- und Grünen-Mehrheit so angenommen.

Zum Antrag der Fraktion der Grünen, Mädchennotdienst muss bleiben, Drucksache 15/4179, empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme in neuer Fassung. Wer gemäß Drucksache 15/4369 beschließen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Das sind sämtliche Fraktionen. Zur Sicherheit: Enthaltungen? – Gegenprobe! – Keine, also einstimmig so angenommen.

Zum Antrag der Fraktion der CDU, Qualität und Arbeit der Not- und Krisendienste in der Berliner Jugendhilfe sichern, Drucksache 15/4281 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die CDU bei Enthaltung der Fraktion der Grünen und der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Gegenprobe! – Die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – FDP und Grüne. Dann ist dies mit Mehrheit abgelehnt.

Die lfd. Nr. 5 wurde als Priorität der Linkspartei.PDS unter der lfd. Nr. 4 d aufgerufen. Die lfd. Nrn. 6 und 7 sind bereits durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 8 wurde als Priorität der Fraktion der FDP unter der lfd. Nr. 4 a aufgerufen. Die lfd. Nr. 9 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10:

Große Anfrage

Knastneubau ohne Konzept – das Ende von schneller Resozialisierung, Haftvermeidung und Prävention?

Große Anfrage der Grünen Drs 15/4334

in Verbindung mit

Dringliche Beschlussempfehlungen

Neue Denkweisen – statt neuer Knäste

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 15/4413 Antrag der FDP Drs 15/4169

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Für die Begründung der Großen Anfrage hat mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten die Fraktion der Grünen das Wort. – Herr Ratzmann – bitte! – Er hat das Wort und alles steht bereit.

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal als Besucher im Knast war, aber ich kann Ihnen nur empfehlen, einmal hinzugehen. Es redet sich immer so leicht am Stammtisch darüber, aber die wenigsten wissen eigentlich, wie das mit dem Vollzug hier in der Stadt und in der ganzen Bundesrepublik funktioniert.