Der Senat wird aufgefordert, zur Zukunftssicherung und Weiterentwicklung der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) in Berlin die bestehende Rahmenvereinbarung mit den freien Trägern, einschließlich des dazugehörigen Vertragswerks, langfristig zu verlängern und das EFB-Modell in die Regelfinanzierung zu überführen. In den Verhandlungen mit den Bezirken und den freien Trägern über die Fortsetzung der Rahmenvereinbarung sollen die Ergebnisse des dreijährigen Modellversuchs, die in einem Evaluationsbericht des Kooperationsgremiums vorliegen, einbezogen werden. Insbesondere ist anzustreben,
den Gesamtversorgungsgrad mit Leistungen der Erziehungs- und Familienberatung auf 50 Prozent des Versorgungsrichtwertes zu erhöhen und
die bisher unterschiedlichen Kostenstrukturen bei den Angeboten freier und öffentlicher Träger mit dem Ziel der besseren Vergleichbarkeit zu vereinheitlichen.
Die für die Fortführung der Rahmenvereinbarung notwendigen Haushaltsmittel sind bei der Aufstellung des Haushalts 2006/2007 im Einzelplan 10 zu berücksichtigen.
Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 617/05 – für eine gesetzliche Verankerung strafrechtlicher Bestimmungen zur Bekämpfung unzumutbarer Belästigungen – Stalking – zu unterstützen.