1. Das begünstigte Unternehmen muss mit klar definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sei.
4. Die Höhe des Ausgleichs ist nach den Kosten zu ermitteln, die ein gut geführtes, durchschnittliches Verkehrsunternehmen zu tragen hat.
Sie können jetzt sagen, die Kommission habe ein anderes Recht gesetzt. Dann müssen Sie das aber auch belegen.
Sie spekulieren hier nur herum. Ich sage Ihnen, was Sache ist. Wenn Sie sagen, etwas anderes sei Sache, dann müssen Sie das zitieren und die Fundstelle nennen, so wie ich es eben getan habe. Dann haben wir eine redliche Auseinandersetzung.
Ich habe mich auf den Spruch des Europäischen Gerichtshofs bezogen. Daran gemessen muss die Zahlung transparent sei. Es muss klare Parameter geben. Sie dürfen über das erforderliche Maß nicht hinausgehen, und es muss sich um ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen handeln. Wenn Sie den Abschluss anschauen, ist das, auf den Zeitpunkt 2008 übertragen, nicht möglich – vielleicht ist es auf den Zeitpunkt 2030 möglich –, dies zu erreichen. Die Folge können Sie sich jetzt selbst überlegen. Sie können nur direkt vergeben. Ich würde das nicht tun, aber Sie wollen es tun. Wir würden das Unternehmen in den Wettbewerb führen, aber Sie wollen direkt vergeben. Das können Sie nur, wenn Sie die Kriterien erfüllen.
Wenn Sie die nicht erfüllen, Herr Gaebler, wird Folgendes passieren: Die Vereinbarungen, die Sie gerade treffen, werden von einem Konkurrenten angefochten. Das ist doch klar. Dann geht das erneut zum Europäischen Gerichtshof. Und der Konkurrent wird obsiegen. In der Folge werden diese Vereinbarungen platzen. Dann ist nur noch die Frage – Herr Kollege Ratzmann bezog sich darauf –, ob die Mitarbeiter auf der Straße sitzen, weil sich das Unternehmen nicht an einem Wettbewerb beteiligen kann, oder ob sie eine Art Übergangsrecht auf das Land Berlin haben und uns damit auf der Tasche liegen.
Das sind die Entscheidungen. Das müssen Sie den Leuten klar sagen. Das müssen auch die Mitarbeiter, die darüber abzustimmen haben, klar wissen. Das ist Lug und Trug und dient zu nichts anderem, als Ihnen ein bisschen
Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz)
Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/4094 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3924 Änderungsantrag der CDU Drs 15/3924-1
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der acht Artikel zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis VIII auf der Grundlage der Beschlussvorlage Drucksache 15/3924 unter Berücksichtigung der Änderungen des Fachausschusses und des Hauptausschusses gemäß Drucksache 15/4094 auf. Jeder Fraktion steht eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann. Ich beginne mit den Wortmeldungen der ersten Rederunde. – Das Wort hat die Kollegin Müller von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit besonderer Freude konnte ich feststellen, dass der Koalition das Thema so wichtig ist, dass es heute im Rahmen der Aktuellen Stunde behandelt wird. Die Abstimmung über das Kindertagesbetreuungsgesetz wollen wir zum Anlass nehmen, Informationen und Meinungen dazu auszutauschen. Dieses Gesetz ist für die Kinder und ihre Eltern ein großer Schritt vorwärts, um nicht zu sagen, ein Meilenstein in der Betreuung und Bildung. Das betrifft die Erziehung von Vorschulkindern genauso wie
Das Finanzierungssystem wird umgestellt. Somit entfällt auch die Doppelrolle zwischen den Gewährleistungsträgern und den Betreibern. Die Bezirke sind also aus dieser Doppelrolle herausgenommen. Für die Eltern wird die Finanzierung transparenter, und – was vor allen Dingen ganz wichtig für die Eltern ist – es kann das Gutscheinprinzip umgesetzt werden, möglicherweise noch unter dem Namen „Kitacards“ bekannt. Eltern können für ihre Kinder berlinweit eine Kita aussuchen und die Kinder dort betreuen lassen.
Eine weitere Veränderung, die mit dem Kitagesetz Wirklichkeit wird, ist, dass die Horte mit dem im August beginnenden Schuljahr in die Verantwortung der Schule übergehen. Bisher hatten wir zwei Betreuungsformen, einmal den offenen Ganztagsbetrieb, überwiegend im Ostteil der Stadt zu finden, und zum anderen die Betreuung im Hort an der Kita gemäß Jugendhilferecht. Das erfolgt künftig unter einem Dach, dem Dach der Schule. Damit führt Berlin Unterrichtbetreuung und Förderung von Schulkindern zusammen.
Es ist bekannt, aber oft nicht anerkannt, dass Berlin im Bundesvergleich bei der Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter führend ist. Ich beziehe mich auf die Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze, die Berlin bereitstellt, auf alles, was landläufig unter Betreuungsplätzen im Kitabereich verstanden wird.
Das vorliegende Gesetz sichert nicht nur die bedarfsgerechte Versorgung mit Kitaplätzen und eine Vielfalt der Trägerlandschaft, sondern garantiert jetzt die Festschreibung einer neuen und besseren Qualität bei einer verbesserten Organisationsform.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes garantiert, dass Kindergärten zu sozialpädagogischen Bildungseinrichtungen werden. Dieser Prozess hat schon längst begonnen und wird nun kontinuierlich und konsequent fortgeführt. Dass Kinder bereits im Vorschulalter lernen können, lernen wollen und auch sehr aufnahmefähig sind, wird schon seit langem von Pädagogen konstatiert. Jetzt sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Wir haben in der Praxis schon begonnen, das Bildungsprogramm umzusetzen, aber jetzt wird es gesetzlich festgeschrieben. Mit der Durchsetzung des Bildungsprogramms wird im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung für die Träger die Finanzierungsvoraussetzung geschaffen. Das heißt, die Träger müssen sich auch daran halten, müssen das Bildungsprogramm fach- und sachgerecht umsetzen.
Bevor es eingeführt wurde, war dieses Bildungsprogramm, ich will nicht sagen, umstritten, aber es wurde in Frage gestellt, weil einige Leute vermuteten, dass es jetzt eine Verschulung der Kindergärten gibt, das heißt, dass die Schule in die Kindergärten verlagert wird. So ist es aber nicht. Fachübergreifend wird anerkannt, dass das Programm kindgerecht ist, dass die Kinder in ihrer Ganzheit gesehen werden und sich gut auf die Schule und das weitere Leben vorbereiten können.
Wir haben alle aus PISA gelernt. Wir haben aber nicht nur daraus gelernt, sondern ziehen auch die entsprechenden Konsequenzen. Das hat in der Öffentlichkeit ein positives Echo gefunden. Die freien Träger, vertreten durch die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, haben einmütig erklärt, dass das mit dem Reformgesetz verbundene Ziel zur Verstärkung der schulischen Bildung vorbehaltlos umgesetzt und dementsprechend auch unterstützt wird. Befürchtungen, wie sie im Vorfeld geäußert wurden, dass es durch eine geänderte Bedarfsprüfung Kürzungen in dem Betreuungsangebot geben wird, haben sich nicht bewahrheitet. Es gab noch einmal Änderungen durch die Koalition, die aber nur einiges verdeutlicht haben, was das Gesetz gar nicht vorgesehen hat. Nach wie vor ist eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kitaplätzen vorgesehen. Der Grundsatz, dass sich der Bedarf an familiären, sozialen und pädagogischen Gründen orientiert,
Mit dem neuen Gesetz ist auch eine neue Rechtsform bei den städtischen Einrichtungen vorgesehen, das heißt, es werden Eigenbetriebe gegründet.
Berlin führt flächendeckend die Ganztagsgrundschule in der offenen Form ein. Damit wird es möglich, Kinder mit schulischen Schwierigkeiten gezielter zu fördern und zu unterstützen, was besonders den Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern und mit Sprachdefiziten zugute kommt. Sie werden weiter von den Erziehern betreut, die sie schon aus dem Unterricht kennen. Damit wird den Kindern eine Chancengleichheit bei dem späteren Schulbesuch und auch bei der Berufswahl gegeben.
Wie Sie wissen, werden sich die freien Träger in den Hortbetrieb an den Schulen mit einbringen. Das heißt, die Erfahrungen, die die freien Träger aus der Jugendhilfe haben, werden jetzt von den Schulen übernommen. Diese ergänzende Betreuung findet an den Schulen Berücksichtigung.
Damit werden in Berlin ganzheitlich strukturierte Lebens- und Lernorte geschaffen, in denen die pädagogischen Ansätze von Jugendhilfe und Schule, von Erzieherinnen und Lehrern, zusammengeführt werden können.
Sehr wichtig für die Eltern wird auch die finanzielle Angelegenheit sein. Durch bedarfsgerechte Module können Eltern sich genau entscheiden und die Betreuung be
Hier sind in erster Linie die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gefragt. Was Eltern versäumen, kann – um es ganz deutlich zu sagen – keine Institution des Staates ausgleichen. Dennoch müssen wir als Politik alles unternehmen, um Kinder, die nicht in der glücklichen Situation sind, fürsorgliche und erziehungskompetente Eltern zu haben, so zu unterstützen, dass sie später in ihrem Leben möglichst viele Chancen haben.