Nein, das habe ich bei der FDP schon gehört und bei der CDU. In meiner Partei gibt es ebenfalls kritische Stimmen, auch von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten, die dort tätig sind. Das ist auch legitim. Entscheidend ist, wie die zuständigen Gremien, sprich die Parlamente, sprich die Regierung und die handelnden Personen, die Sache beurteilen und einschätzen und auch danach handeln. Sie können sicher sein, dass der Senat am Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International festhält. Da gibt es nichts zu deuteln.
1. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um eine fristgemäße Programmplanung für die Musik- und Volkshochschulen vor der Verabschiedung des Haushalts für das 2. Halbjahr 2002 zu gewährleisten, in welchem Stadium befinden sich die Planungen, und wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit längerfristigen Lernzielen – z. B. Erwerb von Fremdsprachenkompetenz – ihr Ziel erreichen können, wenn Bezirke bereits jetzt ankündigen, keine Honorarmittel mehr zur Verfügung zu stellen?
2. Ist es sichergestellt, dass die Musik- und Volkshochschulen Honorarverträge für das 2. Halbjahr 2002 abschließen und Programme veröffentlichen können, damit das Angebot der Musikund Volkshochschulen ohne Unterbrechung und ohne Einnahmeverluste fortgeführt werden kann?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Dieser Tage hört man viel in den Medien, dass die Bezirke planen, das Verfassungsgericht des Landes Berlin anzurufen, weil sie vermuten, dass der Senat ihre bezirkliche Kompetenz einschränken wolle. Ich nehme hier gern anlässlich Ihrer Frage die Gelegenheit, um darauf zu verweisen, dass der Gesamtkomplex, den Sie ansprechen, ausschließlich eine selbstständig zu verantwortende Angelegenheit der Bezirke ist. Dabei soll es auch bleiben. Insofern kann ich auf Details Ihrer Frage nicht eingehen. Ich verweise auf die ausschließliche Zuständigkeit der Bezirke. Sie wissen von mir, dass wir im Senat die Volkshochschularbeit selbstverständlich für bedeutsam und wichtig halten, aber die organisatorische Umsetzung liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bezirke.
Danke schön, Herr Senator! – Dann hat der Kollege Mutlu die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Bitte schön!
Herr Senator! So einfach ist es nicht! Wir haben die Berliner Verfassung, in der auch Ausnahmen vorgesehen sind. Zum Beispiel können nach Artikel 89 den Bezirken die Mittel freigestellt werden, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, solange der Haushalt noch nicht verabschiedet ist. Wir haben das zum Beispiel – weil es in Ihr Ressort fällt – beim Schul- und Sportstättensanierungsprogramm ähnlich gemacht. Gedenkt der Senat, eine derartige Ausnahme zu beantragen, damit sichergestellt wird, dass die Musik- und Volkshochschulen, die einen hohen Deckungsgrad bei Honorarmitteln haben, ihre Arbeit im zweiten Halbjahr fortsetzen können?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Sie bringen hier Dinge zueinander, die nicht zueinandergehören. Das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm ist ein Programm des Senats, das er ausführt nach Vorlage der Bezirke. Insofern haben wir dort – dafür bin ich auch dankbar – beim Hauptausschuss die Ausgabefähigkeit erreicht. Ich kann nicht über den Stand der Planung für Musik- und Volkshochschulen in Berlin im Einzelfall Auskunft geben. Ich kenne die Planung nicht.
Sie haben auf die Verfassungslage verwiesen. Hinsichtlich der Frage, ob die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln den Beschränkungen von Artikel 89 der Verfassung von Berlin unterliegen, ist einerseits Artikel 85 zu beachten, andererseits Artikel 89. Wir haben noch keinen Haushalt. Sie, als Kollektiv, sind der Haushaltsgeber. Ich kann nicht in Einzelfällen beurteilen, ob die Planungen im Bezirk unter die Ausnahmeregelung des Senators für Finanzen fallen oder nicht. Das muss der einzelne Bezirk selbst entscheiden.
Ist dem Senat bekannt, dass der Rat der Bürgermeister erst vor einigen Tagen beschlossen beziehungsweise den Senat aufgefordert hat, eine Ausnahme in diesem Sinne zu genehmigen, insbesondere auch für die Honorarmittel?
Dem Senat sind immer alle Beschlüsse des Rates der Bürgermeister bekannt. Gleichwohl kann sich der Senat gemäß der Verfassungslage nicht allen Beschlüssen des Rates der Bürgermeister unterziehen. Ich verweise noch einmal darauf, dass der Senator für Finanzen – er ist hier einschlägig betroffen – im Dezember vergangenen Jahres Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2002 erlassen hat. Diese Verwaltungsvorschriften – so sagt der Verteiler – gingen auch an die Bezirksämter von Berlin. Nach meinem Rechtsverständnis sind diese dann auch gehalten, sich gemäß diesen Verwaltungsvorschriften zu verhalten und Ausnahmetatbestände nach ihrem Kenntnis- und Sachstand durchzusetzen beziehungsweise zu verantworten.
Danke schön, Herr Senator! – Das Wort zu einer Nachfrage hat Frau Paus von der Fraktion der Grünen. – Bitte!
Herr Böger! Sie teilen doch sicher meine Auffassung, dass die Verabschiedung des Landeshaushaltes nicht die Aufgabe der Bezirke ist und dass die Bezirke mit dem Beschluss des Rates der Bürgermeister noch einmal deutlich gemacht haben, dass sie gewillt sind, hier die Mittel auszureichen, und dass nun der Senat gefragt ist. Ihnen wird auch bekannt sein, dass insbesondere die Volkshochschulen halbjähr
liche Planungen durchführen und dafür auch Planungssicherheit brauchen. Die Volkshochschulen können nichts dafür, dass der Haushalt in diesem Jahr erst im Juni verabschiedet werden wird. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal: Da es offensichtlich nicht nur eine Frage der Bezirke ist, sondern eine Frage des Senats – sind Sie bereit, in dieser Sache auf Ihren Kollegen Sarrazin einzuwirken, damit es eine Ausnahmegenehmigung geben wird?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Natürlich ist mir bekannt, wer den Haushalt verabschiedet. Mir ist aber auch bekannt, dass es Eigenverantwortung nicht nur in einer Richtung gibt. Wenn die Bezirke auf der einen Seite beklagen, dass der Senat nahezu alles bestimmt, was den Bezirken geschieht – da mag etwas dran sein –, können sie auf der anderen Seite nicht verlangen, dass der Senat sie bei jeder Einzelmaßnahme an der Hand führt. Das müssen im Einzelfall die Bezirke selbst entscheiden. Selbstverständlich bin ich auf Grund meiner Fachkompetenz – des Hauses „Bildung“ – immer daran interessiert, dass die Volkshochschularbeit und die Arbeit in den Musikschulen sach- und fachgerecht weitergeführt werden kann und soll. Und da ich weiß, dass wir mit Sicherheit einen Herbst bekommen und das Programm entsprechend vorbereitet werden muss, trete ich auch immer dafür ein zu sagen: Ja, das fällt unter dieses Ausnahmeschreiben des Senators für Finanzen. Diesbezüglich bin ich auch schon in vielen Fragen jeweils beim Senator für Finanzen vorstellig geworden und habe das geschrieben. Aber die Einzelfallentscheidung und die Prüfung, ob das absolut notwendig ist, kann, will und darf ich den Bezirken nicht abnehmen.
Danke schöne Herr Senator! – Dann hat Herr Schruoffeneger von Bündnis 90/Die Grünen noch das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!
Herr Böger! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es einheitliche Meinung des Senats, also zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung, ist, dass Bezirksstadträte in eigener Verantwortung Honorarmittel für Volkshochschulen und Musikschulen freigeben können, ohne einen einzelnen Antrag auf Genehmigung bei der Senatsfinanzverwaltung oder beim Hauptausschuss stellen zu müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Sie haben das Verfahren nicht korrekt beschrieben.
Nein, nein, Herr Schruoffeneger hat es falsch interpretiert. – Durch das Haushaltswirtschaftsrundschreiben der Finanzverwaltung ist noch einmal verdeutlicht worden, welche Kriterien der Artikel 89 der Verfassung von Berlin zur Verausgabung von Mitteln anwendet. Diese Kriterien müssen angewendet werden, und sie werden eigenverantwortlich von den jeweiligen Wirtschaftsstellen anzuwenden sein. Eigenverantwortlich heißt dann allerdings auch, unter Inanspruchnahme von Konsequenzen, die bei falscher Anwendung dann etwa durch den Rechnungshof deutlich gemacht werden.
Danke schön, Herr Staatssekretär! – Die Fragestunde ist beendet. Wie im Ältestenrat bereits mitgeteilt, werde ich heute nicht zu einer Spontanen Fragestunde aufrufen.
Noch ein Hinweis zu den heute nicht beantworteten Mündlichen Anfragen: Sie werden wieder – das Verfahren kennen Sie bereits – schriftlich beantwortet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist, auch wenn unsere Sichtweise manchmal umständebedingt anders ist, für viele attraktiv und für vieles attraktiv. So ist auch das Reiseziel Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Man muss bei der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS bis Seite 74 kommen, um drei Stichworte zu finden, die ich kurz nennen möchte:
Der Tourismus gehört zu den am stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen. Der Senat wird in enger Kooperation mit Brandenburg alle Chancen wahrnehmen, den Tourismusstandort Berlin weiterzuentwickeln und auszubauen.
Der Senat wird in enger Kooperation mit Brandenburg ein Tourismuskonzept für die Region Berlin-Brandenburg erarbeiten.
Der Senat wird die Voraussetzung dafür schaffen, Berlin nachhaltig als internationalen Messestandort zu etablieren.
Wir reden, wenn wir über den Wirtschaftsfaktor Tourismus reden, geschätzt über einen Beitrag von ca. 9,3 % zum Berliner Bruttoinlandsprodukt. Der Regierende Bürgermeister hat in seiner Rede zur Eröffnung der inzwischen 36. Internationalen Tourismusbörse am 16. März feststellen können: „Einmal im Jahr ist die Welt in Berlin zu Gast.“ Und vor dem Hintergrund von 9 875 Ausstellern aus 181 Ländern und Gebieten ist das eine Feststellung, die mehr als begründet ist. Und weiter konnte er feststellen – und der Berliner liebt nun einmal den Superlativ –: Die ITB ist die „internationalste und ausstellerstärkste“ Messe der Welt. Fünf Tage später konnte die Messeleitung feststellen: Trotz mancher Probleme im Vorfeld ist eine positive Bilanz auch dieser Messe zu ziehen. – Dies ist auch für dieses Haus ein Anlass, über den Wirtschaftsfaktor Tourismus nachzudenken.
Tourismus – das deutsche Wort klingt ein bisschen antiquiert: Fremdenverkehr –, auch, aber eben nicht nur, ein Wirtschaftsfaktor. Die Prognose der Welttourismusorganisation – auch so etwas gibt es – zeichnet bereits jetzt eine Erholung der Tourismusindustrie ab. Mittel- und langfristig ist wieder mit Wachstum zu rechnen. Übrigens verdanken wir der WTO die Definition dessen, was ein Tourist ist. Sie definiert: Besucher, die ihre alltägliche Umgebung für eine Dauer von höchstens 12 Monaten verlassen und am Zielort nicht für eine dort ausgeübte Tätigkeit vergütet werden.