Das ist ein System der Kompromisse, wo man nie genau weiß, was am Ende herauskommt – siehe Hartz IV. Das gilt hier ähnlich. Man kann allerdings sicherstellen, vernünftige Inputs zu geben. Es ist aber wie bei einer Wurstmaschine:
Man tut vorn unterschiedliche Dinge hinein, am Ende kommt etwas heraus, und man muss probieren, ob es schmeckt. Ich kann nichts dafür, dass das Verfahren so ist, wie es ist. Ich hoffe, von meinen Vorschlägen noch einiges in der Wurst wieder zu finden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klotz! Nach Auskunft der Regionaldirektion für Arbeit liegen zurzeit keine aussagefähigen Daten über die Zahl der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen vor. Gegenwärtig werden die Eingliederungsvereinbarungen nur durch einfache Notiz erfasst, es gibt zurzeit keine Einpflegung der Daten in ein belastbares statistisches Berichtssystem. Insofern sieht sich die Regionaldirektion nicht in der Lage, uns detaillierte Informationen zu geben. Die Konzentration beim Abschluss der Eingliederungsvereinbarungen liegt bei dem Personenkreis der unter 25Jährigen. Das ist der Personenkreis, für den die Regionaldirektion bereits den im Gesetz vorgesehenen Betreuungsschlüssel von 1 zu 75 erreicht hat.
Meiner Ansicht nach macht dies deutlich, dass die Schwerpunktsetzung in den Arbeitsgemeinschaften derzeit noch auf der Leistungsbewilligung und der rückwirkenden Überprüfung auf Erwerbsfähigkeit liegt. Das heißt, wir haben es nach wie vor mit einer Schwerpunktsetzung anlässlich der Umstellung des organisatorischen Systems zu tun. Damit erfolgt das, was wir wollen – Verbesserung der Betreuung, Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen und entsprechende Beratung –, noch nicht im gewünschten Umfang. Wir können von Seiten des Landes Berlin nur versuchen, durch Überzeugung auf die Umsetzung dieser Ziele einzuwirken und zum anderen Unterstützung anzubieten durch die Bereitstellung von weiterem Personal. Es ist geplant, bis zum Mai dieses Jahres die vorgesehene Personalstärke zu erreichen. Sie wissen, Frau Dr. Klotz, dass das Land Berlin aus dem Personalüberhang noch einmal zusätzliche 300 Personen für die Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt hat. Die entsprechenden Trainings- und Umschulungsmaßnahmen finden zurzeit statt.
Herr Senator! Welche steuerpolitischen Initiativen des Senats in den vergangenen drei Jahren stützen denn Ihre Vorstöße in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. März und die Vorstöße des Regierenden Bürgermeisters in der N24-Sendung „Vorsicht Friedman“ vom 3. März zur Einkommensteuerreform, und welche Initiativen planen Sie hierzu?
Es ist wichtig, auf die Debatte den richtigen Einfluss zu nehmen. Das haben wir in der Vergangenheit getan und machen es auch im Augenblick. Um auf dem Niveau Ihrer Frage zu antworten: Wenn auf einen Zeitungsartikel nach einer Woche positiv vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler reagiert wird, bedarf es keiner weiter gehenden Initiativen mehr.
Ich werde natürlich weiterhin für die Dinge werben, wie auch der Senat insgesamt dies tun wird. Sie können sicher sein, dass die Stimme Berlins im Bundesrat durchaus gehört wird. Bundesratsinitiativen eines sich in einer Notlage befindenden Landes sind immer nur sinnvoll im Verein mit anderen. Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern und der SPD-geführten Bundesregierung arbeiten wir an der richtigen Richtung, welche noch viel richtiger wäre, wenn uns nicht die Bundesratsmehrheit stets auf dem Weg zum Wahren und Schönen behindern würde.
1. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 sind in Berlin bislang abgeschlossen worden? Wie viel Prozent der Alg-II–Bezieher/-innen verfügen in Berlin über eine solche Eingliederungsvereinbarung?
2. Von welchen Instrumentarien zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II wird in Berlin in welcher Größenordnung Gebrauch gemacht?
Danke schön, Frau Dr. Klotz! – Senator Wolf, der Wirtschaftssenator, antwortet. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Bezüglich der einzelnen Instrumente muss ich wiederum die Einschränkung machen, dass auch hierzu die Regionalagentur nicht im Detail auskunftsfähig ist, sondern nur ihre Planungen zu den einzelnen Instrumenten vorgelegt hat. Ich schlage vor, Ihnen diese Aufstellung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde ich hier einen Zahlenfriedhof produzieren, der auf das Plenum und die Zuhörer nicht sonderlich interessant wirken dürfte.
Auf die Frage nach den aktivierenden Leistungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung lautet die Antwort, dass es derzeit rund 7 000 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gibt und dass wir im Regelkreis des SGB II 1 700 Förderfälle im Bereich der beruflichen Weiterbildung haben.
Danke schön, Herr Senator Wolf! – Dann gibt es eine Nachfrage von Frau Dr. Klotz – und die hat das Wort!
Ich nehme gern das Angebot der schriftlichen Beantwortung an. Die Frage ist vorgezogen worden, weil Frau Kubala erkrankt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Ist dem Senat als Aufsichtsbehörde bekannt, ob im Rahmen der Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes auch gegen Berliner Krankenkassen wegen deutlicher Erhöhungen von Managergehältern vorgegangen wird? Wenn ja, um welche Kassen handelt es sich? Wenn nein, in welcher Höhe sind die Vorstandsbezüge der AOK Berlin und City BKK in den letzten 12 Monaten erhöht worden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lehmann! Wir hatten neulich im Ausschuss schon das Vergnügen, uns über die City BKK zu unterhalten. Ich habe Ihnen da bereits mitgeteilt, dass die City BKK jetzt in der Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes ist, also hier auch die Rechtsaufsicht über diese Kasse geführt wird. Die Praxis des Bundesversicherungsamtes ist so, dass sie da, wo sie bei bundesweit agierenden Kassen prüft, das Land nur informiert, wenn es im Land eine Zuständigkeit gibt. Wir haben keine Erkenntnis über die Managergehälter in der City BKK. Das Bundesversicherungsamt würde uns über Gehälter der AOK informieren, weil wir hier selbstverständlich zuständig sind. Diesbezüglich haben Sie auch nachgefragt. In den letzten zwölf Monaten hat es bei der AOK in Berlin keine Gehaltserhöhungen bei den Chefs dieser Kasse gegeben.
Meine Nachfrage lautet: Teilen Sie meine Einschätzung, dass sowohl der Abschluss von vernünftigen Eingliederungsvereinbarungen als auch das Zurverfügungstellen von qualifizierten Fallmanagerinnen und -managern eine Voraussetzung dafür ist, überhaupt einen vernünftigen Integrationsprozess in Erwerbsarbeit für die Betroffenen sicherzustellen, und wie – Sie sind nicht nur Wirtschaftssenator, wie der Präsident gesagt hat, sondern auch Arbeitssenator – werden Sie Ihren Einfluss als Arbeitssenator geltend machen, damit das wirklich zeitnah passiert?
Werte Frau Klotz! Ich teile Ihre Auffassung völlig. Der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen ist eine wichtige Voraussetzung, um eine zielgerichtete Vermittlung zu erreichen oder zum Abbau von Defiziten, wenn zum Beispiel die Eingliederungsvereinbarung eine Schuldner-, Sucht- oder ähnliche Beratung beinhaltet. Ich teile auch die Auffassung, dass es dazu qualifizierten Personals bedarf. Für den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung muss auch die Zeit da sein, um sich mit den Betroffenen intensiv über die persönliche Lebenslage, beruflichen Voraussetzungen und Qualifikationen auseinander setzen und ins Gespräch kommen zu können, damit dann eine mit ihnen vereinbarte und besprochene Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden kann.
Von Seiten des Landes Berlin – ich kann es nur wiederholen – können wir versuchen, darauf hinzuwirken und organisatorische Hilfestellung zu geben. Organisatorische Hilfestellung zu geben heißt, Personal aus dem Personalüberhang bereit zu stellen und auch dafür zu sorgen, dass dieses Personal geschult wird. Beides haben wir getan.
Es gibt eine weitere Nachfrage des Kollegen Kurth von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kurth!
Herr Senator! Was halten Sie persönlich von der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, dass am 31. März jeder arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren eine Eingliederungsvereinbarung haben wird?
Herr Kurth! Ich fürchte, dass diese Ankündigung zwar ein – von mir unterstützter – Wunsch ist, es aber bundesweit nicht der Fall sein wird, auch in Berlin nicht.
Ich bitte um Entschuldigung! Ich habe bei Frage Nr. 10 weitergemacht, obwohl ich bei Frage Nr. 5 hätte fortfahren sollen. Nun ist aber der Kollege von Lüdeke von der Fraktion der FDP an der Reihe mit dem Thema