Danke schön, Herr Senator! – Keine Nachfrage von Frau Martins. – Dann ist Frau Ströver mit einer Nachfrage dran!
Hier wird nicht getauscht und nicht gehandelt. Entweder stellen die Abgeordneten Fragen oder lassen es sein.
Ich hatte gemeint, alles bereits gesagt zu haben. Den Wert des Stadions kann man unterschiedlich ansetzen. Entweder setzt man ihn mit dem Bauwert an, dann liegt er bei etwa 1 Milliarde €, oder mit seinem Barwert, dann liegt er bei minus 300 Millionen €. Also können Sie jetzt unterschiedliche Werte aussuchen.
Danke schön, Herr Senator! – Wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 2 mit einer Beantwortungsfrist von bis zu 3 Wochen schriftlich beantwortet.
Ja, ja, Herr Präsident! – Herr Senator! Wie wird der Senat auch unter diesen extrem harten neuen Bedingungen rund um das Olympiastadion sicherstellen, dass die lange vorbereitete historische Kommentierung des Areals, auch zu den Olympischen Spielen 1936, realisiert wird und die Künstler, Wissenschaftler und Handwerker verspätet ihr Honorar erhalten und dass das Projekt spätestens zur WM im nächsten Jahr realisiert ist?
Ich habe eben gehört, Frau Abgeordnete, dass die Bausenatorin dieses Thema bearbeitet, und zwar mit dem Ziel eines positiven Ausgangs.
Sie haben uns gerade erklärt, dass Berlin über die Insolvenz der Besitzgesellschaft in der Lage ist, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben das in Verbindung gesetzt mit 45 Milliarden € Darlehen, –
– die zu 100 % durch das Land verbürgt sind – Millionen, Entschuldigung! Jetzt sagen Sie uns doch mal konkret: Was ist denn bitte schön der Besitz, der aus dem Stadion besteht, wert?
Ich will das, was wir jetzt an Konstruktionen haben, nicht weiter bewerten. Ich hätte das so nie gemacht – das sage ich mal dazu,
schon weil ich, wenn ich mich auf die Fragestunde vorbereite, mir immer erst wieder anschauen muss, wie eigentlich alles zusammenhängt, weil ich das in 24 Stunden auch immer wieder vergesse. Aber ich habe es jetzt noch ganz gut im Gedächtnis. Es ist so, dass wir durch die Insolvenz letztlich das Recht haben, die Liegenschaft wieder einzufordern. Allerdings hängt an der Besitzgesellschaft auch das Darlehen. Die Besitzgesellschaft selbst kann nicht mehr zahlen. Damit zieht die Bürgschaft des Landes. Das bedeutet, dass sich unsere Landesschuld um diesen Betrag, 45 Millionen € – sind es zum Glück, nicht Milliarden; ich komme auch bisweilen durcheinander –, erhöhen wird. Das heißt, dass unsere Zinsausgaben dann pro Jahr dadurch um etwa 200 000 € steigen werden;
nein, Moment, 2 Millionen €. Das ist das Ergebnis dieser Aktion. Es wird nun drauf ankommen, dass wir dauerhaft Einnahmen haben, die uns dann befähigen, Zins und Tilgung zu bedienen. Da setzen wir Überlegungen an, wie wir die Betriebsgesellschaft weiter gestalten.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Frau Grosse von der Fraktion der SPD hat das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte schön, Frau Grosse!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage Frau Senatorin Knake-Werner: Wie hoch schätzen Sie in Berlin die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ein, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse nicht in den Alg-II-Bezug gehören? In welchem Zeitraum werden die Betroffenen wieder in den Leistungsbezug der Sozialhilfe zurückgeführt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Die genauen Zahlen, wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht in diesen Bereich gehören, kann Ihnen derzeit niemand nennen – weder ich noch die Krankenkassen. Im Moment wird heftig darüber spekuliert. Ich weiß nicht, ob die Annahmen, die jetzt geäußert wurden, gerechtfertigt sind. Ich halte die derzeitige Diskussion für fragwürdig. Die Kassen sind im Moment dabei, den Leistungsbezug zu überprüfen. Auch die Jobcenter werden Prüfungen vornehmen, denn alle Anträge wurden nur bis zu einen Zeitraum von sechs Monaten bewil
Frau Grosse, da haben Sie mich missverstanden. Die Zeitabläufe sind bewusst unterschiedlich gemacht worden, damit die Überprüfungen sukzessive erfolgen können. Es gibt Fristen von 2, 3 oder auch 6 Monaten. Ich wollte deutlich machen, dass alle Anträge, und zwar von den Jobcentern, überprüft werden.
Fälle wie die, die jetzt in den Zeitungen oder der Abendschau auftreten, werden sofort überprüft. Das ist selbstverständlich. Ich erinnere noch einmal an das Gesetz: Darin steht, dass derjenige erwerbsfähig ist, der nicht absehbar weniger als drei Stunden täglich über ein halbes Jahr erwerbsfähig ist. Diese Definition lässt viele Interpretationen zu. Deswegen muss man aufpassen, welche Fälle man beispielhaft nennt. Ich halte es für unbedingt erforderlich, solche Fälle zu überprüfen. Die Krankenkassen haben ein Interesse daran, dies zu tun. Sie decken das momentan auf. Das liegt daran, dass die Krankenkassen wissen, dass dieser Umstand das Solidarsystem belasten kann. Vorher hat die Kommune als Sozialhilfeträger diese Kosten übernommen. Insofern haben die Kassen ein eindeutiges Interesse.
Ich weise die Behauptung zurück, Betroffene seien wissentlich in das Arbeitslosengeld II geschoben worden, obwohl sie nicht erwerbstätig im Sinne des Gesetzes sind.
Ich erinnere noch einmal daran, unter welchen Bedingungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern gearbeitet haben: Sie haben innerhalb von sechs Monaten nicht nur eine große Verwaltungsreform absolviert, sondern sie haben bis zu 300 000 Menschen garantieren müssen, dass sie ihre Leistungen rechtzeitig zum 1. Januar bekommen.
Woher kommen Fälle wie die, die jetzt genannt werden? – Die Betroffenen haben ca. im Oktober ihre Anträge gestellt. Dann kann es passieren, dass jemand im Januar stationär behandlungsbedürftig wird. So etwas geschieht im Leben von Menschen. Innerhalb von drei Monaten kann sich eine Situation völlig verändern. Jemand, der im Oktober seinen Antrag gestellt hat, kann im Januar einen Autounfall erleiden und ins Koma fallen. Damit ist er einer der genannten Fälle. Da wird nichts wissentlich verschoben, sondern die Lebensbedingungen von Menschen haben sich verändert. Das muss zur Kenntnis genommen werden.
Beispielsweise wird gesagt: Da werden uns doch tatsächlich HIV-Infizierte, Amputierte und Suchtkranke genannt. – Wo kommen wir denn hin, wenn wir die Leute in dieser Form denunzieren und stigmatisieren, anstatt ihnen Hilfsangebote zu machen, wie es das Reformprojekt vorgesehen hat?
Damit, dass auch solchen Menschen Chancen angeboten werden, wollte sich Hartz IV im Bewusstsein der Bevölkerung verankern. Ich bin über diese Debatte und diese Art der Schuldzuweisung ziemlich betroffen. Ich halte diese Debatte für völlig unangemessen. Sie schädigt das ganze Reformvorhaben.
Frau Senatorin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Betroffene, die nicht in den Alg-II-Bezug hineingehören, erst nach sechs Monaten wieder in die Sozialhilfe zurückgeführt werden?
Es geht weiter mit dem Kollegen Steuer von der Fraktion der CDU mit einer weiteren spontanen Frage. – Bitte, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Senator Böger: Welche neuen Erkenntnisse haben Sie durch den Brief Ihres Kollegen Sarrazin an Sie erhalten, in dem von einer angeblichen Mehrausstattung Berlins mit 4 000 Lehrkräften die Rede ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Wir hatten immer einen offenen Umgang miteinander. Die neue Erkenntnis ist demnach, dass ich von einem Brief eines Kollegen aus der Zeitung erfahre, bevor er mir selbst vorliegt. Dieser Stil war mir neu.