Protocol of the Session on February 10, 2005

Lfd. Nr. 30: Antrag

Das Verkehrskonzept „BVG 2005 plus“ auf den Prüfstand

Antrag der FDP Drs 15/3601

an BauWohnV

Lfd. Nr. 31: Antrag

Bitte ehrliche Fahrpreisangaben

Antrag der FDP Drs 15/3602

an BauWohnV

Lfd. Nr. 32: Antrag

Dresdner Bahn „zügig“ gebaut und privat finanziert

Antrag der FDP Drs 15/3603

an BauWohnV

Lfd. Nr. 36: Antrag

Familie ist da, wo Kinder sind

Antrag der Grünen Drs 15/3608

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 38: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2003 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke gem. § 37 Abs. 4 Satz 1 LHO

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3560

an Haupt

Lfd. Nr. 39: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3598

an StadtUm

Der Senat wird aufgefordert, unter seiner Verantwortung in Abstimmung mit den Bezirken einen Zusammenschluss der bisher von den Bezirken betriebenen Krematorien bzw. Einrichtungen herbeizuführen. Als Organisationsform ist die Bildung eines Landesbetriebs vorzu

nehmen. Angesichts der gesamtstädtischen Bedeutung und Aufgabenstellung soll die Verantwortung für den Betrieb bei der Hauptverwaltung angesiedelt werden. Der Senat wird aufgefordert, die hierfür notwendigen rechtlichen und ggf. gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

in welche Maßnahmen und Projekte der festgelegte Anteil für die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur sowie der festgelegte Anteil für Sozialprojekte fließen sollen.

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Förmliche Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstraße 70 im Ortsteil Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungsbauvorhabens

Der Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr.70 im Ortsteil Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungsbauvorhabens wird zugestimmt.

Friedhofentwicklungsplanung

Der Senat wird aufgefordert, einen Friedhofsentwicklungsplan vorzulegen. Hierin sollen Aussagen u. a. zu der tatsächlichen Flächenausnutzung, dem prognostizierten Flächenbedarf, der Wirtschaftlichkeit, dem Gebührenaufkommen und der Gebührenentwicklung getroffen werden. Ferner ist darzustellen, wie mit künftig nicht mehr benötigten Friedhofsflächen umgegangen werden soll. In diesem Zusammenhang sind auch die Finanzierungsmöglichkeiten der potenziellen Stilllegung von Friedhofsflächen darzustellen. Ferner sind die Stellungnahmen der konfessionellen Friedhofsträger vorzulegen.

Der Friedhofsentwicklungsplan soll auch Aussagen zur Bedeutung der Friedhöfe für das Klima, den Biotop- und Artenschutz und die stille Erholung als Grundlage für Entscheidungen zur Stilllegung von Friedhofsteilen oder ganzen Friedhöfen enthalten.

Frauen in die Aufsichtsräte – Landesgleichstellungsgesetz einhalten

Der Senat wird aufgefordert, in Unternehmen mit Landesbeteiligungen die geschlechtsparitätische Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien einzuhalten. Der Ermessensspielraum, der Abweichungen von der paritätischen Besetzung zulässt, soll nur in begründeten Einzelfällen zur Anwendung kommen. Die Begründung für Abweichungen vom Landesgleichstellungsgesetz ist dem Abgeordnetenhaus bei jeder Neubesetzung mitzuteilen. Im Bericht über die Beteiligungen des Landes Berlin sind Rechtsgrundlage sowie Zuständigkeit für die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien bzw. das Auswahlverfahren darzustellen. Zu den Sitzen, für die das Land Berlin ein Berufungs- bzw. Vorschlagsrecht hat, ist die Anzahl der Mitglieder getrennt nach Geschlechtern und in ihrer Veränderung zur vorherigen Besetzung auszuweisen.

Zusammenfassung der Berliner Krematorien

Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Gelder aus dem SED-Vermögen

Der Senat wird aufgefordert, unmittelbar nach deren haushaltsmäßiger Wertstellung darüber zu berichten,

wie die „Novum-Gelder“ aus dem SED-Vermögen, die dem Land Berlin nach dem Einigungsvertrag und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zustehen, konkret verwendet werden sollen und

EU-Dienstleistungsrichtlinie grundlegend überarbeiten

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EUEbene dafür einzusetzen, dass der Vorschlag der EUKommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) (KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04) zurückgezogen und grundlegend im Sinne des EG-Vertrages überarbeitet wird.

Die Rechtsetzung zur Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen muss insbesondere folgende Grundsätze beachten:

1. Vollendung des Binnenmarktes durch schrittweise Harmonisierung der Regeln für Dienstleistungen innerhalb der EU.

2. Vereinbarkeit mit gleichrangigen Zielen der EU wie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Gleichstellung von Männern und Frauen, hohes Beschäftigungsniveau und Umweltqualität. Das Herkunftslandprinzip darf nicht die Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards der Mitgliedstaaten aushebeln. Solange keine Harmonisierung erfolgt ist, soll die Regel das Bestimmungslandprinzip sein.

3. Beachtung der mitgliedstaatlichen Kompetenzen. Bildung, Kultur und audiovisuelle Dienste sind keine Aufgaben der EU und damit kein Regelungsgegenstand.

4. Klare Abgrenzung zu den öffentlichen Aufgaben. Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen müssen

weiterhin in staatlicher und kommunaler Verantwortung geregelt werden.

Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm prüfen

Der Senat wird aufgefordert, das arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm zu überprüfen und im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt insbesondere folgende Punkte darzustellen:

Die Gewährleistung der Qualifizierungsanteile/module insbesondere bei den landesseitig kofinanzierten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen.