Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Wolf! Ging es bei der Vertragsverlängerung nicht vielmehr darum, den Interimsmanager auch ein Interimsgehalt zuzugestehen, das ihm ermöglichte, die kurze Unterbrechungszeit zwischen dem Interimsmanagement bei
der BEHALA und der Aufnahme der Geschäftsführung des Großmarkts zu finanzieren, und sehen Sie das auch als fachlich notwendige Zwischenfinanzierung an?
Nein, Frau Paus, darum ging es nicht! Es ging vielmehr darum, dass bei einem Arbeitsbeginn des neuen Geschäftsführers am 1. Oktober keine vernünftige Geschäftsübergabe stattfinden konnte, wenn der Interimsmanager bereits am 30. September gegangen wäre. Die durchgeführte Verfahrensweise war mit der Geschäftsführung abgesprochen und auch mit dem Aufsichtsrat diskutiert.
1. Wie hoch sind die bislang unbekannten Mehrkosten für die Altlastensanierung auf dem geplanten Gelände für die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Oberschöneweide, und wie sollen diese aufgebracht werden, um den Umzug nicht zu gefährden?
2. Bestehen weitere Altlastenprobleme, die bei der bisherigen Planung nicht bekannt waren, bzw. wie will der Senat gewährleisten, dass der Zeitplan für den FHTW-Umzug eingehalten werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoff! Um eine Realisierung der Gesamtbaumaßnahme in dem von uns gemeinsam gedeckelten Kostenrahmen von 108 Millionen € durchführen zu können, waren in ganz erheblichem Umfang Klärungen erforderlich, die vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt wurden. Dazu gehört u. a. die Klärung aller wesentlichen kostenrelevanten Unsicherheitsfaktoren, vor allen Dingen deshalb, weil wir uns in Bestandsbauten befinden, die saniert und hergerichtet werden sollen, und zwar besonders hinsichtlich der Qualität des Gebäudebestandes und möglicher Kontaminationen. Es hat dann im Zuge der Bestandsanalyse durch die baudurchführende Stelle Ergebnisse gegeben, die dazu geführt haben, dass, wenn z. B. Vernässungen festgestellt worden sind, weitere Untersuchungen veranlasst wurden. Dabei wurden Mängel an den Gebäuden festgestellt, die nach ersten Einschätzungen der Gutachter mögliche Mehrkosten verursachen könnten.
Im Augenblick sind wir also dabei, ein solches Gutachten auszuwerten. Dies ist noch nicht abschließend erstellt worden, weil vor allen Dingen Bohrungen an der Gebäudesubstanz vorgenommen werden, weil Decken betrachtet werden müssen, weil das Gebäude in seiner Gesamtheit probeweise betrachtet werden muss. Dabei hat sich herausgestellt, dass wir es mit einer Situation zu tun haben, die möglicherweise Mehrkosten verursachen könnte, und zwar vor allen Dingen in den Bereichen des Gebäudes, das Sie als das Gebäude IV kennen.
Sie wissen, dass wir verabredet haben, dass in zwei Bauabschnitten gebaut werden soll. In den Gebäuden des ersten Bauabschnittes sind wir im Augenblick dabei festzustellen, welche Schadstoffe sich innerhalb des Gebäudes befinden. Das heißt, es ist festgestellt worden, dass es z. B. zu 25 % verölte Decken gibt. Der Sanierungsbedarf, der sich aus einer solchen Feststellung ergibt, steht – das sage ich ausdrücklich – noch nicht fest. Wie gesagt, die Begutachtung ist noch nicht abgeschlossen, und der Umfang der sich daraus ergebenden finanziellen zusätzlichen Belastungen entgegen den bisherigen Schätzungen muss noch abschließend festgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass wir eine abschließende Begutachtung zu Mitte Februar haben.
Begleitend dazu sind wir jetzt bereits dabei zu klären, wo ggf. Kostenreduzierungen vorgenommen werden können, um insbesondere mit dem ersten Bauabschnitt zügig beginnen zu können. Dazu gehört auch – so Ihre Frage, was tun wir, um zeitlich voranzuschreiten –, dass wir bereits dabei sind, mögliche Baumaßnahmen in einzelne Fachlose aufzuteilen, um dann sukzessive zügig vergeben zu können. Ob und wie dies möglich sein wird, hängt allerdings von der abschließenden Bewertung des Gutachtens ab. Wir sind dabei, uns jetzt bereits mit den Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung und der Wissenschaftsverwaltung zum weiteren Vorgehen abzustimmen.
Darüber hinaus haben Sie nach möglichen weiteren Belastungen gefragt. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass wir es mit Boden- oder Wasserverunreinigungen zu tun haben könnten.
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die klare Auskunft! – Gestatten Sie mir noch eine Frage. Es gibt einen festgelegten Zeitplan, in dem auch der Bund seinen Finanzierungsanteil bringen soll. Ich frage noch mal, weil das auch für die Öffentlichkeit wichtig ist.
Gehen Sie davon aus, dass dieser Zeitplan und auch der Finanzierungsanteil, den wir vom Bund über den Hochschulbaurahmenplan erwarten, eingehalten werden kann? Werden Sie insbesondere Initiativen in Oberschöneweide, die sich um den FHTW-Umzug kümmern, wie
z. B. Organizing Oberschöneweide, über die Informationen, die Sie uns gegeben haben, eigenständig informieren, damit dort Klarheit herrscht und sich die Unruhe ein bisschen legt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorgenommen, begleitend, und zwar heute noch, durch die Kolleginnen und Kollegen Staatssekretäre der zuständigen Verwaltungen klären zu lassen, wie wir ggf. erstens eine erste Bewertung der Situation vornehmen können und wie wir zweitens gemeinsam alles tun können, um Zeitpläne ggf. zu verkürzen oder die Voraussetzungen für ihre Einhaltung zu betrachten.
Darüber hinaus wäre für den Fall, dass wir für den zweiten Bauabschnitt vorrangig – auszuschließen ist dies für den ersten Bauabschnitt tatsächlich nicht vollständig – mit Mehrkosten rechnen könnten, selbstverständlich eine Unterrichtung des Senats zeitnah erforderlich, aber ggf. dann auch des Hauptausschusses.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mir geht es noch einmal um das Thema der Finanzierung. Frau Junge-Reyer! Es ist ja so, dass im April meines Wissens eine entscheidende Sitzung des Wissenschaftsrats stattfinden soll, wo erstmalig geklärt wird, ob die FHTW tatsächlich in der Bundeshochschulbauförderung die Priorität A bekommt oder da verbleibt, wo sie bisher ist, nämlich im Planungsstadium. Davon hängt ab, ob wir überhaupt 50 % vom Bund bekommen oder nicht. Von da her ist die Frage der genauen Baukosten relevant.
Sehen Sie sich denn in der Lage, bis zu diesem entscheidenden Termin zu klären, inwieweit diese Kosten vom Hochschulbau getragen werden müssen, indem sie Mehrkosten für den Hochschulbau bedeuten, oder inwieweit sie vom Land getragen werden müssten, weil damals falsch saniert worden ist und weil es Regressansprüche gibt, die man über die andere Form der Finanzierung abdecken müsste, die vorher gewählt worden ist? Können Sie das bis zu der entscheidenden Sitzung klären, ob es zu Lasten des Hochschulbaus und damit zur Hälfte des Bundes geht oder zu Lasten des Landes Berlin? – Denn davon hängt ab, ob das ganze Projekt stattfindet oder nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Paus! Ich kann Ihnen die von Ihnen in Ihrer Frage unterstellten möglichen Vermutungen ausdrücklich nicht bestätigen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir alles tun,
um zu klären, in welchem Umfang wir mit Mehrkosten ggf. rechnen können, und dies dann auch deutlich machen. Dazu dient die derzeitige Bestandsaufnahme. Dazu dient auch die Klärung der Möglichkeiten, Baukosten, wenn sie denn jetzt festgestellt werden sollten, zu vermeiden oder zu verkürzen. Selbstverständlich sind wir in einer solchen Situation auch aufgerufen, nicht nur zu akzeptieren, was uns bei der ersten Betrachtung eines Gutachtens als Mehrkosten vorgeschlagen wird, sondern wir haben die Verpflichtung, zur Kostenreduzierung unverzüglich beizutragen und die Überlegungen in gleicher Weise intensiv anzustellen.
1. Trifft es zu, dass Abgeordnete von der Bankgesellschaft Berlin oder deren Töchtern Geldleistungen ohne vereinbarte Gegenleistung erhalten haben, wie viele waren es, und um welche Summen handelte es sich?
2. Gab es in den vergangenen fünf Jahren solche Zahlungen an Abgeordnete des Europaparlaments, des Bundestages, der Landtage oder an Bezirksverordnete auch von anderen landeseigenen Unternehmen, und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus?
Vielen Dank! – Das ist relativ einfach, Frau Oesterheld. Bei der Bankgesellschaft hat es jedenfalls seit dem Jahr 2001 – davor reichte die Aktenlage nicht aus, um dies zu überprüfen – keinen derartigen Fall gegeben. Bei den bedeutenden übrigen Gesellschaften haben wir gestern eine Umfrage gemacht – bei den Wohnungsbaugesellschaften, bei Vivantes, bei den drei großen Anstalten des öffentlichen Rechts und bei der Messe GmbH. Dabei ergab sich, dass ein derartiger Fall dort in den vergangenen fünf Jahren nicht aufgetreten ist.
Herr Sarrazin! Seit 2001 glaube ich Ihnen gern, bei der Bankgesellschaft habe ich keine zeitliche Eingrenzung gemacht, da wir schon die ganze Zeit darüber reden, dass Abgeordnete von der Bankgesellschaft gerade in der Zeit, wo sie Probleme machte, bezahlt worden sind. Deshalb bitte ich Sie noch
Ich kann Ihnen das sagen, was ich jetzt gesagt habe. Das ist uns von der Bankgesellschaft so bestätigt worden. Darauf habe ich bestanden. Weitere Bestätigungen konnten im Augenblick nicht abgegeben werden.
Herr Senator Sarrazin! Frau Oesterheld hat ursprünglich nicht nur nach der Bankgesellschaft, sondern auch allen anderen Unternehmen des Landes Berlin gefragt. Auch mir erschien Ihre Antwort auf die Anfrage etwas kurz, weshalb ich Sie frage, ob Sie sich vorstellen können, den Zeitraum bis 1995 zu überprüfen und eine schriftliche Antwort an das Parlament zu geben.
In Bezug auf die anderen Unternehmen ist gefragt worden, ob ein derartiger Fall in den vergangenen fünf Jahren aufgetreten sei. Das habe ich verneint. Die Frage ist deshalb vollständig beantwortet worden, Herr Abgeordneter!