Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken zu prüfen, welche Möglichkeiten für die bezirksübergreifende Nutzung von Sportanlagen bestehen und wie diese in Anspruch genommen werden, wenn dafür in unterversorgten Bezirken ein Bedarf besteht und in anderen Bezirken Überkapazitäten vorhanden sind.
Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2003.