Protocol of the Session on November 25, 2004

Das kann ich Ihnen genau sagen: schlicht und ergreifend deshalb, weil es natürlich nicht damit getan ist, irgendwelche Zahlenspielereien zu machen, sondern weil hinter einer solchen Finanzplanung auch ganz klare Strukturentscheidungen stehen müssen. Diese Entscheidungen wollen Sie nicht treffen. Diese Entscheidungen wollen Sie nicht offen legen. Und über diese Entscheidungen wollen Sie nicht reden. Genau darüber wollen wir aber mit Ihnen reden und streiten. Deswegen brauchen wir eine jährliche Finanzplanung.

schreiben ganz klar die nächste mittelfristige Finanzplanung vom Jahr 2004 bis ins Jahr 2009 in Vorbereitung und in den ersten Aufstellungsrundschreiben dargestellt wurde. Das heißt, die Finanzplanung, die uns dann vorgelegt wird, wird im Sommer des nächsten Jahres entsprechend stehen. Was also, verehrte FDP, wollen Sie mit einer zusammengeschusterten Finanzplanung bis zum 31. Dezember 2004? – Eine solche Finanzplanung hat keinen Nutzen. Wie der Senat gemeinsam mit den Hauptverwaltungen und den Bezirken eine fundierte Planung hinbekommen soll, bleibt Ihr Geheimnis, meine Damen und Herren von der FDP. Es kommt mir langsam so vor, als müsste ich Ihre BVV-Mitglieder und Ihre Stadträte vor Ihren Anträgen schützen.

Wir haben an eine Finanzplanung andere Ansprüche. Das haben wir immer wieder formuliert. Der Opposition geht es offensichtlich nur um die Skandalisierung eines Vorgangs, über den es in der gesamten Republik keine Klarheit gibt. Ein Klärungsprozess auf politischer Ebene passt nicht in Ihr durchaus durchsichtiges und unpolitisches Konzept. Wir fordern Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. Er will genau diese Fragen klären. Der Senat soll mit den anderen Ländern und dem Bund diese Fragen erörtern. Für den Fall – auch das haben wir geschrieben –, dass diese Beratungen kein Ergebnis bringen, ist es unserer Ansicht nach angezeigt, ab dem Jahr 2006 eine jährliche Finanzplanung vorzulegen. Aber den von Ihnen vorgelegten Antrag kann man nur ablehnen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Frau Kollegin Spranger! – Das Wort für die Fraktion der CDU erhält nun der Kollege Kaczmarek. – Bitte schön!

[Beifall bei der CDU]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Spranger, dass Sie der Meinung des Senats zuneigen, hat uns – um ehrlich zu sein – nicht wirklich überrascht.

[Beifall bei der CDU]

Überrascht hat uns allerdings die Vielfalt der Argumentation, die Sie bieten. Nicht immer ist Vielfalt gut, denn Argumente sollten auch zueinander passen. Herr Sarrazin sagt: Nur mit dem jeweiligen Haushalt hat eine Finanzplanung einen Sinn. – Er lehnt es grundsätzlich ab, jährliche Finanzplanungen vorzulegen, wenn es einen Doppelhaushalt gibt. Wenn das so ist, dann frage ich mich, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen. Darin steht: Wenn wir uns mit den anderen Ländern nicht einigen können, dann machen wir es jährlich. – Was wollen Sie denn nun? Neigen Sie zu der Meinung des Senats, wonach ein solches Vorgehen grundsätzlich unsinnig ist, oder neigen Sie zu unserer Meinung, wonach eine jährliche Finanzplanung grundsätzlich geboten ist? Was wollen Sie eigentlich? – Ihr Antrag ist weder Fisch noch Fleisch. Er ist nicht durchschaubar.

[Beifall bei der CDU]

[Beifall bei der CDU]

Es bestünden unterschiedliche Rechtsauffassungen in den verschiedenen Ländern, schreiben Sie in der Begründung Ihres Antrags. Ja, das mag wohl so sein. Aber warum verstecken Sie sich hinter Rechtsauffassungen? Warum verstecken Sie sich hinter unterschiedlichen Praktiken in unterschiedlichen Ländern? – Sie tun gerade so, als verböten Ihnen diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen, eine jährliche Finanzplanung aufzustellen. Das ist keineswegs so, wie Sie mit Ihren eigenen Beispielen schildern. Täte es dem Haushaltsnotlageland Berlin Abbruch, jährlich eine Finanzplanung vorzulegen? – Wohl kaum! Was hindert Sie daran, politisch zu entscheiden, jährlich eine Finanzplanung vorzulegen und dies für richtig zu halten? – Nichts hindert Sie daran. Deswegen sind Ihre rechtlichen Einlassungen, die Sie immer wieder zum Besten geben, nicht hilfreich und letztendlich nur vorgeschoben.

[Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Matz (SPD)]

So lasse sich nicht definitiv ableiten, dass im Rahmen eines Doppelhaushalts jeweils eine Finanzplanung vorzulegen sei, schreiben Sie. Wir befinden uns doch hier nicht im juristischen Colloquium. Wir befinden uns im Landesparlament, im Parlament eines Landes, das in Karlsruhe auf Haushaltsnotlage klagt. Da ist es geboten, die finanzpolitischen Perspektiven jedes Jahr klar aufzuzeigen.

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Eßer (Grüne)]

Darunter ist eine Reihe von Bundesländern, in denen die Berliner Oppositionsparteien CDU und FDP entweder allein regieren oder an Landesregierungen beteiligt sind. Das muss nicht bedeuten, dass sich in diesen Fragen Auffassungen nicht ändern oder neue Notwendigkeiten entstehen können. Aber es ist schon bemerkenswert, wie Sie sich hier hinstellen und einen Verfassungsbruch des Berliner Senats beklagen, obwohl Sie genau wissen, dass die Rechtsfrage, die Sie aufwerfen, bestenfalls unbestimmt ist.

Selbstverständlich kann man seriös und fundiert über die Frage streiten, ob es Sinn hat, politisch oder rechtlich notwendig ist, dass die Exekutive dem Parlament nicht nur bei der Beratung von Doppelhaushalten einmal eine Finanzplanung vorlegt, sondern auch im Verlauf der Haushaltsjahre, gewissermaßen als begleitende Stellungnahme der Exekutive zu der Frage, ob sich Rahmenbedingungen, die den ursprünglichen Annahmen zu Grunde lagen, im Zeitablauf verändert haben. Dazu gehen auch bei uns die Meinungen auseinander, und wir sind offen für eine politische Debatte über sinnvolle Veränderungen an dieser Stelle.

Da brauchen wir uns doch nicht zu unterhalten, ob nun in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen oder sonst wo irgendjemand vielleicht auf eine andere Idee gekommen sein könnte, die Ihnen zu Pass kommt.

[Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

Darum geht es nicht, sondern es geht um die Frage, wie wir uns in Berlin verhalten. Alles andere interessiert an dieser Stelle nur sehr peripher. Ihr Antrag will nichts anderes als Zeit schinden. Da wollen Sie uns dann auf die lange Bank schieben. Da wollen Sie Verhandlungen mit den anderen Ländern führen. Ich sage Ihnen voraus, die anderen Länder interessieren sich für diese Thematik gar nicht. Die wollen sich mit Ihnen gar nicht einigen. Die machen das so, wie sie wollen. Die werden Ihnen sagen: Was interessiert uns, ob das in Berlin jährlich oder anders gemacht wird. Das macht doch, wie ihr wollt. – Mit Terminverlängerungen werden Sie dann irgendwann zu uns zurückkommen. Dann ist es irgendwann spät im Jahr. Und dann kann man leider auch keine neue Finanzplanung mehr vorlegen. Auf dieses Zeitspiel werden wir uns nicht einlassen.

Wenn Sie beklagen, die Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung bis zum 31. Dezember 2004 sei aus nahe liegenden Gründen nicht zu leisten, dann sage ich Ihnen deutlich: Diese nahe liegenden Gründe haben Sie selbst produziert. Sie haben so lange zugewartet, obwohl der Wunsch nach einer Finanzplanung klar geäußert wurde. Nun beklagen Sie das, was Sie selbst herbeigeführt haben. Das ist nun allerdings ein sehr durchschaubarer Trick, auf den wir nicht hereinfallen. Ihrem Antrag werden wir deshalb nicht zustimmen können. Wir wissen gar nicht, was dieser Antrag eigentlich will, außer Zeit schinden und ein bisschen Nebelkerzen streuen. Wir fragen uns ehrlich: Was hat die Koalition für eine Meinung? Die des Finanzsenators? Oder die dieses Antrags, die man nicht klar orten kann? Oder die von Rheinland-Pfalz? Oder was auch immer? – Unsere Auffassung ist klar und deutlich: Wir wollen eine jährliche Finanzplanung. Und darauf werden wir auch bestehen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP – Bravorufe von der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Kaczmarek! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat jetzt der Kollege Wechselberg. – Bitte schön!

[Buhrufe von der CDU]

Jetzt kommt noch ein bisschen Stimmung auf. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In 40 Jahren Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bisher noch niemand daran gestört oder hat juristisch bemängelt, dass eine große Mehrheit der Bundesländer im Rahmen von Doppelhaushalten lediglich einmal eine mittelfristige Finanzplanung vorlegt und nicht zweimal.

[Beifall bei der PDS]

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Attackieren Sie, meine Damen und Herren von der FDP, mit demselben Gestus, mit dem Sie hier auftreten, auch Ihren Parteifreund, den rheinland-pfälzischen Justizminister Mertin, den obersten Hüter der Verfassung eines Bundeslandes, das immer exakt so verfährt, wie es Berlin bei Doppelhaushalten getan hat? – Da sind wir im Zweifelsfall sehr gespannt, wie Sie in den nächsten Wochen diesen mutmaßlichen Rechtsbrecher aus Ihrer ehrenwerten Partei hinauskomplimentieren werden.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

In Ihrem Antrag kommt allerdings vor allem das taktische Verhältnis zum Ausdruck, das Sie offenkundig zu diesen Fragen haben. Sie verlangen die Vorlage einer mittelfristigen Finanzplanung zum 31. Dezember dieses Jahres. Das ist selbst dann vollkommen ausgeschlossen, wenn wir Ihnen in der Sache uneingeschränkt zustimmten. Weil Sie wissen, dass Sie etwas verlangen, was seriös betrachtet gar nicht möglich ist, selbst wenn wir es wollten, haben Sie uns im Hauptausschuss auch umstandslos erklärt, dass Sie zum Verfassungsgericht ziehen, wenn wir Ihrer nicht erfüllbaren Forderung nicht nachkommen. In Ihrem Vorgehen kommt klar zum Ausdruck, was Sie eigentlich wollen. Ihnen geht es nicht um eine inhaltliche Klärung komplexer Rechtsfragen, sondern um deren Instrumentalisierung gegen Rot-Rot.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Sie wollen um jeden Preis vor das Verfassungsgericht, egal wie. Dass Sie damit Fragen der Verfassung und des Rechts zu einem drittklassigen Possenspiel und das Berliner Verfassungsgericht zum Spielball Ihrer taktischen Interessen herabwürdigen, ist für Sie offenkundig nachrangig.

[Beifall bei der PDS]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erkenne die Bemühungen der Abgeordneten von SPD und PDS, zu einem Kompromiss zu kommen, ausdrücklich an. Diese Bemühungen sind in Ihrem Antrag auch spürbar. Aber die Sturheit Ihres Finanzsenators, die

in Ihrem Antrag noch viel deutlicher ihren Niederschlag findet, lässt unserer Fraktion gar keine andere Wahl, als erneut vor dem Landesverfassungsgericht gegen Ihre Haushaltspolitik zu klagen.

Wir sind hier aber nicht im juristischen Seminar, um die Erfolgsaussichten zu benennen. Ich halte das für relativ eindeutig. Die Problematik ist doch: Es geht bei diesen Klagen nicht um Selbstzweck oder um Willkür, sondern es geht darum, dem Versuch entgegenzutreten, die Probleme der Haushaltsanierung, die wir in Berlin alle miteinander haben, systematisch zu verschleiern. Herr Sarrazin weiß ganz genau, dass er im Haushalt 2005 Umschichtungen vornehmen muss, die Hunderte von Haushaltstiteln betreffen und die Ansätze dieser Titel in einem Milliarden-Euro-Volumen einmal erhöhen, einmal absenken. Aber statt das mit uns zu diskutieren, sagt er: Diese Umgruppierungen muss ich nicht in einem transparenten Verfahren vornehmen. – Und er speist uns mit der Aussage ab, all diese Veränderungen würden sich unter seiner ach so weisen Regie schon irgendwann zu Null saldieren. Dieselbe Aussage trifft er bezogen auf die Erreichung der Ziele des Sanierungsprogramms bis 2007. Da bricht er lieber die Gesetze, als uns verbindlich mitzuteilen, wie es seiner Ansicht nach mit der Haushaltssanierung 2008 weitergehen soll. Um diese Verdunkelungspolitik geht es in dieser Auseinandersetzung.

Erst grasen Sie die juristische Landschaft nach unbestimmten Rechtsbegriffen ab. Dann lamentieren Sie lauthals über den unerträglichen Verfassungsbruch des Berliner Senats, von dem bisher niemand etwas wusste, das ist aber auch egal, um schließlich mit großem Radau zum Verfassungsgericht zu ziehen und darauf zu hoffen, dass Ihnen das Gericht ermöglicht, was Ihnen in der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung um die Finanzpolitik in Berlin nicht gelingt.

Wir stellen Ihrer Bagatellisierung verfassungsrechtlicher Fragen mit unserem Antrag eine klare Alternative entgegen, die einen Weg aufzeigt, wie die aufgeworfene Frage vernünftig und abschließend zu klären ist. Wir fordern den Senat auf, diese Frage mit dem Bund und den anderen Ländern zu diskutieren und eine eindeutige Rechtsinterpretation herzustellen. Das ist ein seriöser und sinnvoller Verfahrensweg im Umgang mit Fragen der Finanzverfassung, jedenfalls so lange, wie wir ein föderales System in der Bundesrepublik Deutschland haben.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Das ist doch keine Privatangelegenheit des Bundeslandes Berlin, wie wir in solchen Fragen verfahren, sondern die Notwendigkeit einer einheitlichen Finanzverfassungsinterpretation ist in allen Bundesländern gegeben. Sie beziehen sich im Übrigen auch auf bundesgesetzliche Regelungen, also lassen Sie uns Klarheit darüber herstellen, wie diese bundesgesetzlichen Regelungen zu interpretieren sind, und zwar dort, wohin es gehört, nämlich im Verhältnis Berlins zum Bund und den anderen Ländern. Das gehört in den Bundesrat. Genau das schlagen wir Ihnen vor, dass das dort diskutiert wird.

[Beifall bei der PDS und der SPD – Zuruf des Abg. Schruoffeneger (Grüne)]

Wenn sich dann im Ergebnis zeigt, dass die anderen Bundesländer der Auffassung sind, dass eine Änderung erforderlich ist, dann werden wir selbstverständlich so verfahren. Wenn sich keine einheitliche Position herstellen lässt, dann bieten wir Ihnen ebenfalls an – und zwar nicht, weil wir das juristisch müssen, sondern weil wir es politisch wollen, es eine sinnvolle Weiterentwicklung sein kann und im Wesentlichen dann nicht schadet –, jährlich eine Finanzplanung vorzulegen. Damit hat sich aber das Projekt Verfassungsklage, das Sie unternehmen wollen, in inhaltlicher Hinsicht erledigt, und zwar schon, bevor es begonnen wurde. Wir wissen, wie Sie Politik machen. Deshalb harren wir Ihres nächsten Versuchs in dieser Angelegenheit. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat nunmehr der Kollege Eßer. – Bitte sehr!

[Beifall bei den Grünen und der FDP – Zuruf des Abg. Hoff (PDS)]

Damit Sie verstehen, was ich meine, nenne ich drei Beispiele. Was würde passieren, wenn wir – das wollen Sie ohnehin nicht – in vier Monaten einen Nachtragshaushalt für 2005 verhandeln würden und zudem eine mittelfristige Finanzplanung bis 2008 vorgelegt bekämen? Was würde dann sichtbar? – Fangen wir mit den Investitionen an – das spielte heute Mittag in der Fragestunde schon eine Rolle. Im Dezember fällt die Entscheidung über das Finanzierungskonzept für den Flughafen Schönefeld, ebenfalls im Dezember soll die Messegesellschaft das Sanierungsgutachten für das marode ICC vorlegen. Und schließlich bringt der Status des Haushalts 2004 an den Tag, dass Sie Investitionen in Höhe von fast 200 Millionen Euro in die Folgejahre verschoben haben. Nehmen wir noch den Steglitzer Kreisel hinzu, dann laufen Investitionserfordernisse von rund einer halben Milliarde Euro auf, deren Finanzierung im Sanierungsprogramm des Senats bislang nicht vorgesehen ist. Sie werden mindestens zum Investitionsniveau 2003 zurückkehren und Ihre Finanzplanung revidieren müssen, wenn Sie den Verfall der Infrastruktur Berlins stoppen und die notwendigen Zukunftsinvestitionen tätigen wollen. Darüber wollen wir mit Ihnen reden.

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Kommen wir zum zweiten Beispiel, den Sozialkosten. Hier würde dann offenbar, dass Sie sich bei der Entwicklung der Sozialkosten übel verkalkuliert haben. Sie haben die Ziele Ihres Sanierungsprogramms nicht annähernd einhalten können. Die tatsächlichen Sozialkosten liegen zurzeit um etwa 250 Millionen Euro höher, als im Haus

Eßer

Frau Spranger! Sie verwechseln ständig die politische Diskussion mit dem rechtlichen Sachverhalt. Wenn der Sachverhalt so ist, dass Sie eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen müssen, dann geht es nicht um eine politische Auseinandersetzung darüber, wo im Ergebnis Mehrheiten stehen, sondern es geht um einen Anspruch, den jeder einzelne Abgeordnete in diesem Haus hat.

halt 2005 veranschlagt. Was würden Sie eigentlich machen, wenn Ihnen nicht just in diesem Augenblick die Arbeitsmarktreform der Bundesregierung zu Hilfe käme und Sie um 300 Millionen Euro entlasten würde? Würden Sie dann auch sagen, alles bestens, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Sozialleistungen im nächsten Jahr und in den kommenden Jahren ist überflüssig? – Wir verlangen von Ihnen eine konkrete Auseinandersetzung mit der Frage, worauf die Kostenüberschreitung bei den Sozialleistungen beruht. Was ist hier steuerbar, was ist unvermeidlich? – Die stereotype Beteuerung des Senats allerdings, unter dem Strich würden die alten Eckwerte eingehalten, von der Hartz-Entlastung bleibe bloß leider nichts mehr übrig, nicht für die Haushaltssanierung und nichts für die aktive Arbeitsmarktpolitik, ist eine politische Bankrotterklärung.