Protocol of the Session on November 25, 2004

Noch viel wichtiger ist die EU-Ebene. Leider kann man das in der Kürze der Zeit nicht auseinander setzen. Die EU-Ebene hat zur Zeit einige Verfahren zu bearbeiten, Auskunftsersuchen, die genau darum gehen, Herr Lindner, wie weit der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag geht. Das, was jetzt mit dem Gebührenfindungsverfahren passiert ist, ist Wasser auf die Mühlen all derer, die versuchen, auf europäischer Bühne die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen einzuschränken. Es geht um die Online-Angebote. Ganz im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lindner, und vermutlich auch zur CDU, sind wir sehr dafür, dass die Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch für die neuen Medien, auch online gesichert bleibt. Das ist die entscheidende Frage: Wollen Sie die Entwicklungschancen bei den neuen Medien abschneiden? – Sie sagen, Werbung und Online-Angebote dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht machen. – Wenn Sie ihnen die Entwicklungschancen gerade bei den neuen Medien abschneiden, die vor allem von jüngeren Menschen genutzt werden, dann machen Sie die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kaputt.

[Dr. Lindner (FDP): Nein!]

Sie müssen sagen, ob Sie das wollen oder nicht. Irgendwann müssen Sie sich klar dazu bekennen.

Weil die Redezeit so weit fortgeschritten ist: Wir sind eindeutig für eine verfassungsrechtlich abgesicherte Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dazu gehören die Online-Aktivitäten, dazu gehört aber auch, dass bei der Nutzung neuer Techniken, auch bei Internet, auch bei PCs, diejenigen, die ansonsten nicht angemeldet sind, die keine Gebühren zahlen und einen PC als Erstgerät zum Empfangen von Programmen nutzen, natürlich auch eine Gebühr bezahlen. Das gehört zur Sicherung des dualen Systems. Wenn Sie das duale System erhalten wollen, müssen Sie auch das erlauben. Wir sind dafür. Deshalb unterstützen wir diese Vorschläge im Rundfunkstaatsvertrag. Wir werden das im Einzelnen hoffentlich konstruktiv debattieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Herr Kollege Zimmermann! – Das Wort hat jetzt Kollege Michael Braun von der Fraktion der CDU – bitte schön!

[Beifall bei der SPD und der PDS – Brauer (PDS): Was ist daran so falsch?]

[Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Hahn (CDU)]

Ich nenne Ihnen einige Beispiele dafür, was mit den Rundfunkgebühren geschieht. Ungefähr 350 000 Menschen sehen im Jahr die Digitalsender Eins Muxx, Eins Extra und Eins Festival. Diese drei Sender kosten pro Gebührenperiode 143 Millionen €. Ich komme zum NDR – wir reden hier über einen Gesamtstaatsvertrag –: Dort erhalten allein 2 000 Mitarbeiter im Ruhestand höhere Ruhestandbezüge als Gehälter. Das heißt, die Ruhestandsbezüge sind höher als die Nettogehälter. Ein weiteres Beispiel: Beim RBB liegt der Etat nach der Gebührenerhöhung um 10 Millionen € höher als der von ORB und SFB. Nachdem Frau Reim uns erklärt hat, Sie habe bereits 150 Mitarbeiter entlassen, beziehungsweise den Sender um diese Mitarbeiterzahl abgespeckt, stelle ich die Frage, was mit dem zusätzlichen Geld geschieht. Vergleicht man die Personalkosten der privaten und der öffentlichrechtlichen Sender, stellt man fest, dass diese beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ungefähr 38 % der Gesamtkosten betragen, bei den privaten hingegen sind es nur 13 %. Nimmt man das Beispiel „Tatort“ – viele von Ihnen werden ihn sehen –: Es ist auffällig, dass ein in Berlin produzierter „Tatort“ pro Sendeminute 9 039 € kostet, ein vom WDR produzierter hingegen nahezu das Doppelte. Auch

Braun

Worin liegt die Besonderheit der Gebührenfestlegung in diesem Fall? – Herr Lindner! Es gibt keinen Grund zum Jubeln. Sie haben das falsch wahrgenommen. Weder Rot-Rot noch Grün haben darüber gejubelt. Im Gegenteil: Die Genese des vorliegenden Staatsvertrages gleicht einem Stück aus dem Mittelalter. Da treffen sich drei Patriarchen am Kaminfeuer und legen fest, dass 86 Cent Gebührenerhöhung genug seien. Sie negieren alle vorliegenden Vorschläge und Analysen der bewusst politikfernen Kommission, der KEF, und legen eigene Maßstäbe an, die im Übrigen wenig nachvollziehbar und intransparent sind. Die gefühlte Zumutbarkeit für eine Gebührenerhöhung wird willkürlich bestimmt und damit die neue Gebührenhöhe bei 17,01 € festgelegt. Welch ein Vorgang! Unter dem Druck, einstimmig beschließen zu müssen, tragen alle Ministerpräsidenten der Länder diesen „SMS“Vorschlag – Sie wissen, woher er kommt – mit. Nun wird dieser Erwartungsdruck an uns, die Landesparlamente, weitergereicht. Für uns als PDS liegt daher der Hauptpunkt der Kritik in der Art und Weise des Zustandekommens der Höhe der Rundfunkgebührenerhöhung in diesem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das bewährte System, nach dem eine politisch unabhängige Kommission das festlegt, wird außer Kraft gesetzt. Ein Tabubruch, wie es Frau Ströver im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik auch richtig sagte. Das Parlament wird zum Nachvollzieher nicht kontrollierbarer, nicht transparenter Entscheidungen gemacht. Damit wird die politische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems in Frage gestellt. Das ist ein bedauerlicher, ein kritikwürdiger Vorgang, der auch im Zug der europäischen Einigung zumindest zweifelhaft wird. Sind mit diesem Vorgehen die vom Bürger eingeforderten Zahlungen wirklich noch Gebühren, oder sind es bereits staatliche Zuwendungen, die den Wettbewerb mit den Privaten beeinflussen? – Das könnte eine Frage werden, die auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen könnte. Das wäre vermeidbar gewesen.

hier stellt sich die Frage, ob die Qualität so unterschiedlich ist, dass solch eine Kostenexplosion gerechtfertigt ist. Oder nehmen wir dies: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ARD und ZDF produziert – wir haben vorhin bereits von anderen Regenten gehört – bei der Hochzeit des spanischen Kronprinzen Felipe und seiner Frau Letizia parallel vier Stunden Programm. Muss das sein?

Sehen wir uns konkret den RBB an. Hier stellen wir fest, dass wir nach der Fusion für die Spitze des Hauses – die Intendantin und ihre Direktoren – einen Zuschlag von 25 % feststellen können, verglichen mit dem, was die Herren Schättle und Rosenbauer beziehungsweise die Direktoren bekommen haben. Ist das in Anbetracht der Gebührendebatte hier in Berlin angemessen? – Wir können weitermachen. Sehen wir uns das Programm an, das für die Berliner gemacht wird. Seit der Fusion von ORB und SFB zum RBB stellen wir einen stetigen Zuschauerrückgang fest. Der RBB hat heute eine Akzeptanz von ungefähr 6,1 %. Damit liegt er auf dem vorletzten Platz aller dritten Programme. Nun fragt man sich, wie es früher gewesen ist. Der ORB hatte immerhin einen Anteil von 6,9 %, beim ORB ist es jetzt etwas besser geworden, der hatte vorher 5,9 %. Kurzum: Wenn wir über Gebührenerhöhung reden, ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt zu fragen, ob es nicht interne Einsparmöglichkeiten gibt.

[Dr. Lindner (FDP): So ist es!]

Ich möchte kurz noch einen Gesamtzusammenhang zum dualen System herstellen: Die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten insgesamt 7 Milliarden €, die privaten 4,3 Milliarden €. Das ist ein erheblicher Unterschied. Wer die Gleichheit zwischen den Systemen haben will, muss Chancengleichheit herstellen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Wer dies nicht tut, setzt sich dem Verdacht aus, dass er die einen auf Kosten der anderen sanieren will. Dafür gibt es in der Bevölkerung immer weniger Verständnis und immer weniger Zustimmung.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen. Sie werden in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation in der Stadt dem Bürger erklären müssen, wo der große qualitative Unterschied ist. So lange die Sender das nicht nachweisen, haben sie keinen Anspruch auf eine Gebührenerhöhung. Ich sage dem RBB in aller Deutlichkeit: Für rund 400 Millionen € im Jahr muss man in der Lage sein, ein Programm für die Region zu gestalten. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Kollege Braun! – Es folgt die PDS. Frau Dr. Hiller hat das Wort – bitte schön!

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Es ist eine eigentümliche, ja, ich möchte fast sagen schizophrene Situation entstanden. Der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird in den verschiedenen Bundesländern jeweils von den Regierungsparteien getragen. Die gleichen Parteien werden

aber in den Ländern, in denen sie in der Opposition sind, dagegen stimmen. Vielleicht ist das ein normaler Zustand, andererseits stimmt es aber auch bedenklich. Der Schrei nach grundlegenden Reformen bekommt dadurch ein besonderes Gewicht.

Natürlich sind hinsichtlich der effektiven Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten viele Fragen zu stellen. Zum Beispiel die nach den Kosten für den Kauf von Fußball-Übertragungsrechten. Selbstverständlich muss gefragt werden, ob eine Sendung wie Christiansen 2 Millionen € kosten muss. Und es muss gefragt werden, ob Harald Schmidt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wirklich 8,6 Millionen € wert ist.

[Doering (PDS): Da würde ich immer Fußball sehen!]

Auch die Frage nach dem Finanzausgleich zwischen den Ländern ist neu zu stellen. Insofern kann ich nur zustimmen: Es gibt einen dringenden Reformbedarf. Auch die Digitalisierung des Fernsehens wird völlig neue Fragen aufwerfen. Herr Lindner! Sie täuschen sich, wenn Sie

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lindner! Ich will nicht belehrend sein, aber nur noch einmal zum Hintergrund: Das Existenzrecht

des privat-kommerziellen Rundfunks beruht, und zwar ausdrücklich verfassungsgerichtlich mehrfach bestätigt, darauf, dass es einen funktionierenden und entwicklungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Diese Bedingung ist die Grundvoraussetzung für die Existenz des privat-kommerziellen Rundfunks. Lassen Sie sich das einfach einmal gesagt sein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rundfunkstaatsvertrag legt einen Vorschlag für die Erhöhung der Rundfunkgebühren um monatlich 88 Cent bis zum Jahr 2008 vor. Das ist eine Abweichung von 21 Cent gegenüber dem Vorschlag, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die unabhängige Kommission, gemacht hat, die 1,09 € vorgeschlagen hat. Übrigens: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wollten über 2 €. Das war sicher ziemlich unverschämt und auch nicht zu begründen. In der Begründung zu diesem Staatsvertrag finden sich manche Hinweise, warum nun 21 Cent weniger verlangt werden, als von der KEF vorgeschlagen ist, doch zu dem, was das Verfassungsgericht ausschließlich erlaubt, nämlich soziale Gründe, finden sich ganze viereinhalb Zeilen zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Das finde ich als Begründung, warum man vom Vorschlag der KEF abweicht, nicht angemessen.

meinen, dass ein Zurückfahren von Sponsoring und Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk automatisch zu einem Ansteigen der Werbung im privat-rechtlichen führen würde. Im Gegenteil! Ich denke, dass durch die Digitalisierung eher mehr Fernsehstationen auf Sendung gehen werden, damit eine größere Breite in der Werbung erzielt wird und so das Ziel, möglichst viele Menschen zu erreichen, immer schwieriger zu realisieren ist. Sie sehen, es wird in der nächsten Zeit eine völlige Umstrukturierung geben, die ein Umdenken auch hinsichtlich der Gebührenfestsetzung erfordert. Es stehen viele Fragen vor uns.

Wenn wir als PDS-Fraktion, als Teil der Berliner Regierung, heute der Achten Änderung zum Rundfunkstaatsgesetz zustimmen, hängt das vor allem mit unserer Verantwortung für den RBB zusammen. Der Sender ist ein Produkt des erfolgreichen Fusionsprozesses von SFB und ORB. Es ist ein Signal für die Region gewesen, und wir sind der Meinung, dass wir die verdammte Pflicht und Schuldigkeit haben, den RBB in seinem Start zu unterstützen. Es ist ja gerade das Dilemma, dass die kleinen Sender RBB, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk alle ihre Sparauflagen lange erfüllt haben, während die großen Sender ARD und ZDF nach wie vor – die Kritik ist berechtigt – recht gut ausgeben können und sicher auch Sparpotentiale haben. Um zu sparen, ist vieles geleistet worden, auch beim RBB. Im Übrigen ebenfalls strukturelle Dinge. Anderes muss noch getan werden. Dazu sind Investitionen erforderlich, z. B. auf technischem Gebiet. Ich erinnere daran, dass die Pensionslasten – das sind Altlasten – durch den RBB zu tragen sind, und ich erinnere daran, dass es dabei eine große Verantwortung auch für uns als Parlament gibt, den RBB dabei zu unterstützen und nicht im Stich zu lassen. Ein Festhalten an der jetzigen Gebührenhöhe, also ein Nichtzustimmen, würde besonders den kleinen Sender, den RBB, bestrafen. Deshalb ist das mit uns als Regierungsfraktion auch nicht zu machen.

Frau Kollegin! Bitte bedenken Sie, dass die Zeit abgelaufen ist.

Das ist schade! – Wenn wir heute zustimmen, wollen wir den Sender zukunftsfähig machen. Dazu stehen wir. Zu den Reformvorschlägen, die hier gemacht werden, werden wir uns im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik äußern. Das wird eine interessante Diskussion werden, die wir sehr genau führen sollten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als letzte Redemeldung hat Frau Ströver von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte schön!

[Beifall bei den Grünen]

Ihr Reiseantrag durch die Länderparlamente, den Sie jetzt herumschicken, zur Knebelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks macht das Ganze auch nicht besser, muss ich Ihnen sagen.

Selbstverständlich müssen die Rundfunkgebühren sozialverträglich sein. Niemand darf unnötig belastet werden. Doch macht sich das an 21 Cent fest? – Der Staatsvertrag – und das muss vielleicht noch einmal gesagt werden für diejenigen, die sich nicht so auskennen – sichert die Gebührenbefreiung für alle Arbeitslosengeld-IIEmpfängerinnen und -Empfänger. Der RBB, den das massiv trifft, hat schon jetzt die höchste Befreiungsquote von allen Ländern und allen Landesrundfunkanstalten. Dieser Eingriff in das unabhängige Verfahren der KEF wegen 21 Cent ist aus meiner Sicht so schwerwiegend, dass er sich jedenfalls mit dieser Summe nicht begründen lässt.

[Beifall bei den Grünen – Hoffmann (CDU): Das ist die Partei der Reichen! – Doering (PDS): Haben Sie nicht zugehört?]

Warum ist man diesem KEF-Vorschlag nicht gefolgt? – Ich bin der Auffassung, dass das ein Tabubruch ist. Es geht meines Erachtens nur um eine Sache: den privatkommerziellen Rundfunk zu schützen. Da haben sich die Bundesländer und die entsprechenden Länderministerpräsidenten, die offensichtlich wenig von dem Existenzrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten, durchgesetzt. An dieser Stelle mache ich dem Regierenden Bürgermeister den Vorwurf, dass er, obwohl er anderes angekündigt hatte, dem KEF-Vorschlag nicht gefolgt ist. Das ist ein Einbrechen der bisherigen Berliner Position und ein Eingriff in das gesamte Verfahren. Das gefällt mir nicht.

Frau Ströver

Aber wir müssen die Größenordnungen betrachten. Schauen Sie sich die Gesamteinnahmen an: Im Jahr 2001 lagen die Gesamteinnahmen von ARD und ZDF bei 6,9 Milliarden €. Bei allen privaten Rundfunkanbietern zusammen lagen die Einnahmen bei 4,6 Milliarden €. Das ist ein Missverhältnis. Wir sollten die Werbeeinnahmen bei den privaten Anbietern lassen, eine klare Abgrenzung machen und darauf drängen, dass bei den Öffentlichen Qualität Priorität vor der Quote hat. Das werden Sie forcieren, indem Sie ihnen die Werbeeinnahmen kappen und diese ausschließlich den Privaten zukommen lassen.

Frau Ströver, die Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Sie sagen leichtfertig: 20 Cent – wo ist das Problem? – Ich habe Ihnen das vorhin vorgetragen. Es ist natürlich für einen durchschnittlichen Haushalt angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage und des Anstiegs der Verbraucherpreise ein Problem, in diesem Segment immer wieder belastet zu werden. Das müssen wir seriöserweise berücksichtigen.

Ein ganz entscheidender Punkt kam vorhin zu kurz, nämlich die spezifische Problematik des RBB: Ich bemängele, dass die Chance, die sich durch die Einstimmigkeit aller Landtage für Berlin ergab, nämlich auf eine Veränderung des Verteilerschlüssels zwischen den Rundfunkanstalten hinzuwirken, vertan wurde. Das ist das Problem. Wir hätten jetzt ein Druckmittel und könnten sagen: Wir stimmen dem gesamten Vertrag nicht zu – dann ist die gesamte Party geplatzt –, wenn ihr nicht zu einer gerechteren Verteilung der Gesamteinnahmen kommt. – Wir sind Ihrer Ansicht, dass die großen Sendeanstalten im Verhältnis zu den kleinen zu viel erhalten. Aber dieses Problem kann man nicht lösen, indem man oben immer mehr reinschüttet, in der Hoffnung, dass dann unten durch die schlechte Verteilung beim RBB wenigstens ein bisschen ankommt.

Man hat bei einem Einstimmigkeitsprinzip durchaus eine gewisse Macht. Davon kann man aus Berliner Sicht, was das Ergebnis angeht, nicht sprechen. Deswegen muss man in der Konsequenz, Herr Lindner, feststellen: Der Staatsvertrag sagt nicht nur etwas zur Gebührenerhöhung aus, sondern er sieht massive Einschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor: er sieht eine Begrenzung der Online-Angebote vor. Er sieht eine Höchstzahl von Programmen vor, d. h. keine Perspektiventwicklung, und er sieht – das haben manche Vorredner bereits gesagt – beim RBB eine Einsparsumme in Höhe von 35 Millionen € und bis zum Jahr 2009 einen Stellenabbau von 300 Stellen vor. Natürlich wird es, das war die Ankündigung der Intendantin, auch um Programmeinschnitte gehen. Das Auslaufen des Finanzausgleichs Ende des Jahres 2006 wird für den RBB weitere negative Folgen haben. Frau Reim hat mitgeteilt, dass man sich nicht einmal mehr vollständig an den Gemeinschaftsaufgaben der ARD werde beteiligen önnen. k

Der Datenschutzbeauftragte hat große Probleme formuliert und gesagt, es gebe aus seiner Sicht in diesem Staatsvertrag einen schwerwiegenden Eingriff in den Datenschutz. Der Staatsvertrag biete die Möglichkeit des Adressenhandels im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale. Ich denke, wir werden in den weiteren Beratungen im Rahmen des Zustimmungsgesetzes für das Land Berlin noch Regelungen vorsehen.

Was wir mit Ihrem begleitenden, etwas legitimierenden Antrag der Koalition machen, müssen wir seitens meiner Fraktion noch beraten. Aber im Grunde zeigt der Antrag, wie wenig Einfluss die Länderparlamente auf das Verfahren habe.

Langfristig kommen wir nicht darum herum, darüber nachzudenken, ob das jetzige Gebührenerhebungsverfahren überhaupt noch angemessen ist, denn es stärkt nur die großen Anstalten und schwächt die kleinen. Das kann aus Berliner Sicht nicht das Interesse sein.