Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 15 Paragraphen zu verbinden, und höre hier
zu keinen Widerspruch. – Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Paragraphen 1 bis 15 der Beschlussvorlage Drucksache 15/3080 unter Berücksichtigung der Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3380. Für die Beratung empfehle ich eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Es gab mehrere Beratungswünsche. Ich empfehle eine Redefolge nach der Stärke der Fraktionen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Es beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte, Frau Kollegin Flesch!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem sich anschließenden Beschluss über die Umwandlung des LIT in eine Anstalt öffentlichen Rechts geht ein langjähriger Prozess seinem parlamentarischen Ende entgegen, an dessen Beginn die Einsicht aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses stand, dass der LIT künftig wesentlich andere Funktionen und auch Strukturen haben soll. Es war ein langjähriger, aber auch erkenntnisreicher Prozess, in dem es sich die Beteiligten nicht leicht gemacht und sich die vielen verschiedenen Modelle, die damals in anderen Bundesländern vorhanden waren, angeschaut haben. Er war erkenntnisreich auch deshalb, weil es Phasen der Entscheidungsfindung gab. So waren zwischenzeitlich fast alle der Meinung, es müsse entsprechend dem Bremer Modell eine GmbH-Lösung mit angeschlossenem LHO-Betrieb geben. Mehrheitlich hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts die wirtschaftlich und strukturell bessere Lösung für das ist, was wir mit dem Landesbetrieb für Informationstechnik – künftig IDZ – vorhaben.
Wir stellen die gesamte IT-Struktur des Landes Berlin neu auf. Das sollte uns in diesem Moment klar sein. Mit dem IT-Masterplan haben wir uns Rahmendaten gesetzt, die mittelfristig zu einer effizienteren Nutzung der grandiosen technischen Möglichkeiten – wenn man die letzten zehn Jahre zurückdenkt – führen werden, die sich auch in der öffentlichen Verwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die Beseitigung des Fehlers, dass Fusionsbezirke nicht technisch miteinander kommunizieren können, dass sie also die Netzstrukturen verbessern müssen, so dass unsere Behörden dann alle miteinander kommunizieren können, sondern dazu gehört auch, dass wir die an die Struktur und Organisation der Verwaltung bislang angelehnten arbeitsteiligen Prozesse künftig zusammenführen und das Lebenslagenprinzip im Interesse der Kundinnen und Kunden der öffentlichen Verwaltung weiter entwickeln werden.
Das IDZ – der zentrale IT-Dienstleister des Landes – ist ein Eckpunkt dieser Strategie. Die Verwaltungsvorschriften für die Informationstechnik, die dort getroffenen Vereinbarungen auf Senatsebene und mit den Bezirken über Zuständigkeiten und Rahmenvereinbarungen, darüber, wie man künftig mit dem Instrument umgehen wird, setzen den Betrieb und unsere Verwaltung in Stand, die IT-Strategie des Landes mit Leben zu erfüllen.
Kurz zu den beiden damit verbundenen Anträgen: Der FDP-Antrag verquickt die Gründung der AöR in einer Art und Weise mit einem einzelnen Vergabevorgang, dass ich mir, um mir nicht die Rüge des Präsidenten zuzuziehen, jede Kommentierung, die eigentlich nur unparlamentarisch sein könnte, erspare. Schon aus diesem Grund aber ist der Antrag abzulehnen.
Dem Anliegen des Antrags der Grünen wird mit der ITVerwaltungsvorschrift Rechnung getragen, soweit es sich um Inhalte handelt und nicht um die Strukturfrage. Insoweit ist er überholt. Wir können uns heute sicher sein, dass Mitarbeiter und Führung des LIT hochmotiviert und mit viel Elan an die vor ihnen liegenden Aufgaben herangehen. Wir freuen uns auch, feststellen zu können, dass es der Innenverwaltung gelungen ist, vorgestern mit den Beschäftigtenvertretungen eine Vereinbarung abzuschließen, die den Betriebsübergang auch zu deren Befriedigung regelt. Es wird ein gedeihliches Miteinander und kein Hauruck-Verfahren dort geben. Die Arbeit kann aufgenommen werden und wird von uns sowohl im IDZ, als auch in der Arbeit des IT-Staatssekretärs, aber auch hinsichtlich der Wirksamkeit der Verwaltungsrichtlinien künftig weiter fördernd und fordernd begutachtet werden. Die Koalitionsfraktionen werden zu den Verwaltungsrichtlinien auch in Kürze einen Antrag vorlegen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Danke schön, Frau Kollegin Flesch! – Für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Kollege Wambach das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So trocken ist das Thema nun doch wieder nicht, liebe Frau Kollegin Flesch. Das Thema Zukunft des LIT ist inzwischen – Sie haben es selbst gesagt – mehrere Jahre alt. Es beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Die Wahrheit ist auch, dass seit 2001 zunächst einmal der See eine ganze Weile still ruhte. Dafür kommen Sie jetzt wie eine Springflut über uns und wollen ein Gesetz durchpeitschen, um aus dem Landesbetrieb eine Anstalt öffentlichen Rechts zu machen.
Dass der LIT in eine andere Rechtsform – Sie hatten es auch gesagt – umgewandelt werden muss, war und ist seit Jahren allen klar. Die Frage ist nur, wie er und mit welcher Zielstellung er umgewandelt wird. Unsere Vorstellung war, die Konzentration auf hoheitliche Kernaufgaben einerseits und die Überführung aller anderen Aufgaben in eine private Rechtsform oder Einkauf am Markt. Dabei sollte der Anteil öffentlich Bediensteter mittel- bis langfristig zurückgefahren werden. IT-Dienstleistung, Call-Center und vieles mehr sind grundsätzlich keine öffentlichen Aufgaben, sondern sind besonders in Berlin auf dem freien Markt erhältlich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen Sie einen Weg ein, der ein halbstaatliches Gebilde in Berlin
Aus der bisher zuständigen Abteilung der Senatsinnenverwaltung wird mittels der Verwaltungsvorschrift das neue IT-Kompetenzzentrum und aus dem LIT samt seiner fast 400 Mitarbeiter das ITDienstleistungszentrum Berlin IDZ. Mit öffentlicher Gewährsträgerhaftung in der Hinterhand und dem Recht, Tochtergesellschaften zu gründen, wird ein roter Traum wahr. Für uns wurde eher ein Albtraum wahr, als wir den Ursprungsgesetzentwurf dieses Senats erblickten. Wir erinnerten uns an das Konstruktionsmuster Bankgesellschaft; daraus wurde nichts gelernt. Das möchte ich nur zum Thema Mentalitätswechsel anmerken.
Erst nach unserer Intervention und nach einer eindringlichen Mahnung des Rechnungshofs haben Sie jetzt von Seiten der Koalitionsfraktionen nachgebessert. Was trotz aller nachträglich eingebauten Parlamentsvorbehalte bleibt, ist die Gewährsträgerhaftung und das unternehmerische Risiko, ohne dass unser Teilzeitparlament über die nötigen Controllingmechanismen derzeit verfügt. Uns liegen heute auch nicht die nötigen Informationen vor, um die Verantwortung für die Zukunft dieser Anstalt zu übernehmen. Es gibt keine Unternehmenskonzeption mit Fakten und Zahlen mit Aussagen zur Personalentwicklung, Investitionsvorhaben oder sonstigen Planungen. Es gibt auch keinen Bericht des Rechnungshofs zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, weil es diese nicht gibt. All dieses hatten wir erbeten, um heute verantwortlich entscheiden zu können.
Sie wollen heute vom Parlament eine Carte blanche für ein 100 Millionen "(% Millionen ) hmen, legen aber keine validen Informationen vor. Bei jeder Bank stünden Sie jetzt schon wieder auf der Straße und müssten einen Blindflug in die Zukunft wagen. Ich hätte wirklich nicht geglaubt, dass so etwas in Berlin wieder geschehen kann. Ich möchte Sie herzlich bitten und eindringlich an Sie appellieren, jetzt auf eine Hauruckaktion zu verzichten. Der FDP-Antrag geht insofern in die richtige Richtung. Erst die Fakten, erst die Hausaufgaben, dann die Entscheidung, das ist die richtige Reihenfolge.
Es sollten übrigens auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und der Innenrevision abgewartet werden, um über alle Zweifel erhaben zu sein. So eilig können Sie es gar nicht haben, dass Sie vor Abschluss dieser Vorgänge einen wirklich wichtigen Schritt unternehmen.
Zum Schluss möchte ich noch eines sagen: Auf der einen Seite werben Sie für den modernen Technologiestandort Berlin, für Existenzgründer und Ansiedlungen im IT-Bereich, gleichzeitig schlagen Sie einen solchen Weg ein. Das passt nicht zusammen. Das ist ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Berlin. Es wurde damit eine Chance verpasst, in Berlin einen modellhaften, gemeinsamen Betrieb, möglicherweise einen Gemeinschaftsbetrieb mit anderen Unternehmen aufzubauen, um von der deutschen Hauptstadt aus mit der ganzen Infrastruktur, die hier vorhanden ist, modellhaft Zeichen für E-Government, für moderne technische Ausrüstungen in der Verwaltung und vieles andere mehr, das damit verbunden ist, zu setzen. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Wambach! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr der Kollege Doering. – Bitte, Herr Doering, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lieblingswörter der Opposition scheinen zurzeit Durchpeitschen und Hauruckaktion zu sein. Ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen, dass Sie selbst bestätigt haben, dass über die Frage, wie zukünftig der LIT aufgestellt werden soll, schon seit längerem diskutiert wird. Das haben Sie selbst gesagt. Wenn ich richtig informiert bin, ist das entsprechende Gesetz zur Rechtsformänderung seit dem 18. August im Parlament. Ich kann mich daran erinnern, dass wir nicht nur einmal über die Rechtsformänderung im Verwaltungsreformausschuss gesprochen haben. Von Durchpeitschen oder Hauruckaktion kann an dieser Stelle keine Rede sein!
Ich möchte zunächst auf den Antrag der Fraktion der Grünen eingehen. Zu dem Punkt möchte ich an das anknüpfen, was Frau Flesch schon sagte, dass es bis auf den Punkt 3 hier insbesondere für die Rechtsform für den LIT unterschiedliche Positionen zwischen uns und den Grünen gibt, dass sich aber alle anderen Punkte in diesem Antrag in der Sache erledigt haben.
Es gibt inzwischen einen IT-Staatssekretär und ein ITKompetenzzentrum. Der Senat hat eine Verwaltungsvorschrift für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung erlassen. Die Verwaltungsvorschrift weist dem IT-Staatssekretär zentrale Steuerungsaufgaben zu, wobei das Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung nicht angetastet wird. Hier erfolgt eine klare Beschreibung der zentralen und dezentralen Verantwortung. Die zentralen Steuerungen beziehen sich unter anderem auf die Gewährleistung einheitlicher Verfahrensweisen und Standards für die Planung, Realisierung und Fortschreibung von IT-Maßnahmen. In dieser Konzeption kommt dem LIT, dem IT-Dienstleistungszentrum, eine besondere Bedeutung zu. Alle in diesem Haus waren sich einig – das ist hier schon gesagt worden –, dass der
LIT, sowie er jetzt existiert, schon lange nicht mehr den Anforderungen an einen modernen IT-Dienstleister, der er eigentlich sein sollte, entspricht.
Ziel ist es, den LIT zu einem kundenorientierten ITDienstleister zu entwickeln. Dafür müssen sowohl die Rahmenbedingungen für den LIT als auch die Strukturen des LIT verändert werden. Der LIT soll also professioneller arbeiten. Der enge Rahmen eines LHO-Betriebes und des öffentlichen Dienstes stellen dabei ein Problem dar. Um seine Aufgaben als IT-Dienstleister für das Land Berlin zukünftig besser erfüllen zu können, muss der LIT flexibel sein, um auf den Markt, der sich rasant entwickelt, agieren und reagieren zu können. Die Angebote für die Berliner Verwaltung müssen in diesem Bereich bedarfs- und zeitgerecht sowie zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Andererseits muss aber auch die politische Steuerung des IT-Einsatzes und die Umsetzung wichtiger politischer Projekte wie die Umsetzung des Masterplan E-Government gesichert bleiben.
Mit der Anstalt öffentlichen Rechts ist sowohl die notwendige Flexibilität als auch der Einfluss des Landes auf die Umsetzung der strategischen Ziele gewährleistet. Gerade auch unter diesem Aspekt haben auch andere Bundesländer genau diese Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts für ihre LITs gewählt. Auch Verdi und die Beschäftigten des LITs haben diese Anstalt öffentlichen Rechts letztendlich gefordert, um flexibel auf den Markt reagieren zu können.
Mit einer GmbH wäre eine politische Steuerung durch das Land Berlin in dem erforderlichen Maß nicht möglich. Hinzu kommt, dass der LIT nach wie vor im Sicherheitsbereich und in hoheitlichen Bereichen Aufgaben erfüllen muss, die man nun einmal nicht privatisieren darf und kann.
Zu diesem Punkt hat übrigens Herr Fenske vom Landesrechnungshof gesagt: Wenn zu einer anderen Rechtsform übergegangen werden sollte, sei die Anstalt öffentlichen Rechts die beste Lösung.
Mit den von den Koalitionsfraktionen im Verwaltungsreformausschuss und Hauptausschuss eingebrachten Änderungsanträgen haben wir die Anregung des Landesrechnungshofs aufgegriffen und wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Kontrollmechanismen im „Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts – IT-Dienstleistungszentrum“ eingebaut.
So ist die Beteiligung des LIT an anderen Unternehmen oder auch Töchtergründungen nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich. Die Aufgaben und somit auch die Kontrollfunktion des Verwaltungsrats wurden gestärkt. So kann zum Beispiel die Übernahme von Bürgschaften nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats erfolgen. Die Gehalts- und Stellenstruktur des Leistungspersonals im LIT bedarf der Zustimmung des Verwal
tungsrates. Der LIT wurde im Vergaberecht auf eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis verpflichtet.
Auch ich möchte an dieser Stelle die tarifvertragliche Einigung zwischen der Innenverwaltung und Verdi erwähnen. Die PDS-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Zustandekommen einer tariflichen Einigung, die auch die Rahmenbedingungen der Beschäftigten beim Übergang des LIT in eine Anstalt des öffentlichen Rechts regelt, zumal hinter diesen Regelungen keine Schlechterstellung der Beschäftigten, sondern die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse analog zum öffentlichen Dienst steht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Kollege Doering! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat nunmehr der Kollege Eßer. – Bitte sehr, Herr Eßer, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Doering! Es ist ja richtig, dass sich unser Antrag, der ebenfalls zur Verhandlung steht, in großen Teilen mit dem deckt, was der Senat nach den langen Irrwegen, die das Land Berlin in der Frage der ITArchitektur hinter sich hat, eingeführt hat.
Das heißt in der Frage des CIO, in der Frage eines einheitlichen IT-Regelwerks, auch in der Frage, wie wir uns zu den vielleicht manchmal unvermeidlichen Neuentwicklungen, aber auch zur Benutzung von Standardprogrammen und der Übernahme von Programmen anderer Bundesländer etc. stellen, um der Verschwendung im IT-Bereich ein Ende zu setzen, gibt es ein großes Stück Gemeinsamkeit in diesem Haus.
Wir haben allerdings auch erwähnt, dass diese Gemeinsamkeit spätestens dort endet, wo wir uns dafür aussprechen, dass der LIT ein LHO-Betrieb bleiben soll, weil wir denken, dass die Aufgaben, die ihm jetzt in einem solchen zentralen, einheitlichen Regelwerk als zentraler Dienstleister des Landes zugewiesen werden, auch in dieser Form zu erfüllen sind. Wir denken deshalb, dass der LIT am besten LHO-Betrieb geblieben wäre.
Sie wiederum setzen auf eine Mischform in der Tätigkeit der AöR, in der sich Staatsaufgaben – hoheitliche Aufgaben, wie Sie, Herr Doering, richtig gesagt haben – verbinden mit dem Herumrudern auf Wettbewerbsmärkten – Sie sagten: flexibel am Markt. Ich sage Ihnen voraus, dass wir damit die Erfahrungen machen werden, die wir immer gemacht haben: Die roten Zahlen, insbesondere in dem Wettbewerbsgeschäft, werden nicht auf sich warten lassen.
Dann werden wir wieder über rote Zahlen diskutieren, und dann werden wir wieder Quersubventionierungsdiskussionen haben, und dann werden wir wieder Diskussionen darüber haben, dass die Monopolpreise für das Land viel zu hoch sind, dass wir diese aber brauchen, um beim