Protocol of the Session on September 23, 2004

Einrichtung eines Unterausschusses Beteiligungsmanagement und -controlling beim Hauptausschuss

A. Einsetzung des Unterausschusses

1. Der Hauptausschuss wird gebeten, gemäß § 26 Abs. 2 GO des Abgeordnetenhauses ein Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling beim Hauptausschuss einzusetzen.

2. Der bestehende Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen heißt ab sofort Unterausschuss Vermögensverwaltung. Vermögensgeschäfte des Landes gem. § 38 GO des Abgeordnetenhauses werden in jedem Fall weiterhin im Unterausschuss Vermögensverwaltung beraten.

3. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und controlling soll aus neun Abgeordneten bestehen. Die Fraktionen können auch Mitglieder berufen, die nicht dem Hauptausschuss angehören.

4. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling tagt nichtöffentlich. Er soll in der Regel vierwöchentlich tagen und einigt sich auf einen regelmäßigen Sitzungstermin.

B. Gegenstand der Beratungen

5. Gegenstand der Beratungen im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling sind: Die Beratung

von Vorlagen an den Hauptausschuss und an das Abgeordnetenhaus, die folgende Beteiligungen des Landes Berlin betreffen („Positivliste“):

die Berliner Bäder-Betriebe A. ö. R,

die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA),

die Berliner Stadtreinigungsbetriebe A. ö. R. (BSR),

die Berliner Verkehrsbetriebe A. ö. R. (BVG),

die Berliner Wasserbetriebe A. ö. R. (BWB),

die Berlinwasser Holding AG,

die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH,

die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB),

die Messe Berlin GmbH,

die Sonderabfallgesellschaft mbH (SBB),

die Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH,

die landeseigenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft,

des Beteiligungsberichts des Landes Berlin sowie von unterjährigen Berichtsstandards, deren Definition zu den Aufgaben unter 8. gehört.

C. Aufgaben des Unterausschusses

6. Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und controlling hat die Aufgabe, die ihm durch den Hauptausschuss überwiesenen Vorlagen für die Beschlussfassung oder die Kenntnisnahme im Hauptausschuss

zu den ihm überwiesenen Vorlagen,

zu Fragen der Organisation des Beteiligungsmanagements und -controllings des Landes Berlin

weitere Erläuterungen und Berichte von der Senatsverwaltung für Finanzen oder den jeweils betroffenen Fachverwaltungen anzufordern.

9. Änderungen der Aufgaben des Unterausschusses Beteiligungen bedürfen der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.