Protocol of the Session on September 23, 2004

Lfd. Nr. 35: Antrag

Berlins öffentlich-private Tourismuswerbung in Asien

Antrag der CDU Drs 15/3179

an WiBetrTech

Lfd. Nr. 36: Antrag

Sport verbindet – Fußball-WM für internationale Schülerbegegnung nutzen!

Antrag der FDP Drs 15/3182

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 38: Antrag

Modellprojekt Gesamtbudget Jugendhilfe

Antrag der Grünen Drs 15/3188

an JugFamSchulSport und Haupt

Lfd. Nr. 39: Antrag

Jugendfreizeitangebote absichern und bedarfsgerecht weiterentwickeln - Subsidiarität in der Jugendarbeit stärken

Antrag der Grünen Drs 15/3189

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 40: Antrag

Zumthor-Türme in die weiteren Planungen zur Topographie des Terrors einbeziehen

Antrag der Grünen Drs 15/3190

an StadtUm (f) und Kult

Lfd. Nr. 41: Antrag

Wohnungspolitisches Gesamtkonzept für Berlin

Antrag der Grünen Drs 15/3191

an BauWohnV

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit Strafgefangene die Möglichkeit des Fernstudiums wahrnehmen und hierfür angemessen betreut werden können. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. November 2004 zu berichten.

(D

Der Senat wird aufgefordert, mit den anderen Bundesländern und dem Bund in Verhandlungen einzutreten, um eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, die den Status von Berliner Juniorprofessoren in anderen Bundesländern regelt. Juniorprofessoren aus Berlin soll auch in allen anderen Bundesländern der Weg zur Professur offen stehen.

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß §§ 9, 15 Abs. 2 Berliner Richtergesetz in der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2004 (GVBl. S. 136), für die restliche Dauer der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses:

Zu Mitgliedern: Zu Stellvertretern:

Herr Christian Zanner Herr Peter Zuriel Frau Barbara Zoller Herr Hans-Ulrich Klatt

Frau Doris Hennecke Herr Wolfram Lorenz

Wahl a) von einem Vertreter oder Vertreterin der Berliner Arbeitgeberverbände zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie von zwei Stellvertreter(innen) b) von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel II § 4 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256), für die Dauer von zwei Jahren mit Wirkung vom 25. September 2004 eine(n) Vertreter(in) der Berliner Arbeitgeberverbände zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin und zwei Stellvertreter(innen) sowie zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter(innen):

Zum Mitglied Zu Stellvertretern

Herr Armin Bansbach Herr Wolfgang Schmidt

Herr Sven Weickert

Zum Mitglied Zu Stellvertretern

Frau Sabine Schöneburg Herr Dr. Hubert Kolland

Herr Dietrich Peters Frau Andrea Scherer

Betreuung von Fernstudierenden sichern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Juniorprofessur als Alternative zur Habilitation sichern

Das Abgeordnetenhaus bekennt sich zur Juniorprofessur als alternativen Weg neben der Habilitation zur Professur. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auf die Regelungen zur Juniorprofessur im Berliner Hochschulgesetz keine Auswirkungen, da diese in der geltenden Form bestehen bleiben können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2004 über die Ergebnisse zu berichten.

Keine uferlose Telefonüberwachung (1) – Transparenz und Kontrolle in Berlin sicherstellen

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Verfassungswirklichkeit aller aufgrund bundesgesetzlicher oder landesgesetzlicher Regelungen angeordneten Telefonkontrollen in Berlin einen jährlichen Bericht zu geben. In diesem Bericht sollen zumindest die folgenden Angaben enthalten sein:

Zahl der TÜ-Maßnahmen und der überwachten Anschlüsse;

Zahl der abgelehnten Entscheidungen;