Protocol of the Session on September 23, 2004

Antrag der CDU Drs 15/3134

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Zu diesen Überweisungen höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Lfd. Nr. 32:

Präsident Momper

Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind. Wir wollen über das Thema „Pflege“ sprechen, und zwar völlig unaufgeregt. Wir wollen dem Thema mehr Aufmerksamkeit widmen, und deswegen reden wir hier auch darüber.

Wir wollen den Verbraucherschutz stärken, gerade beim Thema „Pflege“, denn es muss ernst genommen werden, und es muss besser kontrolliert werden. Wir fordern Sie zur Diskussion, weil die CDU meint, es braucht hier mehr Aufklärung, mehr Information und bessere Kontrolle – zum besseren Verbraucherschutz.

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Denken Sie darüber nach, wie viele Probleme aktuell zu Lasten der Verbraucher bestehen und dass es einen dringenden Bedarf an Verbraucheraufklärung besonders beispielsweise bei der Betreuungsverfügung, bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung gibt. Dort gibt es viel Unsicherheit, viel Unwissen, was zu vielen Enttäuschungen führt, die man aus unserer Sicht vermeiden könnte, wenn es entsprechende Aufklärung gäbe. Ich möchte mit Ihnen heute nicht über Schuldfragen streiten, Ihnen Unstimmigkeiten vorwerfen oder Kritik üben, sondern ich will erreichen, dass wir gemeinsam parlamentarisch Verbesserungen einfordern.

a) Antrag

Integration durch Bildung I – Sprachförderungsmodell „Frühstart“ für Kitakinder mit Migrationshintergrund auch in Berlin aufgreifen

Antrag der CDU Drs 15/3172

b) Antrag

Integration durch Bildung II – Start-Stipendienprogramm für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund auch in Berlin einführen

Antrag der CDU Drs 15/3173

Die Fraktion der CDU hat ihren Beratungsvorbehalt zurückgezogen. Es wird die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport empfohlen, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann verfahren wir so.

Lfd. Nr. 33:

Antrag

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wieder zur Pflicht machen

Antrag der CDU Drs 15/3174

war bereits durch die Konsensliste erledigt. Inzwischen hat die CDU den Wunsch, den Antrag zusätzlich mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu überweisen, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann verfahren wir so.

Lfd. Nr. 34:

a) Antrag

Verbraucherschutz in der Pflege stärken I – Verbraucher mehr und besser über Angebote des Berliner Pflegemarktes informieren

Antrag der CDU Drs 15/3175

b) Antrag

Verbraucherschutz in der Pflege stärken II – Öffentlichkeits- und Aufklärungskampagne für mehr Vorsorge bei Alter, Krankheit und Unfall

Antrag der CDU Drs 15/3176

c) Antrag

Verbraucherschutz in der Pflege stärken III – Qualität in der Pflege erhöhen

Antrag der CDU Drs 15/3177

Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es beginnen wie immer die Antragsteller, und zwar hat der Kollege Hoffmann für die Fraktion der CDU das Wort. – Bitte schön, Herr Hoffmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden alle älter, ob politisch links, in der Mitte oder rechts.

[Zurufe von den Grünen und der PDS]

[Henkel (CDU): Manche altern schneller!]

Information und Aufklärung sind nämlich dringend notwendig und nicht in dem Umfang sichergestellt, wie es vonnöten wäre.

[Dr. Lindner (FDP): Und mehr Bürokratie!]

Wir wollen dies nicht, um mehr Bürokratie zu betreiben, sondern um besseren Verbraucherschutz zu erreichen, Herr Dr. Lindner.

Neben Information und Aufklärung bedarf es in der Pflege dringend der Erhöhung der Qualität.

[Beifall bei der CDU]

Sie wissen, dass die Union mehrfach die Initiative für verbesserte Pflegepolitik eingefordert hat. Wir wollen auch hier wieder deutlich machen, dass man sich dieses Themas noch verstärkter annehmen muss. Dabei ist die Heimkontrolle – Stichwort Heimaufsicht – nur ein Thema. Hier ist zu bemerken, dass in Berlin jemand, der bei der Heimaufsicht arbeitet, doppelt so viele Kontrollen vornehmen muss wie im gesamten Bundesdurchschnitt.

„Qualitätssiegel für die Berliner Pflegeheime“, „Expertenstandards bei den Schnittstellen zwischen Krankenhaus und häuslicher Krankenpflege“ und „Beschwerdemanagement in den Einrichtungen“ sind weitere wichtige Themen, die wir mit unseren Anträgen – dort ist das entsprechend enthalten – mit voranbringen wollen. Es braucht Veränderungen. Lassen Sie uns das gemeinsam

Ansprechpartner finden sich in der Verbraucherzentrale am Wittenbergplatz, in den bezirklichen Bürgerämtern und Koordinierungsstellen. Auch die Stiftung Warentest

hat Tests veröffentlicht, Untersuchungen gemacht und Tipps gegeben. Viele Informationen finden sich im Internet. Es ist allerdings zu fragen, ob das ausreicht. 50 % der Haushalte haben Zugang zum Internet, die Generation aber, die für hochbetagte Angehörige nach Unterbringungsmöglichkeiten sucht, ist im Umgang mit dem Internet nicht immer fit.

Die Zielrichtung des Antrags zu Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten wird von den Medien, der Ärztekammer sowie den Krankenkassen bereits seit langem aufgegriffen und intensiv behandelt. Es dürfte keinen einschlägig Interessierten geben, der nicht schon Berichte darüber gelesen und Formulierungsvorschläge gefunden hat. Auch hier ist wieder die Verbraucherzentrale eine hilfreiche Adresse. Das Problem liegt hier vor allem im menschlich verständlichen, in der Auswirkung aber fatalen Hang, das Problem aufzuschieben. Unglücklicherweise hat die verkürzte Berichterstattung über ein Urteil des Bundesgerichtshofes Anfang diesen Jahres den Eindruck erweckt, eine Patientenverfügung habe wenig Sinn. Das jedoch ist eine Fehlinterpretation. Ebenso ist es ein Irrtum zu glauben, dass automatisch Ehegatten und Kinder die Betreuung übernehmen können. Dem ist nicht so. Wer staatliche Einmischung verhindern möchte, muss es rechtzeitig tun und eine Betreuungsverfügung aufsetzen.

anschieben, denn gerade die Älteren hier in Berlin benötigen wieder mehr Vertrauen und mehr Aufmerksamkeit in der Politik. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Schönen Dank, Herr Kollege Hoffmann! – Für die Fraktion der SPD hat nunmehr Frau Hertlein das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegein Hertlein!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, bewegungsunfähig, vielleicht sogar sprachunfähig zu sein, ist für jeden Einzelnen von uns vermutlich die persönlich größte anzunehmende Katastrophe. Fast genauso schlimm und belastend für nahe Angehörige ist es, in einer solchen Situation für die Betroffenen zu sorgen und für sie Lösungen finden zu müssen.

Die drei Anträge der CDU möchten das Land Berlin in die Pflicht nehmen, für mehr Aufklärung und Informationsmöglichkeiten zu sorgen. Dieses Anliegen kann auf den ersten Blick mit Sympathie und Verständnis rechnen, aber es wird im Ausschuss sorgfältig und differenziert zu beraten sein. Denn die Formulierung erweckt zum Teil den Eindruck, wir müssten bei Null anfangen, und das müssen wir nicht. Die Lage stellt sich in den Bereichen, die in den drei Anträgen angesprochen werden, sehr unterschiedlich dar, und vieles ist schon heute durchaus zufriedenstellend geregelt.

Am meisten Handlungsbedarf besteht möglicherweise in der Verbesserung der Heimaufsicht. Zu diesem Thema haben die Koalitionsfraktionen gerade eine Große Anfrage vorbereitet. Sollten sich Pressemeldungen bestätigen, nach denen in Berlin ein Mitarbeiter der Heimaufsicht 50 Institutionen zu betreuen hat und in anderen Bundesländern nur 25, dann wird man darüber nachdenken und auf Abhilfe sinnen müssen.