Ach so! Das habe ich dann tatsächlich falsch verstanden. – Natürlich gilt die Ausführungsvorschrift, die wir
Dieses Problem ist mir bewusst. Mir ist auch bewusst, dass es notwendig ist, Veränderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt und im Mietpreisgefüge bei der Ausführungsvorschrift zu Grunde
zu legen. Wir haben darüber gestern im Senat noch einmal sehr ausführlich diskutiert, zumal der jeweilige Mietspiegel einer Region auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung als Grundlage für die Benennung der Angemessenheit der Unterkunft festgelegt worden ist. Insofern ist es richtig, dass man diese Kriterien zu Grunde legen muss. Ich weiß auch, dass zurzeit in der Stadtentwicklungsverwaltung eine Umfrage stattfindet, aus der ein neuer Mietspiegel hervorgehen soll. Wir im Senat sind gestern sehr einmütig davon ausgegangen, dass es jetzt darauf ankommt, den Menschen möglichst schnell die größtmögliche Sicherheit zu geben. Insofern haben wir uns dafür entschieden, die Ausführungsvorschriften mit den Bemessungskriterien bis zum Ende dieses Jahres vorzulegen. Dann haben alle die Chance festzustellen, inwieweit ihre Wohn- und Lebenssituation dem auch entspricht. Das wird dazu beitragen, dass es kaum einen Grund gibt, sich im Hinblick auf die Angemessenheit der Wohnung Sorgen zu machen.
vorlegen, für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und für diejenigen, die in der Bedarfsgemeinschaft leben. Das ist selbstverständlich.
Danke schön Frau Senatorin! – Jetzt möchte der Kollege Buchholz eine Nachfrage stellen. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Sie sagten bezüglich der Angemessenheit der Wohnungskosten, es gebe zwei neue qualitative Kriterien. Ich bitte Sie, noch einmal konkreter auszuführen, wie sich die höhere Toleranz bei den Einkommen und/oder bei den angemessenen bzw. nicht mehr angemessenen Wohnungskosten für die Empfänger auswirkt.
Heute ist es so, dass ein Sozialhilfeempfänger, der in einer Wohnung lebt, die mehr als 10 % über den Richtwerten – Quadratmeter und Mietkosten – liegt, nicht die Möglichkeit hat, in der Wohnung zu bleiben und die Mietdifferenz, die über der Angemessenheit liegt, selbst zu finanzieren. Nach dem Bundessozialhilferecht ist das nicht möglich, weil all das, was man einnimmt, angerechnet wird.
Mit dem SGB II ist das anders, weil es Freigrenzen für Vermögen, Sparsummen u. Ä. gibt. Es besteht demnach die Möglichkeit, aus eigener Kraft eine höhere Miete zu zahlen. Insofern kann man eine sinnvollere Regelung einführen. In der Praxis macht das Sinn. Im Vordergrund kann nicht der Umzug stehen. Die Ausführungsvorschrift muss den Menschen die Chance geben, in ihrem Lebensumfeld bzw. ihrer Wohnung zu bleiben. Nur im absoluten Ausnahmefall trifft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu. Dann muss man den Betreffenden einen Umzug zumuten.
Danke schön Frau Senatorin! – Jetzt hat die Abgeordnete Oesterheld die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte!
Frau Senatorin! Wieso gehen Sie davon aus, dass Sie bis Ende des Jahres 2005 Zeit haben, die Vorschrift vorzulegen? Wissen Sie, dass einige der Sozialwohnungen schon auf Grund der heute bestehenden AV herausfallen? – Dann haben Sie ganz schnell den Fall, dass die Sozialhilfeempfänger anders behandelt werden als die Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Frau Senatorin! Sie haben gesagt, Ende des Jahres, nächsten Jahres gibt es die Ausführungsvorschriften. Das heißt, Sie dehnen dann diese sechs Monate, die normalerweise Karenzzeit bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind, auf ein Jahr aus. Habe ich Sie da richtig verstanden? – Das führt dann dazu, dass es bis Ende des Jahres 2005 zu keinerlei Umzügen kommen kann. Ist das so richtig?
Nein, Frau Abgeordnete Grosse, das ist nicht richtig! Ich habe gesagt, die Ausführungsvorschriften werden bis zum Ende dieses Jahres vorliegen. Die im Gesetz vorgesehene Karenzzeit dauert ein halbes Jahr. Das heißt, mit dem Rundbrief an Bezirke und Arbeitsagenturen teilen wir mit, dass die jetzt tatsächlich entstehenden Kosten bis Mitte des nächsten Jahres gezahlt werden. Bis dahin liegen die Ausführungsvorschriften vor, mit denen die Angemessenheit des Wohnraums definiert werden kann. Ob wir in die Ausführungsvorschriften noch eine Karenzzeit hineinnehmen, wie das z. B. bei den Sozialhilfeberechtigten in Bezug auf die Beendigung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau der Fall ist, das ist dann eine politische Entscheidung, die wir treffen werden, wenn die Ausführungsvorschriften auf dem Tisch liegen. Ich denke, dass es Sinn macht, dort eine Karenzzeit vorzusehen. Darüber werden wir uns dann noch politisch auseinander zu setzen haben.
Zu Ihrer zweiten Frage: Dem Senat stehen grundsätzlich keine etatisierten Mittel zur Verfügung, um in einem nennenswerten Umfang Gäste nach Oranienburg zur Einweihung der Station Z der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten einzuladen. Eine entsprechende Bitte des internationalen Sachsenhausenkomitees wurde dem Regierenden Bürgermeister am 24. März dieses Jahres vor
getragen. Dabei wurde mit einem Kostensatz von 1 000 € pro Gast und zusätzlich 1 500 € Organisationskosten gerechnet. Der Regierende Bürgermeister hat diese Bitte entgegengenommen, allerdings auf die Planungshoheit des veranstaltenden Bundeslandes verwiesen und über die dortige Staatskanzlei um eine entsprechende Planungsunterlage gebeten. Auf ein Antwortschreiben des Herrn Ministerpräsidenten Platzeck vom 31. Juli 2004 hat der Regierende Bürgermeister diesem am 16. August 2004 vorgeschlagen, dass der Veranstalter einen Antrag bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie stellen möge, um ein Berliner Einladungsprogramm im Rahmen des Projekts zu realisieren. Ohne der Entscheidung des Stiftungsrats der Deutschen Klassenlotterie Berlin vorgreifen zu wollen, werde er sich für eine Unterstützung eines solchen Antrags einsetzen. Ein solcher Antrag liegt bisher noch nicht vor. Angesichts des Gesamtkostenrahmens in Höhe von ca. 1,3 Millionen € war es das wichtigste Ziel der brandenburgischen Seite, den Bund, der die Errichtung der Station Z im Rahmen einer Sonderfinanzierung ermöglicht hat, auch als bedeutenden Kostenträger der Einweihungs- und Jubiläumsfeierlichkeiten zu gewinnen. Dieses von meinem Haus nachdrücklich unterstützte Ziel konnte mittlerweile erreicht werden. Nach Aussagen des Stiftungsvorstands Prof. Morsch von gestern stehen die Finanzierungsanteile des Landes Brandenburg und des Bundes in ausreichendem Umfang zur Verfügung, so dass das Gesamtprojekt ergänzt um ein ggf. lottofinanziertes besonderes Berliner Einladungsprogramm nunmehr in die Umsetzungsphase eintreten kann.
Berliner Unterstützung der Aktivitäten zum 60. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück
1. Welche organisatorische, finanzielle und personelle Unterstützung leistet der Senat dem Land Brandenburg und der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten anlässlich der Gedenkveranstaltungen zum 60. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück im Jahr 2005?
2. Wird der Senat ausreichende finanzielle Hilfe leisten, um ehemaligen Insassen der beiden Konzentrationslager, von denen auch viele als Zwangsarbeiter/-innen in der deutschen Rüstungsindustrie tätig waren, die Reise nach Deutschland zu ermöglichen, damit sie an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen können, wenn ja, in welchem Umfang?
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Die Gedenkveranstaltungen zum 60. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück sind zunächst ein brandenburgisches Projekt. Dennoch wirkt Berlin unmittelbar und mittelbar im Stiftungsrat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten an der Planung, Vorbereitung und Durchführung dieses Projekts mit. Zur konstituierenden Sitzung einer entsprechenden brandenburgischen Arbeitsgruppe wurde mittlerweile für den 7. Oktober 2004 eingeladen. Auch dort wird die Kulturverwaltung vertreten sein. In das von mir eingesetzte Kuratorium zur Vorbereitung der Veranstaltungen zum 60. Jahrestag in der Region BerlinBrandenburg wurde auch das brandenburgische Projekt eingebracht, dort aber auf Abteilungsleiterebene die alleinige Zuständigkeit des brandenburgischen Vertreters reklamiert. In den Beratungen des gemeinsamen Arbeitskreises der Berlin-brandenburgischen NS-Gedenkstätten wurden und werden die fachlich-inhaltlichen Absprachen auch für dieses Projekt getroffen und in den Gesamtkontext der Veranstaltungen der Region für 2005 eingebunden. Der Museumspädagogische Dienst des Landes Berlin wird diese Veranstaltungen mit in das Rahmenprogramm aufnehmen und kommunizieren. Zusätzliche finanzielle Mittel für derartige Zwecke sind im Etat der Kulturverwaltung nicht vorhanden.
Herr Senator! Halten Sie es anlässlich der von Brandenburg bereits konkret bereitgestellten Mittel in Höhe von 500 000 € – so jedenfalls eine jüngst herausgegebene Presseerklärung der Staatskanzlei – grundsätzlich für eine politische Verpflichtung Berlins, den ehemaligen und noch lebenden Häftlingen der Konzentrationslager die Reise nach Berlin zu ermöglichen, da beide Konzentrationslager – wenn man so will – die KZs der Hauptstadt waren?
Ja, ich teile Ihre Auffassung sehr grundsätzlich! Deswegen habe ich Ihnen geschildert, wie wir uns im Rahmen der Möglichkeiten Berlins bemühen, dieses Projekt zu realisieren. Wir werden die Einladungen und die Sicherstellung der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Befreiung und des Kriegsendes nicht benutzen können, um die nicht zu Ende geführte Debatte um die Finanzierung der Gedenkstätten in Brandenburg zu führen. Deswegen bin ich froh, dass diese Lösung jetzt zu Stande gekommen ist. Ich weiß, dass wir – ausgestattet mit einem Beschluss des Abgeordnetenhauses – die Debatte mit dem Bund um die Gedenkstätten, die an die NS-Zeit erinnern,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Senftleben! Sie fragen unter der Überschrift „Wie fest glaubt Rot-Rot an den Religionsunterricht?“
weiterführen werden. Das führt aber nicht davon weg, dass diese unmittelbar in der Zuständigkeit des Landes Brandenburg liegen und wir dieses Projekt in der geschilderten Weise unterstützen.
Herr Senator Dr. Flierl! Ich finde, dass Sie hier der falsche Ansprechpartner sind. Ich würde mich lieber an den Regierenden Bürgermeister wenden, weil ich noch einmal Folgendes fragen will: Kommt dieses Ereignis tatsächlich so unvorhergesehen, hätte Berlin nicht im Rahmen der Vorsorge des Doppelhaushalts 2004/2005 Mittel einstellen müssen, um aktive finanzielle Hilfe zu leisten, damit die Überlebenden, die u. a. als Zwangsarbeiter in den Unternehmen der Firma Flick tätig waren, im Jahr 2005 hierher reisen können? Wäre das nicht nur ein notwendiges Signal, sondern auch eine politische Notwendigkeit für das Land Berlin gewesen?
Das Land Berlin unterstützt das von Ihnen geschilderte und von mir ausdrücklich unterstützte Vorhaben im Rahmen der von mir dargestellten Möglichkeiten. Ich kenne keinen Antrag der Grünen, der im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts auf dieses Problem hingewiesen hat.
Es scheint auf Sie genauso unerwartet zugekommen zu sein. Wir versuchen dieses Projekt von Seiten der Landesregierung zusammen mit Brandenburg zu Stande zu bringen. Uns verbindet dieser Ansatz. Ich kann nicht erkennen, dass die Fragestellung irgendeine Art von Diskreditierung mit sich bringt und die Landesregierung dieses Anliegen nicht unterstützen würde.
Danke schön, Herr Senator Dr. Flierl! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Klotz. – Bitte schön, Frau Dr. Klotz!
Herr Flierl! Brauchen Sie als rot-roter Senat und insbesondere Sie als Kultursenator immer Anträge der Grünen, um „ von sich aus“ politisch aktiv zu werden?
Ganz bestimmt nicht. Die Frage ist, ob die ehemaligen Insassinnen und Insassen im beschriebenen Umfang nach Berlin kommen werden oder nicht. Daran werden wir uns messen lassen und nicht an Ihrer rhetorischen Frage kurz vor Toresschluss, nachdem das Problem bereits auf der Ebene der Senats- und Staatskanzleien gelöst ist.
Jetzt ist die Abgeordnete Senftleben von der Fraktion der FDP mit einer Frage dran, und zwar zum Thema: