Ich möchte zur eigentlichen Frage zurückkommen, die vom Inhalt her auch bereits zwei Jahre in der Entscheidung zurückliegt. – Herr Senator! Wie bewerten Sie die Rolle des Präsidenten des DSB, Herrn von Richthofen – die Parteizugehörigkeit spielt in diesem Zusammenhang vielleicht keine Rolle, aber wir erinnern uns, wohin er gehört –, gerade im Zusammenhang mit dem Olympischen Institut?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Als zuständiger Sportsenator habe ich nicht die Aufgabe, die wichtigsten Spitzenposition, die es im deutschen Sport zu vergeben gibt, nämlich die Präsidentschaft im Deutschen Sportbund, zu bewerten.
Ich komme gleich dazu! – Der Präsident des Deutschen Sportbundes, Herr von Richthofen, hat – das habe ich in meiner Erinnerung ganz deutlich –, als Präsident des Landessportbundes mehrfach öffentlich sehr klar gesagt, dass er das Deutsche Olympische Institut nicht in Berlin an diesem Ort braucht und das Deutsche Olympische Institut nicht das leistet, was es leisten sollte. Das ist der konkrete Punkt. Das hat der Präsident des Landessportbundes, Herr von Richthofen, deutlich gesagt. Insofern war das wohl damals für die Abgeordneten in diesem
Es ist zutreffend, dass König und Bauer vorhat, gegen das Land Berlin zu klagen. Ich habe allerdings in den Gesprächen, die ich mit dem Unternehmen im Zusammenhang mit der geplanten Schließung des Standorts in Spandau und der Verlagerung der Produktion geführt habe, signalisiert, dass wir gern bereit sind, dem Unternehmen jede Unterstützung beim Überdenken dieser Entscheidung zukommen zu lassen, um den Produktionsstandort und damit den Standort in Spandau zu erhalten, dass ich es aber nicht für politisch angemessen halte, einem Unternehmen, das den Standort Berlin verlässt, diesen Weggang auch noch durch Subventionen zu versüßen, und zum andern ihm auch mitgeteilt, dass ich mich dazu auch rechtlich gar nicht in der Lage fühle, weil Subventionen an bestimmte Arbeitsplatzgarantien gebunden sind. Insofern sehe ich dieser Klage gelassen entgegen. Ich denke, wir sollten im Land Berlin klar machen: Wir sind bereit, Unternehmen zu helfen, wenn sie hier Arbeitsplätze schaffen und sichern. Aber es gibt keine Unterstützung, wenn sie hier Arbeitsplätze abbauen und die Stadt verlassen. Sondern da werden wir alle Mittel und Hebel in Bewegung setzen, dass von den Unternehmen das, was sie gegebenenfalls unter Zusage von Arbeitsplatzgarantien vom Land Berlin erhalten haben, zurückgefordert wird. Insofern sehe ich dieser Klageandrohung gelassen entgegen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister, vielen Dank für die Antwort! Als Nachfrage, obwohl Sie es schon angedeutet haben, aber ich will es noch einmal schriftlich haben: Sind Sie bereit, wie schon mehrfach angekündigt, als Moderator einen Konsens zwischen den Streitenden zu finden, dass an diesem Bundesfinanzministerium nicht nur in einem bunten, farbenfrohen Bild das angeblich süße Leben des Sozialismus dargestellt wird,
Das ist trotzdem noch mündlich, weil Sie von mir auch nichts unterschrieben bekommen. – Nein, ich habe das gerade schon gesagt, ich habe selbst mit dem Finanzminister schon darüber gesprochen, weil sich dieser Konflikt seit geraumer Zeit aufbaut. Ich bin gern bereit, weiterhin als Moderator, wenn das von beiden Seiten gewünscht wird, zur Verfügung zu stehen, und ich bin auch bereit, selbst tätig zu werden, ohne dass die auf mich zukommen, weil ich das für einen Streit halte, der nicht zuträglich ist.
2,5 Millionen €, die schon in der Vergangenheit gewährt wurden. Werden denn die wirklich vom Senat von König und Bauer zurückgefordert? Es wurden operativ Arbeitsplatzgarantien bis zum Jahr 2006 dafür ausgesprochen.
Wir werden überall da, wo es rechtlich möglich ist und wo die Vereinbarungen es zulassen, Rückforderungen stellen. Ich habe es im Einzelnen nicht im Kopf, wie bei König und Bauer die Regelung mit der ersten Hälfte der Subventionen war. Aber wenn es so ist, dass hier ein Rückforderungsanspruch des Landes Berlin besteht, wird der selbstverständlich geltend gemacht.
Dann ist jetzt der Kollege Wegner von der CDU-Fraktion dran mit einer spontanen Frage. – Herr Wegner hat das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Mich würde interessieren, Herr Regierender Bürgermeister, wie Sie politisch, nicht juristisch, das Gerichtsurteil vom gestrigen Tage bewerten, welches beinhaltet, dass die Gedenktafeln, die die Geschehnisse des 17. Juni 1953 zeigen, von der Fassade des Bundesfinanzministeriums entfernt werden sollen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wegner! Es ist in der Tat eine schwierige Situation. Einerseits habe ich Verständnis für die Haltung des Bundesfinanzministeriums, das eine Vereinbarung getroffen hatte, als die Tafeln angebracht worden sind. Damit war wohl beinhaltet, dass sie wieder abgenommen werden. Jetzt gibt es eine juristische Auseinandersetzung. Andererseits habe ich natürlich Verständnis für diejenigen, die mit der Situation an dieser Stelle unzufrieden sind, weil das Denkmal für Vorbeifahrende fast gar nicht zu sehen ist und sich auch für Flanierende nur sehr schwer erarbeiten lässt. Insofern ist das eine schwierige Situation. Die muss man im Auge behalten, wenn man sich dazu äußert. Verständnis, wie gesagt, einerseits für den Finanzminister, andererseits auch für die Gruppen und Opferverbände, die gesagt haben: Wir müssen an dieser Stelle deutlich Flagge zeigen. – Das ist jetzt die Auseinandersetzung. Mehr, denke ich, sollte ich dazu jetzt nicht sagen. Wir sind im regelmäßigen Gespräch mit den Opferverbänden, auch über dieses Thema. Ich habe auch selber mit dem Bundesfinanzminister schon darüber gesprochen, ob es nicht eine vermittelnde Möglichkeit gibt. Ich habe den Eindruck, dass zurzeit leider diese gerichtliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht und man nicht gemeinsam überlegt, wie man an dieser Stelle besser der Opfer gedenken könnte.
Herr Abgeordneter Wegner, wir sind jetzt in der mündlichen Situation, deshalb wird es mit schriftlich ein bisschen schwierig.
Wenn ich persönlich meine Meinung sagen soll, sage ich: Die angebrachten Tafeln stören mich persönlich überhaupt nicht, sondern sind ein Dokument. Aber, wie gesagt, ich kann nachvollziehen, dass Vereinbarungen eingehalten werden müssen und ein Ministerium sich nicht durch praktisches Handeln unter Druck setzen lässt. Diese Position hat offensichtlich das Ministerium eingenommen. Die Entscheidung über Form und Inhalt des Denkmals, das den eigentlichen Konflikt darstellt, ist schon vor geraumer Zeit getroffen worden. Über die Ästhetik dieser Auswahl kann man sich lange streiten, hat man sich auch lange gestritten. Dann gab es noch diese unsägliche Situation, dass dieses Denkmal wegen Gewährleistungsansprüchen lange nicht funktionsfähig war. Und jetzt ist es schwer zu erkennen. Ich bin gern bereit, weiterhin moderierend einzutreten. Ob das einen Nutzen bringen wird, werden wir dann sehen.
Jetzt ist der Kollege Over von der Fraktion der PDS mit einer spontanen Frage dran und hat dazu das Wort. – Bitte!
Meine Frage geht an Frau Senatorin Junge-Reyer. – In jedem Jahr gibt es am 22. September europaweit einen autofreien Tag. Diesen autofreien Tag organisiert das Klimabündnis der Städte, dem auch Berlin angehört, weswegen meines Erachtens Berlin auch in einer besonderen Verpflichtung steht. Was unternimmt der Senat an diesem Tag? Welche Aktionen sind für diesen autofreien Tag konkret geplant?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte Gelegenheit, mit vielen Vertretern zu sprechen, nicht nur anlässlich des Umwelttages, sondern auch mit Vertretern, die dieses Anliegen an mich herangetragen haben. Ich halte es vom Grundsatz her nicht für richtig, einen solchen symbolischen Tag zu wählen, um sich mit der Verkehrssituation in Berlin auseinander zu setzen, und vor allen Dingen, um sich mit der Frage der Beeinträchtigung der Luft und der Beeinträchtigung durch Lärm anlässlich einer solchen eher symbolisch, aber das Problem nicht tatsächlich und wirklich angehenden – auch die Berlinerinnen und Berliner sehr einschränkenden – Maßnahme auseinander zu setzen. Setzen wir uns sehr ausführlich mit der Verkehrspolitik auseinander, so wie es vielleicht anlässlich einer Aktuellen Stunde heute noch geschehen kann, aber lassen Sie uns aufhören mit symbolischen Handlungen zu Fragen der Verkehrspolitik oder – nach meiner persönlichen Auffassung – ebenfalls mit symbolischen Handlungen zur sonstigen Politik!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Senatorin für Verkehr: Ihnen ist sicher bekannt, dass die BVG mit der Axel-Springer-AG und dem Berliner Verlag eine Übereinkunft getroffen hat, dass seit Juni zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien so genannte normale Presseerzeugnisse in der U-Bahn verkauft werden dürfen. Ich frage Sie: Halten Sie es für richtig, dass das nicht auf die Obdachlosenzeitungen zutrifft in diesem Umfang und zu diesen Zeiten? Werden Sie darüber mit der BVG ins Gespräch kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Over! Die Verträge, die die BVG mit Presseverlagen getroffen hat, sind mir nicht bekannt. Mir ist allerdings bekannt, dass die BVG immer zugelassen hat, dass der Vertrieb von so genannten Obdachlosenzeitungen möglich gewesen ist. Sie hat es mindestens geduldet und die Menschen, die diese Zeitungen verkauft haben, nach meiner Kenntnis nie vertrieben. Ich glaube, dass dies richtig ist. Die BVG, die Verkehrsbetriebe werden darauf achten müssen, dass nicht zu viel Handel getrieben wird, dass die Belästigungen insgesamt nicht zu groß werden. Dass die BVG steuernd eingreift, finde ich vom Grundsatz her richtig.
Was die Obdachlosenzeitung betrifft, habe ich andere Erlebnisse als Sie. Wären Sie bereit, sich bei der BVG über den Sachverhalt zu erkundigen, dass eine Rollstuhlfahrerin, die am U-Bahnhof Schöneberg die Obdachlosenzeitung verkauft, bei schönem Wetter aus dem Bahnhof hinausgeschoben wird, bei Regen allerdings – möglicherweise aus falsch verstandener Humanität oder aus Zynismus – im U-Bahnhof verbleiben darf?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Over! Ich setze mich sehr gern für solche Fragen ein, bitte Sie aber dringend darum, nicht bis zur Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses damit zu warten.
Ich weiß, dass sich die BVG mit der Frage, ob und wann Menschen gegebenenfalls beleidigt oder gehindert werden, oder mit der Frage, ob und wann Menschen mit Behinderungen falsch behandelt werden, sehr gern sofort auseinander setzt, und zwar auf jeden Hinweis jedes Bürgers und jeder Bürgerin hin.
Jetzt ist Frau Kubala von den Grünen mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Frau Kubala! Sie haben das Wort!
Über den Symbolcharakter solcher Tage kann man sich durchaus streiten. Aber dieser Tag ist auch eingebettet in die „Woche der Mobilität“, die in diesem Jahr unter dem Schwerpunkthema „Sichere Straßen für Kinder“ steht. Es wäre sinnvoll, dass auch der Senat in diesem Zusammenhang auf dieses wichtige Thema aufmerksam macht. Was werden Sie in Zusammenhang mit dem autofreien Tag, der eingebettet ist in die „Woche der Mobilität“, machen?
Wir sind, Frau Kubala, gar nicht angewiesen gewesen auf die Gestaltung eines Tages oder einer Woche, sondern ich habe sehr kurz nach meinem Amtsantritt dafür gesorgt, dass wir uns mit der Frage der Verkehrssicherheit für