sche Wasserpreis sich erhöht, weil die Kostenstrukturen auf eine geringere Kundenzahl umgelegt werden. Das liegt in der Logik des Gebührensystems.
Ich habe vorgeschlagen, all dies zu verhindern. Die Mehrheit des Senats konnte sich dem nicht anschließen und hat es für vorteilhafter gehalten, die anstehenden Preiserhöhungen linear umzulegen. Wie Sie wissen, bin ich aber ein großer Anhänger der Aufklärung und glaube an die Kraft des Arguments. Aus langjähriger politischer Tätigkeit weiß ich aber auch, dass, bis die Kraft des Arguments wirkt, es manchmal längere Zeit braucht. Ich werde dennoch weiter darauf setzen. Ich bleibe allerdings auch nicht untätig. Wir werden im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und der standortpolitischen Situation sehen, dass wir bei den Berliner Wasserbetrieben alle Kostensenkungspotentiale ausnutzen und alle preistreibenden Faktoren verhindern.
Es ist allerdings richtig, dass weitere Erhöhungen der Wasserpreise in Berlin standortpolitisch ein Problem darstellen – vor allen Dingen für die Unternehmen, die auf Grund ihrer Produktionsstruktur einen hohen Wasserverbrauch haben. Für private Haushalte stellt die Erhöhung eine zusätzliche Kostenbelastung dar und ist somit auch unter sozialen Gesichtspunkten problematisch, und zwar gerade vor dem Hintergrund, dass die großen Stromkonzerne derzeit nicht viel vom Wettbewerb halten und ebenfalls erhebliche Preissteigerungen angekündigt haben.
Ich habe vor diesem Hintergrund mit den Berliner Wasserbetrieben, den von Ihnen angesprochenen Verbänden und den Vereinigungen der Wohnungswirtschaft diskutiert. Ich habe einen Vorschlag entwickelt, mit dem versucht wurde, auf dieses Problem einzugehen. Wir haben vorgeschlagen, eine Trennung von Grund- und Arbeitspreis, die in 95 % der Wasserversorgungsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland üblich ist, einzuführen. Dies hätte zur Konsequenz gehabt, dass im Bereich der Unternehmen diejenigen relativ entlastet worden wären, die auf Grund ihrer spezifischen Produktion einen hohen Wasserverbrauch haben. Im Bereich der Unternehmen hätte es eine relativ höhere Belastung derjenigen gegeben, die einen geringen Wasserverbrauch haben. Als Beispiel: Es hätte eine Entlastung von Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie bedeutet, die häufig einen hohen Wasserverbrauch haben, und eine stärkere Belastung z. B. von Banken, die auf Grund ihrer spezifischen Produktion keinen hohen Wasserverbrauch haben.
Da die Banken bisher noch nicht die Erlaubnis haben, ihr Geld selbst zu drucken – obwohl sich das wahrscheinlich mache Bank wünscht –, gilt das aber nur für die Bundesdruckerei, Herr Regierender Bürgermeister.
Für die privaten Haushalte hätte dieses System bedeutet, dass wir eine absolute Entlastung für Mieterinnen und Mieter in großen Wohneinheiten gehabt hätten, beispielsweise in großen Mietskasernen und Großsiedlungen wie der Gropiusstadt oder in Plattenbaugebieten. Wir hätten eine relative Dämpfung der Preiserhöhungen in Wohneinheiten mit mittlerer Größe und für große Familien gehabt. Der Wermutstropfen wäre eine stärkere Belastung im Bereich von Einfamilienhäusern mit einer geringen Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern gewesen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Senator! – Wir können über die Vergangenheit reden, aber wir haben Anfang des letzten Jahres die Verträge verändert. Diese haben Sie mit Hilfe Ihrer Mehrheit verändert, Herr Senator. Deshalb stehen auch Sie in der Verantwortung.
Mich interessiert, ob Sie Verständnis für die Kritik der Kammern und Unternehmensverbände haben, die Verlässlichkeit in der Politik anmahnen. Ihr Koalitionspartner SPD möchte den Verbänden und Kammern diese Verlässlichkeit offensichtlich nicht geben. Wie wollen Sie Ihre Senatskollegen, insbesondere die von der SPD, von dem richtigen Weg überzeugen, den Sie hier beschrieben haben?
Herr Wegner! Zunächst eine Anmerkung zur Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes: Diese Novellierung und die Veränderung im Konsortialvertrag konnten nur im Rahmen der unter Ihrer Regierungsverantwortung abgeschlossenen zwingenden rechtlichen Vorgaben abgeschlossen werden. Insofern hatten wir hinsichtlich des Handlungsspielraums eine klare Vorgabe. Da wir an gültige Verträge gebunden sind und die PDS eine Partei ist, die den Rechtsstaat zu schätzen weiß, wollten wir kein Gesetz vorschlagen, das rechtsbrüchig gewesen wäre.
Zur Frage der Verlässlichkeit: Ich glaube, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Mieterinnen und
2. Wie bewertet der Senat die Unterstützung durch den Bund zur Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze sowie zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft?
Mieter in mir einen verlässlichen Partner haben. Wie Sie wissen, ist Politik manchmal das hartnäckige Bohren dicker Bretter. In diesem Sinn werde ich weiter vertrauensvoll mit dem Koalitionspartner das Gespräch suchen.
Der Kollege Wegner hat keine Nachfrage. Dann ist jetzt Frau Kubala mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte!
Herr Senator! Finden Sie diese Tarifgestaltung nicht absurd bezüglich des Themas Wassereinsparung? – Es werden genau die belohnt, die viel verbrauchen und damit die größten Einsparpotentiale haben. Sie werden dafür belohnt, zukünftig keine Einsparpotentiale zu realisieren und viel zu verbrauchen. Durch diese Tarife werden andererseits die kleinen Haushalte bestraft, die in der Regel relativ geringe Möglichkeiten zur Senkung ihres Verbrauchs haben. Die werden jetzt aber durch den Grundpreis und hohe Tarife bestraft.
Frau Kubala! Ich glaube, auch grüne Politik muss sich veränderten Gegebenheiten anpassen. Was das Thema Wasserverbrauch oder Wassereinsparung angeht, darf man nicht das, was man einmal in den achtziger Jahren gelernt hat, bruchlos auf die Jahre nach 2000 übertragen.
Wie Sie vielleicht wissen, haben wir in Berlin, was das Wassermanagement angeht, eher das Problem steigender Grundwasserspiegel und insofern eines zu geringen Wasserverbrauchs unter dem Gesichtspunkt des Grundwassermanagements. Auch das treibt die Preise in die Höhe, wenn die Berliner Wasserbetriebe Aufgaben des Grundwassermanagements zusätzlich übernehmen müssen.
Was die Frage der Haushalte angeht, habe ich schon darauf hingewiesen, dass das nicht die Frage einfach der Größe der Haushalte ist, sondern das ist die Frage, inwieweit die Haushalte in größeren Mieteinheiten wohnen oder ob es sich um Einfamilienhäuser handelt. Dann spielt als zweiter Faktor die Größe der Verbrauchseinheit, also auch die Größe des Haushalts eine Rolle. Ich habe gesagt, wir hätten mit dem von mir vorgeschlagenen Modell eine Entlastung von Mieterinnen und Mietern bzw. eine Dämpfung des Kostenanstiegs bei Mieterinnen und Mietern gehabt und bei Familien mit Kindern, also d. h. bei größeren Familien. Ich finde, das ist sozial. Außerdem haben wir in Berlin die Situation, dass wir bei Wasser einen Prokopfverbrauch von ca. 120 Litern im Monat haben. Das ist z. B. deutlich höher als in Städten wie Leipzig, wo der Prokopfverbrauch bei 90 Litern liegt. Es gibt auch für kleine wie für große Haushalte noch Einsparmöglichkeiten. Es ist nicht so, dass die Möglichkeit des Einsparens blockiert ist, sondern die Frage ist, ob es
Sinn hat, die Erhöhung linear auf alle umzulegen, auch mit den entsprechenden Konsequenzen. Dagegen kann es auch keinen ökologisch sinnvollen Einwand geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Holzheuer-Rothensteiner! Wir haben zurzeit für die Beurteilung der Ausbildungsplatzsituation die Angaben aus der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und die Angaben der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer über die eingetragenen neubegründeten Ausbildungsverhältnisse mit Stand Ende August 2004. Danach haben wir weiterhin eine angespannte Ausbildungsplatzsituation. Im Einzelnen heißt das, dass wir Ende August bei den Agenturen für Arbeit insgesamt 862 Ausbildungsplätze weniger gemeldet haben als im Vorjahr. Diese Zahl ist allerdings etwas verzerrt durch einen statistischen Effekt, weil in den Vorjahresvergleich 650 zusätzlich öffentlich geförderte Ausbildungsplätze eingegangen sind, die erst im Februar 2003 auf den Markt gekommen sind. Das heißt, wenn man diesen statistischen Effekt bereinigt, haben wir 210 gemeldete Ausbildungsplätze weniger gegenüber dem Vorjahr.
Die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen ist um 314, also um 3 % zurückgegangen. Dem steht gleichzeitig auch ein Rückgang der Zahl der gemeldeten Bewerber und Bewerberinnen um 880 – das sind 2,8 % – gegenüber. Noch deutlicher ist der Rückgang der Zahl der noch unvermittelten Jugendlichen. Das sind zurzeit 1 053. Das heißt, die Zahl der noch nicht vermittelten Jugendlichen ist gegenüber dem Vorjahr um 9,9 % zurückgegangen. Das ist erst einmal eine erfreuliche Zahl. Ich bin allerdings bei der Bewertung dieser Zahl im Moment noch sehr vorsichtig, weil wir die Bilanz insgesamt erst gegen Ende des Jahres schließen können. Ich halte es für denkbar, dass dieser Rückgang der Zahl der unvermittelten Jugendlichen in diesem Jahr gegenüber dem Vor
Was die Aktivitäten der Bundesregierung angeht, ist es in Verhandlungen über den nationalen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft u. a. durch das Drängen Berlins und der neuen Bundesländer gelungen, dass die Zahl im Bund-Länder-Sonderprogramm der zusätzlich bereitgestellten Ausbildungsplätze nicht reduziert worden ist, so dass wir wie im Vorjahr von Bund und Land anteilig finanzierte Plätze in diesem Programm von 1 955 zur Verfügung stellen können. Wir haben diese aus Landesmitteln noch auf 3 000 zusätzlich aufgestockt. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Bund zur Aufrechterhaltung seines Engagements auf
gen. Inwieweit insgesamt die im nationalen Pakt verabredeten Maßnahmen zum Erfolg führen, wird man erst gegen Ende des Jahres abschließend beurteilen können. Die Kammerdaten in Berlin geben darauf noch keine abschließende Antwort. Deshalb schlage ich vor, dass wir erst einmal abwarten, wie sich das Vermittlungsgeschehen bis Ende des Jahres entwickelt, um dann zu sehen, inwieweit hier weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, auch perspektivisch weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots.
Ich habe die exakte Zahl nicht im Kopf, aber sie ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Wenn man die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds mitrechnet, die wir schwerpunktmäßig für diese zusätzlichen Ausbildungsplätze verwenden, haben wir im Jahr ca. 40 Millionen € Ausgaben für die Schließung der Ausbildungsplatzlücke. Insofern haben wir zurzeit eine steuerfinanzierte Ausbildungsplatzumlage.
jahr auf erste Auswirkungen der im Ausbildungskonsens mit der Wirtschaft und dem DGB vereinbarten Maßnahmen zurückgeführt werden kann, z. B. das Profiling der Bewerberinnen und Bewerber, so dass sie besser und zielgerichteter auf die für sie passenden Angebote vermittelt werden können.
Bis zum 31. August waren bei der IHK insgesamt 7 095 neubegründete Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Darunter waren 6 774 neue betriebliche Ausbildungsverträge. Dort haben wir eine ähnlich erfreuliche Entwicklung wie im letzten Jahr, nämlich einen Zuwachs von 4,9 %. Schon im letzten Jahr hatten wir einen Zuwachs im IHK-Bereich. Wir haben auch einen deutlichen Erfolg bei der Akquisition neuer Ausbildungsbetriebe. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe im IHK-Bereich ist um 5,4 % gestiegen.
Wie im letzten Jahr haben wir bei den Handwerksbetrieben einen entgegengesetzten Trend. Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage haben wir weiterhin einen Rückgang. Im August waren 2 536 neue Verträge eingetragen. Das sind 6,8 % weniger als im Vorjahr, wobei man sagen muss, dass die Handwerkskammer ihre Anstrengungen im August noch verstärkt hat und hier eine positive Tendenz erkennbar ist. Ob sie sich in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzt, müssen wir sehen.
Es ist wie in jedem Jahr zu erwarten, dass die Zahl der unvermittelten Bewerberinnen und Bewerber im September stark zurückgeht. Wir haben im Ausbildungskonsens eine Reihe von Maßnahmen verabredet, die erst im September, Oktober oder noch später greifen kann. Wir haben verabredet, die Nachvermittlung vorzuziehen. Sie wird in der ersten Oktoberwoche stattfinden. Wir haben mit den Kammern und Unternehmensverbänden auch die Vereinbarung getroffen, dass bei Ausbildungsabbrüchen sehr rasch nachbesetzt wird. Wir hatten in den letzten Jahren die Situation, dass Bewerberinnen und Bewerber Ausbildungen in den ersten Monaten abgebrochen haben, aber diese Plätze nicht ausreichend nachbesetzt wurden. Das hat zu erheblichen Verlusten von Ausbildungsplätzen geführt. Die Abbruchquote lag teilweise bei 10 %, das heißt, das sind 2 000 Ausbildungsplätze, die durch Nichtbesetzung verloren gingen. Diese Reserve soll in diesem Jahr besser genutzt werden.
Herr Senator! Können Sie noch etwas dazu sagen, in welcher Größenordnung öffentliche Mittel bereitgestellt werden müssen für die Finanzierung von Ausbildungsplätzen? Hat sich da schon etwas verändert zu Gunsten des Landeshaushalts?