Und der Kollege Dr. Zotl sagte gerade, es gebe gar keine Probleme, weil der Senat handlungsstark wie auf allen anderen Politikfeldern schon an der Spitze der Bewegung sei.
Gestern hat der Umweltausschuss eine neue Verordnung beschlossen, und zwar mit der Mehrheit der Koalition und auch der CDU. Da geht es um die Verwendung von Bleischrot bei der Jagdausübung bei Wasserfedervieh.
Da handelt es sich um 20 Enten, die im Jahr geschossen werden. Dieses Haus hat gestern eine Verordnung erlassen, in der ausgeschlossen wird, dass diese 20 Federviecher mit Bleischrot geschossen werden.
Und wir stellen uns alle hin und sagen: Da muss radikal abgebaut werden. Viel kleinteiliger kann man Politik wohl nicht gestalten.
Also das sehen wir kritisch und würden gerne einmal mit dem Rechnungshof darüber sprechen, wie der den massiven Zuwuchs an Aufgaben beurteilen würde.
Vielen Dank, Herr Kollege! – Herr Ritzmann, ist es Ihnen bekannt, dass es nicht um 20 geschossene Enten geht, sondern um Tausende, die das danebengegangene Bleischrot auffressen und daran kläglich und qualvoll verenden? Das ist der Hintergrund.
[Dr. Lindner (FDP): Ist doch nicht so schlimm, meine Güte, seit 150 Jahren wird mit Blei geschossen! Ist ja lächerlich! – Weitere Zurufe]
Im Umweltausschuss wurde von den Fachleuten gesagt, dass es sich um 20 Tiere handele und dass das die Grundlage der Verordnung sei. Deswegen, glaube ich, habe ich das Problem schon richtig dargestellt.
Das Problem in Berlin ist sowieso weniger die mangelnde Analyse von Problemen in Bezug auf Organisationsprozesse oder Ähnliches, sondern es mangelt an der Umsetzung.
Es mangelt an Entschlossenheit, an der Fähigkeit, einen Behördenapparat zu reformieren und Vorschriften abzubauen. Diesem Senat kann kein Rechnungshof dabei helfen. Da sehe ich wenig Potential.
Die beachte ich, Herr Präsident, und komme zum vorletzten Satz. – Wir haben 56 konkrete Streichungsvorschläge hier gemacht, von der kleinen Verordnung bis zur großen Strukturreform; in der Regel wird hier alles niedergestimmt. Wir haben uns damit eine Menge Arbeit gemacht und fordern alle diejenigen auf, die hier allgemein bekunden, man müsste einmal, man sollte einmal, hier Anträge einzubringen und in die Diskussion einzusteigen. Kollegen von den Grünen oder von der PDS, da hat sich noch nichts getan! Der Senat hat
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller drei Anträge federführend an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik, mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. – Ich höre hierzu Gemurmel, aber keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Der zweite Antrag der CDU – Verwaltungsvorschriften abbauen –, das hat die PDS schon vor einem Jahr gefordert, den Judgement-Day, den Tag der Abrechnung,
wo wir zum Stichtag wie beim Reset eines Computers alles herunterfahren und nur das Gute wieder hochgebootet wird und wir viel besser dastehen als zuvor, das klingt verführerisch, ein bisschen wie Alice im Wunderland. Wenn das funktionieren würde, würden wir es unterstützen. Die allgemeine, plakative Forderung reicht uns nicht. Aber wir sind durchaus gesprächsbereit, einem radikalen Ansatz hier zu folgen, wenn er sachlich unterfüttert ist; das fehlt hier leider.
Dann soll es eine neue Kommission geben, eine Deregulierungskommission, in der alle Beteiligten zusammensitzen: die Bezirke, die Gewerkschaften, der Personalrat, der Senat und wer sonst dabei mitzureden hat. Was wird herauskommen? – Der kleinste gemeinsame Nenner, das ist doch das Problem bei Kommissionen, die so besetzt sind. Auch hier fehlt es nicht an Kommissionen, sondern an Entschlossenheit und an Fähigkeit, längst bekannte und notwendige Reformentscheidungen durchzusetzen.
Das AZG ist angesprochen worden, liebe Kollegen von der CDU. Die Begrenzung von Verwaltungsvorschriften auf fünf Jahre ist Gesetzeslage. Nur wenn der Senat selbst, also nicht die Senatsverwaltungen, sondern der Senat etwas beschließt, sind es zehn Jahre. Das betrifft aber nur eine paar Handvoll Verordnungen. Hier müssten wir noch herausfinden, wo genau Ihr Regelungsbedarf ist. Vielleicht hat er sich durch das Gesetz, das seit dem Jahr 2000 in der Form in Kraft ist, bereits erledigt.
„Mehr Berlin, weniger Staat“ ist die Antragsserie der FDP zu diesem Thema. Sie erinnern sich, wir haben immer wieder darüber gesprochen: mehr Bürgergesellschaft und weniger staatliche Rundumversorgung. Wir Liberalen wollen dies nicht wie viele andere hier auf Grund der Kassenlage, sondern weil wir ein anderes Menschenbild haben, das geprägt ist von persönlicher Freiheit und Verantwortung.
Wir beginnen unsere Besprechung mit einem zusätzlichen mündlichen Bericht der Vorsitzenden der Enquetekommission, Frau Dr. Klotz. – Bitte sehr, Frau Dr. Klotz, ergreifen Sie das Wort! – Ich bitte um eine Senkung der Gesprächslautstärke, wir sind zu laut, wir verstehen uns nicht mehr. Ich bitte um Aufmerksamkeit. Frau Klotz hat das Wort, und nur sie.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Am 20. Februar 2004 hat sich auf Antrag aller Fraktionen in diesem Haus eine Enquetekommission konstituiert. Ihr Auftrag war und ist es, vor dem Hintergrund des Landesverfassungsgerichtsurteils tragfähige Vorschläge zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Konsolidierung der Berliner Finanzen zu entwickeln. Nach gerade sechs Monaten legt sie dem Parlament einen Zwischenbericht hier und heute vor.
Um die umfangreichen Fragen des Einsetzungsbeschlusses nach inhaltlichen Kriterien zu bündeln, haben wir uns als Kommission auf die folgenden sechs Schwerpunktthemen verständigt: die Stärkung der Wirtschaftspotentiale und die Sanierung der Finanzen, die Förderung der Wissenschaft und die Entwicklung Berlins als Kultur- und Medienstandort, die Überprüfung der staatlichen Aufgaben, die Landesbeteiligungen, die Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Zu diesen Themen wurden neben den Sachverständigen der Kommission auch Expertinnen und Experten mit ganz unterschiedlichem Hintergrund angehört. Stellvertretend bedanke ich mich noch einmal bei Herrn Prof. Leo Penta von der Katholi
Für manch einen Außenstehenden mag es trivial erscheinen – vielleicht ist es das auch, Herr Krug –, aber als erstmals gemeinsam von allen Fraktionen formulierter Grundsatz hat es vielleicht eine gewisse Bedeutung, wenn es ernst genommen wird.
Neben diesen grundsätzlichen Übereinkünften gibt es eine ganze Reihe von konkreten, pragmatischen Empfehlungen, so etwa beim Thema Verwaltungsmodernisierung. So lautet einer unserer gemeinsamen Vorschläge, bis zum Beginn des Jahres 2006 ein Ablaufcontrolling – oder man könnte auch sagen – eine Zeitschiene einzuführen, in der jeder Antrag eines Unternehmens oder einer Bürgerin, eines Bürgers von einer Behörde entschieden werden muss.
Nicht verschwiegen werden sollen die großen Differenzen z. B. in Haushaltsfragen oder in der Frage der Zukunft der Unternehmensbeteiligungen. Alle sind sich einig gewesen, dass umfassende privatwirtschaftliche Betätigungen der öffentlichen Hand mit den ordnungspolitischen Prinzipien der Marktwirtschaft nicht vereinbar sind. Auch dass der Staat zwar die Verfügbarkeit der öffentlichen Güter sicherstellt, sie aber nicht selbst produzieren muss, ist Konsens. Aber wenn es dann konkret wird – das will ich nicht verleugnen –, gehen gerade in diesem Bereich die Meinungen sehr auseinander. Auch die Fragen, ob ein Sanierungsprogramm mit dem nächsten Haushalt beschlossen¸ ob bis zum Jahr 2017 ein ausgeglichener Haushalt vorliegen kann; ob ein investives Infrastrukturprogramm festgeschrieben und übrigens auch im Haushalt ausgewiesen werden soll, ist strittig.
schen Fachhochschule für Sozialwesen in Berlin, bei Herrn Markus Klimmer von McKinsey und auch bei Frau Prof. Erzgräber vom Campus Berlin Buch.
Bei der Arbeitsweise mussten wir – das geht bei der knappen Zeit und dem umfassenden Anspruch nicht anders – neue Wege gehen. Für jede Sitzung wurden fraktionsübergreifend zwei bis drei Mitglieder verantwortlich gemacht. Sie hatten das Thema vorzubereiten, die Diskussionspapiere zu erstellen, die Anzuhörenden vorzuschlagen, und schließlich wurde von ihnen im Nachgang – meistens zumindest – die Sitzung noch einmal zusammengefasst. Diese Arbeitsweise hat manchmal gut, manchmal auch weniger gut geklappt, wovon dann wiederum der Verlauf der entsprechenden Sitzung und auch die Ergebnisse bestimmt wurden.
Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge entwickeln sollte, wie die Zivilgesellschaft entwickelt und deutlich gestärkt werden könnte. Konkrete, wenn zum Teil auch sehr strittige Vorschläge, wie z. B. das Kompetenzzentrum Bürgerorganisation als Stiftung einzurichten, können Sie dem Zwischenbericht entnehmen.
Die Sitzungen gliederten sich in einen öffentlichen Teil mit den Vorträgen der Anzuhörenden und einem nichtöffentlichen Teil mit Diskussion und Beratung. Gerade im nichtöffentlichen Teil zeigte sich, dass wir in der Lage sind, konstruktiv und ohne die üblichen Rituale miteinander umzugehen. Dennoch will ich ein Problem ansprechen, das die Diskussion nicht gerade erleichtert, das ist die Größe des Gremiums. Es sind 19 ordentliche Mitglieder, davon 9 Abgeordnete, 10 externe Sachverständige und genau so viele stellvertretende Mitglieder. Das heißt, dass in der Regel zwischen 25 und 30 Personen an der Diskussion teilnehmen wollen, und das bei einer Sitzungsdauer von drei Stunden, abzüglich der Vorträge, die wir da auch noch hören. Ich teile daher die Auffassung von Dieter Vesper, der in der „Berliner Zeitung“ vom 2. September 2004 sowohl die Größe des Gremiums als auch deren überwiegend, zum großen Teil parteipolitische Zusammensetzung dafür verantwortlich gemacht hat, dass Arbeitsergebnisse, wie er sagte, möglicherweise „verwässert“ werden. Wir sollten das vielleicht zum Anlass nehmen, über eine Reform des Enquetegesetzes nachzudenken – dies aber nur am Rand.
Vor diesem Hintergrund leistet der Zwischenbericht, der ein Arbeitsbericht ist, zweierlei: Er benennt erstens eine Reihe von grundsätzlichen Übereinkünften, die sich die Politik in ihrer Gesamtheit bisher so nicht zu Eigen gemacht hat. Das trifft für die Entstehung der extremen Haushaltsnotlage zu oder auch für die gemeinsame Position, dass Berlin eine Finanzpolitik benötigt, die nicht zu einer Schädigung der Wirtschaftspotentiale und Entwicklungschancen führt.