Protocol of the Session on June 17, 2004

Antrag der FDP Drs 15/2925

an WissForsch

Lfd. Nr. 35: Antrag

Senatsverantwortung bei der erneuten Stadtgüterausschreibung: ökologische Bewirtschaftung sichern!

Antrag der Grünen Drs 15/2928

an WiBetrTech

Lfd. Nr. 36: Antrag

Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Antrag der Grünen Drs 15/2929

an BauWohnV

Anlage 5

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Aufhebung des Stadtreinigungsgesetzes

Der Senat wird aufgefordert,

einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Stadtreinigungsgesetzes und

einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung an anderer Stelle für den letzten im Stadtreinigungsgesetz geregelten Sachverhalt des „wilden Abstellens“ von Fahrzeugen auf öffentlichem Straßenland

bis zum 30. September 2004 vorzulegen.

Evaluation der Ordnungsämter

Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des Gesetzes zur Errichtung bezirklichen Ordnungsämter (OÄErrG) zum Stand 31. Dezember 2005 zu evaluieren.

Bei der Evaluation sollen insbesondere folgende Indikatoren berücksichtigt werden:

Kundenzufriedenheit (transparente Sachbearbeitung; Information; Bearbeitungsfristen; Öffnungszeiten),

Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahren (Antragstellung und –bearbeitung),

Qualifizierung der Beschäftigten im Innendienst, insbesondere im Front-Office-Bereich,

Bereitstellung und Management der Ressourcen (Personal und Finanzen, einschließlich des Einsatzes),

Ausbildung, Ausrüstung sowie Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes sowie der Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter.

Die Ordnungsämter sollen im Sinne einer weiteren Entbürokratisierung, einer Bündelung der Verwaltungsleistungen nach Lebenssituationen und einer effizienten Erledigung der Ordnungsangelegenheiten (Geschäftsprozessoptimierung, front-office/back-office) fortentwickelt werden. Die Innenverwaltung hat dem Abgeordnetenhaus ebenfalls mit Stand 31. Dezember 2005 zu berichten, in welchen Bezirken dieser zweite Projektschritt mit welchen Ergebnissen realisiert wurde.

Beide Berichte sind dem Abgeordnetenhaus bis Ende Februar 2006 vorzulegen.

Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin

Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5 sowie Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27 Mai 2003 (GVBl. S. 185), ab sofort für die Dauer von zwei Jahren folgende Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie folgende Person, die die Umweltbelange vertritt – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin:

a) zur Vertretung der Interessen der Frauen im Kuratorium:

zum Mitglied: Frau Andrea Maria Spangenberg zur Stellvertreterin: Frau Dr. Dagmar Heymann

b) zur Vertretung von Umweltbelangen im Kuratorium:

zum Mitglied: Herr Dr. Hermann Scheer

zur Stellvertreterin: Frau Annette Nawrath

Wahl a) eines Bürgerbeauftragten b) eines Vertreters der Berliner Gewerschaften c) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie eines Vertreters für Umweltbelange zu Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin sowie der Stellvertreter

Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 3 und 4, sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), für die Dauer von zwei Jahren

a) folgenden Bürgerbeauftragten

b) folgende Vertreter der Berliner Gewerkschaften

c) folgende Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, und folgenden Vertreter für Umweltbelange

zu Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin sowie deren Stellvertreter:

a) zum Bürgerbeauftragten: Herr Günter Piening

zum Stellvertreter: Herr Prof. Dr. Hansjürgen Garstka

b) zum Mitglied: Herr Holger Eisenhardt zum Stellvertreter: Herr Wilfried Püschel

c) zum Mitglied: Frau Regine Steinhauer zur Stellvertreterin: Frau Jutta Cujass

zum Mitglied: Herr Carsten Loth

zum Stellvertreter: Herr Matthias Falkenberg

Frauen in Berlin: Bildung, Berufe und Einkommen

Der Senat wird beauftragt, einen Bericht über die Situation von Frauen in Berlin in Auftrag zu geben. Vergleichswerte der Männer sollen darin berücksichtigt werden. Die Erstellung des Berichtes ist von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Zusammenarbeit mit den Frauenverbänden und -organisationen in Berlin zu begleiten.

Der Bericht soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2004 vorliegen.

Der Bericht über die Situation der Frauen in Berlin sollte folgende Schwerpunkte umfassen:

allgemeine, berufliche Bildung und Weiterbildung