Protocol of the Session on June 17, 2004

[Beifall bei der SPD, der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Zimmermann! – Das Wort für die Fraktion der FDP hat nunmehr der Kollege Hahn. – Bitte schön, Herr Hahn, Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen!

Immer, wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.

Von dieser weisen Bemerkung Mark Twains haben wir uns leiten lassen, als uns das Ansinnen zugetragen wurde,

den gemeinsamen Antrag der Fraktionen zu unterstützen. Wir sind im Ergebnis unserer Besinnung dazu gekommen, diesen Antrag nicht zu unterstützen.

[Pewestorff (PDS): Besinnungslos!]

Wir teilen die Intention, unseren Bundesstaat zu reformieren, ihn schlagkräftiger, schneller, transparenter, effektiver zu machen. Aber wenn wir uns die Positionen ansehen, die dieser Antrag beschreibt, dann kommen wir zu dem Schluss, dass dieses Ziel so nicht erreicht wird. Unsere Auffassung hierzu ist, dass die Positionen, die diesen Antrag tragen, in Wahrheit, in ihrem Grunde defensiv sind, abwehrend und strukturkonservativ. Sie sind schon heute gegen die Zeit. Der Antrag verfehlt damit die eigene Absicht, Kompetenzen der Länder zu stärken und damit den Länderparlamentarismus zu beleben. Ich will Ihnen das in drei Punkten begründen.

1. Der Antrag ist in seinem Kern gegen den Wettbewerbsföderalismus gerichtet. Wer sich gegen die Verlagerung von Steuergesetzgebungskompetenzen auf Länderebene ausspricht, und zwar generell, wie das dieser Antrag tut, lehnt den Wettbewerbsföderalismus in seinem entscheidenden Punkt ab. Im Antrag ist auch nur an einer Stelle vom Wettbewerb der politischen Ideen die Rede. Und da wird er auch schon wieder eingeschränkt. Ohne aber ein höheres Maß an finanzpolitischer Eigenverantwortung kann es keinen wirklichen Wettbewerb der politischen Ideen geben.

[Beifall bei der FDP]

Der Föderalismus macht sich obsolet, wenn er nicht auf lange Sicht den Versuch unternimmt, den Ländern diese Eigenverantwortung zu geben.

2. Wer heute nicht den Schritt in den Wettbewerbsföderalismus gehen will, steht gegen die Zeit und kämpft einen vergeblichen Kampf. Der Föderalismus wird nur überleben, wenn er ein wesentlich höheres Maß an Wettbewerb möglich macht. Nur darin findet er seine Rechtfertigung. Selbstregierung setzt Selbstverantwortung voraus. Die Bürgerinnen und Bürger werden darüber entscheiden, ob machtlose, gleichförmige Bundesstaaten ohne eine hinreichende finanzielle Eigenverantwortung fortbestehen sollen oder eines Tages als ein überflüssiger, teurer Luxus Deutschlands im verschärften internationalen Wettbewerb ihre Daseinsberechtigung verloren haben.

[Dr. Lindner (FDP): Sehr richtig!]

Mit jedem Sinken der Wahlbeteiligung drückt sich die schwindende Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger für diese Form des Föderalismus aus. Wir sollten das ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Druck aus den Bundesländern, die wirtschaftlich erfolgreich sind oder es sein wollen, wird – wo er nicht schon da ist – kommen, gerade unter dem Druck leerer Kassen. Wir werden diesem Druck nicht dauerhaft widerstehen können, so wenig, wie es dem größeren Europa gelingen wird, eine Steuerharmonisierung zu erreichen. Solange Zuschüsse nicht ausreichen, Gleichwertigkeit oder gleiche Lebensverhältnisse herzustellen, so lange werden die är

Zimmermann

meren Staaten, insbesondere im Osten der neuen EU, versuchen, über niedrigere Steuern Unternehmer und Unternehmen anzulocken und eigene potentielle Unternehmer zu ermutigen, ihren wirtschaftlichen Erfolg zu suchen. Das ist legitim, und es ist richtig, Wachstumskräfte zu stimulieren.

[Beifall des Abg. Dr. Lindner (FDP)]

Und wenn es diese Staaten nicht tun, dann werden es ihre Nachbarn weiter östlich tun. Wir müssen diesen Realitäten in die Augen sehen. Auch dieser äußere Druck wird uns dazu zwingen, wenn wir an unserem teuren Föderalismus festhalten wollen, ihn in seiner Stärke – und das ist gerade der Wettbewerb der Ideen – ernst zu nehmen und zu nutzen. Der Erfolg der Föderalismuskommission – davon bin ich überzeugt – wird sich darin zeigen, ob jetzt ein Einstieg in die Zukunft des lebendigen Wettbewerbsföderalismus gefunden wird oder nicht.

3. Auch wir wissen, dass Berlin und die neuen Bundesländer nicht von heute auf morgen in den Wettbewerb mit Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg treten können. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen. Dennoch kann das Ziel nur sein, unsere Länder so wettbewerbsfähig wie möglich zu machen, damit sie irgendwann einmal mit diesen konkurrieren können. Dazu müssen sie ertüchtigt werden, das ist richtig. Sie müssen sich aber auch selbst ertüchtigen. Und dazu ist eine Fristsetzung nötig. Wir werden den Länderfinanzausgleich nicht in alle Zukunft fortschreiben können. Was nach dem Jahr 2019 geschehen wird, wissen wir heute nicht. Deshalb müssen wir uns heute schon auf diese Situation einstellen. Ich sage das ausdrücklich: Wir werden uns auch in Berlin nicht auf die Hauptstadtrolle allein zurückziehen können.

Was ich unter dem Punkt „Steuerwettbewerb, Landessteuern“ ausgeführt habe, wird für die Bundesländer kommen. Und das ist richtig so. Es wäre die Chance für die Länder des Ostens. Wir haben als FDP auf unserem Bundesparteitag in Dresden beschlossen, in diesem Lande Modellregionen einzuführen, in denen Abweichungen vom Steuerrecht und vom Tarif- und Arbeitsrecht möglich werden, damit wir diesen Regionen die Chance geben, irgendwann einmal wettbewerbsfähig zu sein.

[Beifall bei der FDP]

Zum Schluss: Wir werden die Länder und ihre Parlamente nur dann stärken, wenn wir ihnen echte Kompetenzen auch und gerade bei der Steuererhebung geben. Nur dann, wenn ihnen das zugestanden wird, werden sie auf Dauer und in Zukunft überleben können. Daher müssen wir schon heute den mutigen Schritt in diese Richtung wagen und dürfen uns nicht mit struktur-konservativen Positionen begnügen, wie sie in dem vorliegenden Antrag ausgedrückt werden.

[Beifall des Abg. Dr. Lindner (FDP)]

Ich verweise schließlich noch einmal auf das Wort Mark Twains und fordere auch Sie auf, sich zu besinnen und den Weg in die Zukunft mit zu gehen, den Weg in

einen wirklich starken und lebendigen Föderalismus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Hahn! – Für die Fraktion der PDS hat nunmehr Frau Michels das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin Michels!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hahn! Wir haben es begriffen: Alle Fraktionen in diesem Hause irren sich. Wir müssen bloß auf die FDP hören, dann gehen wir in die Zukunft. – Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

[Doering (PDS): Richtig!]

Mit diesem Antrag nehmen wir ganz bewusst unsere Verantwortung als Parlamentarier wahr und mischen uns aktiv in die Debatte zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung ein. Seit mehreren Wochen und Monaten pflegen wir im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten bereits einen regelmäßigen Kontakt mit unseren beiden Mitgliedern in der Föderalismuskommission, haben mit dem Regierenden Bürgermeister und mit Herrn Ratzmann, die uns beide in der Föderalismuskommission vertreten, eine intensive Debatte geführt. Dieser Antrag, den wir Ihnen heute – die FDP ausgeschlossen – fraktionsübergreifend vorlegen, fasst das Ergebnis der Debatte zusammen. Der Antrag verfolgt das Ziel, das Agieren der Mitglieder der Föderalismuskommission, des Senats, der Regierung und all derjenigen, die diese Föderalismusdebatte in der Bundesrepublik voranbringen wollen, zu bestärken und zu unterstützen. Ich persönlich bin – auch als Ausschussvorsitzende – sehr froh, dass es gelungen ist, fraktionsübergreifend einen Antrag zu formulieren, der die Positionen, zumindest in den wichtigsten Punkten, noch einmal zusammenfasst, wenn der Antrag in der Abstimmung auch die Stimmen der FDP vermissen lassen wird. Wir sind – Herr Zimmermann wies bereits darauf hin – mit der Annahme dieses Antrags übrigens das erste Landesparlament überhaupt, das sich aktiv zu Wort meldet, das sich in die öffentlich Debatte einmischt. Mit diesem Entschließungsantrag wollen wir den Anspruch auf die Stärkung der Rolle der Landesparlamente bekräftigen. Das kann man nicht besser tun als mit einer solchen Positionsbestimmung.

Ziel dieses Antrags ist die Beendigung der gegenwärtigen Blockaden zwischen Bund und Ländern. Herr Tromp hat bereits darauf hingewiesen und verschiedene Punkte, die zu Blockaden führen, gut beschrieben. Ziel ist, die Stärkung der Handlungsfähigkeit, und zwar beider Ebenen, sowohl der Länder als auch des Bundes, durch klare und eindeutige Kompetenzzuordnungen zu regeln. Dabei ist es notwendig, im föderalen System eine Entflechtung und Verschlankung der Verfahrensregeln zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Wir begrüßen ausdrücklich die Arbeit der Kommission zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung in dieser Richtung. Im Gegensatz zur FDP glauben wir, dass gerade die Stärke des Föderalismus und des föderalen Systems unseres

Landes durch klarere Kompetenzzuweisungen und eindeutige Verfahrensregeln unterstrichen wird. Wie wir uns die Abstimmungsverfahren vorstellen, an welchen Punkten man die Abstimmungsregeln vereinfachen kann, wo wir klare und eindeutige Kompetenzen herstellen wollen – entweder eindeutig für den Bund oder eindeutig für die Länder –, ergibt sich aus dem Antrag. Wir haben uns die Frage gestellt, auf welchen Gebieten sich für welche Ebenen die effektivsten Lösungen ergeben und wo man dabei die wirksamsten Kompetenzebenen festschreiben kann.

Aber nicht alles wird automatisch besser und effizienter, indem man Kompetenzen auf die Länder überträgt. Wenn ich sage, dass es gelungen sei, dass wir fraktionsübergreifend einen Antrag vorlegen, stimmt das sehr optimistisch. Es ist jedoch deutlich geworden, dass wir Differenzen mit der FDP-Fraktion haben. Diese Differenzen bedauern wir, nehmen sie aber ganz bewusst hin. Wir wollen, dass die Steuerkompetenz beim Bund bleiben soll. – Ihr Konzept vom Wettbewerbsföderalismus haben Sie uns schon im Ausschuss hinlänglich vorgetragen, Herr Hahn. Es wird dadurch nicht besser. Wir bleiben dabei, wir möchten die gegenwärtigen solidarischen finanzpolitischen Grundlagen beibehalten. Nur so ist der Weg in die Zukunft gangbar.

[Zuruf des Abg. Hahn (FDP)]

Sie haben gezeigt, wie weit Ihre Übergabe der Kompetenzen an die Länder geht. Und Sie haben heute einen Punkt weggelassen, Herr Hahn. Das ist schade. Sie wollen sogar die Umweltschutzbelange auf die Ebene der Länder übertragen. Dazu sage ich Ihnen: Gut, das kann die FDP wollen, aber für uns machen die Flüsse und die Luft eben nicht Halt vor Landesgrenzen. Allein das zeigt, dass nicht alles besser und effizienter wird, wenn man es auf die Länder überträgt.

Zum Hauptstadtantrag, den die CDU-Fraktion heute vorgelegt hat, kann ich nur sagen, dass er im Ausschuss hinlänglich besprochen werden wird. Hierbei ist interessant, zu welchen Regeln wir kommen. Aber wir bestärken noch einmal die Initiativen, die gerade der Regierende Bürgermeister unternommen hat, um eine Hauptstadtklausel in das Grundgesetz aufzunehmen. An dieser Stelle geht ausdrücklich vom gesamten Ausschuss der Dank an den Regierenden Bürgermeister – verbunden mit der Hoffnung, dass Sie weiter so Ihre Energie beibehalten und dass die Ergebnisse der bundesstaatlichen Neuordnungskommission zu einem schnellen Erfolg führen.

In diesem Sinne sind wir am Anfang einer Debatte, aber mit dieser Entschließung melden wir uns parlamentarisch zu Wort, und das ist gut so.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Das Wort hat nunmehr Herr Ratzmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ist vorangeschritten,

und das merkt man u. a. daran, dass die Anzahl der Positionspapiere zu den einzelnen, durchaus strittigen Positionen im Rahmen dieser Debatte zunimmt. Wir haben mittlerweile Positionspapiere der Ministerpräsidenten, der Fraktionsvorsitzenden oder der Landtagspräsidenten. Was aber wirklich noch fehlt, ist eine dezidierte Stellungnahme eines Landtages.

Wir sollten uns daran erinnern: Einer der Zwecke, den diese Kommission verfolgen will, ist die Stärkung des Landesparlamentarismus als derjenigen Form des Parlamentarismus, die den Bürgern in den Ländern am nächsten ist. Deshalb kann ich als ein Landtagsvertreter in dieser Kommission nur sagen, dass es durchaus angebracht, wünschenswert und begrüßenswert ist, wenn sich das Berliner Abgeordnetenhaus nicht nur äußert, sondern sich auch in dieser dezidierten Form zu den bisher vorliegenden und auch strittigen Positionen in der Kommission äußert.

[Beifall bei den Grünen – Beifall der Abgn. Frau Michels (PDS) und Zimmermann (SPD)]

Einen Punkt, der diesen Antrag auch gegenüber den anderen Positionspapieren auszeichnet, die bisher vorliegen, möchte ich noch besonders hervorheben: Dieser Antrag nimmt durchaus die unterschiedlichen Ebenen des Föderalismus in ihrer jeweiligen Funktion in Betracht und versucht sie zu stärken. Die anderen Positionspapiere zeichnen sich dadurch aus, dass sie jeweils von Funktionsegoismen geprägt sind – nämlich von der Ebene, aus der heraus sie formuliert sind. Die Ministerpräsidenten sind in ihren Positionen selbstverständlich länderegoistisch geprägt, und der Bund ist auf der anderen Seite in gleicher Weise bundesegoistisch geprägt. Deshalb freut es mich besonders, dass der Antrag unseres Hauses klarstellt, dass es darum geht, nicht nur die Länder – und das wäre nahe liegend gewesen – in ihrer Position und in ihrer Ausrichtung in unserem föderalen System zu stärken, sondern dass es auch darum geht, den Bund in seiner Handlungskompetenz und das bundesstaatliche Element in unserem Föderalismus zu stärken.

Herr Hahn! Das vermisse ich etwas bei der FDPFraktion. Ihr Wettbewerbsextremismus, den Sie mit Ihren Positionen an den Tag legen, führt zwangsläufig dazu, dass wir in einem modernen Prozess der Globalisierung, in dem alle Lebensbereiche internationalisiert werden und wo die Sachverhalte weit über Landesgrenzen hinausreichen, zu einer Kleinstaaterei kommen, die allen internationalen Entwicklungen entgegensteht. Ihr Antrag bzw. Ihr Wettbewerbsansatz führt eben gerade nicht dazu, dass regional diejenigen Kompetenzen gestärkt werden, die im föderalen System gebraucht und gefördert werden müssen, sondern dass wir in einer Konkurrenzsituation verharren, in der einer gegen den anderen kämpft und in der es nicht mehr darum geht, in einer bundesstaatlichen Solidargemeinschaft gesamtstaatliche Interessen zu vertreten. Das führt in die Sackgasse, Herr Hahn!

Frau Michels

[Beifall bei den Grünen und der PDS – Dr. Lindner (FDP): Das stimmt doch gar nicht!]

Ich habe bereits gesagt, dass sich der Antrag durchaus zu den strittigen Positionen im Rahmen der Kommission positioniert. Ich möchte zwei hervorheben: Ziffer 1 geht auf einen der zentralen Punkte der Diskussion innerhalb der Kommission ein, nämlich auf die Reform des Artikels 84 Grundgesetz. Aufgabe der Kommission war es, die Verflechtung und die Blockadehaltung, die zwischen Bundesrat und Bundesregierung zu Stande gekommen ist, aufzubrechen. Gerade heute haben wir wieder deutlich gesehen, wie eine Blockadehaltung versucht, Formelkompromisse in Gesetzen zu implementieren, die dann niemandem mehr nützen. Ich meine das Zuwanderungsgesetz, dass heute letztlich durch einen Kompromiss zu Stande gekommen ist.

Artikel 84 ist Grundlage für mehr als 50 % dieser Verflechtungen, und es ist angesagt, in dieser Situation den Knoten durchzuhauen. Ich finde es begrüßenswert, dass auch in dieser Situation unser Antrag festhält, dass es durchaus Regelungssachverhalte geben kann, die den Zugriffsrechten und den Ländern im Bereich der Verwaltungsverfahren entzogen werden müssen und wo es dem Bund gestattet sein muss, allein eine Regelung vorzunehmen. Hierbei ist besonders an Fragen des Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes zu denken.

Hervorzuheben ist auch – und das wird sicherlich eine sehr spannende Debatte in der Kommission –, dass sich der Antrag klar zur Reform des Artikels 33 Abs. 5 positioniert. Dienstrecht soll reformiert werden. Das ist Konsens. Aber streitig ist in der gesamten Debatte, inwieweit es angezeigt ist, auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Angriff zu nehmen. Ich meine, es ist angezeigt, auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Angriff zu nehmen, und ich finde es begrüßenswert, dass sich dieses Haus klar dazu bekennt und sagt: Dieser Artikel ist nicht sakrosankt, sondern wir werden uns auch mit der Reform des Artikels 33 Abs. 5 beschäftigen. – Es gibt Interessenverbände, die viel dafür geben würden, wenn Artikel 33 Abs. 5 unangetastet bliebe.