Protocol of the Session on April 1, 2004

an BauWohnV

Lfd. Nr. 32: Antrag

Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fernsehaufnahmen

Antrag der SPD, der CDU, der PDS, der FDP und der Grünen Drs 15/2671

an Recht

Lfd. Nr. 33: Antrag

Bekämpfung von Korruption mit Hilfe des Internets

Antrag der FDP Drs 15/2672

an InnSichO (f) und Recht

Lfd. Nr. 34: Antrag

Pro Berlin und Brandenburg (6) – Landesplanungsbürokratie auf den Prüfstand

Antrag der FDP Drs 15/2674

an StadtUm (f) und BerlBra

Lfd. Nr. 35 a: Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (I) – Vorsitz im Haupt- und Petitionsausschuss für die Opposition

Antrag der CDU Drs 15/2676

an Recht

Lfd. Nr. 35 b: Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (II) – früherer Sitzungsbeginn, definiertes Sitzungsende, Redezeitkontingent

Antrag der CDU Drs 15/2677

an Recht

Lfd. Nr. 35 c: Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (III) – zusätzliche Redezeit nach Zeitüberziehung durch ein Senatsmitglied

Antrag der CDU Drs 15/2678

an Recht

Lfd. Nr. 36: Antrag

Kulturforum zum Ort der Begegnung machen

Antrag der Grünen Drs 15/2679

an StadtUm

Lfd. Nr. 37: Antrag

Verantwortung für die deutsche Kolonialgeschichte in Afrika wahrnehmen – gemeinsame Aktivitäten mit der Partnerstadt Windhoek fördern

Antrag der Grünen Drs 15/2680

an Kult (f) und EuroBundMedien

Lfd. Nr. 38: Antrag

Senatsblockade gegen „das Grüne Band“ sofort beenden!

Antrag der Grünen Drs 15/2681

an StadtUm (f) und EuroBundMedien

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl von einer Person zum Mitglied für die sechste Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE)

Es wurde gewählt: Herr Günther Krug.

(Kinder-)Gesundheit und Umwelt: Mieter/-innen vor giftigen Holzschutzmitteln schützen

Der Senat wird aufgefordert, zum besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie von Personen, die berufsbedingt Dachböden betreten, vor gesundheitlichen Risiken durch giftige Holzschutzmittel, die sich noch immer in hohen Konzentrationen auf den Dachböden der meisten Wohngebäude befinden, insbesondere auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Wohnungseigentümerverbände einzuwirken, die vorhandenen Informationsmaterialien in geeigneter Form zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sowie den oben genannten weiteren Personengruppen verfügbar zu machen.

Sondernutzung von Straßenland vereinfachen

Der Senat wird aufgefordert, bei der geplanten Neuregelung für Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

Soweit möglich, ist an Stelle einer Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht mit entsprechender Widerspruchsmöglichkeit vorzusehen.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung soll grundsätzlich die Zuständigkeit für Genehmigungen und Anzeigen an einer Stelle im Bezirk gebündelt und in den Aufgabenkatalog der zu schaffenden bezirklichen Ordnungsämter aufgenommen werden.

Die Berechnung von Gebühren bzw. Entgelten soll auf Grundlage fester Messgrößen erfolgen.

Das Berliner Stadtgebiet wird zur Berechnung der Gebühren bzw. Entgelte in Zonen mit unterschiedlicher Lagewertstufen eingeteilt.

Für die regelmäßige bzw. dauerhafte Sondernutzung sind vereinfachte Regelungen, die eine jährliche Neuauflage des Genehmigungsverfahrens und der Erhebung von Verwaltungsgebühren vermeiden, zu finden.

Verkehrssicherheitsprogramm für Berlin