Ich glaube, sie hat Recht. Die Erschließung der Ressourcen, der Kreativität und des Potentials von Frauen wird
eine zentrale Frage der Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik in den nächsten Jahren sein. Wenn man sich allerdings die Realität ansieht, stellt man fest, dass sich diese Erkenntnis noch nicht wirklich in Praxis umgesetzt hat, angefangen vom bundesdeutschen Topmanagement mit einer Frauenquote von 4 %, was deutlich macht, wie nicht nur die Ressourcenverteilung, sondern auch die Machtverteilung in der Geschlechterfrage und in der Wirtschaft ist, bis hin zu dem, was wir im letzten Jahr erleben mussten bei Regelungen im Rahmen der HartzGesetzgebung, Stichwort Minijobs, Anrechnung von Partnereinkommen, Änderung bei der Zumutbarkeitsregelung, wo wir hier auch intensiv diskutiert haben, wie nachteilig sich das auf Frauen auswirkt, gerade auch vor dem Hintergrund, dass immer noch das versteckte patriarchale Leitbild existiert, das die Frau zur Zuverdienerin zum Familieneinkommen, das im Wesentlichen durch den männlichen Familienvorstand verdient wird, definiert. Das wirkt sich dann auch aus in der Lage auf dem Arbeitsmarkt, in der Rolle von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Frau Baba hat es schon kurz angesprochen. Wir haben immer noch die Situation, dass der Frauenanteil bei den unsicheren und bei den schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen wesentlich höher liegt als der von Männern, dass Frauen geringere Aufstiegschancen haben, das Durchschnittseinkommen ca. 30 % niedriger liegt und dass auf Grund der bei Frauen häufig diskontinuierlichen Erwerbsbiographie, weil ihnen gesellschaftlich immer noch die gesellschaftlich erwünschten Aufgaben wie Kindererziehung zugewiesen werden, die entsprechende Benachteiligung bei der Erwerbsbiographie und damit bei Karrierechancen verbunden ist.
Ich bin der Auffassung, dass die entscheidende und zentrale Aufgabe, wenn wir versuchen wollen, Wirtschaftspolitik, Frauenpolitik und Gleichstellungspolitik stärker miteinander zu integrieren, das Thema Geschlechtergerechtigkeit zu einem integralen Bestandteil von Wirtschaftspolitik zu machen, darin besteht, dass wir das Problembewusstsein schaffen müssen, und dass wir eine klare Analyse der Ausgangssituation brauchen, in der wir uns befinden. Deshalb haben wir uns in meiner Verwaltung als zentrales Modellprojekt im Rahmen von GenderMainstreaming die genderpolitische Untersuchung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und des Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichts vorgenommen. Der Bericht wird in der zweiten Hälfte diesen Jahres erscheinen, und wir werden dort eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und der einzelnen Förderprogramme auf Männer und Frauen vornehmen. Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir bei den bezirklichen Genderprojekten noch einmal drei Projekte haben, die sich Wirtschaftsthemen vorgenommen haben. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Pankow und TempelhofSchöneberg haben derartige Projekte. Damit bekommen wir zumindest wichtige Hinweise, wo in der Wirtschaftspolitik sowohl auf der Ebene der Hauptverwaltung, auf der Landesebene als auch auf der bezirklichen Ebene Umsteuerungsbedarf existiert.
Die Notwendigkeit einer systematischen Analyse der Defizite und der Probleme als Voraussetzung dafür, eine systematische Strategie zur Abstellung dieser Defizite und Mängel entwickeln zu können, heißt nicht, dass wir nicht bereits jetzt schon etwas tun können und heißt nicht, dass wir nicht bereits jetzt etwas tun. Wir haben seit einigen Jahren die Regelung auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes mit der Frauenförderverordnung, die bundesweit hervorragende Regelung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft gewährleistet,
indem die Koppelung von Auftragsvergabe an Frauenförderaßnahmen ermöglicht wird. Das sind allerdings – –
Frau Klotz, sehen Sie sich das an, wo es bundesweit bessere Beispiele gibt. Diese Förderverordnung ist eine Verordnung, die erst einmal auf erhebliche Irritationen und Widerstände gestoßen ist,
weil das Thema Koppelung von Auftragsvergabe an Frauenfördermaßnahmen ein ungewohntes Thema war, das Widerstand hervorgerufen hat. Ich glaube, dass das Bewusstsein bei den Vergabestellen mittlerweile geschaffen worden ist und dass auch durchgängig diese Frauenförderverordnung – so jedenfalls eine Stichprobe von unserer Seite – bei den Ausschreibungen angewandt wird. Das Problem bei dieser Frauenförderverordnung, Frau Klotz, ist in der Tat, dass ein Großteil der Aufträge, die öffentlich ausgeschrieben werden im Amtsblatt, unterhalb der Schwelle von 50 000 € liegen.
Das ist in der Tat ein Thema, über das wir noch einmal reden müssen. Denn wenn die überwältigende Mehrheit der Aufträge, die öffentlich vergeben werden, von dieser Verordnung nicht erfasst wird, dann glaube ich in der Tat, dass hier Nachsteuerungsbedarf existiert.
Und zum Zweiten glaube ich auch, dass wir darüber diskutieren müssen, wie wir ein entsprechendes systematisches Controlling entwickeln können. Das wird nur gehen, indem wir eine Verpflichtung einführen, dass die Vergabestellen über diese Maßnahmen eine Statistik führen, damit wir da auch einen systematischen Überblick haben und nicht auf Stichproben angewiesen sind.
In der Wirtschaftsförderung ist die GA-Förderung das größte und wichtigste Instrument. Das wird im nächsten Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht noch einmal systematischer untersucht werden. Man kann aber jetzt schon sagen, dass, wenn man sich die Vergabe in den Jahren 2000 bis 2003 anguckt, bei der GA-Förderung bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen 37 % Frauenarbeitsplätze
waren, und bei den gesicherten Arbeitsplätzen 23 %. Daran sieht man, dass diese Quoten bei den Geförderten unterhalb der Quote der Frauenerwerbstätigkeit liegen. Ich bin der Auffassung, dass wir hier darüber nachdenken müssen, wenn die umfassenden Daten vorliegen, inwieweit wir bei der GA-Förderung nicht auch stärker frauenspezifische Belange berücksichtigen und inwieweit nicht die Möglichkeit, die jetzt schon in den Förderrichtlinien existiert, nämlich dass die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen, die dauerhaft und höher qualifiziert sind, entsprechend höher honoriert wird mit der Förderung, ob wir diese Regelung nicht systematischer ausbauen können, weil bei der Förderung – so mein Eindruck – bislang die strukturpolitischen Aspekte überwiegen, aber nicht die Frage der Frauenförderung einen relevanten Stellenwert hat bei der Gewährung von GA-Fördermitteln. [Beifall bei der PDS und der SPD]
Wir haben in einer Reihe von Förderprogrammen frauenspezifische Aspekte integriert, so z. B. im Bereich der Innovationsförderprogramme. Das neu gestaltete Förderprogramm PROFIT beinhaltet u. a. die Regelung, dass, wenn es notwendig ist, eine Entscheidung zu treffen zwischen verschiedenen Förderungen, dann dasjenige Projekt, dasjenige Unternehmen, das besondere Leistungen zur Herstellung und zur Sicherung von Chancengleichheit erbringt, den Zuschlag bekommt. Hier ist schon ein Element eingebaut, und das werden wir auch noch einmal evaluieren, wie dieses wirklich greift und ob es ein Instrument ist, das greift, oder ob wir hier nicht auch noch zu weitergehenden Detaillierungen kommen müssen.
Im Rahmen von EFRE haben wir in der schriftlichen Beantwortung noch einmal ausführlich über die Evaluierung berichtet. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Rahmen von EFRE auch eine Reihe von spezifischen Projekten fördern. Wir haben uns jetzt entschlossen, dass wir den Berliner Unternehmerinnentag, der im Oktober diesen Jahres stattfinden wird, als kontinuierliche Einrichtung alle zwei Jahre über EFRE finanzieren werden, gerade auch hier die spezifischen Belange von Unternehmerinnen im Bereich der Beratung und des Coaching von kleinen und mittelständischen Unternehmen voranzubringen, also hier die Festlegung, alle zwei Jahre einen Berliner Unternehmerinnentag durchzuführen. Ich hoffe, dass der Berliner Unternehmerinnentag in diesem Oktober ein Ereignis wird, das große Öffentlichkeitswirksamkeit hat und auch noch mal Signalwirkung hat.
Wir fördern auch im Rahmen der Existenzgründungspolitik Existenzgründerinnenzentren, die spezifisch für Unternehmerinnen, Existenzgründerinnen ausgerichtet sind, zuletzt im Jahr 2003 das Gründerinnenzentrum Hafen in Marzahn-Hellersdorf. Ich glaube, das es wichtig ist, dass wir eine solche Infrastruktur von Gründerinnenzentrum haben, wo auf die spezifischen Belange, Themen, Beratungsbedarfe von Frauen als Existenzgründerinnen eingegangen wird, ein entsprechendes Umfeld geschaffen wird.
Insofern haben wir mit der Förderung im letzten Jahr hier einen weiteren wichtigen Beitrag geleistet.
Das Thema Existenzgründerinnen spielt auch bei den deutschen Gründungs- und Unternehmertagen, die offiziell immer noch Gründer- und Unternehmertage heißen, trotz allem eine wichtige Rolle. Hier gibt es spezielle Angebote für Frauen als Existenzgründerinnen, so wie wir auch in zunehmendem Maße die Frage von Migrantinnen als Existenzgründerinnen beraten, um hier entsprechende Hilfestellung zu geben. Über das seit längerem existierende Projekt ISI hinaus gibt es im Rahmen der Projektangebote und Existenzgründerberatung, die wir für Migranten im letzten Jahr durchgeführt haben, auch noch einmal spezifische Angebote für Migrantinnen.
Ein zentrales Thema in der Standortpolitik in Berlin ist die Kinderbetreuung. Hier wird auch noch einmal ein wichtiger Zusammenhang zwischen Wirtschaftspolitik, Gleichstellungspolitik und Geschlechtergerechtigkeit deutlich. Für Unternehmen ist das Thema ausreichende Infrastruktur an Kinderbetreuungsmöglichkeiten ein zentraler Standortfaktor in einer Stadt. Das wirkt sich für Unternehmen betriebswirtschaftlich positiv aus. Sie sparen erhebliche Kosten, das zeigen einschlägige Untersuchungen. Insofern macht das auch wieder deutlich, wie Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen, für die Verbesserung der Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichzeitig auch die Standortbedingungen für Unternehmen verbessern. Und bei den vielen Ansiedlungsgesprächen ist das Thema der Kinderbetreuungsinfrastruktur in Berlin ein wichtiges und zentrales Thema für die Entscheidungen von Unternehmen. Deshalb war es eine richtige Entscheidung des Senats, das Kinderbetreuungsangebot in Berlin nicht einzuschränken, sondern diese Ausstattung, die besser ist als in anderen Bundesländern und in den meisten anderen Städten, trotz der Haushaltsnotlage aufrecht zu erhalten, weil das ein ganz wichtiges und zentrales Zukunftspotential ist und man hier auch sieht, dass Gleichstellungs- und Wirtschaftspolitik in keinem Widerspruch stehen, sondern dass sie sich an dieser Stelle ausgezeichnet ergänzen und die eine die andere bedingt.
Wir haben in zunehmendem Maße Flexibilisierung von Arbeitszeiten, in zunehmendem Maße auch den Ruf von Unternehmen, von Verbänden nach Ausweitung und Flexibilisierung von Arbeitszeiten – Beispiel Ladenschluss, aber nicht nur da. Vor diesem Hintergrund ergibt sich auch die Notwendigkeit, zu einer Flexibilisierung des Angebots für Kinderbetreuung zu kommen. Hier gibt es eine Reihe von Angeboten. Die einzelnen Trägerinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Möglichkeit, über die obligatorischen Öffnungszeiten hinaus zu öffnen. Es gibt Projekte wie SHIA, wobei wir jetzt sehen müssen, dass hier entsprechende Hilfestellungen geleistet werden, weil durch die Hartz-Gesetzgebung und den Wegfall von SAM zusätzliche Probleme entstehen. Aber es gibt im Prinzip ein Angebot in Berlin. Wir müssen
allerdings auch Unternehmen stärker in die Verpflichtung nehmen, so wie es zum Beispiel durch individuelle Angebote beim Bahnausbesserungswerk der Fall ist. Das ist beispielhaft. Die Unternehmen müssen in die Pflicht genommen werden, da, wo sie stärkere Flexibilisierung fordern, auch von ihrer Seite aus entsprechende Beiträge zu leisten, um Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist keine Aufgabe, die sie einfach nur auf die öffentliche Hand verlagern können, sondern sie müssen sich selbst daran beteiligen.
Ich habe vor, über dieses Thema auch mit dem Einzelhandelsverband ein Gespräch zu führen, um seine Forderung nach Flexibilisierung von Arbeitszeit, nach Ausweitung von Ladenöffnungszeiten auf der einen Seite – das betrifft im Wesentlichen einen Frauenbeschäftigungssektor – und die Frage der Anforderung an Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf der anderen Seite zu thematisieren.
Zusammenfassend: Das Thema Geschlechtergerechtigkeit und Wirtschaftspolitik erhält zunehmende Bedeutung. Es ist ein wichtiger Faktor bei der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Es ist ein wichtiger Faktor für die Verbesserung der Standortbedingungen in Berlin, wenn wir es schaffen, bei dieser Fragestellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen eine vorwärts treibende Rolle in der Politik zu spielen. Bei den Unternehmen müssen wir für einen entsprechenden Bewusstseinswandel eintreten. Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen, die das mittlerweile verstanden haben, wie zum Beispiel das Unternehmen Schering, das unlängst einen Preis als frauenfreundlichstes Unternehmen gewonnen hat. Aber das sind noch Ausnahmeerscheinungen. Wir brauchen bei den Unternehmen einen Bewusstseinswandel, und wir müssen von Seiten der Politik entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Wenn wir die entsprechenden Daten vorliegen haben, werden wir von Seiten der Politik dann auch sehen, dass wir unsere Förderinstrumente auch zielgerichtet auf dieses Ziel ausrichten können. In diesem Sinne hoffe ich und glaube ich, dass wir gemeinsam an der Verwirklichung dieses Ziels arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Senator Wolf! – Bevor wir in die Besprechung eintreten, muss ich dem Hause und auch dem Senator mitteilen, dass die Antwort des Senats weder den Fraktionen noch dem Parlament vorliegt. Dieses Rätsel müsste man klären und vielleicht korrigieren.
Nun kommen wir zur Besprechung. Den Fraktionen stehen bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Die Frau Kollegin Neumann hat das Wort. – Bitte!
tums und beengter Staatsfinanzen ist es schwer, Gleichstellungspolitik umzusetzen. Aber in diesen Zeiten ist sie besonders wichtig. Sie ist notwendig, um wesentlichen Prinzipien unserer Verfassungsordnung gerecht zu werden. Die Koalition aus SPD und PDS hatte bei der Senatsbildung einen mutigen Schritt gemacht. Wir haben das Senatsressort für Arbeit und Frauen mit der Wirtschaftsverwaltung zusammengeschlossen, auch um mehr zu tun für die Gleichstellungspolitik außerhalb des öffentlichen Bereichs in der privat organisierten Wirtschaft. Das ist in Deutschland einmalig.
Jetzt haben wir eine Große Anfrage eingebracht, um eine erste Zwischenbilanz ziehen und weitere Schritte bestimmen zu können. Dabei ist es uns klar, dass gerade die Gleichstellungspolitik auf vielerlei Hindernisse stößt und wir dicke Bretter bohren müssen. Für die ausführliche und gründliche Antwort bedanken wir uns herzlich beim Senat, bei dem zuständigen Senator und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Gerade bei einem Querschnittsanliegen wie der Gleichstellungspolitik ist der Arbeitsaufwand beträchtlich, müssen vielfältige Angaben von den verschiedenen Stellen zusammengetragen und aufbereitet werden. – In der Kürze der zur Verfügung stehenden Redezeit werde ich mich auf einige Schwerpunkte konzentrieren. Ich denke, dass die anderen Aspekte auch von anderen mit berücksichtigt werden.
Die schon seit mehreren Wahlperioden in einer Senatsverwaltung zusammengeschlossenen Bereiche Frauen und Arbeit haben sich gegenseitig geprägt und in der Leistungsfähigkeit gestärkt. Das wird besonders deutlich in der Sensibilität und Effektivität der Arbeitsmarktpolitik für Gesichtspunkte der Gleichstellung. Hinsichtlich der erst kürzlich erfolgten Einbindung der Wirtschaftsverwaltung kann das naturgemäß noch nicht so weit sein. Ich bin aber sicher dass das im Laufe der Zeit überwunden werden kann, auch in Folge einer stärkeren und kontinuierlichen Teilhabe des zuständigen Senators an den Ausschussdiskussionen.
Ich betone: Das Thema Frauen und Wirtschaft ist nicht ausschließlich und auch nicht in erster Linie eine Frage des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit. Hier geht es um mehr. Hier geht es um Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unserer Verfassungsordnung. Artikel 10 der Verfassung von Berlin kann nicht oft genug zitiert werden:
Das Land ist verpflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig.
Das steht in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Grundgesetzes und mit Artikel 3 des EG-Vertrages. Übrigens will auch der Entwurf des europäischen Verfassungsvertrages
in Artikel III-2 dazu verpflichten, „dass Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen beseitigt werden und die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird“.
Das ist auch zu berücksichtigen, wenn wir neuerdings Gleichstellungspolitik als Gender-Mainstreaming bezeichnen. Dieser Begriff ist aus der Entwicklungspolitik über die europäischen Institutionen zu uns gelangt. Er gefällt mir nicht so sehr, aber er hat sich schließlich durchgesetzt. Richtig verstandenes Gender-Mainstreaming hat einen doppelten Ansatz. Zum einen geht es darum, die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängiges Leitprinzip in allen Politikfeldern zu begreifen und sie als Querschnittsaufgabe zu praktizieren. Im Verwaltungshandeln gibt die Senatsverwaltung für Arbeit ein positives Beispiel für die konsequent paritätische Aufteilung der Mittel ab. Dies ist im Bereich der Wirtschaftsverwaltung noch nicht im gleichen Maße gediehen. Aber gerade hier erwarten wir positive Effekte des Neuzuschnitts der Verwaltung.
Es bleibt weiterhin unverzichtbar, bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen durch jeweils konkrete Maßnahmen auszugleichen. Auf Landesebene steht uns dafür vor allem das Instrument des Landesgleichstellungsgesetzes zur Verfügung. Die Frage nach der Beachtung der Grundsätze der Frauenförderung bei einer Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen hat der Senat bisher noch nicht so befriedigend beantwortet. Da muss noch nachgebessert werden.
In diesem Zusammenhang – und weil gerade der 6. Gleichstellungsbericht vorgelegt wurde – noch eine generelle Bemerkung: Das LGG will auch erreichen, dass eine fortschreitende Gleichstellung im öffentlichen Bereich auf den Bereich der Privatwirtschaft ausstrahlt und dort beispielgebend wirkt. Das setzt allerdings voraus, dass sich tatsächlich etwas positiv bewegt. In Wirklichkeit ist aber der Frauenanteil im höheren Dienst bei Beamten und Angestellten rückläufig. Zu Recht stellt der Deutsche Juristinnenbund in seiner Erklärung vom 23. März fest:
Bei Leitungspositionen in Haupt- und Bezirksverwaltungen beträgt der Frauenanteil bei Abteilungsleitungen beschämende 9,8 %.