und Infrastrukturen gefördert; mit Ausnahme der konkreten Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen – Existenzgründungsdarlehen und Meistergründungsprämie – ist das Geschlecht bisher noch kein Erhebungskriterium.
Strukturfonds in Berlin in der Förderperiode 2000-2006 betraf alle Fördermaßnahmen, die von den Europäischen Strukturfonds in Berlin kofinanziert werden. Die Evaluatoren/-innen haben in ihrem Endbericht vom 15. November 2003 die folgenden Aussagen zur Umsetzung des Querschnittsthemas „Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen“ beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getroffen:
in der Programmplanung die Programmverantwortlichen eher verhaltene Erwartungen zu den Wirkungen des EFRE auf das Querschnittsziel der Chancengleichheit hatten. Das Instrumentarium der EFREFörderung wurde fast durchgängig als neutral gegenüber dem Ziel des Gender-Mainstreamings eingeschätzt, mit Ausnahme der Förderung im Bereich der städtischen Infrastrukturen, wo positive Wirkungen für die Chancengleichheit erwartet wurden.
in einzelnen Maßnahmen höhere Beiträge zur Erreichung der Querschnittsziele geleistet werden, als es in der Programmplanung erwartet wurde, so insbesondere im Bereich der Technologieprogramme –
Förderung von Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen und Förderung der Informationsgesellschaft –, der Technologieberatung
(TCC), bei den Beratungshilfen für Existenzgründer/ innen – DeGUT und die neu geschaffene Operation Unternehmerinnentage – sowie im Umweltentlastungsprogramm. Quantitativ zeigt sich besonders bei
der Existenzgründungsförderung, dass Frauen in weitaus höherem Maße berücksichtigt werden, als es ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit entspricht.
gesicherten Frauenarbeitsplätze im Bereich der Technologieprogramme eher gering und bleibt deutlich hinter dem Landesdurchschnitt des Anteils der Frauen an den sozialversicherten Beschäftigten zurück. Die Gutachter/-innen schließen daraus, dass dieses aus den Mechanismen bei der Projektauswahl resultiert. Neben den in Berlin bereits gesetzlich verankerten Vorgaben werden Beiträge der umgesetzten Projekte in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher Intensität für einzelne Maßnahmen geleistet:
der Maßnahme selbst. Der duale Ansatz findet sich damit auch in der vorgelegten Bewertung der Maßnahme wieder.
Die Möglichkeiten des EFRE, einen Beitrag zur Erreichung der einzelnen Querschnittziele zu leisten, ist durch die indirekte Wirkungsweise der EFRE-Förderung bei der Erreichung der Querschnittsziele Chancengleichheit und Umwelt begrenzt. Dies gilt insbesondere in einem Vergleich mit den Möglichkeiten der ESF-Förderung, die direkt an Personen ansetzt und so das Ziel der Chancengleichheit direkt erreichen kann. Ein Erreichen oder auch Nichterreichen der Querschnittsziele ist damit auch immer der durchschnittlichen wirtschaftlichen Entwicklung zu verdanken.
strumentarien und Maßnahmen verstanden, mit deren Hilfe das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern erreicht und der Frauenanteil in den EFREgeförderten Unternehmen erhöht werden kann. Folgende Maßnahmen können hervorgehoben werden:
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA)“ kann seit dem Jahr 2000 Investitionen, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und für Jugendliche verbunden sind, ein „besonderer Struktureffekt“ beigemessen werden. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist eine mögliche Voraussetzung für die Gewährung der Höchstförderung.
logieförderung (Innovationsförderprogramm) – werden bei Förderkonkurrenz mit anderen Vorhaben um ein überzeichnetes Mittelvolumen solche Vorhaben bevorzugt, deren Antragstellerinnen und Antragsteller die Chancengleichheit besonders fördern.
und Verbundförderung einschl. Biotechnologie) wurde in 2000 als Beitrag zur Förderung von Chancengleichheit in der Richtlinie folgendes aufgenommen: „Im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Kriterium die Chancengleichheit – Hierunter wird gemäß der Definition der EU die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstanden –. Bei Übernachfrage werden - bei vergleichbarem technischen Anspruch - solche Vorhaben bevorzugt, deren Antragsteller die Chancengleichheit besonders praktizieren und unterstützen“.
genannte Formulierung für die Maßnahme Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFiT), die nun auch das Modul Grundlagenforschung Optische Technologien beinhaltet.
Mainstreamings erwarten lassen. Der Zukunftsfonds Berlin ist allerdings keine speziell auf die Förderung bestimmter Personenkreise gerichtete Maßnahme.
bei denen besonders arbeitsmarkt- und frauenfördernde Struktureffekte nachgewiesen werden, vorrangige Berücksichtigung; Frauen werden mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit
vergleichsweise niedrigem Kapitalaufwand selbstständig machen wollen. Bei den gegründeten Existenzen handelt es sich um Kleinstunternehmen.
Technologie Coaching Center eingestellt, die sich neben anderen Aufgaben um Akquisition und Betreuung von Gründerinnen und Unternehmerinnen kümmert. Sie berät in der TU, FU, in Adlershof, betreut Messestände und wird in die Führung von Erstgesprächen mit einbezogen. Des Weiteren soll diese Mitarbeiterin in dem Berliner Innovationsnetz als Ansprechpartnerin auch für anderen Organisationen im Hinblick auf die Unterstützung von Frauen im Bereich der technologieorientierten Unternehmen zur Verfügung stehen. Dieses Beratungsangebot soll z. B. Frauen mit technischem Abschluss auf dem Weg zur Existenzgründung begleiten, umfasst aber auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für Fragen der Gleichstellung sowie zur Ermutigung zur Durchführung bestimmter frauenspezifischer Maßnahmen – z. B. Frauenförderpläne – in Unternehmen.
Informationsgesellschaft fordert die IBB im Zuwendungsantrag alle Förderinteressierte auf, Angaben bezüglich der Beiträge ihres Unternehmens bzw. ihrer Einrichtung zur Chancengleichheit – insbesondere für Frauen – zu machen. Der Antragsvordruck enthält diesbezüglich eine Checkliste, die nach den