Protocol of the Session on April 1, 2004

46 335,83

TH-EFRE (2 Projekte)

73 952,63

73 952,63

Summe 2 463 359,61 2 135 471,30 4 598 830,76

Aus dem EFRE werden in erster Linie Unternehmen

und Infrastrukturen gefördert; mit Ausnahme der konkreten Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen – Existenzgründungsdarlehen und Meistergründungsprämie – ist das Geschlecht bisher noch kein Erhebungskriterium.

Zu 2: Die Halbzeitevaluierung der Europäischen

Strukturfonds in Berlin in der Förderperiode 2000-2006 betraf alle Fördermaßnahmen, die von den Europäischen Strukturfonds in Berlin kofinanziert werden. Die Evaluatoren/-innen haben in ihrem Endbericht vom 15. November 2003 die folgenden Aussagen zur Umsetzung des Querschnittsthemas „Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen“ beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getroffen:

Für den EFRE stellen die Gutachter/-innen fest, dass

in der Programmplanung die Programmverantwortlichen eher verhaltene Erwartungen zu den Wirkungen des EFRE auf das Querschnittsziel der Chancengleichheit hatten. Das Instrumentarium der EFREFörderung wurde fast durchgängig als neutral gegenüber dem Ziel des Gender-Mainstreamings eingeschätzt, mit Ausnahme der Förderung im Bereich der städtischen Infrastrukturen, wo positive Wirkungen für die Chancengleichheit erwartet wurden.

Die Analyse der qualitativen Betrachtungen zeigt, dass

in einzelnen Maßnahmen höhere Beiträge zur Erreichung der Querschnittsziele geleistet werden, als es in der Programmplanung erwartet wurde, so insbesondere im Bereich der Technologieprogramme –

Förderung von Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen und Förderung der Informationsgesellschaft –, der Technologieberatung

(TCC), bei den Beratungshilfen für Existenzgründer/ innen – DeGUT und die neu geschaffene Operation Unternehmerinnentage – sowie im Umweltentlastungsprogramm. Quantitativ zeigt sich besonders bei

der Existenzgründungsförderung, dass Frauen in weitaus höherem Maße berücksichtigt werden, als es ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit entspricht.

Demgegenüber bleibt der Anteil der geschaffenen und

gesicherten Frauenarbeitsplätze im Bereich der Technologieprogramme eher gering und bleibt deutlich hinter dem Landesdurchschnitt des Anteils der Frauen an den sozialversicherten Beschäftigten zurück. Die Gutachter/-innen schließen daraus, dass dieses aus den Mechanismen bei der Projektauswahl resultiert. Neben den in Berlin bereits gesetzlich verankerten Vorgaben werden Beiträge der umgesetzten Projekte in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher Intensität für einzelne Maßnahmen geleistet:

Förderrichtlinien sorgen direkt für die Erreichung

der Querschnittsziele.

Auswahlkriterien führen in Konkurrenzsituationen

zu einer bevorzugten Förderung von Projekten mit positiven Beiträgen zu Querschnittszielen.

Das Querschnittsziel ist zugleich operatives Ziel

der Maßnahme selbst. Der duale Ansatz findet sich damit auch in der vorgelegten Bewertung der Maßnahme wieder.

Bei Beratungsmaßnahmen werden zielgruppenspezifi

sche Beratungsinhalte angeboten.

Die Möglichkeiten des EFRE, einen Beitrag zur Erreichung der einzelnen Querschnittziele zu leisten, ist durch die indirekte Wirkungsweise der EFRE-Förderung bei der Erreichung der Querschnittsziele Chancengleichheit und Umwelt begrenzt. Dies gilt insbesondere in einem Vergleich mit den Möglichkeiten der ESF-Förderung, die direkt an Personen ansetzt und so das Ziel der Chancengleichheit direkt erreichen kann. Ein Erreichen oder auch Nichterreichen der Querschnittsziele ist damit auch immer der durchschnittlichen wirtschaftlichen Entwicklung zu verdanken.

Zu 3: Als innovative Möglichkeiten werden hier In

strumentarien und Maßnahmen verstanden, mit deren Hilfe das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern erreicht und der Frauenanteil in den EFREgeförderten Unternehmen erhöht werden kann. Folgende Maßnahmen können hervorgehoben werden:

Im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse

rung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA)“ kann seit dem Jahr 2000 Investitionen, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und für Jugendliche verbunden sind, ein „besonderer Struktureffekt“ beigemessen werden. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist eine mögliche Voraussetzung für die Gewährung der Höchstförderung.

In einigen Fördermaßnahmen – wie dem Umweltent

lastungsprogramm, der Infrastrukturförderung im Rahmen der GA und in den Programmen zur Techno

logieförderung (Innovationsförderprogramm) – werden bei Förderkonkurrenz mit anderen Vorhaben um ein überzeichnetes Mittelvolumen solche Vorhaben bevorzugt, deren Antragstellerinnen und Antragsteller die Chancengleichheit besonders fördern.

Beim Innovationsförderprogramm (IFP, d. h. Einzel-

und Verbundförderung einschl. Biotechnologie) wurde in 2000 als Beitrag zur Förderung von Chancengleichheit in der Richtlinie folgendes aufgenommen: „Im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Kriterium die Chancengleichheit – Hierunter wird gemäß der Definition der EU die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstanden –. Bei Übernachfrage werden - bei vergleichbarem technischen Anspruch - solche Vorhaben bevorzugt, deren Antragsteller die Chancengleichheit besonders praktizieren und unterstützen“.

In der ab April 2004 geltenden Förderkulisse gilt

genannte Formulierung für die Maßnahme Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFiT), die nun auch das Modul Grundlagenforschung Optische Technologien beinhaltet.

Zukunftsfonds: Bei ansonsten vergleichbaren Projek

ten werden diejenigen bevorzugt werden, die positive Auswirkungen auf Aspekte des Gender

Mainstreamings erwarten lassen. Der Zukunftsfonds Berlin ist allerdings keine speziell auf die Förderung bestimmter Personenkreise gerichtete Maßnahme.

Bei den Existenzgründungsdarlehen finden Vorhaben,

bei denen besonders arbeitsmarkt- und frauenfördernde Struktureffekte nachgewiesen werden, vorrangige Berücksichtigung; Frauen werden mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit

berücksichtigt. Mit Existenzgründungsdarlehen

werden Personen gefördert, die sich aus der Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfe heraus mit

vergleichsweise niedrigem Kapitalaufwand selbstständig machen wollen. Bei den gegründeten Existenzen handelt es sich um Kleinstunternehmen.

Im ersten Quartal 2001 wurde eine Mitarbeiterin beim

Technologie Coaching Center eingestellt, die sich neben anderen Aufgaben um Akquisition und Betreuung von Gründerinnen und Unternehmerinnen kümmert. Sie berät in der TU, FU, in Adlershof, betreut Messestände und wird in die Führung von Erstgesprächen mit einbezogen. Des Weiteren soll diese Mitarbeiterin in dem Berliner Innovationsnetz als Ansprechpartnerin auch für anderen Organisationen im Hinblick auf die Unterstützung von Frauen im Bereich der technologieorientierten Unternehmen zur Verfügung stehen. Dieses Beratungsangebot soll z. B. Frauen mit technischem Abschluss auf dem Weg zur Existenzgründung begleiten, umfasst aber auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für Fragen der Gleichstellung sowie zur Ermutigung zur Durchführung bestimmter frauenspezifischer Maßnahmen – z. B. Frauenförderpläne – in Unternehmen.

Im Rahmen der Anträge zu Fördermaßnahmen der

Informationsgesellschaft fordert die IBB im Zuwendungsantrag alle Förderinteressierte auf, Angaben bezüglich der Beiträge ihres Unternehmens bzw. ihrer Einrichtung zur Chancengleichheit – insbesondere für Frauen – zu machen. Der Antragsvordruck enthält diesbezüglich eine Checkliste, die nach den

Themenbereichen