Protocol of the Session on March 17, 2004

1. Der Senat sollte sich zur Auswertung von Erfahrungen um eine Kooperation mit Stiftungen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bemühen.

Vermögensgeschäft Nr. 4/2004 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Vereinbarung einer Zuständigkeits- und Verfahrensordnung gem. Artikel 57 Detailvereinbarung (Vermögensgeschäft Nr. 2/2004 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus stimmt nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften (RisikoAbschG) dem Abschluss der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung (ZuVO) zwischen dem Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen) und der Bankgesellschaft Berlin AG (BGB), der Landesbank Berlin – Girozentrale – (LBB), der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG (BerlinHyp), der LPFV Finanzbeteiligungs- und Verwaltungs GmbH (LPFV), der IBAG Immobilien und Beteiligungen AG (IBAG) und der Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH (IBG) gem. Artikel 57 Detailvereinbarung zu den Bedingungen des dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Entwurfs zu.

Gesamt

551,9 Mio. €

ermächtigungen nachrichtlich Bezirke 1,1 Mio. €

Gesamt

143,9 Mio. €

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2004 pro einzelnem IT-Verfahren

(D – die im jeweiligen Haushaltsjahr geflossenen Mittel und

Ausgestaltung des Einsatzes der ABM

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, in Verhandlungen mit der Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit und den örtlichen Agenturen für Arbeit darauf hinzuwirken, dass bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsmaßnahmen (ABM) nach dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Hartz III) ( – die lohnkostenbezogenen Pauschalen den Trägern der Arbeitsmarktpolitik für die jeweiligen Maßnahmen in voller Höhe gewährt werden,

generell die Arbeitszeit für Beschäftigte in ABM nicht abgesenkt wird,

die Sachkostenpauschale in der Regel für alle Maßnahmepersonen in voller Höhe geleistet wird,

eine Kontingentierung der ABM in die jeweiligen Pauschalen auf der Grundlage der in den jeweiligen Arbeitsamtsbezirken vorhandenen Qualifikationen der arbeitslos gemeldeten Personen erfolgt,

insbesondere für Maßnahmen, in denen bisher Beschäftigte über SAM tätig waren, die Möglichkeit genutzt wird, 3-Jahres-ABM für über 55-Jährige einzusetzen.

Über das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. April 2004 Bericht zu erstatten.

Beschleunigung und Entbürokratisierung bei der Bearbeitung von Lottoanträgen

Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Verwaltungsaufwand für Stellungnahmen zu Anträgen an die DKLB-Stiftung auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Doppelbegutachtungen von Anträgen sollen vermieden werden.

Genehmigung der in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2002 für die Bezirke

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage 2 zur Drucksache Nr 15/2367 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:

Ausgaben

352,7 Mio. €

Verpflichtungsermächtigungen 1,1 Mio. €

Genehmigung der in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2002 für die Hauptverwaltung

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage 2 zur Drucksache Nr. 15/2014 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

Ausgaben Hauptverwaltung 199,2 Mio. €

nachrichtlich Bezirke 352,7 Mio. €

Verpflichtungs- Hauptverwaltung 142,7 Mio. €

Fortentwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem Projekthaushalt

die Mittelverwendung in der Vergangenheit

die Ausweisung der bis zur Beendigung des Projekts benötigten Mittel in Jahresscheiben

die Ausweisung des Eigenanteils der Verwaltung und

die Einnahmen aus und die Ausgaben für Lizenzen sowie deren Laufzeit

darzustellen. Darüber hinaus sind

die zu erwartenden Folgekosten und

eine Investitionsrechnung auf Grundlage der KostenLeistungs-Rechnungs-Daten (dort, wo vorhanden)

darzustellen.

Diese neue IT-Planungsübersicht soll künftig jeweils zu den Haushaltsberatungen fortgeschrieben und rechtzeitig zur 1. Lesung des Einzelplans der Senatsverwaltung für Inneres dem Hauptausschuss vorgelegt werden.