Frau Kollegin Paus! Sind Sie erstens bereit, zuzugestehen, dass die Ertragslage eines Unternehmens auch konjunkturabhängig ist, und sind Sie zweitens bereit, zu erklären, ob Sie die geplante Ausbildungsabgabe ertragsabhängig oder ertragsunabhängig erheben wollen?
Herr Lindner! Sie wissen genau so gut wie ich, dass es bisher keinen Gesetzentwurf gibt, dass es ganz unterschiedliche Modelle in der Diskussion gibt,
dass noch nicht einmal klar ist, inwieweit das bundeseinheitlich ist oder auch regionale Komponenten hat und interregionale Ausgleiche mit Berücksichtigung finden, so dass die Berliner Betriebe womöglich finanziell davon profitieren könnten, weil beispielsweise die badenwürttembergischen Betriebe die Ausbildungssituation in Berlin mitfinanzieren würden. Alles das sind offene Punkte, die noch längst nicht festliegen.
Ansonsten muss ich eindeutig sagen: Ich will von keinem Betrieb, der inzwischen insolvent ist und nicht mehr existiert, Ausbildungsplätze. Ansonsten ist auch klar, dass es vielfältige Bedingungen gibt, die Sozialversicherungspflicht und andere Punkte, mit denen sich ein Betrieb herumzuschlagen hat. Er hat sich auch mit Bürokratie in diesem Land herumzuschlagen. All das ist nicht förderlich für den Betrieb. Sie arbeiten daran, dass das abgeschafft wird, aber Sie stellen auch fest, dass das Rahmenbedingungen sind, die zu tragen sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Ausbildungsumlage nicht dazu führt, dass die Krise in dem Bereich verschärft wird, sondern ich bin von dem Gegenteil überzeugt, und zwar deswegen, was schon mehrmals gesagt wurde: Es ist gerade in Berlin ein großer Teil staatlich finanziert. Jeder dritte Ausbildungsplatz findet leider nicht mehr in einem Betrieb statt. Das derzeitige System ist teuer, ineffizient und wettbewerbsverzerrend. Das ist nicht gut für die Wirtschaft, und deswegen brauchen wir einen gemeinsamen Ruck für die Jugendlichen, die Wirtschaft und die Zukunft unseres Standortes und auch für die Zukunft Deutschlands. Nur so kann es gehen und nicht anders. Dafür müssen wir alle gemeinsam etwas tun. Daher appelliere ich noch einmal an die CDU und die FDP: Geben Sie sich einen Ruck! Tun Sie etwas dafür, dass wir im Bereich der dualen Ausbildung aus der Bildungsmisere herauskommen – für uns alle!
Vielen Dank, Frau Kollegin Paus! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenrechts (Vierundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz – 24. LBÄG)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 15/1983. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist auch das Vierundzwanzigste Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz einstimmig vom Hause angenommen.
Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
Nach § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung hat der Präsident des Deutschen Bundestages bestimmt, dass die 12. Bun
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Gemäß der Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 12. Bundesversammlung hat das Abgeordnetenhaus 24 Mitglieder zu wählen.
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Bundespräsidentenwahlgesetz haben die Landtage die Wahl zur Bundesversammlung unverzüglich vorzunehmen. Bei den Fraktionen wurde Einvernehmen darüber erzielt, die Wahl in der heutigen Plenarsitzung vorzunehmen.
Die Sitze werden im Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugeteilt. Bei der jetzigen Sollstärke der Fraktionen entfallen nach diesem Verfahren auf die Fraktion der SPD 8 Sitze, die Fraktion der CDU 6 Sitze, die Fraktion der PDS 6 Sitze, die Fraktion der FDP 2 Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen 2 Sitze.
Außerdem sind von den Fraktionen genügend Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber zu benennen. Ihre Zahl kann von derjenigen der jeweils benannten Bewerberinnen und Bewerber abweichen.
Wie § 74 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses entnommen werden kann, können die Wahlvorschläge der Fraktionen auch zusammengefasst und zu einem gemeinsamen Vorschlag verbunden werden, über den einheitlich abgestimmt wird. Aus § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung ergibt sich, dass im Falle eines gemeinsamen Wahlvorschlags auf jede Fraktion eine ihrer Stärke entsprechende Zahl von Kandidaten entfällt.
Den gemeinsamen Wahlvorschlag zur Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten entnehmen Sie bitte den auf Ihren Tischen liegenden gelben Zetteln.
zur Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
1. Klaus Wowereit 2. Michael Müller 3. Peter Strieder 4. Michael Sommer 5. Monika Thiemen 6. Mechthild Rawert 7. Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper
1. Anja Hertel 2. Burgunde Grosse 3. Susanne Stumpenhusen 4. Dr. Annette Fugmann-Heesing 5. Andreas Matthae 6. Christian Gaebler
1. Dr. Thomas Flierl 2. Dr. Gregor Gysi 3. Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann 4. Dr. Heidi Knake-Werner 5. Stefan Liebich 6. Harald Wolf
1. Christina Emmrich 2. Carola Freundl 3. Burkhard Kleinert 4. Dr. Uwe Klett 5. Cornelia Reinauer 6. Marion Seelig