Protocol of the Session on March 4, 2004

Ersatzmitglieder:

1. Jutta Seidel 2. Uwe Lehmann

Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der HumboldtUniversität zu Berlin

Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5 sowie Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), mit Wirkung vom 8. März 2004 an für die Dauer von zwei Jahren folgende Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie folgende Person, die die Umweltbelange vertritt – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin:

zur Vertretung der Interessen der Frauen im Kuratorium:

zum Mitglied: zur Stellvertreterin:

Frau Dr. Dagmar Heymann Frau Dr. Helga Adler

zur Vertretung von Umweltbelangen im Kuratorium:

zum Mitglied: zum Stellvertreter:

Herr Prof. Dr. Gunther Wolff Herr Dr. Christian Leipert

Konsequenzen aus dem Bankenskandal (I) – Immobiliendienstleistungsbereich herauslösen

Der Senat wird aufgefordert, umgehend den durch die Risikoabschirmung abgesicherten Immobiliendienstleistungsbereich der Bankgesellschaft Berlin und ihrer Töchter aus der Bank herauszulösen

Die Gedenkstättenfinanzierung ist die gemeinsame Aufgabe vom Bund und allen Ländern

In Anerkennung einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Pflege der historischen Orte und der aktiven Erinnerungsarbeit wird eine Neuordnung der Finanzierung der überregionalen Gedenkstätten angestrebt. Deswegen wird der Senat aufgefordert, in der Ministerpräsidentenkonferenz und mit dem Bund in ein Beratungs- und Abstimmungsverfahren zu treten, um ein neues Finanzierungsverfahren für die Gedenkstätten mit überregionaler Bedeutung in Deutschland zu erarbeiten.

Dieses Modell soll für die NS-Gedenkstätten von überregionaler Bedeutung gelten. Es soll aber auch die zum Teil noch in Aufbau befindlichen Gedenkstätten zur SED-Diktatur erfassen, ohne die Singularität von NSVerbrechen zu relativieren.

Dabei ist nach folgendem Verfahren vorzugehen:

Der Finanzbedarf aller überregionalen Gedenkstätten wird für den Verteilungsschlüssel zwischen allen Ländern und dem Bund zugrunde gelegt und nach einem Verteilungsschlüssel gemäß der Finanzkraft der Länder auf die Gedenkstätten verteilt. Dadurch können jene Länder, die viele Gedenkstätten unterhalten müssen, einen finanziellen Ausgleich erhalten, und jene, die hier geringere oder gar keine Belastungen haben, in das Finanzierungssystem einbezogen werden.

Über das Ergebnis der Gespräche mit dem Bund und den Ländern und den Entscheidungen des Bundes ist dem Parlament bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten.