qualitativen Beitrag dafür leisten, dass diese Schwerpunkte qualifiziert entwickelt werden. Erst wer selbst eine Zukunftsperspektive entwickelt hat, kann bei den anderen Bundesländern und dem Bund nachfragen, welchen Beitrag sie für den Erhalt dieser Bedeutungsträger in der Hauptstadt leisten können und wollen. Berlin hat ein großes Nachholbedürfnis, Vertrauen beim Bund und in der gesamten Gesellschaft zu schaffen, und es fehlt noch deutlich an Akzeptanz.
Die Debatte über die föderale Struktur der Kultur- und Wissenschaftsförderung ist aus meiner Sicht beispielgebend für den Umgang mit der Hauptstadtfrage. Dies ist beileibe keine Verfassungsfolklore, wie der heutige Herausgeber der „Zeit“ und damalige Staatsminister für Kultur, Michael Naumann, uns ehemals vermitteln wollte. Ich bin froh, dass er heute in seinem jüngsten Artikel in der „Zeit“ eine etwas differenziertere Haltung zu den kulturellen Hauptstadtfragen einnimmt.
Im Übrigen wäre es nett, wenn ich über Kultur und Wissenschaft als Standortvorteile für die Hauptstadtfrage rede, dass der Regierende Bürgermeister und der zuständige Wissenschafts- und Kultursenator ihre jeweils zwei Ohren hinwenden könnten und zuhörten, was zu dieser Frage aus der Opposition kommt.
Gerade die Loslösung der Bereiche Wissenschaft, Forschung und Kultur aus der zentralstaatlichen Zuständigkeit ist das Ergebnis einer Debatte über die Folgen, die es hat, wenn Wissenschaft, Kunst und Medien unter die Macht eines diktatorischen Regimes gestellt werden, wie es für das NS-System galt. Deswegen hat es nicht nur strukturelle, sondern auch inhaltliche Gründe, warum die Väter des Grundgesetzes diesen Bereich prinzipiell unter die Hoheit der Länder gestellt haben.
Wissenschaft und Kultur entwickeln sich auch in der regionalen Anbindung – sei es aus ökonomischen Gründen und der Anbindung an regionale Klein- und Mittelbetriebe oder aus Gründen des besonderen Bürgerengagements wie im Falle der Gedenkstätten in Berlin. Wer gerade hier ausschließlich nach dem Zentralstaat ruft, macht aus den vorgenannten Gründen einen prinzipiellen Fehler.
Den wollen wir vermeiden, denn Berlin muss in diesem Sinne Hauptstadt bleiben – in der Anbindung an die Bürgerinnen und Bürger, die hier wohnen, und viele andere Bürgerinnen und Bürger, die hierher kommen.
Wir wollen nur in ganz besonderen Fällen von Kultur-, Wissenschafts- und Forschungsfragen die alleinige Verantwortung beim Bund wissen. Dies können Kultureinrichtungen sein, die von ihrem inhaltlichen Auftrag gesamtstaatliche Interessen zum Ausdruck bringen und in ihrer Konzeption im europäischen oder internationalen
Zusammenhang stehen. Es macht Sinn, wenn für die Kulturaufgaben Mischfinanzierungen erhalten oder auch geschaffen werden, gerade vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung.
Gemäß Artikel 135 des Grundgesetzes ist das so: Beim Preußischen Kulturbesitz – auch wenn dieser sich gerne einen anderen Namen geben will – macht es einen besonderen Sinn, dass hier die Mischfinanzierung erhalten bleibt und nicht, wie Sie es uns einst weismachen wollten, dass Berlin sich aus seiner Teilfinanzierung verabschiedet. Wir sind Nutznießer, weil wir Sitzland für die Einrichtungen des Preußischen Kulturbesitzes sind. Wir müssen hier unseren Beitrag leisten, sonst werden die anderen Länder erst recht sagen: Was haben wir damit zu tun. – Das geht so nicht!
Wir haben eine Initiative zur Gedenkstättenfinanzierung ins Parlament eingebracht, und ich hoffe sehr, dass unsere Vertreter in der Föderalismuskommission dies auch dort als Vorschlag einbringen. Die Umverteilung der Verantwortung in finanzieller Hinsicht für die Gedenkstätten kann nicht die alleinige Aufgabe des Landes Berlin oder der Sitzländer der authentischen Erinnerungsorte sein. Hier brauchen wir eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Berlin und allen Ländern gemeinsam. Wenn wir die genannten Kriterien zu Grunde legen – hier ist etwas, was historisch in die Verantwortung der gesamten Nation gehört –, dann verstehen auch die anderen Länder, warum sie mit in eine Verantwortung – sowohl organisatorisch, strukturell, aber auch finanziell – genommen werden sollen.
Ich wünsche mir, dass wir in der Debatte zur Zukunft der Hauptstadt Berlin sachlich, mit gebotener Zurückhaltung in einer dienenden Funktion die Hauptstadtfunktion neu definieren und bewerten. Dann gelingt es uns auch, die Akzeptanz der Verantwortlichen in den anderen Ländern, beim Bund und besonders bei der Bevölkerung des ganzen Landes zu gewinnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ströver! – Der Letzte in der Rednerliste ist der Herr Kollege Jungnickel, fraktionslos. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie dürfen ruhig weiterreden, wir sind ja ein Parlament und kein Auditorium. Ich möchte noch etwas zu Herrn Kaczmarek sagen. Ich habe mich sehr gefreut, dass er die U 5 genannt hat. Die U 5 wird in der Entwicklung der Stadt als Hauptstadt eine wichtige Rolle spielen. Wer sie sich auf der Karte ansieht, wird erkennen, wie wichtig diese Linie ist. Man darf sie jedoch nicht nur bis zum Lehrter Bahnhof führen, sondern muss sie bis zum Nordring hinauf führen, ungefähr in die Gegend von Jungfernheide,
Diejenigen, die so viel Widerstand dagegen geleistet haben, diese U 5 zu bauen – die hätte ja schon längst fertig sein können –, die sollten sich das überlegen, denn wenn man mit dem Gedanken spielt, in der Friedrichstraße eine Fußgängerzone einzurichten, dann kann ich mir gar nicht vorstellen, dass dem U-Bahnhof Friedrichstraße die U 5 dabei nicht fehlt. Das war aber gar nicht das, worüber ich sprechen wollte.
Herr Regierender Bürgermeister! Wenn das Land Berlin die Hauptstadtfrage wirklich ernst meint, muss sie sich auch ein erstes Thema setzen. Sie kann nicht bloß ein buntes Themensortiment anbieten. Was Frau Ströver gesagt hat, ist genau richtig: Kultur, Wissenschaft und Forschung fördern, verbunden mit Wirtschaft – und zwar nicht als Behörde, sondern mit der Wirtschaft! Dort sind kommunizierende Röhren bereits vorhanden, die weiter investiv gefördert werden müssen. Das ist das Einzige, was ich Ihnen heute sagen wollte. Wenn das Land Berlin die Kultur nicht an die erste Stelle setzt, ist das ein Fehler in der Entwicklung dieser Stadt, auch wenn Ihnen, Herr Regierender Bürgermeister, das nicht so recht gefällt.
Danke schön, Herr Kollege Jungnickel! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 27 Paragraphen miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 27, Drucksache 15/2001. Es ist keine Beratung mehr gewünscht. Zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 15/2001 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die CDU die Ablehnung, Drucksache 15/2417. Wer dem Antrag über Gesetz zur Mittelstandsförderung dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Damit ist das Gesetz abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den SPD/PDS-Antrag Drucksache 15/2228. Hier empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU, FDP und Grüne die Annahme. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das „Maßnahmepaket für den Berliner Mittelstand“ mehrheitlich angenommen.
Im Fachausschuss wurde dieser Antrag einvernehmlich für erledigt erklärt. Wenn sich hiergegen kein Widerspruch erhebt, stelle ich die Erledigung des Antrags fest. – Das hohe Haus ist widerspruchslos. Damit ist das so beschlossen.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die CDU. Der Kollege Henkel hat das Wort und das Pult. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde es begrüßen, wenn der Innensenator anwesend wäre, wenn wir über dieses Gesetz reden. Ich kann ihn nicht sehen. Wenn er sich nicht im Raum befindet, bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass er herbeizitiert wird. Eine Beratung zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ohne Senator macht nicht so viel Sinn.
Das leuchtet ein. Hier müssen die richtigen Gesprächspartner im Raum sein. – Wir unterbrechen kurz und bitten den Senat, für die Anwesenheit des Innensenators Sorge zu tragen.