Die lfd. Nr. 33 hatten wir bereits mit der Aktuellen Stunde aufgerufen. Die lfd. Nrn. 34 bis 36 sind durch die Konsensliste erledigt.
dungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen zu erhalten, besteht in diesem Hause Einigkeit. Wir alle wissen, wie schwierig die Situation auf dem Lehrstellenmarkt insgesamt derzeit ist, und es ist leicht einsehbar, dass junge Menschen mit Behinderungen unter diesen Umständen noch schwerer eine Ausbildungsstelle finden, als dies sonst der Fall wäre. Daher darf es nicht geschehen, dass die seit über zwei Jahrzehnten bewährten Berufsbildungswerke, die auf die Ausbildung von Menschen mit unterschiedlichsten Arten von
Behinderungen spezialisiert sind, zum Abbau von Ausbildungskapazitäten gezwungen werden. Und ähnlich gestaltet sich die Situation in den
Arbeit durch ihr verschwenderisches Verhalten in eigener Sache in die Schlagzeilen geraten ist, spart sie auf der anderen Seite still, klammheimlich auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen Geld ein, und das im Europäischen Jahr der Behinderten. An die Öffentlichkeit drang dieses Vorgehen erst durch den Protest von 43 Berufsbildungswerken, die durch die von der Bundesanstalt diktierten Kürzungen befürchten, dass noch mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen wegfallen und damit weitere Arbeitsplätze in den Berufsbildungswerken aufs Spiel gesetzt werden.
dungswerke Nullrunden hinnehmen, die schon jetzt zu Arbeitsverdichtung und Personalabbau geführt haben. Nun wird versucht, für alle Berufsbildungswerke bundesweit einen Durchschnittskostensatz durchzusetzen. Dieser Durchschnittskostensatz berücksichtigt jedoch nicht die individuellen Besonderheiten wie zum Beispiel die unterschiedlichen Behinderungsarten, die Größe der Einrichtungen, den Stand der Abschreibung der Einrichtungen und den örtlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen. Aus diesen Gründen ist das Verfahren, das dazu dienen soll, die Arbeit effizienter und kostengünstiger zu gestalten, unseriös und verkehrt sich in sein Gegenteil, denn es schadet den jungen Menschen mit Behinderungen, weil sich die Qualität der Ausbildung verschlechtert und Ausbildungsplätze abgebaut werden müssen. Es schadet dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitsplätze verloren gehen.
in den Berufsförderungswerken, wo Weiterbildung und Umschulung behinderter Menschen stattfinden. Wie der vorliegende Antrag richtigerweise feststellt, liegt die Finanzierung von Berufsbildungswerken sowie Berufsförderungswerken aber nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Landes Berlin, sondern die Bundesanstalt für Arbeit ist gemäß SGB IX und SGB III fast alleiniger Träger von Leistungen zur beruflichen Ausbildung und Rehabilitation behinderter Menschen, insbesondere von Jugendlichen mit Behinderungen.
anstalt für Arbeit an die Landesarbeitsämter, demzufolge ein so genanntes Ranking der 52 Berufsbildungswerke in Deutschland vorgenommen wurde und Durchschnittskostensätze ermittelt werden, um die Effizienz des Mitteleinsatzes in den verschiedenen Einrichtungen zu vergleichen. Berufsbildungswerke, deren Kostensätze über dem Durchschnittssatz liegen, sollen ihre Kosten um bis zu zehn Prozent senken. Dies würde beispielsweise beim Annedore-Leber-Berufsbildungswerk zu Mittelkürzungen von fast 1 Million € führen, was zweifelsohne Stellenabbau bedeuten würde, eine Einbuße an Betreuung und Qualität der Ausbildung zur Folge hätte und letztlich auch zu einem Verlust von Ausbildungsplätzen im Behindertenbereich führen könnte.
Bundesanstalt für Arbeit hingewiesen werden, die zu Recht im öffentlichen Blickpunkt steht, die sich aus Beiträgen und Steuern finanziert und auf einen effizienten Mitteleinsatz in allen Bereichen zu achten hat. Tatsächlich wurden öffentliche Gelder nicht immer zielführend eingesetzt, und mir ist – ehrlich gesagt – die Einrichtung oder der Träger von Maßnahmen noch nicht begegnet, der sagen würde: „Bei uns gibt es noch Effizienzreserven, bei uns ließen sich Mittel einsparen.“ – Daher ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bundesanstalt für Arbeit bei allen Einrichtungen, auch bei den Berufsbildungswerken, genauer darauf achtet, wie die Mittel eingesetzt werden. Ein Durchschnittskostensatz kann hierbei ein Anhaltspunkt sein. Natürlich ist es ein grober Anhaltspunkt, der eine genauere Betrachtung des Einzelfalls erfordert. Beispielsweise variieren die Kosten bei unterschiedlichen Arten von Behinderungen sehr stark; auch spielt die örtliche Lage des jeweiligen Berufsbildungswerks eine wichtige Rolle – etwa wie viele Auszubildende im Internat des BBW wohnen oder welcher Prozentsatz mit täglichen Fahrdiensten zur Ausbildung kommt. Das Rundschreiben der Bundesanstalt für Arbeit lässt allerdings erkennen, dass solche Spezifika in den Verhandlungen zwischen Landesarbeitsämtern und Berufsbildungswerken Berücksichtigung finden sollen, dass es also nicht nur eine Orientierung am Durchschnittskostensatz und eine zehnprozentige Kürzung nach der Rasenmähermethode geben soll. Hier ist noch einiges im Fluss, und die SPD-Fraktion hält es daher für sachgerecht, über den Antrag heute nicht abzustimmen, sondern zunächst im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen zu beraten, wo auch Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Berufsbildungswerke und des
Arbeit an die Landesarbeitsämter, massiv finanzielle Mittel in der beruflichen Rehabilitation einzusparen, sind auch in Berlin Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen akut bedroht. Betroffen ist das AnnedoreLeber-Bildungswerk, das lernbehinderte Jugendliche mit Lern-, Körper-, psychischen oder Sinnesbehinderungen ausbildet, die es ohnehin auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sehr schwer haben.
schen mit Behinderungen leisten keinen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit, weder bei den behinderten Jugendlichen noch bei den Beschäftigten in den Ausbildungseinrichtungen. Im Gegenteil werden dadurch die Folgekosten für die Sozialkassen höher. Die Bundesanstalt für Arbeit verletzt mit ihrem Vorgehen – gewollt oder ungewollt – das im Grundgesetz verankerte Recht auf Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und verhindert damit berufliche Integration und grenzt Betroffene aus. Das darf nicht zugelassen werden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion den heute vorliegenden Antrag eingebracht, in dem der Senat aufgefordert
zeilen nicht heraus, aus den negativen Schlagzeilen selbstverständlich. Waren es in der Vergangenheit noch falsche Vermittlungserfolge, die Aufsehen erregten, sind es nun die Eskapaden ihres Oberhäuptlings Gerster. Der mit großen Vorschusslorbeeren ins Amt gehievte Gerster leidet unter Realitätsverlust, wenn er, wie in der Presse berichtet, mit öffentlichen Geldern so umgeht und dann bei den wirklich Bedürftigen gespart werden muss.
stalt für Arbeit in die falsche Richtung gehen. Die Bundesanstalt bleibt in erster Linie Verwalter und nicht Vermittler. Gerade bei den Kürzungen bei jungen Menschen mit Behinderungen zeigt sich doch, wie wichtig es wäre, das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt zu knacken und es den Kommunen zu überlassen. Die wissen doch ganz genau, wie sie mit den Berufsbildungswerken umzugehen haben. Eine anonyme Monsterbehörde mit ihren Landesfilialen kann das alles gar nicht leisten. Trotz Hartz I und II werden immer noch Millionen Euro durch die Bundesanstalt verschleudert. Ich möchte nicht wissen, wann das Gros der Ich-AGs keine Förderung mehr erhält und sie Pleite gehen werden. Das Geld wurde dementsprechend in den Wind geschossen, und die Behinderten dürfen es dann ausbaden. Die Bundesanstalt hat sich ja auch offiziell andere Schwerpunkte gesetzt, weg von der Ausbildungsunterstützung, hin zur Vermittlung. Solange sie eine Monopolstellung behält, bleibt sie jedoch bei der Vermittlung für immer erfolglos. Ich sage klipp und klar: Die Bundesanstalt sollte sich nur noch um die Verwaltung des Arbeitslosengeldes I kümmern und alles andere den Kommunen und den Privaten überlassen. Damit spart man Personal und kann die Landesämter abschaffen.
wird, bei den zuständigen Stellen Protest einzulegen und sich dafür einzusetzen, dass diese Kürzungen nicht umgesetzt werden. – Ich hoffe, dass unser Antrag bei allen Abgeordneten Zustimmung findet und der Senat umgehend tätig wird, damit allen jungen Menschen mit Behinderungen in Berlin weiter eine berufliche
gendlichen Auszubildenden wie die Berufsbildungswerke erhebliche Qualitätseinbrüche hinnehmen müssten, sollte die Bundesanstalt für Arbeit künftig das wirklich durchsetzen, was sich bereits ankündigt bzw. was auch schon Praxis ist, dass nämlich neben Eingliederungsquoten 1. tatsächlich auch noch die Kostensätze an Mittelwerten ausgerichtet werden sollen, diese künftig wahrscheinlich dann noch weiter gesenkt werden und dass Berufsbildungswerke, die über dem Kostensatz liegen, sofort zehn Prozent einsparen müssen, und 2. sich die Bundesanstalt bei den öffentlichen Ausschreibungen künftig ausschließlich nach den Kosten-Nutzen-Aspekten richten wird, so dass bei der Auftragsvergabe die zum Teil völlig unterschiedliche Ausrichtung der einzelnen Bildungswerke, das individuell ausgerichtete Angebot, die besondere Berücksichtigung der jeweiligen Behinderung von Jugendlichen, die also sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Ausstattungen usw. keine Rolle mehr spielen sollen und können. Somit werden die neuen Voraussetzungen der Bundesanstalt zu einer Existenzbedrohung für die Einrichtungen.
wollen. Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke sind Leiteinrichtungen zur beruflichen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, und sie sind beispielhaft in ganz Europa, und sie müssen es bleiben. Die qualitativ hochwertige Erstausbildung von behinderten Jugendlichen in den Berufsbildungswerken darf nicht weiter eingeschränkt werden. Allerdings laufen die Verhandlungen zwischen der Bundesanstalt und den Berufsbildungswerken noch immer. Auch die künftigen Aufgaben und die Ausrichtung der Bundesanstalt sind bis jetzt noch nicht klar, wie wir ja aus den Verhandlungen zu Hartz III und IV im Vermittlungsausschuss wissen.
Thema Behindertenwerkstätten gleich in der ersten Sitzung im Januar auf die Tagesordnung zu setzen und über den dann aktuellen Stand zu beraten. Deshalb ist es sicher auch sinnvoll, über den Antrag der CDU heute nicht abzustimmen, sondern ihn in den Arbeitsausschuss zur Beratung zu überweisen. Die PDS schließt sich damit dem Vorschlag der SPD an.
die insgesamt 15 000 junge Behinderte ausbilden. Der überwiegende Teil der Berufsbildungswerke leistet sehr gute Arbeit. Viele junge Menschen könnten ohne sie überhaupt keine Ausbildung erlangen. Allerdings dürfen wir nicht verschweigen, dass die überwiegende Mehrheit der Behinderten in regulären Betrieben ausgebildet wird. Ich finde, das sollte ebenfalls unsere höchste
planlose Einsparungen, ohne strukturell einen Schritt weiterzukommen. Sie erinnern mich sehr an die Sparschnellschüsse des Senats. In Berlin sind damit jedenfalls keine großen Einsparungspotentiale zu