Neben wirtschaftlichen, kulturellen, verkehrspolitischen und ökologischen Aspekten sollen auch neue Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung Berücksichtigung finden. Dies betrifft u. a die Zukunft des Studiengangs „Tourismusbetriebswirtschaft“ an der Berufsakademie und der Berufsschule Weißensee.
In Zusammenarbeit mit der IHK sollte geprüft werden, wie ein Ausbildungsberuf eines „Berlin-Reiseleiters“ mit staatlich anerkannter Prüfung realisiert werden kann, um die Qualität der Information für die Touristen sicherzustellen.
Der Senat wird aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz – BSÜG) dafür zu schaffen, dass die Sicherheitsüberprüfungen von Unternehmen, die bereits vom Bund oder von Landesbehörden anderer Bundesländer sicherheitsüberprüft wurden, entfallen.
Der Senat wird aufgefordert, sich im Aufsichtsrat der Charité – Berliner Universitätsmedizin – dafür einzusetzen, dass die Stellen der Vorstandsmitglieder öffentlich ausgeschrieben werden und die Besetzung in einem strukturierten Auswahlverfahren erfolgt.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung zu.
Bei den in der der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Liste 1 zusammengefassten Grundstücken
Bei den in der der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Liste 2 zusammengefassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke des Bezirks TreptowKöpenick.
Alle Grundstücke wurden mit dem Bezirk und den zu beteiligenden Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und für Stadtentwicklung abgestimmt. Alle Grundstücke befinden sich im Vermögen der einzelnen Bezirksverwaltungen.
Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei einigen Grundstücken die Zustimmung zur Übertragung auf den Liegenschaftsfonds lediglich unter Berücksichtigung von Einschränkungen gegeben (z.B. Berücksichtigung von landschaftsplanerischen Zielsetzungen, Ufergrünzug). Die Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind der Abt. Vermarktung des Liegenschaftsfonds bekannt und werden in vollem Unfang ggf. auch im abzuschließenden Kaufvertrag berücksichtigt.
2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.
Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat gegen die geplante Verschlechterung der Käfighaltung von Legehennen zu votieren und den Antrag für eine Verlängerung der tierquälerischen Batteriehaltung abzulehnen.