Protocol of the Session on November 27, 2003

Die Polizei hat hierzu Fachkommissariate „Jugendgruppengewalt“ und die operativen Gruppen „Jugendgewalt“ eingesetzt. Um dem Anstieg der Raubstraftaten entgegenzuwirken, werden Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Hier hat es eine hohe Anzahl von Festnahmen, Vorführungen und Haft- und Unterbringungsbefehlen gegeben, was auch durchaus dazu geführt hat, dass sich das herumgesprochen und in bestimmten regionalen Bereichen abschreckend gewirkt hat. Wichtig ist für die

Polizei eine Präsenz an Szeneschwerpunkten, auch im Hinblick auf nichtdeutsche Jugendliche und deren Aktivitäten.

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Wir haben darüber hinaus, um gerade auch dem Phänomen Jugendkriminalität nichtdeutscher Herkunft entgegenzuwirken, eine Menge Polizeibeamte unterschiedlicher ethnischer Herkunft in der Berliner Polizei. Wir haben ferner Aus- und Fortbildung der Berliner Beamten in Form verschiedener Seminarangebote zur interkulturellen Kompetenz und auch spezielle Ausrichtungen, wie es zum Beispiel Angebote für Verständnis von Islam aber auch im Ausländerrecht gibt.

Wir haben in diesem Jahr – das ist in den Ausschüssen vorgestellt und diskutiert worden – eine gemeinsame Richtlinie von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Bekämpfung von jungen Intensivtätern erarbeitet, und unter Beteiligung auch der Polizei wurde bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport ein Konzept „Beiträge der Jugendhilfe zur Prävention krimineller Karrieren“ erarbeitet.

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Darüber hinaus ist im Rahmen des täterorientierten Ermittlungsansatzes ein behördenweites Konzept entwickelt worden, das mit Hilfe einer innerhalb der Polizei geltenden Arbeitsanweisung in Kürze zur Anwendung kommen soll.

begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.

Zurzeit ist die Staatsanwaltschaft in der Abteilung 47 dabei, weitere tatverdächtige Personen zu überprüfen, ob sie bei ihnen in die Kartei aufgenommen werden. Die Statistik ist dort noch nicht abgeschlossen. Zum 12. Oktober 2003 hat sich die Zahl dort bei den Intensivtätern so zusammengesetzt: 15 Erwachsene, davon 7 ohne deutsche Staatsangehörigkeit, 7 Heranwachsende, davon 5 ohne deutsche Staatsangehörigkeit, 39 Jugendliche, davon 16 ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Dann gab es die Frage nach dem Einsatz von Waffen bei der Jugendgruppengewalt. Waffen wurden 2002 in 1 198 Fällen der Jugendgruppengewalt mitgeführt oder eingesetzt, in rund jedem 7. Fall. Gegenüber der Spitzenbelastung von 1996, als zu 10 581 Jugendgruppengewaltvorgängen in 1 945 Fällen Waffendrohungen oder -ver wendung festgestellt wurde, ist – auch das ist für uns scheinbar, wenn wir bestimmte Meldungen lesen – die Zahl der Vorgänge mit Waffen um 2/5 seit 1996 gesunken.

Welche Erkenntnisse liegen über Opfer vor? – Es gibt keine bundeseinheitlich geführte polizeiliche Kriminalstatistik zur Nationalität von Opfern. Zurzeit ist man dabei, die Erfassung und weiter gehende Angaben zu Kindern als Opfer bundesweit vorzubereiten. Zur Zahl der Opfer: Im Jahr 2002 wurden 8 016 männliche Personen und 3 067 weibliche Personen Opfer von Raubstraftaten, bei insgesamt 8 836 erfassten Fällen.

Ich komme dann zum zweiten Komplex Ihrer Frage, welche Maßnahmen und Konzepte bei der Bekämpfung der Jugendgewaltkriminalität angewandt werden. Ich darf hier darauf hinweisen – es ist bereits deutlich geworden, als ich mich zur Abteilung 47 der Staatsanwaltschaft geäußert habe –, dass das, was ich Ihnen vortrage, insbesondere mit der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Jugend und Bildung abgestimmt ist.

Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und nicht möglich, ein allgemeines und alle Aspekte berücksichtigendes Bekämpfungskonzept in dieser Thematik zu entwickeln. Vielmehr ist die Gewaltkriminalität durch Straftäter – und Sie beziehen sich hier auf Straftäter nicht deutscher Herkunft – im Hinblick auf die polizeiliche Möglichkeit, sie zu bekämpfen, differenziert zu betrachten. Das heißt, Bekämpfungsansätze sind in speziellen Bereichen deliktischer Natur oder in regionalen Brennpunkten zu suchen.

In allen Direktionen und im Landeskriminalamt gibt es mindestens einen Jugendbeauftragten, zu dessen Aufgabenbereich auch die Sammlung und Meldung von Intensiv- und Mehrfachtätern gehören.

Ich verweise ferner auf die Clearingstelle „Polizei und Ausländer“, interne Beratung und Fortbildung für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und für die Konfliktbearbeitung. Das geschieht in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeauftragten des Senats von Berlin, insofern ist meine Antwort auch mit Frau Dr. Knake-Werner abgestimmt und dem Büro gegen ethnische Diskriminierung Berlin-Brandenburg. Diese Clearingstelle ist Ansprechpartner in Streit- und Beschwerdefällen und hat 15 bis 20 Konfliktfälle im Monat. Die Erkenntnisse aus den Schlichtungsgesprächen führen nach Auffassung der Polizei durchaus zu einer Verbesserung polizeilicher Arbeitsabläufe.

Wir haben im Aufbau eine Ansprechstelle „Ethnien“, und wir haben eine Clearingstelle „Jugendhilfe Polizei“ in Trägerschaft des „Sozialpädagogischen Instituts“, das seit 10 Jahren den Auftrag wahrnimmt, den Dialog zwischen Jugendhilfe und Polizei anzuregen und auszubauen.

Zur 11. Frage, welche Maßnahmen wir gezielt ergreifen: Polizeiliche Maßnahmen sind im Wesentlichen trotz verstärkter community policing auf die Verhütung und Verfolgung von Straftaten ausgerichtet. Durch das Einleiten polizeilich präventiver Ermittlungs- beziehungsweise im Rahmen des Programms täterorientierter Ermittlungs

Sen Dr. Körting

Reaktionen auf jugendliche Intensivtäter zur Verhinderung krimineller Karrieren müssen vor allem im Bereich der Primär- und Sekundärprävention erfolgen, also gerade nicht vorrangig durch die Polizei. Kennzeichen aller Arbeitsprogramme ist hier die Forderung nach einer verbesserten Kooperation und Kommunikation der relevanten Sozialisationsinstanzen. Diesem Ziel dient unter anderem die Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“

und eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugenddelinquenz“.

Ich verweise hier auf folgende Vorhaben, die laufen: Handreichungen zur Schuldistanz, herausgegeben im August 2003, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Schule und Jugendamt im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen in direktem Bezug zur Schule, also Taten, die insbesondere im Schulbereich direkt geschehen, Schaffung von bezirklichen Zusammenarbeitsstrukturen auch mit der Polizei, Frühintervention bei Intensivtätern durch Verbesserung der Hilfe zur Erziehung für Eltern, und ich verweise auch auf das erfolgreiche Projekt „Fallschirm“ für die ambulante Betreuung nicht strafmündiger Intensiv- und Mehrfachtätern.

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Berliner Polizei und der Landeskommission Berlin? – Die Zusammenarbeit ist gut.

Wie ist die Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit anderen Institutionen? – Wir haben, was nicht deutsche Straftäter betrifft, einen unmittelbaren Kontakt der Polizei zur Ausländerbehörde, eine automatische Meldung zur Ausländerbehörde. Die Meldung wird dort gesammelt und hat bei Jugendlichen, aber insbesondere bei Heranwachsenden, dann Bedeutung bei der Erteilung oder der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen. Das hängt von der Schwere der Straftat ab. Die Ausländerbehörde erhält auch nach Abschluss des Verfahrens Kenntnis über den Ausgang des Verfahrens, gegebenenfalls mit Information über Rechtskraft und die Höhe der Strafe.

arbeit soll das Entstehen krimineller Karrieren verhindert werden. Wir fertigen bei jedem Verfahren gegen jugendliche Täter einen Bericht, der dem zuständigen Jugendamt zur Kenntnis gebracht wird, um zu ermöglichen, dass dort vom Strafverfahren unabhängige Maßnahmen eingeleitet werden können.

Ich verweise auf die Diversionsrichtlinie, die hilfreich ist, jugendliche Straftäter, die das erste oder zweite Mal straffällig werden, eventuell durch die Tatsache, dass sie sehr frühzeitig in die Konfrontation mit der Staatsgewalt kommen, abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen. Das beruht auch auf einer statistisch belegbaren Erkenntnis, dass die Begehung von Straftaten bei jungen Menschen oftmals episodenhaft erfolgt und dass es viele Straftaten von Jugendlichen gibt – die Zahlen schwanken länderweit zwischen 80 % und 90 % –, bei denen Jugendliche einmal straffällig werden, und wenn sie dann eine Reaktion des Staates erfahren, nicht wieder zu einer neuen Straftat kommen. Also kümmern wir uns insbesondere mit der Diversionsrichtlinie um diese Personen, um die Zahlen möglichst hoch zu halten.

Ich verweise auf den Täter-Opfer-Ausgleich: Durch die Jugend- und Präventionsbeauftragten der Polizei wird gezielt Präventionsarbeit auf dem Gebiet der Jugenddelinquenz in Schulen geleitet. Hierbei sind ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit und der Unterrichtseinheiten die Hinweise auf jugendtypische Begehung von Straftaten mit Waffen.

Es gibt eine Große Anfrage zu einem Antigewaltprogramm. Auch hier ist die Thematik Waffen fest integriert. Anlässlich der Änderung des Waffenrechts wurde durch Aushang von Plakaten in den Schulen eine gezielte Kampagne durchgeführt,

[Ritzmann (FDP): Und?]

die nicht so erfolgreich war wie die gezielte Kampagne in Bremen. Bremen hat offensichtlich ein besonders pfiffiges Konzept gehabt, um an die Jugendlichen heranzukommen, da der Erfolg in anderen Bundesländern ähnlich gering war.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Polizei nutzen jede Möglichkeit, um mit Jugendlichen, wenn sie mit ihnen im Rahmen von Strafverfahren in Kontakt kommen, über Waffenbesitz und Einsatz von Waffen zu diskutieren. Das gilt übrigens auch für das Normen verdeutlichende Gespräch bereits im Rahmen der Vernehmung.

Probleme haben wir bei ausländischen Personen, deren Papiere nicht vorhanden sind und die nicht eindeutig entsprechenden Staaten zugewiesen werden können. Diese Staaten nehmen die Personen im Zuge der Abschiebung nicht auf. Wir haben zusätzliche Problem mit Personen, die eine Staatsangehörigkeit haben, aber eine falsche angegeben haben. Hier gibt es bekannte Fälle.

Bei den Ethnien wird ein neues Arbeitsgebiet zur vornehmlichen täterorientierten Prävention bei gewaltbereiten jungen Menschen ethnischer Gruppenzugehörigkeit eingerichtet, was die Polizei macht.

Zur Frage, wie es mit Schule, Jugend und sonstigen Behörden ist: Ich habe schon gesagt, dass bei jedem Ermittlungsverfahren ein Bericht gefertigt und dem dafür zuständigen Jugendamt übersandt wird, damit dieses weitere Maßnahmen ergreifen kann. Es gibt eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugenddelinquenz“ – federführend hierfür ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport –, in der wir zurzeit die Kriterien nicht der Intensiv- und Mehrfachtäter erarbeiten, sondern darüber, wie man sinnvollerweise mit dieser Personengruppe in Ergänzung zu dem, was ich bereits vorgetragen habe, umgehen kann. Darüber hinaus sind die Vertreter der Berliner Polizei ständige Mitglieder

Sen Dr. Körting

Dann ist gefragt worden, was gesamtgesellschaftlich geschehen soll. Gemeinsam sollten alle verantwortlichen Institutionen einen Rahmen schaffen, in dem Kinder gewaltfrei und unversehrt aufwachsen, in dem sie sich bilden und sozialisieren können. Hierbei sollte eine kontinuierliche Betreuung der kindlichen Bedürfnisse auch in den Randgruppen gewährleistet sein. Ich weise darauf hin, dass es eine herausragende Bedeutung des elterlichen Einflusses gibt. Wenn die Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht hinreichend wahrnehmen, kommt der Jugendhilfe eine noch größere Bedeutung zu. Dabei ist insbesondere Augenmerk auf das Erlangen von Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten zu legen. Wir müssen stärker als bisher jungen Menschen beibringen, dass ihr Gegenüber

ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit hat. Grundlage für ein derartiges Lernverhalten ist, dass die Erwachsenenwelt ihre Ablehnung von Gewalt eindeutig aufzeigt, gewaltfreie Konfliktlösungen überzeugend vorlebt und sich junge Menschen daran orientieren können. Ob das in der heutigen Mediengesellschaft immer erfüllt wird, verneine ich. Wir haben in anderem Zusammenhang hier schon einmal darüber diskutiert, wie Fernsehtrailer am Nachmittag auf Kinder wirken, wie Gewalt in einem Großteil der Filme – mittlerweile gibt es kaum noch Filme, in denen nicht Aktion und Gewalt dargestellt wird – wirkt. Aber wir sollten uns nicht allein darauf beschränken. Die ganz normale Presseberichterstattung, die Tag für Tag über uns hereinbricht, besteht zu einem erheblichen Teil aus Gewaltdarstellungen bis hin zu Geschmacklosigkeiten wie der, dass die Opfer von Verkehrsunfällen im Fernsehen gezeigt werden, obwohl dies mit der Berichterstattung eigentlich nichts zu tun hat. Das ist reine Sensationsmache. Dadurch wird aber die Hemmschwelle bei denjenigen, die das sehen, herabgesetzt.

Bei Bildung und Erziehung wäre es wünschenswert, die Aufklärungsarbeit durch Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe noch zu intensivieren – neben dem, was die Polizei tut. Wir gehen davon aus, dass es einer intensiven Bemühung im Umgang mit Schulschwänzern – Stichwort Schuldistanz – bedarf durch Lehrer und Jugendhilfe unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten.

im Landesjugendhilfeausschuss und natürlich in den Präventionsräten der Bezirke.

Ein weiteres Antigewaltprogramm an Schulen ist das Kriseninterventionsprogramm, das vom Landesinstitut für Schule und Medien mit Beteiligung der Polizei durchgeführt wird. Schließlich gibt es in den schulischen Bereichen eine Information von Schulleitern, Schulräten und psychologischen Diensten. Es gibt in den schulischen Bereichen auch eine Diskussion über solche Fragestellungen in den Konferenzen an den Schulen, soweit dies dort unter Namensnennung diskutiert werden kann und soweit es nicht besondere datenschutzrechtliche Aspekte gibt.

An vielen der ca. 1 000 Berliner Schulen werden die verschiedensten Programme angeboten und durchgeführt. Ich nenne Schulstationen, wir haben an 200 Berliner Schulen Konfliktlotsen und Mediatoren. Es gibt Unterrichtseinheiten über Gewaltstraftaten, es gibt Lehrerfortbildung, es gibt Schülerclubs mit innerschulischen Sozialarbeitern, Projekttage und gezieltes soziales Lernen mit einer Wochenstunde. Bei all diesen Fragestellungen wird die Polizei bedarfsorientiert beteiligt. Darüber hinaus bestehen selbstverständlich die ganz normalen Kontakte mit allen mit Jugendangelegenheiten befassten Behörden und Institutionen. Schließlich wurden Multiplikatorenschulungen für für Kinder und Jugendliche verantwortliche Personen angeboten und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen vom Landesinstitut für Schule und Medien durchgeführt.

Soweit es Polizei, Justiz und Jugendämter betrifft, habe ich auf die gemeinsame Richtlinie verwiesen.

Wir haben eine Integration mit dem Integrationsbeauftragten und neben der Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“ soweit es Frauenfragen betrifft auch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Wir haben also nicht nur die ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugenddelinquenz“, wir haben die bezirklichen Präventionsräte, wir haben Berliner Präventionstage durch die Landeskommission, wir haben gemeinsame Fachtagungen und Fortbildungsmaßnahmen sowohl im polizeilichen wie im sozialpädagogischen Bereich und die von mir genannte Clearingstelle.

Auch im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft ist die Verbesserung der deutschen Sprache von Kindern und Eltern, hauptsächlich der Mütter, nichtdeutscher Herkunft, ein ganz entscheidender Gesichtspunkt. Ich verweise auf eine Studie, die in Niedersachsen gemacht wurde, über Aussiedler aus der Russischen Republik, die in ländlichen Gebieten mit 40 oder 50 Personen angesiedelt worden sind und sich dadurch auszeichneten, dass sie weder eine berufliche Perspektive hatten noch dass sie die Sprache konnten. Das heißt, sie waren in mehrfacher Hinsicht ausgegrenzt. Diese mehrfache Ausgrenzung kann, muss aber nicht, Kriminalitätsschwellen herabsetzen.

Wir haben eine Vereinbarung zwischen den Senatsverwaltungen für Justiz, Inneres und Bildung über Unterbringung und Unterbringungsverfahren für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Hier gehen wir davon aus, dass sich das Angebot der Unterbringungsmöglichkeiten – insbesondere auch in Zusammenarbeit mit Brandenburg – bewährt hat und gegebenenfalls auch erweitert werden sollte. Unterbringungsmöglichkeiten für strafunmündige Intensivtäter in Einrichtungen der verbindlichen Erziehung der Jugendhilfe sollten ausreichend zur Verfügung stehen. Wir belegen acht Plätze in der Einrichtung in Petershagen in Brandenburg. – Einige Ausschussmitglieder sind dort hingefahren und haben es sich angesehen. – Schließlich sollten inhaftierte Intensivtäter in einem größeren Rahmen Maßnahmen wie dem Verhaltenstraining unterzogen werden.

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Sen Dr. Körting

... denn man kann Prävention nur betreiben, wenn man die Kinder und Jugendlichen in ihrem sozialen Gefüge, sozialen Zusammenhang bewerten kann, wenn man mit ihnen arbeiten und sie in ihrer Entwicklung auch möglichst positiv unterstützen kann.

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Was passiert aber in Berlin? – Der Senat und die Bezirke schließen Jugendeinrichtungen am laufenden Band. Jugendliche, die noch keine Probleme, sondern vielleicht nur Langeweile haben, können in ihrer Freizeit keine Einrichtung in ihrem Umfeld mehr besuchen. Sie kürzen die Hilfen zur Erziehung um knapp 200 Millionen € in zwei Jahren. Bereits die bisherigen Kürzungen führen zum Wegfall von Hunderten Plätzen für Jugendliche. Nur ein Beispiel für die völlig konzeptionslose Sparwut sind Hilfen für Kinder mit Legasthenie. Hier bewilligen die Bezirke völlig uneinheitlich. Kinder, die eindeutig leg asthenisch sind und Hilfe brauchen, werden abgewiesen. Wem damit alle Chancen auf den weiteren Bildungsweg genommen werden, der wird später so oder so der Gesellschaft wieder zur Last fallen. Auch die Zuschüsse an den Landessportbund und die Sportjugend sollen gekürzt werden. Was nützt da noch das Prestigeprojekt KICK gegen Jugendgewalt, wenn das reguläre Angebot aufgelöst werden muss?

Zur Frage, ob in den täglichen Pressemeldungen der Berliner Polizei alle Raubstraftaten dargestellt werden oder ob eine Auswahl stattfindet und wie wir dabei mit Nationalitäten verfahren: Wir haben im Jahr 2002 8 836 Raubtaten und räuberische Erpressungen in Berlin gehabt. Diese werden nicht alle in den jeweiligen Pressemeldungen der Berliner Polizei mitgeteilt, vielmehr berichtet die Polizeipressestelle nur über bedeutsame und aktuelle Fälle. Grundsätzlich macht der Pressedienst der Berliner Polizei seit 1995 bei Presseauskünften und im Pressedienst nur noch Angaben über Wohnort, Geschlecht und Alter der betreffenden Personen. Auskünfte zur Nationalität geben wir in der polizeilichen Kriminalstatistik, aber nicht in der einzelnen Pressemeldung. Auch weiter gehende Angaben zur Person, insbesondere zu Namen, Namenskürzel, beruflicher Stellung oder Nationalität sollen nach Möglichkeit unterbleiben. Personenbezogene oder -beziehbare Daten sollen ebenfalls nicht unmittelbar an die Presse übermittelt werden. Wir machen aber Angaben über die Nationalität, wenn es für das Gesamtverhältnis des geschilderten Falles erforderlich ist. – Ich danke für Ihre Geduld!