Wir unterstützen die Prioritätensetzung des Wissenschaftsbereichs, und wir sind ihre Verbündeten, wenn es um deren Absicherung geht.
Ich bin deshalb besonders froh, dass es den Koalitionsfraktionen in den vergangenen Wochen gelungen ist, die Finanzierung des Umbaus der FHTW in dem Volu
Herr Senator, auch Sie haben mir zugehört. Ich glaube, Sie wollten mich missverstehen. Ich habe in meinem Beitrag nur noch einmal deutlich gemacht, was Ihr Versprechen war. Der Senat hat im Zusammenhang mit den immer wieder neuen Verkündungen von Herrn Sarrazin beschlossen: Unsere Richtlinie sind die 85 000 ausfinanzierten Studienplätze. – Und Sie geben inzwischen – was richtig ist – offen zu, dass das nach 2006 nicht mehr der Fall sein wird. Damit hat der Senat seinen Beschluss und sein Versprechen gebrochen. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass Sie meiner Ansicht nach im letzten Jahr sehr wohl etliche Versäumnisse hatten. Natürlich gilt die Hochschulautonomie, aber bei den einschneidenden Vorgaben und den Kürzungen, die Sie vorgesehen haben, war es nicht richtig, die Hochschulen in der Form allein zu lassen. Es war nicht richtig, zwar einerseits den Kennzahlenvergleich zu haben – da ist die Kritik von CDU und FDP berechtigt –, aber er gibt Anstöße, in welchen Bereichen man bei den Hochschulen schauen kann, es ist richtig, einmal genauer bei der Verwaltung, den Hochschuleinrichtungen und beim Flächenmanagement zu schauen. Aber andererseits ist seit Dezember letzten Jahres praktisch nichts passiert. Irgendwann im Sommer gab es die Einrichtung von Arbeitsgruppen. Aber auf die Nachfrage,
was diese Arbeitsgruppen eigentlich täten, wurde relativ durchgängig geantwortet, sie machten eine neue Statistik. Irgendeine Vorgabe des Senats, in welche Richtung diese Arbeitsgruppen denken sollten, in welche Richtung man im Sinn des Erhalts der Qualität von Hochschulen und einer möglichst schonenden Umsetzung der Sparbeschlüsse für die Wissenschaft denken kann, gab es nicht. Heute haben die Arbeitsgruppen noch nicht mehr geleistet als vor drei Monaten. Es ist nichts passiert. Diesen Schuh müssen Sie sich anziehen. Da hat der Senat definitiv Defizite. Da haben Sie als zuständiger Senator verantwortungslos gehandelt.
Jetzt noch einmal zu Frau Fugmann-Heesing: Das ist immer eine beliebte Rhetorik – Qualität statt Quantität. Ich finde es aber nach wie vor billig zu sagen: Wir reden immer nur über Quantitäten – seien es 85 000, 83 000 oder was auch immer. – Frau Fugmann-Heesing, die Zahl der Studienplätze ist wichtig für die Qualität des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Berlin, dass wir für junge Menschen attraktiv sind, es ist wichtig, dass junge Menschen in die Stadt kommen, in der Stadt tätig sind, ihr kreatives Potential in dieser Stadt einbringen. Das ist die Lebensader dieser Stadt, und diese haben sie mit dem Abschluss der Hochschulverträge in dieser Form einfach angeschnitten. Ich will noch nicht „zerschnitten“ sagen, aber Sie haben sie deutlich angeschnitten. Das Blut läuft sichtbar heraus.
men von 100 Millionen € zu sichern und damit ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Berlin nicht nur seine Hoffnung, sondern auch sein Geld in den Wissenschaftsstandort investiert. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Kollege Wechselberg! – Die Rednerliste schließt sich mit Frau Paus. Sie spricht für die Grünen und hat das Wort – bitte schön!
Frau Fugmann-Heesing, ich glaube, Sie haben mir schon sehr genau zugehört, und Ihre Kritik weise ich zurück, zumindest was die Außendarstellung des Standorts Berlin angeht, was die grundsätzliche positive Darstellung angeht und das Sehen und Nutzen der Potentiale, die in der Wissenschaftslandschaft Berlins bestehen.
Ich kann als Angehörige einer Oppositionsfraktion nichts anderes tun, als einen Brief an Herrn Wowereit schreiben und ihn darauf hinweisen, dass die BolognaNachfolgekonferenz in Berlin stattfindet. Dann kann ich nur auf die Antwort von Herrn Wowereit warten, darauf, dass er sagt, das sei zwar irgendwie alles ganz wichtig, aber er habe keine Zeit. Etwas anderes kann ich in der Angelegenheit nicht tun. Ich kann nur darauf hinweisen, dass im Bereich des Wissenschaftsmarketings erhebliche Defizite bestehen und dass dringend ein Konzept erarbeitet werden muss, damit wir das, was wir einklagen, hinbekommen. Ich habe keine andere Möglichkeit, als darauf hinzuweisen. Meinen Part habe ich mehr als genug erfüllt.
Und noch mal zum Stichwort „Qualität statt Quantität“: dann schauen wir uns die Qualität der Entscheidungen dieses Senats doch einmal an. Da wurde zum Beispiel an der FHTW – nicht einmal an den Universitäten – ein NC für den Studiengang Wirtschaftskommunikation von 1,2 genehmigt. Für den BWL-Studiengang wurde ein NC von 2,3 genehmigt. An der TU wurde ein NC von 2,0 beim Wirtschaftsingenieurwesen genehmigt. Die NCs wurden von den Hochschulen vor allem deswegen angenommen, weil sie einerseits möglichst wenig Last haben wollten, die Kapazität beschränkt haben wollten, ihnen aber irgendwelche Auswahlverfahren, die nach dem Hochschulgesetz durchaus möglich sind, zu lästig waren. Ich glaube, Frau Fugmann-Heesing, wir sind einer Meinung, dass ein NC nicht das entscheidende Qualitätsmerkmal eines Studierenden für ein bestimmtes Studienfach ist. Die Zulassung dieser flächendeckenden NCs war eine Fehlentscheidung der Hochschulen und des Senats.
Ein weiterer Punkt zur Qualität: Der Senat ist aus der Tarifgemeinschaft ausgestiegen und hat einen Solidarpakt abgeschlossen, der eins zu eins auf die Hochschulen übertragen werden soll. Da ist relativ deutlich, dass für den wissenschaftlichen Bereich, wenn jetzt nicht noch etwas anderes passiert, deutliche Einbußen im Bereich der Qualität von Lehre und Forschung stattfinden werden. Man kann sich aussuchen, ob mehr die Quantität der Lehre vorhanden sein soll oder die Qualität der Forschung. Das ist momentan ein noch relativ offener Prozess. Die Qualität leidet unter dem Abschluss, den das Land Berlin mit den Berliner Gewerkschaften geschlossen hat, wenn er
Die Beratung wurde gewünscht. Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zehn Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich rufe auf die zehn Paragraphen, die Einleitung und die Überschrift der Beschlussvorlage – Drucksache 15/1970 – und den eben genannten Änderungsantrag. – Es beginnt die Fraktion der Grünen. Herr Schruoffeneger hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben in der Aktuellen Stunde eineinhalb Stunden über eine politische Schwerpunktsetzung in Berlin diskutiert. Auch bei diesem Antrag – Sonderzahlung klingt so abstrakt; es geht um das Weihnachtgeld für die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin – müssen wir darüber reden, was wir uns leisten wollen und können und wo wir in Berlin die politischen Schwerpunkte setzen.
eins zu eins auf die Wissenschaft übertragen wird. Wenn Sie ehrlich sind, sind Sie auch da meiner Meinung.
Von da her war diese Aktuelle Sunde wichtig. Sie wird trotzdem wieder einigermaßen verpuffen – wie viele andere Anstrengungen auch. Ich kann das nur bedauern. Ich hoffe, dass wir dennoch gemeinsam an dem Thema weiterarbeiten. Vielleicht bekommen wir noch die eine oder andere tolle Idee, wie wir mit der Qualität weitermachen können. Aber das zentrale Problem des Wissenschaftsstandorts Berlin ist meiner Ansicht nach derzeit auf jeden Fall, dass das, was Sie hier für den Senat vertreten haben, Frau Fugmann-Heesing, leider im Senat derzeit überhaupt nicht stattfindet.
Danke schön, Frau Kollegin Paus! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Abschluss von Hochschulverträgen empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie an den Hauptausschuss. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel miteinander zu verbinden und rufe die Überschrift, die Einleitung und die fünf Artikel gemäß Beschlussvorlage – Drucksache 15/1941 – unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/2128 – auf.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen, so dass wir gleich zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Fraktion der Grünen und bei Enthaltung der CDU-Fraktion – die Annahme des Gesetzes mit Änderungen. Wer so gemäß den Drucksachen 15/1941 und 15/2128 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der FDP – bei Enthaltung der CDU – angenommen.
Wenn man sich den letzten Wahlkampf noch einmal in Erinnerung ruft, dann hieß es immer: Bildung ist unser Schwerpunkt. Wir müssen diese Priorität setzen. Alles andere muss dahinter zurückstehen. – Wenn man sich die Praxis der ersten eineinhalb Jahre von Rot-Rot anschaut, dann ist davon nicht allzu viel übrig geblieben. Wir wollen diese Diskussion auch hier angesichts der Diskussion um das Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin führen. Wir sagen: Wer eine Kitagebühr um 12 Millionen € erhöht und wer nicht die Personalmittel hat, um die notwendige Sprachförderung im Bereich der Grundschulen und der Kindertagesstätten zu finanzieren, der muss sich genau überlegen, was er beim Beamtenapparat noch dazugeben kann und was er dort sparen muss, um die Schwerpunkte im Bereich der vorschulischen Bildung zu verstärken.
Zwei Beispiele: Mit diesem Gesetzentwurf, wie ihn die Koalition und der Senat vorhaben, wird weiterhin ein Weihnachtsgeld von 320 € für Versorgungsempfänger bezahlt – also für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand –, und das, obwohl bundesweit mehrere Gutachten eindeutig nachweisen, dass Ruhestandsbeamte deutlich besser gestellt sind als vergleichbare Rentner und Rentnerinnen, die nicht den Beamtenstatus haben. Alle diese Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass eine Gleichstellung dann erreicht werden könnte, wenn man das Weihnachtsgeld für Ruhestandsbeamte streicht. Wir
Ich glaube aber, Herr Kollege Liebich, dass NordrheinWestfalen nicht in einer so prekären Haushaltsnotlage ist wie das Land Berlin und dass wir deswegen diese Vergleiche auch nicht anstellen sollten. Dass Sie mit einer gleichmäßigen Zahlung an alle eine Differenzierung in der Belastung vorgenommen haben, ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass der B 4-Beamte letztlich dasselbe bekommen soll wie der A 6- oder A 7-Beamte. Wir halten das für sozial ungerecht.
Letztlich würde unser Modell bedeuten, dass wir alles in allem rund 30 Millionen € zusätzlich einsparen und trotzdem den unteren Einkommensempfängern mehr Weihnachtsgeld zahlen können, als Sie es vorhaben. Diese 30 Millionen € wollen wir einerseits einsetzen, um die Erhöhungen im Kitabereich zu vermeiden, und andererseits finden wir, Herr Böger könnte dann darüber nachdenken, ob man mit den verbleibenden 18 Millionen € rund 600 zusätzliche Stellen absichert, die die Sprachförderung im Kita- und Grundschulbereich voranbringen. Das ist eines der wesentlichen pädagogischen Projekte dieser Stadt, und da wird sich entscheiden, ob wir irgendwann – in 10 Jahren – überhaupt noch eine Hochschullandschaft brauchen oder ob die Kinder dieser Stadt einen Durchschnitt im Abitur haben, mit dem sie diesen Numerus clausus sowieso nicht mehr erreichen können. Das ist die entscheidende Frage, und wir glauben: Angesichts der Finanzsituation muss es zumutbar sein, auf diese Weihnachtsgeldzahlungen im höheren Einkommensbereich zu verzichten und das Geld in die Zukunft der Stadt zu investieren.
schlagen Ihnen vor, dies angesichts der prekären Haushaltslage in Berlin zu tun. Dies würde eine Einsparung von 14,2 Millionen € erbringen. Wir wissen, dass das ein harter Schritt ist, und wir wollen das auch nicht einfach ins schwarze Loch des Haushaltsdefizits stecken, aber die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt hängt auch davon ab, ob wir eine vernünftige Kita- und Grundschulausbildung hinbekommen oder nicht. 12 dieser 14,2 Millionen € werden benötigt, um die Gebührenerhöhungen im Kitabereich zu vermeiden und damit dafür zu sorgen, dass die Kita weiterhin eine Kita für alle Kinder ist, dass es keine soziale Differenzierung in der Kita gibt, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen abgemeldet werden.
Der zweite Punkt unseres Antrags betrifft die soziale Staffelung bei den aktiven Beamten. Der Senat und die Koalition schlagen uns vor, für alle Beamtinnen und Beamten der Stadt, die noch im aktiven Dienst sind, ein Weihnachtsgeld von 640 € zu zahlen.
Wir sagen: Das ist Blödsinn! Es ist nicht sinnvoll, einem Polizeibeamten im mittleren Dienst mit einem Einkommen von rund 25 000 bis 30 000 € im Jahr dasselbe an Sonderzuwendung zu geben wie einem B 4-Beamten, der ein Einkommen von 50 000 bis 60 000 € im Jahr hat. Hier wollen wir stärker differenzieren. Wer im mittleren und einfachen Dienst ist, also ein Einkommen unter 26 000 € im Jahr hat, der soll mehr Weihnachtsgeld bekommen, denn der braucht es, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, um Versicherungen am Jahresende zu finanzieren und Ähnliches. Hier wollen wir 1 000 € zahlen, also deutlich mehr, als die Koalition es vorsieht. Dafür wollen wir bei denjenigen kappen, die im gehobenen und höheren Dienst sind, also ein Einkommen von über 45 000 € haben, und wir wollen Beamten der B-Besoldung gar kein Weihnachtsgeld mehr zahlen, denn für die ist es einfach nicht mehr notwendig.