Wahl einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied bzw. stelltvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 4 und 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner HochschulBerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), für die Dauer von zwei Jahren folgende Vertretung einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie für die Vertretung von Umweltbelangen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin:
zum Mitglied bzw. Stellvertretern des (zur Zeit ruhenden) Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule und zu deren Stellvertetern