Pro Berlin und Brandenburg (3) – Weniger Bürokratie in der Landesplanung und mehr Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene
Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm ergänzen – Bundesmittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung gezielt einsetzen
Genehmigung der in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2002 für die HauptverwaltungVorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2014
Das Abgeordnetenhaus wählt gem. § 64 Abs. 3 und 4, sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), für die Dauer von zwei Jahren, folgende Mitglieder bzw. Stelllvertreter des ruhenden Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule:
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 10 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (i. d. F. v. 1.4.1999, GVBl. S. 130; zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.6.2001, GVBl. S. 185) folgende Mitglieder des Medienrates, sowie zusammen mit dem Brandenburger Landtag ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz innehat:
Wahl einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied bzw. stelltvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin