Protocol of the Session on September 11, 2003

Mit diesem Schulgesetz will der Senat fünf Ziele auf einmal erreichen. Er will zuförderst die systematische Qualitätsentwicklung in Kitas und Schulen voranbringen. Er will zweitens als ein wichtiges Instrument die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung. Und er will drittens den Ausbau der Ganztagsangebote, insbesondere in den Grundschulen. Er will viertens die Stärkung der Chancengleichheit durch eine individuelle Förderung aller Kinder im Vorschulalter und in der Grundschule. Damit will er auch fünftens die größte gegenwärtige und zentrale Herausforderung in der Berliner Bildungslandschaft die Integration der Migrantenkinder verbessern.

Sen Böger

Dazu gehört finanzielle Rahmenbedingungen, dazu gehört die infrastrukturelle Rahmenbedingung, dazu gehören auch die inhaltlichen Vorgaben

und die Bereitschaft, solche inhaltlichen Vorgaben als Qualitätskontrolle zu betrachten.

Auf der anderen Seite – und da können Sie mithelfen, als Parlamentarier stärker als andere – müssen wir auch die Flut von Verwaltungsvorschriften und Regelungen, die wir haben, reduzieren und herunterfahren.

Denn man kann nicht auf der einen Seite Eigenverantwortung, gesteigerte Selbständigkeit fordern und auf der anderen Seite alles bis auf das letzte Komma normieren. Nun hat meine geschätzte Kollegin Senftleben genickt. Das finde ich gut. Das gilt aber dann auch, werte Kollegin, wenn wir die Eigenbeteiligung an den Lehrbüchern von höchstens 100 € einführen. Dann dürfen sie nicht vom Senator verlangen, dass er sozusagen noch den Zeitpunkt bestimmt, wann die Bücher bestellt werden, und dass er jedes Detail regelt.

Das Gesetz schafft einen Rahmen, keine Ergebnisse. Dieses Gesetz fasst ein Schulgesetz, ein Schulverfassungsgesetz und das Privatschulgesetz zusammen. Das sollte man beachten, wenn geklagt wird, es sei zu lang. Es sind drei Gesetze in einem.

[Frau Dr. Tesch (SPD): Und das Berufsschulgesetz auch noch!]

Ja! – Es hat sehr lange gedauert, das will ich gerne betonen. Die Eckpunkte dieses Schulgesetzes sind in den unterschiedlichsten Konstellationen beraten worden. Das halte ich, Herr Kollege Mutlu, für keinen Nachteil. Ich hoffe jedenfalls, es ist insgesamt sehr breit bekannt.

Nun ist es Ihre Stunde, meine Damen und Herren, die Stunde des Parlaments, Sie müssen jetzt entscheiden, nicht mehr reden, sondern Vorschläge machen, Änderungsanträge stellen, beraten, sich beraten lassen, aber dann wirklich auch entscheiden. Denn bei einem sind wir uns sicher einig: Die Berliner Bildungslandschaft, die in der Bildung Tätigen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern, Schüler warten auf eine Entscheidung. Manche sagen auch, egal, was ihr entscheidet, Hauptsache es gibt jetzt endlich klare Richtlinien. Ich hoffe sehr, dass das Berliner Parlament diese Stunde nutzt. Ich bin schon im Juli von der CDU-Opposition kritisiert worden, es dauere alles so lange. Nun können Sie mithelfen, dass alles schneller geht. Wir sind dazu bereit. Ich stehe Ihnen immer zur Verfügung. Wir können gemeinsam vernünftig organisierte Anhörungen machen. Und dann sollen wir auch entscheiden.

Lassen Sie mich eine Anmerkung machen zur Qualitätssicherung und -entwicklung: Das leistet man bekanntermaßen nicht mit einem Gesetz, sondern das Gesetz gibt Instrumente. Qualität der Bildung, ist Qualität des Unterrichts. Das wird von denen geleistet, die tagein, tagaus den Unterricht machen, von den Lehrerinnen und Lehrern. Das muss man wissen. Wir können Rahmenbedingungen formulieren und Grundlagen legen, das ist wahr. Wir wollen mit diesem Gesetz erstmals klare Bildungsstandards und deren Kontrolle ermöglichen, wir wollen insbesondere verbindliche Vergleichsarbeiten auf den verschiedenen Ebenen. Und wir wollen in der 10. Klasse den mittleren Bildungsabschluss für alle als gemeinsame neue Prüfung einführen.

Wir glauben, dass der zentrale Hebel zur Steigerung der Qualität in der Bildung die größere Eigenverantwortung der Einzelschule ist. Es gibt sehr viele, die sich in die Eigenverantwortung verliebt haben wie in einen Selbstzweck. Es gibt die Sorge bei vielen, dass sich der Staat verabschiede, dass die Schulen alleine gelassen werden, ihnen weniger Geld gegeben werden, aber trotzdem bessere Ergebnisse bei verschlechterten Arbeitsbedingungen verlangt werden, und am Schluss heißt es dann: Nun seid ihr schuld. – Das ist mit Sicherheit nicht geplant. Das wäre ein vollkommen falsches Herangehen. Der Staat muss der einzelnen Schule die Rahmenbedingungen geben.

[Frau Senftleben (FDP): Ja! Klar!]

[Frau Senftleben (FDP): Und das Personal!]

[Frau Senftleben (FDP): Dann machen Sie das!]

[Beifall der Frau Abg. Dr. Tesch (SPD) – Frau Senftleben (FDP): Vorher ankündigen! – Dr. Augstin (FDP): Haben wir alles schon durchgemacht!]

Dann müsse wir auch den Schulen diese Selbständigkeit überlassen. Das können die auch.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Es sind immer zwei Wege: Wir dürfen uns nicht verabschieden, wir müssen Rahmenvorgaben machen, aber wir dürfen dann bitte nicht verlangen, dass der Senator gewissermaßen – wie ich das neulich gelesen habe –, an allem Schuld ist, wenn ein Lehrer ein Schulbuch bestellt, zu spät bestellt, wieder abbestell und dann wieder neu bestelltt. Ich bin nicht der oberste Lehrer von allen! Vielleicht wäre ich es gerne, aber ich bin es nicht.

[Heiterkeit]

Es gibt eine Eigenverantwortung und eine Eigenkontrolle.

Alles, was unter Eigenverantwortung im Gesetz steht, darf nicht Selbstzweck werden, sondern hat ein einziges Ziel: die Steigerung der Qualität des Unterrichts. Das ist das Ziel aller Maßnahmen und nicht Managementphilosophie oder Neueinführung von Konferenzen, die gar nichts entscheiden können.

Lassen Sie mich einen dritten wichtigen Punkt ansprechen. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz eine Individualisierung des Bildungsgangs. Was heißt das? – Das beginnt mit dem, womit uns die Koalitionsfraktionen uns beauftragt haben, nämlich eine flexible Eingangsstufe. Da liegt auch ein Konzept vor. Wir müssen den Kindern ermöglichen, nach ihren Fähigkeiten Bildungsgänge schneller oder langsam durchlaufen zu können. Wir dür

Sen Böger

Vielen Dank, Herr Kollege Mutlu! – Zum Abschluss komme ich auf einen von zwei Punkten zu sprechen, bei denen der Senat selbst an Veränderungen dieses Gesetzentwurfs interessiert ist: die Schulzeitverkürzung. Wir werden Ihnen in den Beratungen einen Vorschlag unterbreiten, wie wir zu einer tatsächlichen Verkürzung kommen. Ich bin sehr froh, dass kürzlich in einer Anhörung im Berufsbildungsausschuss die Vertreterin der IHK vollkommen zu Recht die Verkürzung auf 12 Jahre gefordert hat. Sie hat zudem die Forderung formuliert, sich von einer quasi Tonnenstundenideologie zu verabschieden, also von der Vorstellung, dass in jedem Fall 265 Jahreswochenstunden geboten werden müssen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass wir Qualitätsstandards einführen, dass wir einen mittleren Schulabschluss haben, dass wir ein Zentralabitur haben. Dann kann man auch – und das werde ich tun – bei der Kultusministerkonferenz dafür eintreten, dass dieses Stundenvolumen flexibler gehandhabt wird und dass wir unter dem Stichwort Individualisierung von Bildungsgängen in Berlin folgende Möglichkeit haben: Als modale Regelform 12 Jahre, als eine weitere Regelform 13 Jahre – insbesondere für die beruflichen Gymnasien aber auch für einige Spezialschulen –, und als zusätzliche Möglichkeit für diejenigen, die das können, die Schnellläuferklassen in 11 Jahren. Ich glaube, dass dies – vernünftig vorbereitet – mit Blick darauf, dass der erste Jahrgang nach Inkrafttre

ten des neuen Schulgesetzes die Berliner Schule dann 2010/2011 verlässt, eine sehr vernünftige und verantwortbare Reform ist, die vor allem verhindert, dass wir Schülerinnen und Schülern die Chance nehmen, auch zum Abitur oder zu einer guten Ausbildung zu gelangen.

Danke, Herr Senator Böger! – In der nun folgenden Beratung erhalten die Fraktionen jeweils zehn Minuten Redezeit, aufgeteilt auf höchstens zwei Redner. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte sehr, Frau Schultze-Berndt, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PISAErgebnisse haben die Bildungspolitiker wie auch die Berliner Bevölkerung aufgerüttelt. In der Berliner Schule muss sich dringend vieles verändern. Der Senat rühmt sich nun, das erste Schulgesetz nach PISA vorzulegen und die Erkenntnisse der PISA-Studie umzusetzen. Wir begrüßen es so wie Sie, Herr Schulsenator Böger, dass nach Jahren endlich ein Entwurf vorliegt, über den wir diskutieren können. Allerdings stellt sich an vielen Punkten die Frage, was hinter dem steht, was Sie dort andeuten – der Entwurf scheint eher eine Diskussionsgrundlage zu sein. Ich will auf einige Punkte eingehen.

fen diejenigen, die das schneller können, nicht benachteiligen und sie lange festhalten, wir dürfen aber auch diejenigen, die etwas länger brauchen, nicht dadurch benachteiligen, indem wir sagen: Ihr müsst sitzen bleiben. Man muss sie besser fördern. Das verstehe ich unter Individualisierung von Bildungsgängen. Mit diesem Gesetz wollen wir die zentrale Herausforderung in Berlin angehen.

Mein Kollege Reiche und ich haben gestern einen bemerkenswerten Bericht der gemeinsamen Bildungskommission Berlin-Brandenburg erhalten. Kollege Reiche hat darauf gesagt, das größte Problem in Brandenburg sei – zugespitzt – ein Emigrationsproblem –, das heißt also, die Menschen gehen weg. Das gegenwärtig größte Problem in Berlin ist das Migrationsproblem, also die Integration der hier lebenden Menschen. Wir haben uns alle – ich sage alle! – getäuscht und gedacht, dass der Prozess der Integration mit der zweiten oder dritten Generation nahezu automatisch durch die Institutionen gehe. Dies war eine Selbsttäuschung. Wir müssen diese Aufgabe energisch angehen, und dafür tun wir bereits eine ganze Menge und haben bereits wichtige Instrumente vorgelegt. Aber, ich gestehe es, bislang verschenkt unser Land und auch Berlin erhebliche Begabungsreserven, weil bestimmte Kinder mit bestimmten Voraussetzungen überhaupt nicht die Chance erhalten, zu Schulabschlüssen zu gelangen. Wir können viel von den Schülern und auch von den Eltern fordern, aber dann müssen wir das ein oder andere tun, sonst werden wir weiter mit diesen Verhältnissen leben müssen.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Beifall des Abg. Mutlu (Grüne)]

Wir haben in diesem Land viele Probleme in der Bildungspolitik, aber eines haben wir nicht, was man häufig von der konservativen Seite hört, nämlich zu viele Abiturienten. Nein, ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland braucht mehr Abiturientinnen und Abiturienten als wir jetzt haben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Einen wichtigen Teil der Konsequenzen aus PISA diskutieren wir heute leider nicht, sondern nur im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte. Wie ist die Ausstattung der Schulen mit Lehrern und anderem Personal? Ich stimme Ihnen absolut zu, ein Kind soll man möglichst individuell fördern. Dafür braucht man aber die finanziellen Vorgaben. Wie sieht es mit den Klassenfrequenzen aus, werden Sie diese senken? Werden Sie den Lehrern Psychologen, Erzieher, Sozialarbeiter zur Seite stellen, um jedem Kind eine optimale Unterstützung zukommen zu lassen?

Schauen wir uns an, was die eigentlich Betroffenen wollen. Die Eltern wollen von Anfang an eine optimale Förderung für ihre Kinder. Im Gesetzentwurf schlagen Sie die flexible Eingangsphase vor. Das bedeutet, Schulanfänger durchlaufen die ersten beiden Klassen in ein bis drei Jahren. Ziel ist die individuellere Gestaltung des Schulanfangs. So weit, so gut. Wie soll das aber in der Praxis aussehen? Die Lehrkraft ist mit Erstklässlern konfrontiert, die teilweise des Deutschen kaum mächtig sind, wie „Bärenstark“ kürzlich leider wieder gezeigt hat. Andererseits muss der Lehrer aber auch den Kindern gerecht werden, die bereits lesen können. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 30 Kindern ist diese Aufgabe nicht ohne Unterstützung leistbar. Das zeigt übrigens auch der Vergleich mit dem PISA-Gewinnerland Finnland, wo

Die Eltern wollen Gewissheit, dass ihr Kind mit dem Abschluss der gewählten Schulart Zukunftschancen, vor allen Dingen Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Wir begrüßen das Bekenntnis im Schulgesetzentwurf zum gegliederten Schulsystem, denn damit kann man am Besten den individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Allerdings ist für die Profile der Schularten noch eine Menge zu tun. Die Hauptschule kann in ihrer Form nur sinnvoll erhalten werden, wenn man Wege findet, sie in der öffentlichen Wahrnehmung und vor allem in der Wahrnehmung von Eltern und Schülern aus der Ecke der Restschule herauszuholen. Sie könnte dann an Attraktivität gewinnen, wenn auch Hauptschulabgänger wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die CDU will zu diesem Zwecke neben einer vertieften Vermittlung von Grundwissen in den Klassen 9 und 10, wo Rechtschreibkenntnisse, Beherrschen des Dreisatzes und Ähnliches selbstverständlich weiter eingeübt werden müssen, vor allem die Vermittlung von Inhalten beruflicher Ausbildung mit aufnehmen. Der allgemeinbildende Unterricht soll mit dem Berufsbild stärker verzahnt werden.

der Lehrer ständig von Erziehern, Schulpsychologen und anderen kompetenten Personen unterstützt wird. Herr Schulsenator, zum Schuljahresbeginn haben Sie den Lehrern, die der heutigen schwierigen Situation in der Schule gegenüberstehen und diese meistern, Respekt gezollt. Dem schließen wir uns uneingeschränkt an. Nicht verstehen können wir aber, warum Sie diesen Lehrern mit der Eingangsphase noch mehr Probleme aufbürden.

Die CDU fordert die Chancengleichheit für alle Schulanfänger.

[Zuruf der Frau Abg. Jantzen (Grüne)]

Ihr Vorschlag eines sechsmonatigen Sprachunterrichts vor Schulbeginn, der heute in der Zeitung zu lesen war, geht in die richtige Richtung. Wir wollen, dass die Schulreife zum Schulanfang bereits sichergestellt ist, indem bereits im Alter von vier Jahren, im Zusammenhang mit der Reihenuntersuchung U 8, standardisierte Tests sowie Sprachstands- und Entwicklungsstandsuntersuchungen durchgeführt werden. Für Kinder, die demnach einen Rückstand im Spracherwerb oder auch in anderen Entwicklungsbereichen aufweisen, fordert die CDU eine Vorschul- oder Vorklassenpflicht, damit die Eltern in der Erziehung unterstützt und vor allem Sprachdefizite ausgeräumt werden können.

[Beifall bei der CDU]

Nur so werden wir eine Chancengleichheit für alle Kinder ermöglichen können.

Die flexible Eingangsphase bringt aber noch ganz andere Probleme mit sich. Die Kinder werden im Alter von fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahren eingeschult, verlassen den Klassenverband dann aber nach ein oder zwei Jahren wieder, weil sie ja unterschiedlich schnell diese zwei Schuljahre durchlaufen. Die von Ihnen immer wieder geforderte Kontinuität gemeinsamen Lernens wird damit schon zu Schulbeginn konterkariert. In der dritten Klasse treffen Kinder im Alter von sechseinhalb bis neuneinhalb Jahren aufeinander – eine Altersspanne, die im Einzelfall sicherlich zu überbrücken ist. Aber wie wollen Sie einen angemessenen Unterricht für zwölf- bis fünfzehnjährige Kinder in einer Klasse sicherstellen? Spätestens mit dem Einsetzen der Pubertät und den Unterschieden in der physischen und psychisch-emotionalen Entwicklung wird es schwierig werden, allen Kindern gerecht zu werden.

Die Eltern wollen jedes Schuljahr optimal für die Bildung ihrer Kinder nutzen. Welche Antworten gibt Ihr Gesetzentwurf den Eltern, die der Sorge sind, dass ihre Kinder in den Klassen fünf und sechs nicht ausreichend gefördert werden? Welche Antworten erhalten die Eltern, deren Kinder die Klassen fünf und sechs als Frustration erleben, weil sie permanent die schlechtesten sind? Der zaghafte Versuch der letzten Jahre, mit leistungsgetrennten Gruppen, einer äußeren Differenzierung unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, findet in ihrem Gesetzentwurf keinerlei Berücksichtigung mehr. Während Sie für die ersten beiden Klassen den Kindern unter

schiedliche Geschwindigkeiten beim Durchlaufen zugestehen, gilt das in den Klassen fünf und sechs plötzlich nicht mehr. Auf diese Weise wird es immer schwieriger, eine Akzeptanz für die sechsjährige Grundschule in der Bevölkerung zu erreichen.

[Frau Dr. Tesch (SPD): Die Akzeptanz ist sehr groß!]

[Zuruf der Frau Abg. Dr. Barth (PDS)]

[Beifall bei der CDU]