Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass es genau umgekehrt der Fall ist. Die Gebührenerhöhung, die der Senat vorlegt, betrifft nicht diejenigen, die wenig haben. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Fast 50 % sind davon überhaupt nicht betroffen. Das möchte ich hier schon einmal feststellen.
Danke schön, Herr Senator Böger! – Eine weitere Nachfrage kommt von Frau Jantzen. – Bitte schön, Frau Jantzen, Sie haben das Wort!
Ich weiß nicht woher Sie die Erkenntnisse nehmen, auf die Sie Ihre Behauptung stützen, es seien wirklich nur 50 % von den Erhöhungen betroffen.
Ich habe etwa 2 000 Kindergärten. Über 1 999 Einrichtungen weiß ich Bescheid. Über genau diesen kann ich im Verlauf der Sitzung präzise Auskunft geben und mitteilen, ob der Deutsche Bundestag dort jenseits des Baus eine eigenständige Finanzierung hat oder ob er ganz normal in der Finanzierung bei uns vorgesehen ist. Wenn das so ist, werden die gleichen Gebühren genommen; es gilt der gleiche Personalschlüssel wie bei jedem Kindergarten in Wedding, Zehlendorf oder sonst in Berlin.
Ich stelle sie gleich. – Weil aber die Kitagebühren Gegenstand meiner nächsten Anfrage sind, komme ich noch einmal auf die Ursprungsangelegenheit, die Verlagerung der Horte an die Schule zurück. Wie müssen wir uns das eigentlich vorstellen, wie die Kitas der freien Träger, die einen großen Teil der Horte haben, in die öffentlichen Schulen integriert werden? Werden sie dann aufgelöst, oder gibt es die Möglichkeit der Weiterführung der Horte durch die freien Träger?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Jantzen! Die Übertragung von Horten an die Schulen ist zunächst einmal ein vorrangiges Angebot an die staatlichen Kitas, die dies eben auch tun wollen. Darüber hinaus gibt es prinzipiell keinen Widerspruch, dass sich auch die Schulen am Nachmittag ein Angebot zulegen, das von freien Trägern pädagogisch exakt und dauerhaft organisiert wird. Es gibt prinzipiell keine Widersprüche dagegen. Das geschieht in anderen Ländern schon längst.
Die Struktur wird sich so wandeln, dass sich die Horte an den Schulen befinden, die Kitas in den bisherigen Kindertagesstätteneinrichtungen verbleiben. In diesem Bereich gibt es genügend Betätigungsfelder für freie Träger. Sie wissen, dass der Senat beschlossen hat und sich bereits im Prozess der Umsetzung befindet, dass auch die Übertragungsprozesse der staatlichen Kitas an die freien Träger in den Bezirken intensiviert werden.
Danke schön, Herr Senator Böger! – Nun haben wir noch eine Nachfrage des Kollegen von Lüdeke. – Herr von Lüdeke, bitte!
Herr Senator Böger! Die Sache hat mich jetzt doch interessiert. Wie ist das nun mit der Bundestagskita? Offensichtlich existieren in Berlin zwei unterschiedliche Gebührensätze. Können Sie uns bitte über den Unterschied zwischen den Gebührensätzen aufklären, den die Berliner zu erbringen haben, und dem, den die Eltern der Kinder der Bundestagskita zu entrichten haben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es freut mich, dass Sie das interessiert. Sie dürfen mich allerdings nur fragen, was ich auch beantworten kann. Falls der Deutsche Bundestag seinen Kindergarten ähnlich führt wie eine bekannte Weltfirma, Schering, die einen Betriebskindergarten hat, für diesen eine Gebühr verlangt und den Rest zahlt, dafür auch keine öffentlichen Mittel erhält, kann das so sein. Falls der Deutsche Bundestag aber Zuwendungen des Landes Berlin erhält, sind genau die Gebühren zu verlan
1. Mit wie vielen Abmeldungen von Kindern aus der Kita rechnet der Senat nach der drastischen Erhöhung der Kitakostenbeteiligung; ist die damit verbundene Zerstörung der vielfältigen Berliner Kitalandschaft und der vorhandenen sozialen Mischung beabsichtigt?
2. Wie vereinbart der Senat diese Erhöhungen mit seinem Versprechen, nicht an der Bildung zu sparen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Jantzen! Der Senat erwartet wegen der Kitakosten- oder -gebührenerhöhung im Kern keine Abmeldungsflut von den Berliner Kitas. Sie unterstellen wie schon in der letzten Frage etwas, was so sachlich nicht zutrifft. Nach dem vorgelegten Entwurf des Senats zeichnet sich diese Gebührenerhöhung insbesondere dadurch aus, dass sie für die niedrigeren Einkommensbezieher und fast bis hin zum Familiendurchschnittsgehalt in Berlin kaum beziehungsweise keine Erhöhungen vorsieht.
Im Gegenteil: Familien und allein Erziehende mit niedrigem Einkommen haben überhaupt keine Erhöhung, sondern erfahren sogar eine Besserstellung, weil zukünftig auch für sie die Reduzierung im Falle zweier Kinder gilt. Das ist der erste Punkt.
Wenn Sie mich fragen – Sie haben dies vorhin in einem anderen Zusammenhang gefragt, wie wir dazu kommen, Aussagen treffen zu können, dass von dieser
Das kann man nicht als Gebühr rechnen. Das wird dann doch alles schief. Sie wissen sehr genau, dass das Essengeld die untere Grenze darstellt, normalerweise müsste der reale Kostenbeitrag höher liegen, das heißt, das Essen wird indirekt noch subventioniert. Das darf man dann aber nicht als Gebühr rechnen.
Frau Kollegin Jantzen! Einen weitern Punkt Ihrer Frage verstehe ich nun überhaupt nicht mehr. Dem Senat wird vorgehalten, durch eine Gebührenerhöhung würde die Sozialstruktur Berlins und die der einzelnen Kitas durcheinander gebracht. Das ist aus meiner Sicht wirklich absurd. Wir beide – und das gesamte Parlament – wissen, dass unsere Stadt – nachzulesen in einer wunderbaren Broschüre des Statistischen Landesamtes – eine bestimmte Sozialstruktur hat. Darüber kann man sich politisch streiten, auch über Themen wie „Soziale Stadt“, Quartiersmanagement, Mietenentwicklung und anderes mehr, aber es ist doch absurd anzunehmen, dass über die Kitas die Sozialstruktur verändert würde. Wenn dem so wäre, dann begriffe ich die Welt nicht mehr. Vielmehr wird es so sein, wie es auch jetzt ist: In die bilinguale Kita am Fichteberg in Steglitz geht eine bestimmte Klientel, in die Kita im Wedding geht eine andere Klientel. Daran wird sich überhaupt nichts ändern. Man trägt doch durch die Gebührenerhöhung nicht zu einer Entmischung bei, diese Problemstellung verstehe ich überhaupt nicht.
Erhöhung bis zu 50 % überhaupt nicht betroffen sind –, kann ich Ihnen das gern sagen: Wir haben die Zahlfälle von rund 97 000 Anmeldungen in öffentlichen Kitas analysiert und dabei weit über 70 000 zu Grunde gelegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies repräsentativ ist.
Dabei haben wir festgestellt, dass sich eben gut 40 % in den Einkommensgruppen befinden, die keinerlei Erhöhungen erfahren werden. Ich halte dies auch für sehr wichtig und richtig, weil es bildungspolitisch einen Zusammenhang gibt, der insbesondere nach der PISA-Studie sehr gut erkennbar ist. Ich möchte dies einmal so umschreiben: Es ist ganz eindeutig, dass es zwischen Sozial- und Einkommensschicht sowie Bildungserfolg eine Wechselbeziehung gibt, und zwar eine negative Wechselbeziehung. Der Senat hat sich von dem politischen Prinzip leiten lassen, dass insbesondere diese Familien und allein Stehenden weiterhin die Chance haben müssen, ihr Kind sehr preisgünstig in einer Kita, einer Bildungseinrichtung unterzubringen. Ich bitte, dies doch bei aller Diskussion doch endlich einmal zu berücksichtigen. Das ist der Punkt 1.
Punkt 2 ist, dass es unbestreitbar ist, dass Erhöhungen in den mittleren und höheren Einkommensgruppen vorkommen. Es ist auch richtig, dass im Vergleich im Bundesgebiet Berlin bei Einkommen von über 81 000 € die mit höchsten Gebühren hat. Berlin liegt aber im Vergleich mit Hamburg und vielen anderen Städten – auch mit Potsdam – bei den mittleren Einkommensgruppen unter deren Gebühren. Berlin liegt, das gilt es vor allem zu beachten, im Vergleich der Ausstattung in der Bundesrepublik fast überall an der Spitze. Oder, anders herum gesagt: Wenn mir vorgehalten wird, dass im Saarland – bekanntermaßen ein Land, das beim Bundesverfassungsgericht auf Bundeszuweisung geklagt hat, also unter Konsolidierungsdruck steht – die Krippen günstiger seien als in Berlin, dann ist das aus meiner Sicht als Information für die Öffentlichkeit zu kurz gegriffen. Man muss wissen, dass es im Saarland für 2 % der Kinder einen Krippenplatz gibt, in Berlin hingegen für über 45 % der Kinder. Das ist ein qualitativer Unterschied.
Um deutlich zu machen, wie hoch der Kapitaleinsatz des Landes ist, nenne ich Ihnen einige Zahlen: Ein Krippenplatz kostet bei freien Trägern ca. 10 000 €, bei staatlichen Trägern fast 12 000 € im Jahr. Da leistet das Land Berlin weiterhin einen massiven Einsatz, der niemals durch Gebühren gedeckt wird.
Gestatten Sie mir auch noch diesen Hinwies: Ich halte es, verehrte Frau Kollegin Jantzen, für nicht gerechtfertigt, den Gebühren den Essenbeitrag zuzurechnen. Mag sein, dass das in der vorherigen Gebührentabelle so gewesen ist, aber der Essenbeitrag in Höhe von 23 € im Monat, ist doch keine Gebühr für eine pädagogische Leistung, sondern das ist etwas, was Eltern in jedem Fall leisten
müssen und zum Glück in diesem Land auch leisten können, nämlich die Ernährung für ihre Kinder zu bezahlen.
Zu Ihrer 2. Frage: Ich betone ausdrücklich, dass es nach wie vor ein Hauptziel des Senats ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Bei den Angeboten, die das Land Berlin macht – ich wiederhole: Bei Kitas 45-prozentiges Platzangebot, bei den Betreuungszeiten liegen wir mit bis zu fünf Stunden als gesetzlichem Angebot über dem Level jeden anderen Bundeslandes, bei den Angeboten von bis zu neun Stunden und darüber hinaus liegen wir ebenfalls weit vor allen anderen Bundesländern, bei den Horten liegen wir mit 50 % auch weit vorn. Dadurch ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor gewährleistet, und zwar besser gewährleistet als in jeder anderen Stadt.
Nun zu etwas, was ich in der Argumentation überhaupt nicht verstehe. Auch heute werden wieder Äußerungen in der Presse wiedergegeben, in denen ein Familienvater erklärt, bei einem Familieneinkommen von über 81 000 € und dem damit verbundenem Höchstbeitrag lohne sich die Arbeit der Ehefrau in Potsdam nicht mehr. Ich begreife diese Logik nicht, weshalb in einer Familie das Einkommen der Frau für die Kitagebühren verwandt wird. Die Kinder sind schließlich eine gemeinsame Leistung, da muss dann auch das gemeinsame Einkommen zählen,
insbesondere aus frauenpolitischer Sicht, das habe selbst ich gelernt. Das ist doch keine Argumentationslinie. Au
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Jantzen! Ich begrüße es, dass Sie in Ihrer Aussage festgestellt haben, dass einige dieser Veränderungen richtig sind. Angesichts dessen, was sonst gesagt wird, ist das positiv.
Der Senat hat bestimmt nicht die Absicht, Familien oder allein Erziehende aus den Kitas zu vertreiben. Sie wissen aber genau so gut wie ich, dass es manchmal Familien oder auch allein Erziehende gibt, die einen Platz bis zu sieben Stunden Betreuungsumfang wollen, die Einrichtung aber sagt, es gebe nur neun Stunden oder mehr Betreuungsumfang. Das kann nicht sein. Wenn ein Prozess einsetzt, in dem genauer untersucht wird, welchen tatsächlichen Betreuungsbedarf man hat, finde ich das begrüßenswert. Ich finde es korrekt, dass man eine Kosten-Nutzen-Relation einführt. Ansonsten besteht nicht die Absicht der Vertreibung von Anspruchsberechtigten aus den Kitas, um Effizienzgewinne zu machen.
ßerdem wissen Sie ganz genau, dass gerade für allein Erziehende – das ist fast die Normalsituation in Berlin – die Kita- und Hortbeiträge nach wie vor günstig sind.
Ansonsten, das bekenne ich gern, Frau Jantzen, zahlt niemand gern Gebühren, ich auch nicht. Es ist auch wahr, dass eine Gebührenerhöhung keine frohe politische Botschaft ist. Es ist aber zugleich auch wahr, dass in der Situation, in der Städte und Länder sich befinden und man genau abwägen muss, wie Subventionen verteilt werden, es gerechtfertigt ist, dass diejenigen, die leistungsfähiger sind, einen entsprechenden Beitrag zahlen müssen. Das ist leider eine bittere Wahrheit.
Danke schön, Herr Kollege Böger! – Eine Nachfrage von Frau Jantzen. Bitte schön, Frau Jantzen, Sie haben das Wort!