Protocol of the Session on June 26, 2003

In der Übergangszeit bis zum Abschluss der geplanten Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen soll es den Bezirken überlassen bleiben, ob sie den nach der Kita- und Tagespflegeverfahrensverordnung ermittelten Bedarf der Kinder an den Schulen im Rahmen des OGB oder in Kita-Horten in kommunaler oder freier Trägerschaft realisieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verlagerung von Plätzen aus dem Bereich der Jugendhilfe an die Schulen kostenneutral erfolgt.