Protocol of the Session on June 26, 2003

eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bürgerämter unter Berücksichtigung des Standardaufgabenkatalogs vorgenommen werden.

Das Modell ist bis zum 30. November 2003 vorzustellen.

Jugendberufshilfe I – Jugendberufshilfe erhalten

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2003 über die bisherigen Ergebnisse des Modellprojektes JUQ „Jugendberufshilfe – Umsteuerung – Querschnittscontrolling“ zu berichten. Dabei ist zum einen der Reformbedarf darzustellen, der sich aus der Analyse der Ausgangsbedingungen in diesem Bereich der Jugendhilfe ergeben hat, und zum anderen zu berichten, welche konkreten Reformvorhaben der Senat insbesondere im Hinblick auf

die Zielbestimmung und die Zielgruppe,

die Entwicklung der Bedarfs- und Angebotsstrukturen,

den Finanzbedarf und die Finanzierungsstrukturen,

die Entwicklung eines ziel- und wirkungsorientierten Controllingverfahrens sowie

die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, hier insbesondere bei der Umsetzung des HartzKonzeptes in seinen für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe relevanten Bestandteilen (u. a. Jobcenter, Personalserviceagenturen und Qualifizierung)

kurz– und mittelfristig ableitet.

Jugendberufshilfe II – Jugendberufshilfe reformieren

Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Der Senat realisiert schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und den bezirklichen Jugendämtern sowie unter Beteiligung der Träger

von Maßnahmen der Jugendberufshilfe die Einführung

einheitlicher Bedarfsfeststellungsverfahren und Zugangskriterien für Maßnahmen der Jugendberufshilfe,

eines ziel- und wirkungsorientierten Controlling-Verfahrens.

Ehrenpatenschaft für Drillinge und Mehr!

Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen und bis zum 31. August 2003 zu berichten, wie Eltern bei Mehrlingsgeburten mit drei und mehr Kindern finanziell unterstützt werden können.

Es ist auch die Übernahme einer Ehrenpatenschaft für die Kinder durch den Regierenden Bürgermeister und die Beteiligung von Sponsoren bei der Unterstützung der Familien zu prüfen.

Vermögensgeschäft Nr. 10/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Der Ablösung der Rückauflassungsvormerkungen an den mit Einbringungsverträgen vom 30. Juni 1998 und 27. März 1991 in das Gesellschaftsvermögen der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH übertragenen Grundstücken in Berlin-Neukölln wird entsprechend dem dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Änderungsvertrag zugestimmt.

n.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dürfen mit dem Land Berlin Rahmenvereinbarungen über die Ablösung von zugunsten des Landes Berlin eingetragenen Rückauflassungsvormerkungen abschließen. Inhalt dieser Rahmenvereinbarungen ist das Verfahren über die konkrete Ablösung der Rückauflassungsvormerkungen gegen Entgelt. Diese Vereinbarungen ermöglichen sowohl wie bisher die Ablösung von Rückauflassungsvormerkungen in Paketform als auch nunmehr in Gestalt von Ablösungen für Einzelgrundstücke. Die konkreten Ablösungen erfolgen im Nachgang zu den Rahmenvereinbarungen in Einzelgeschäften. Für diese Einzelgeschäfte bedarf es nicht mehr einer gesonderten Zustimmung von Senat und Abgeordnetenhaus.

a) Der von der jeweiligen Gesellschaft zu zahlende Ablösebetrag für die Löschung der Rückauflassungsvormerkungen wird bei der Veräußerung des jeweiligen Grundstücks auf 75 v. H. des ermittelten und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für plausibel erklärten Verkehrswertes festgelegt. Dies gilt unabhängig vom erzielten Veräußerungserlös.

Vermögensgeschäft Nr. 11/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Der Kündigung der Mitgliedschaft des Landes Berlin im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) – Krankenhaus Berlin-Marzahn mit Berufsgenossenschaftlicher Unfallklinik e. V. zum 30. Juni 2003

und

der Vereinbarung des Kaufpreises in Höhe von 12 741 245,20 € bei Kapitel 2990 – Vermögen – zum Titel 131 02 – Verkauf von Grundstücken des Finanzvermögens –

wird zu den Bedingungen des dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Vertrages mit dem Klinikträgerverein, bestehend aus dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft e. V., dem Verein für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Berlin-Marzahn e. V. und dem Unfallkrankenhaus Berlin (UKB)-Krankenhaus Berlin-Marzahn mit Berufsgenossenschaftlicher Unfallklinik e. V. zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 12/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung zu.

Bei den in den Listen zusammengefassten Grundstücken (Liste 1 und 2) handelt es sich um Grundstücke, die bereits im Vorfeld mit der Senatsverwaltung für Gesundheit abgestimmt wurden.

2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, für

a) die Grundstücke, die im Wege eines Pachtvertrages von der HELIOS-Kliniken GmbH, Fulda, genutzt werden (Liste 1),

b) die Grundstücke, die als öffentlicher Bereich V (ÖB V), „Waldhaus“ und „Bucher Spitze“ und bezeichnet werden (Liste 2)

sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.

3. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass in den Listen auch zur Zeit nicht veräußerbare Flächen enthalten sind, die im Vorgriff auf die noch zu beschließende Neukonzeption des Liegenschaftsfonds übertragen werden.

Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften über die einnahmewirksame Ablösung von Rückauflassungsvormerkungen Berlins an den ihnen übereigneten Grundstücken

b) Nützliche oder notwendige Verwendungen werden unter Berücksichtigung einer normalen Abschreibung und gegebenenfalls eingesetzter öffentlicher Zuschüsse nur bis zur Höhe des ermittelten Verkehrswertes des Grundstückes erstattet. Treten Altverbindlichkeiten, die noch valutieren, hinzu, so dürfen diese gemeinsam mit den zuvor genannten Verwendungen den Verkehrswert ebenfalls nicht überschreiten. Ausgenommen von der Erstattung sind Verwendungen für den laufenden Instandhaltungsaufwand, den die Gesellschaft nach der Einbringung der Grundstücke aufgewendet hat. Ferner sind Verwendungen ausgenommen, die die Gesellschaft aus früheren Veräußerungen der ihr von Berlin übertragenen Grundstücke finanziert hat.

c) Eine mit der jeweiligen Gesellschaft abzuschließende Rahmenvereinbarung über die Ablösung der Rückauflassungsvormerkungen gilt zunächst für zwei Jahre. Sofern nicht der gesamte von ihr erfasste Grundstücksbestand einer Privatisierung zugeführt werden kann, gelten mit Ablauf der Zweijahresfrist wieder die Regelungen der Einbringungsverträge. Das bedeutet Zahlung der vollen Verkehrswerte der Grundstücke, ggf. unter Abzug von Altverbindlichkeiten und Verwendunge

d) Die Rechte Berlins, Mieter zuzuweisen (Belegungsrechte), werden beibehalten, wobei die Verlagerung der Belegungsrechte auf andere Mietobjekte des Bestandes der Gesellschaft möglich ist.

bauen.

Die Gesellschaft hat mit den betroffenen Bezirken Einvernehmen bezüglich der in Frage kommenden Mietobjekte herzustellen.

Bildung hat Priorität - Sicherung der „Mütterkurse“ jetzt!

Der Senat wird aufgefordert, die bewährten und erfolgreichen „Mütterkurse“ an Berliner Volkshochschulen finanziell abzusichern und auszu

Klarheit für den Flughafen Berlin-Brandenburg International

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Brandenburg und der Bundesregierung unverzüglich die nötigen Schritte zu unternehmen, um das Projekt Flughafen Berlin-Brandenburg-International in Schönefeld in eigener Regie und im geplanten Zeitrahmen zu verwirklichen. Dafür ist vorrangig ein neues Konzept für die Finanzierung des Flughafens und die Restrukturierung der Flughafengesellschaft vorzulegen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. Dezember 2003 zu berichten.

Deckelungszahlen für den offenen Ganztagsbetrieb abschaffen – Bedarfsgerechte Bereitstellung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder sichern

Der Senat wird aufgefordert, den Senatsbeschluss Nr. 1963/92 vom 30. Juni 1992 über die Bedarfsgerechte Weiterführung der zusätzlichen Angebote (bisher ,Schulhorte') an den Grund- und Sonderschulen in den östlichen Bezirken Berlins in der Form eines offenen Ganztagsbetriebs (OGB), sowie die auf dieser Basis bestehenden Deckelungszahlen für den OGB sofort aufzuheben.

In der Übergangszeit bis zum Abschluss der geplanten Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen soll es den Bezirken überlassen bleiben, ob sie den nach der Kita- und Tagespflegeverfahrensverordnung ermittelten Bedarf der Kinder an den Schulen im Rahmen des OGB oder in Kita-Horten in kommunaler oder freier Trägerschaft realisieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verlagerung von Plätzen aus dem Bereich der Jugendhilfe an die Schulen kostenneutral erfolgt.