3. Qualitätsstandards für den Taxenbetrieb sind in Zusammenarbeit mit den Gewerbeverbänden zu erarbeiten und in geeigneter Weise umzusetzen.
5. Eine flexiblere Gestaltung der Tarife und zielgruppenspezifische Sondertarife sind verstärkt anzuwenden.
6. Zur Beschleunigung des Taxiverkehrs sind Busspuren generell freizugeben, zeitliche Beschränkungen zu überprüfen und die Einrichtung weiterer Busspuren voranzutreiben. Durch verstärkte Überwachung soll eine uneingeschränkte Nutzbarkeit sichergestellt werden.
7. Bei Veranstaltungen und an Veranstaltungsorten sowie anderen stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen ist für eine ausreichende Zahl an Taxistellplätzen und eine ungehinderte An- und Abfahrt Sorge zu tragen. Auf die Erhebung einer gesonderten Gebühr für die Nutzung dieser Plätze ist zu verzichten.
Für das Messegelände ist anzustreben, eine Zufahrt auf das Messegelände für eine direkte Bedienung der Messehallen zu ermöglichen.
8. Es ist grundsätzlich zu prüfen, inwieweit verstärkt auch Krankentransporte und ÖPNV-Fahrten von Taxen übernommen werden können. Ggf. notwendige Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene sind entsprechend voranzutreiben.
Der Senat wird aufgefordert, die Meldepflicht für Krebserkrankungen auf der Basis § 1 Abs. 4 Krebsregistergesetz (KRG) für das Land Berlin zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einzuführen.
Ein Problem stellt insbesondere die fehlende Erfahrung der Verwaltungen bei der Vorbereitung auf den
künftigen EU-Beitritt dar. Das betrifft vor allem die Qualifikation für die Mitarbeit in den EU-Institutionen sowie den Umgang mit den EU-Strukturfonds, um die Finanzhilfen der EU effektiv nutzen zu können. Hier kann Berlin seine Erfahrungen zur Verfügung stellen und z. B. junge Verwaltungsmitarbeiter/innen aus den drei Städten in Berlin die Chance geben, mit einem Praktikum Verwaltungshandeln im Umgang mit dem „System EU“ genauer kennen zu lernen.
Der Veräußerung der 6 528 m² großen Fläche des Erbbaugrundstücks in Berlin Tempelhof-Schöneberg, Nürnberger Straße 65, durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG (LF) zu den Bedingungen des am 27. Dezember 2001 beurkundeten und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin stehenden Kaufvertrages wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, auf die zuständigen Organe der Bankgesellschaft einzuwirken, alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, durch die die Zahlungen von Ruhebezügen an ehemalige Vorstandsmitglieder über die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung hinaus reduziert oder beendet werden können.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2003 Bericht zu erstatten, mit welchen konkreten Erfolgsaussichten der Senat bislang tätig geworden ist und welche Maßnahmen geplant si
Berliner Bankenskandal – Verantwortliche in die Pflicht nehmen (IV) Pensionsansprüche mit Schadenersatzforderungen aufrechnen
Der Senat wird aufgefordert, als Mehrheitsaktionär der Bankgesellschaft darauf hinzuwirken, dass bei den bereits erhobenen Schadensersatzklagen gegen Vorstandsmitglieder der Bankgesellschaft und ihren Teilbanken sofort die Übergangsgelder und Pensionen gekürzt werden.
Der Senat wird aufgefordert, die Kontakte Berlins zu den Ländern Litauen, Lettland und Estland bereits vor dem Beitrittstermin zu vertiefen. Dazu ist die Zusammenarbeit, insbesondere mit den Hauptstädten Vilnius, Riga und Tallinn, mit dem Ziel eines intensiven Wissenstransfers, auszubauen. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung der östlichen Nachbarn als künftige Mitglieder der EU kann und muss Berlin Starthilfen geben.
1. Vermittlung von entsprechendem Verwaltungs-knowhow, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit finanziellen Mitteln aus den EU-Strukturfonds
2. Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, unter anderem in kultureller Hinsicht durch die Förderung des Kinder- und Jugendaustausches
Der Beitritt aller baltischen Staaten ist kein Selbstläufer. Bis zum Beitrittsdatum im Jahre 2004 sind noch enorme Anstrengungen zu erbringen. Die im Rahmen des Besuches des Ausschusses in den baltischen Ländern geführten Gespräche mit den entsprechenden Stellen haben deutlich gemacht, dass konkrete Unterstützung erwünscht ist. Berlin hat hierbei durch seine geografische Lage eine besondere Verantwortung mit seiner Brückenfunktion zu den MOE-Staaten. Dieser Verantwortung muss sich Berlin stellen.
Der Senat wird aufgefordert, angesichts der komplexen Stadtentwicklungsperspektiven den Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in Verbindung mit dem Stadtentwicklungskonzept 2020 auf wachstumsabhängige Darstellungen zu überprüfen. Im Ergebnis sollen vorrangig strategische Entwicklungsoptionen der Stadt gesichert und flexible Instrumente der Stadtentwicklungsplanung (Stufenplanung) zur Steuerung der Flächenentwicklung zur Anwendung kommen. Vor dem Hintergrund dieser Überprüfungen ist über eine Entlassung von Einzelflächen aus der Bauflächenkulisse des FNP zu entscheiden.
Ferner ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Juli 2003 ein Kleingartenentwicklungsplan vorzulegen. Hierin sind auch die Planungen für eine Verlängerung der Schutzfristen für nicht dauerhaft gesicherte Kleingartenflächen aufzuzeigen.