Aufgabe einer Teilfläche der Sportanlage „Willi Sänger“, Köpenicker Landstr. 186 in Treptow, Bezirk Treptow-Köpenick, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zwecks Grundstücksveräußerung und Errichtung eines Motels
Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften über die einnahmewirksame Ablösung von Rückauflassungsvormerkungen Berlins an den ihnen übereigneten Grundstücken
Im Westen wurde der 17. Juni seit 1954 als Tag der deutschen Einheit begangen. Während in den ersten Jahren noch Hunderttausende des Tages gedachten, wurde er in den letzten Jahren überwiegend als willkommener Urlaubstag denn als Gedenktag genutzt.
50 Jahre später kennen wir die Lehren der Geschichte. Das Vermächtnis des 17. Juni hat sich am 9. Oktober 1989 erfüllt, als in Leipzig in der entscheidenden Phase der „friedlichen Revolution“ der Mut der Demonstranten größer war als die Angst vor der Staatsgewalt und sie zu Zehntausenden auf die Straße gingen. Diesem 9. Oktober folgte dann der 9. November 1989 mit dem Fall der Berliner Mauer.
Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin verneigen sich vor den Opfern des niedergeschlagenen Aufstandes vom 17. Juni 1953. Wir gedenken derer, die schon früh Mut und Zivilcourage bewiesen haben und mit ihren Protesten und Demonstrationen Demokratie wagen wollten.
Der 17. Juni 1953 war der erste Volksaufstand im sowjetischen Machtbereich nach dem 2. Weltkrieg. Ihm folgten die Revolution in Ungarn (1956), der Prager Frühling in der Tschechoslowakei (1968) und die SolidarnośćBewegung in Polen (1980–1981). Sie alle wurden gewaltsam niedergeschlagen.
Nach heutigen Erkenntnissen beteiligten sich am Aufstand in etwa 700 Städten und Gemeinden über 1 Million Menschen. Dabei kam es zu Streiks, Demonstrationen und Kundgebungen, zu Erstürmungen staatlicher und öffentlicher Gebäude. In den Tagen und Wochen danach wurden dreizehn- bis fünfzehntausend Personen verhaftet, mindestens 2 300 davon sind von sowjetischen und ostdeutschen Gerichten verurteilt worden. Sowjetische Standgerichte erschossen achtzehn Menschen, zwei wurden von ostdeutschen Gerichten zum Tode verurteilt. Zwischen sechzig und achtzig Demonstranten kamen auf den Straßen und Plätzen bei Demonstrationen oder Erstürmungen öffentlicher Gebäude ums Leben. Zehn bis fünfzehn SED-Funktionäre und Mitarbeiter der Polizei- sowie Sicherheitsorgane der DDR fanden ebenfalls den Tod.
Entzündet hatte sich der Aufstand an den von der Regierung beschlossenen Normenerhöhungen. Die zentralen Forderungen der Demonstranten waren aber hochpolitisch und für die Verhältnisse in der DDR revolutionär: – Freie und geheime Wahlen in ganz Deutschland,
In der DDR wurde der Aufstand des 17. Juni offiziell verleugnet. Er galt als „faschistischer Putsch“, der von westlichen Geheimdiensten langfristig organisiert und durchgeführt worden sei. Bis zum Ende der DDR war er für die Machthaber Inbegriff der Bedrohung durch das eigene Volk und damit Grund und Anlass, das „gefährliche“ Volk zu bespitzeln, einzuschüchtern und einzumauern.
In der Bevölkerung hinterließen die enttäuschte Freiheitshoffnung und der Schock, den die militärische Niederschlagung und die anschließenden Massenverhaftungen auslösten, tiefe Spuren. Sie waren so tief, dass selbst ein großer Teil der DDR-Opposition diesen Tag ignorierte.
Mit Respekt blicken wir zurück auf die Entschlossenheit der Demonstranten, sich gegen die Macht von SED, Staat und Besatzungstruppen zu erheben und für Freiheit, Demokratie und soziale Rechte einzutreten.
Die Aufständischen von damals haben den Boden bereitet für die Proteste, die zur Öffnung des Ostblocks geführt haben. Was 1953 begonnen wurde, ist 1989 zu einem guten und friedlichen, zu einem demokratischen Ende geführt worden.
Wahl eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied für das Kuratorium der Universität der Künste Berlin
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82) für die Dauer seiner restlichen Wahlperiode mit sofortiger Wirkung einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste gewählt:
2. Zur Absicherung der Qualität und der Sicherheit der Fahrgastbeförderung sollen, ggf. durch entsprechende
4. In Ausbildung und Prüfung für den Personenbeförderungsschein sind auch Elemente zur Kunden- und Dienstleistungsorientierung zu integrieren, ggf. auch durch Initiativen auf Bundesebene.
a) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellverteterin
b) einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Univer sität der Künste Berlin sowie dessen Stellvertreter
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82) für die Dauer von zwei Jahren eine Vertreterin, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste sowie deren Stellvertreterin und eine Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste sowie dessen Stellvertreter gewählt:
Wahl eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin
Der Senat wird aufgefordert, in eine Konzeption zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Taxigewerbes und zur Attraktivitätssteigerung des Angebots folgende Maßnahmen einzubeziehen:
1. Es ist durch entsprechende Initiativen auf Bundesebene anzustreben, dass die Erteilung einer Konzession mit Auflagen hinsichtlich des Nachweises der Wirtschaftlichkeit des Betriebs und ggf. von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen verbunden werden kann.