von Wissenschaft, Forschung und Innovation für den Wirtschaftsstandort Berlin misst der Senat nach wie vor der Wissenschafts- und Technologiepolitik einen besonderen Stellenwert zu.
den Senat zeigt sich vor allem darin, dass dieser Bereich im Hinblick auf seinen standortsichernden Charakter und seinen Stellenwert als Zukunftsfaktor bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/2003 mit Ausnahme der Berufsakademie und der kleinen Kunsthochschulen von Einsparungen ausgenommen wurde:
2002/2003 eine Steigerung erfahren. Dies gilt auch für die außeruniversitäre Forschung; die verhandelten Beträge und die auf Bund-Länderebene beschlossenen Steigerungsraten sind in den Doppelhaushalt 2002/2003 aufgenommen worden. Allerdings mussten die vom Bund zwischenzeitlich vorgenommenen Kürzungen im Nachtragshaushalt 2003 nachvollzogen werden.
rungsanstrengungen und den damit verbundenen Einsparungen im Landeshaushalt den besonderen Stellenwert dieser Bereiche für das Land Berlin berücksichtigen.
des wissenschaftlichen Potentials als wirtschaftlicher Standortfaktor werden im Einzelnen in dem in Frage 17 angesprochenen und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen federführend erstellten Innovationsbericht, der in Kürze erscheinen wird, dargestellt.
tragshochschulen seit 1995 ist in der Anlage 1 zur schriftlichen Fassung der Antwort auf die Große Anfrage dargestellt.
Wissenschaftsrats zur Strukturplanung der Berliner Hochschulen hat der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur gegenüber dem Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 25. März 2003 ausführlich berichtet. Im folgenden sollen nur die wichtigsten Punkte genannt werden: Nicht umgesetzt wurden bislang diejenigen Empfehlungen, die nur im Wege der Gesetzgebung zu realisieren sind. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung eines Landeshochschulrats sowie eines Initiativfonds, aus dem auf Vorschlag des Landeshochschulrats projektbezogene Mittel vergeben werden können. Ebenfalls einer gesetzlichen Maßnahme bedarf es, sämtliche Hochschulen zu verpflichten, Hochschulräte neuer Art einzurichten und die schon bestehenden Kuratorien neuer Art als Organe der Hochschule dauerhaft fortzuführen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden bei der umfassenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes in die Überlegungen einbezogen werden.
haben die Hochschulen es unternommen, eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Die Kenngrößen wurden zwischen den Hochschulen mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur abgestimmt. In der Umsetzung ergeben sich jedoch Unterschiede der konzeptionellen Ansprüche und der zeitlichen Realisierung. Die Freie Universität, die Humboldt-Universität und die Technische Universität haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur der HIS-GmbH den Auftrag für die Durchführung eines Verwaltungs-Benchmarkings erteilt. Dabei sollen Rationalisierungs- und Optimierungspotentiale in der unmittelbaren Universitätsverwaltung ermittelt werden.
Hochschulen ihre Budgets eingehalten haben, mit Ausnahme der Universität der Künste, die ihr Defizit jedoch bis zum Jahr 2005 abbauen wird.
schulverträge fortzuführen und neue Verträge mit den Hochschulen zu vereinbaren. Die künstlerischen Hochschulen und die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sollen bereits in das gegenwärtig bestehende Vertragssystem einbezogen werden.
Hochschulen richten, ist die bereits erfolgte Konzentration des Fachs Slawistik an der Humboldt-Universität und des Fachs Theaterwissenschaft an der Freien Universität positiv hervorzuheben. Die Regionalinstitute an der Freien Universität und der Humboldt-Universität wurden entsprechend der Wissenschaftsratsempfehlung gesondert evaluiert. Die zu diesem Zweck eingesetzte Expertenkommission hat dazu ins Einzelne gehende Vorschläge gemacht, die wiederum Grundlage für Neustrukturierungen in den Hochschulen selbst war.
fehlung, interuniversitäre Zentren einzurichten. Die Präsidenten haben interuniversitäre Zentren als eigenständige Organisationseinheiten zwischen den Hochschulen abgelehnt, da sie diese Organisationsform nicht für geeignet halten. Sie ziehen demgegenüber die Bildung inneruniversitärer Zentren vor, an denen sich auch Wissenschaftler anderer Hochschulen beteiligen können. Es ist beabsichtigt, die Diskussion mit den Universitäten in diesem Punkt im Rahmen der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes erneut aufzunehmen, da im neuen Gesetz flexiblere Formen der interuniversitären Kooperation vorgesehen werden sollen.
Lehramtsausbildung an der Technischen Universität, die eine Einstellung der Lehramtsstudiengänge in den Philologien beinhaltet, soll dagegen nicht entsprochen werden. Gestützt auf die insoweit anders lautende Empfehlungen der Expertenkommission
der Hochschulen aus dem Jahr 2002 vor. Diese wurden dem Abgeordnetenhaus mit einer kommentierenden Zusammenfassung zur Kenntnis gegeben – Drucksache 15/659 –. Darin wird insbesondere auf die Gesichtspunkte der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sowie Lehre und Studium eingegangen. Sobald die Leistungsberichte für das folgende Jahr vorliegen, werden diese von der Senatsverwaltung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgewertet und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben werden.
Studium konzentrieren sich besonders auf die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung eines Leistungspunktesystems, deren Umsetzung an allen Hochschule in Angriff genommen wurde. Auch die Einrichtung von gestuften Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in geeigneten Bereichen ist an den Berliner Hochschulen deutlich vorangekommen. Zur weiteren Internationalisierung des Studiums wurden u. a.
fremdsprachliche Lehrangebote erhöht, der Anteil ausländischer Dozenten an der Lehre gesteigert und Auslandspraktika gefördert. Über die Ergebnisse bei den Bemühungen zur Verkürzung des Studiums ist erst gesondert zum Jahresende 2004 von den Hochschulen zu berichten.