Protocol of the Session on May 8, 2003

Auswirkungen Berliner Entscheidungen auf Brandenburg

1. Das Abgeordnetenhaus wird künftig bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg und die Zukunft der gemeinsamen Region bestimmen und in seine abschließende Entscheidungsfindung einfließen lassen.

2. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, in dem für seine Vorlagen verbindlichen Standardpunkt „Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg“ diese Auswirkungen qualifiziert zu bewerten.

3. Grundsätzlich ist eine Gesetzes- und Regelungsharmonisierung – unter Beachtung der Unterschiede zwi

Bei dieser Prüfung sollen ergebnisoffen Erfahrungen anderer Bundesländer und Städte mit solchen Nachweisen (z. B. Ehrenamts-Card in Hessen, Landesnachweis NRW „Engagiert im sozialen Ehrenamt“) sowie auch die sich widersprechenden Positionen aus dem 2001 vom Treffpunkt „Hilfsbereitschaft“ veranstalteten Forum zum „FreiwilligenPass“ berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere auch Kriterien zu prüfen, unter denen diese Nachweise anderswo genutzt werden.

Des Weiteren soll analysiert werden, ob und wie ein „FreiwilligenPass“ – ähnlich wie die Jugendleitercard – zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen berechtigen kann. Das beinhaltet auch die Prüfung der seit langem geforderten Verbesserungen von Teilnahmemöglichkeiten Einkommensschwächerer am freiwilligen Engagement, insbesondere eine vergünstigte ÖPNV-Benutzung, z. B. über Sponsoring durch Dritte.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2003 darüber zu berichten.

(D – die Ergebnisse der Bundestags-Enquete-Kommission auszuwerten und in eine ziel- und wirkungsorientierte Erweiterung der Entwicklungs- und Förderbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement in Berlin einfließen zu lassen;

schen dem Flächenland Brandenburg und dem Stadtstaat Berlin – anzustreben.

4. Der Koordinierungsrat und sonstige Abstimmungsgremien der Länder Berlin und Brandenburg sind hierzu regelmäßig in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Zügige Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr)

Der Senat wird aufgefordert, den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) in Zusammenarbeit mit den Akteuren am Runden Tisch zum StEP Verkehr zügig fertig zu stellen, mit einem Maßnahmenplan zu untersetzen und dem Abgeordnetenhaus noch bis 30. Juni 2003 vorzulegen. Eine lebenswerte Stadt erfordert eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, dabei auch besonders im Straßenraum. Dies ist eine wesentliche Vorgabe für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik. Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des vorhandenen und zukünftigen Verkehrsangebots ist angesichts der hohen Investitions- und Betriebskosten einschließlich der Erhaltungskosten zu sichern. Den Belangen von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie geschlechtsspezifischen Unterschieden im Mobilitätsverhalten soll dabei Rechnung getragen werden.

Bewährungsaufstieg für ausländische Lehrkräfte der Staatlichen Europa-Schulen Berlin

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob und auf welchen Wegen eine Gleichstellung der muttersprachlichen Lehrkräfte der Staatlichen Europa-Schulen Berlin mit den deutschen Lehrkräften erreicht werden kann. In diese Prüfung sind die aktuellen Zahlen über ausländische Lehrkräfte an Staatlichen Europa-Schulen, deren Abschlüsse und Eingruppierungen einzubeziehen.

Geprüft werden sollen insbesondere eine Änderung der Lehrer-Richtlinien dahin gehend, dass auch ausländische Lehrkräfte an Staatlichen Europa-Schulen, die über eine abgeschlossene Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule und volle Lehrbefähigung ihres Heimatlandes verfügen, die Möglichkeit eines Bewährungsaufstieges erhalten.

Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber bis zum 30. Juni 2003 ein Bericht vorzulegen.

Anerkennung für das Ehrenamt/Freiwillige Engagement – „FreiwilligenPass“ einführen

Der Senat wird aufgefordert, in Kooperation mit den an den Runden Tischen „Zur Förderung des Freiwilligen Engagements in Berlin“ beteiligten Organisationen die Einführung eines Berliner „FreiwilligenPasses“ zum Nachweis freiwilligen Engagements/ehrenamtlicher Tätigkeit sowie in dem Zusammenhang besuchter Fortbildungen und erworbener Qualifikationen zu prüfen.

„Landesinitiative Bürgergesellschaft“ – freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Berlin unterstützen und fördern

Der Senat wird aufgefordert,

die Aktivitäten zur Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Berlin in Kooperation mit den an den Runden Tischen zur Förderung des Freiwilligen Engagements in Berlin beteiligten Organisationen in einer „Initiative Bürgergesellschaft in Berlin“ zu bündeln, die keine neue Organisationsstruktur, sondern eine inhaltliche Plattform sein soll, um schwerpunktmäßig und in Jahresschritten die Entwicklung einer neuen politischen Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens sowie der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu befördern und zu koordinieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich die Motive für das individuelle bürgerschaftliche Engagement verändern und dass das eine neue Herausforderung für die Professionalität der Angebote darstellt.

die Einrichtung einer für Information und Koordinierung zuständigen Stelle bei der Senatskanzlei zu prüfen und – so weit nicht bereits vorhanden – in den einzelnen Senatsverwaltungen Ansprechpartner/-innen für die Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen freiwilligen Engagements zu benennen;

dass jede einzelne Senatsverwaltung auf Zielgruppen für ihren Verantwortungsbereich (wie z. B. die Wirt

Grundstücke, die im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Stadt und Land Wohnbauten GmbH und von der Berliner Stadtgut Liegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG verwaltet werden bzw. sich auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages in Verwertung der WoBeGe Wohnbauten und Beteiligungsgesellschaft befinden.

Die Fortführung dieser Verträge wird gesondert mit dem Liegenschaftsfonds vereinbart. Dem Liegenschaftsfonds obliegt es dann, diese Verträge fortzusetzen oder auch zu beenden.

Nachlassgrundstücke, deren Veräußerung in der Regel aufgrund testamentarischer Auflagen oder der im Zusammenhang mit dem Nachlass bestehenden finanziellen Forderungen erforderlich ist.

schaftsverwaltung auf Wirtschaftsunternehmen, um ehrenamtliche freiwillige Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen zu unterstützen und zu mehr Sponsoring aufzufordern; zwischen Schule, Jugend- und Senioreneinrichtungen, um eine bessere Verzahnung herzustellen) zugeht und so neue Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement erschließt;

gemeinsam mit den an den Runden Tischen beteiligten Organisationen eine Anerkennungskultur, die den gesellschaftlichen Stellenwert des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements stärkt, durch ein breites Spektrum von Möglichkeiten – insbesondere auch geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit – zu entwickeln bzw. auszubauen;

über den bereits bestehenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Land Berlin (z. B. mit einem Faltblatt und/oder im Rahmen des Internetauftrittes der Berliner Verwaltung) zu informieren und möglichst (ähnlich wie das Land Hessen) einen Rahmenvertrag mit einer oder mehreren Versicherungen für niedrigpreisige Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Vereine und Verbände auszuhandeln;

im Rahmen der Verwaltungsreform – insbesondere im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsangebote der Verwaltungsakademie und des Instituts für Verwaltungsmanagement (IVM) – die Beschäftigten der Berliner Verwaltung zum Umgang mit bürgerschaftlichem freiwilligen Engagement zu qualifizieren;

im Rahmen der Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung sowie der Deregulierung bürokratische Hemmnisse für bürgerschaftliches freiwilliges Engagement abzubauen.

Berliner Bankenskandal – Verantwortliche in die Pflicht nehmen (V) Engpass bei den Wirtschafts-Strafkammern endlich beseitigen

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Arbeitsfähigkeit der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Kammern bei dem Landgericht Berlin sicherzustellen. Bei Engpässen in personeller und materieller Hinsicht aufgrund von Verfahren im Zusammenhang mit dem Komplex Bankgesellschaft soll durch geeignete Unterstützung zügig und unbürokratisch geholfen werden.

Vermögensgeschäft (Nr. 17/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren, in den der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Listen zusammengefassten Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung zu.

Die Listen enthalten Grundstücke folgender Kategorien:

Liste 1

Liste 2

Liste 3

Ehemalige Schulungs- und Ferienheime, die dem Abgeordnetenhaus aufgrund in der Vergangenheit bereits erfolgter Berichterstattungen bekannt sind.

Vermögensgeschäft (Nr. 2/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung [hier: a) Künstlerhof Buch und b) Ber- lin-Pavillon] zu.

2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.