Protocol of the Session on February 20, 2003

[Heiterkeit bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der PDS – Krestel (FDP): Das ist bezeichnend!]

Frau Ströver hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Welche Aktivitäten werden denn von Seiten des Senats zum Gedenken an den 17. Juni 1953 stattfinden? – Im Kulturausschuss ist es nicht gelungen, vom Senator etwas über originäre Aktivitäten, die der Senat plant, zu erfahren, sondern dort war nur von Umfeldaktivitäten verschiedener, wichtiger gesellschaftlicher Gruppen die Rede. Was macht also der Senat – vielleicht auch in Kooperation mit Abgeordneten, mit Opferverbänden, mit Betroffenen und anderen?

Das Wort hat der Regierende Bürgermeister Wowereit. – Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Ströver! Ich habe am letzten Donnerstag mit den Opferverbänden eine Besprechung gehabt, um genau solche Aktivitäten zu koordinieren. Es gibt eine Fülle von Veranstaltungen – einen ganzen Katalog –, die stadtweit von verschiedenen Organisationen und Institutionen durchgeführt werden. Es gibt die offiziellen Feierlichkeiten, die auch diesmal schwer

Senator Böger beantwortet die Frage.

Herr Präsident! Mit Einverständnis des Regierenden Bürgermeisters, das wir über Blickkontakt hergestellt haben, möchte ich nur noch etwas hinzufügen, weil Sie nach dem ersten Mal fragten. Es ist uns selbst lange bekannt, dass dieses Jahr der 17. Juni den 50. Gedenktag hat. Wir haben beispielsweise im Bereich Schule im November vergangenen Jahres bereits entschieden, dass wir einen eigenen Wettbewerb in den Berliner Schulen zum Gedenken an den 17. Juni durchführen. Ich bedaure sehr, dass das vielleicht zwischen den Häusern nicht so bekannt ist und bei dem Kulturausschuss nicht bekannt war. Aber Kultur findet nicht nur im Kulturausschuss statt, sondern es gibt noch vielfältige Gremien im Senat und in der Stadt, in denen sehr viel gemacht wird. Dort sind wir schon länger dabei, dies vorzubereiten, insbesondere in der Schule. Und der Regierende Bürgermeister hat auf eine Veranstaltung am 16. Juni hingewiesen, zu der wir auch junge Leute bringen werden. Übrigens, die Abschlussveranstaltungen für den Wettbewerb in den Berliner Schulen werden wir bewusst nicht im Juni, sondern erst im August, September machen, weil wir möchten, dass über diese Fragen nicht nur fokussiert auf einen Tag nachgedacht wird, sondern etwas längerfristig. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung.

punktmäßig vom Bundespräsidenten und von der Bundesregierung durchgeführt werden.

Wir haben gesagt, dass wir selber am 16. Juni eine Veranstaltung im Berliner Rathaus mit Vertretern der Opferverbände und mit Jugendlichen zu diesem Thema durchführen wollen. Wir haben deshalb die erwähnte Besprechung gemacht, um das zu koordinieren. Die Opferverbände wollen zudem entweder eine Demonstration oder eine Veranstaltung am Mahnmal Leipziger Straße durchführen, wozu ich selbstverständlich meine Unterstützung und meine Teilnahme zugesagt habe. Wir sind dabei, das in den Gesprächen zu konkretisieren und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass dieser 17. Juni als ein besonderer Tag hervorgehoben wird. Das soll durch eigene Beiträge des Senats unterstrichen werden, aber in enger Kooperation und Abstimmung mit den Opferverbänden.

Frau Dr. Tesch hat das Wort zu einer weiteren Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich frage den Senat: Ist dem Senat die dringliche Beschlussempfehlung bekannt, die der Kulturausschuss einstimmig beschlossen hat und die heute dem Plenum vorliegt? Wie gedenkt der Senat, diese insbesondere im Hinblick auf die Jugendlichen umzusetzen?

Wer fühlt sich für die Beantwortung zuständig?

[Heiterkeit bei den Grünen – Ratzmann (Grüne): Richtlinienkompetenz! – RBm Wowereit: Herr Flierl!]

Bitte schön! – Der Kultursenator hat das Wort.

Herr Präsident, sehr verehrte Frau Tesch! Selbstverständlich kenne ich die Diskussion um die Beschlussfassung aus dem Kulturausschuss, und selbstverständlich werden wir Ihnen einen Bericht fertigen, der alle Aktivitäten, die, die wir schon ausführlich im Kulturausschuss erörtert haben, jene, die mit der Schulverwaltung noch zu koordinieren sind, und jene, die der Regierende Bürgermeister eben dargestellt hat, umfänglich auflistet, so dass ein Gesamtkatalog von Maßnahmen des historischen Gedenkens an den 17. Juni der Stadt und der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Dann gibt es eine Nachfrage des Kollegen Hahn. – Herr Kollege Hahn, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage: Wann hat sich denn der Senat zum ersten Mal mit diesem anstehenden bedeutenden Datum beschäftigt? – Schließlich ist der 17. Juni eines von ganz wenigen Ereignissen in der Berliner Geschichte, bei den es eine Freiheitsbestrebung gegen die herrschende Unterdrückung gegeben hat.

Keine weiteren Nachfragen? – Dann hat die Frau Abgeordnete Paus für die Grünen das Wort zu einer Anfrage über

Sumpf bei der Verwendung von europäischen Geldern kommt Berlin teuer zu stehen

Bitte schön, Frau Paus!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie hoch ist die Summe der EU-Regionalfondsgelder für die Periode 1994 bis 1999, die das Land Berlin bisher ordnungsgemäß abgerechnet und geprüft hat, und welcher Betrag steht heute noch aus?

2. Wie gedenkt der Senat die Abrechnung und Prüfung der übrigen ausbezahlten Gelder bis zur letztmöglichen Frist 31. März zu bewerkstelligen?

Danke schön! – Der Senator für Wirtschaft, Herr Wolf, hat das Wort zur Beantwortung!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Paus! Ich möchte mich zunächst gegen den Titel Ihrer Anfrage verwahren, in dem Sie von Sumpf sprechen,

[Beifall bei der PDS]

weil das suggeriert, dass europäische Mittel in dunkle Kanäle versickert sind. Das ist nicht der Fall. Bei dem Vorgang, den Sie ansprechen, handelt es sich um ein, wie

Eine derartige Information ist mir nicht bekannt. Nach meinem gegenwärtigen Erkenntnisstand trifft dieses nicht zu. Das Problem ist, dass die Unterlagen vorhanden, aber nicht ausreichend bearbeitet sind.. Deshalb habe ich gesagt, wir haben es hier nicht mit Sumpf zu tun, sondern mit unzureichendem Verwaltungshandeln.

Wir konzentrieren uns im Moment darauf, das Problem zu lösen, bis zum 31. März den Schlusszahlungsantrag stellen und die Abrechnung gewährleisten zu können. Wir werden uns danach intensiv mit der Frage beschäftigen, welche ungenügenden Verfahrensabläufe dazu geführt haben, dass wir überhaupt in diese Schwierigkeit gekommen sind, und für die Zukunft Verfahren entwickeln, dass Derartiges nicht mehr vorkommen kann.

Zur Frage der Zahlen muss ich mich entschuldigen. Ich hatte da einen Versprecher, ich habe beschönigend Milliarden in Millionen umgewandelt. Also nehmen Sie bei den Zahlen, die ich am Anfang genannt habe, Milliarden, dann stimmt es wieder. Sie bekommen es auch noch einmal schriftlich.

Herr Senator! Wenn ich das unterwegs richtig mitbekommen habe, dann sind es rund 700 Millionen DM, die bisher noch nicht ausreichend geprüft sind, die also bis zum 31. März noch geprüft werden müssen. Rechnen wir noch die 100 Millionen € dazu, die jetzt schon sicher nicht mehr vom Land Berlin in Anspruch genommen werden können, wo das Land Berlin nicht in der Lage gewesen ist, diese Gelder fristgemäß einzusetzen, das ist eine erkleckliche Summe, wenn wir es in Euro umrechnen, sind es mindestens 400 Millionen €. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Teilen Sie nicht meine Auffassung, dass es ein finanzpolitischer Skandal ist, auf der einen Seite 400 Millionen EU-Gelder zu verschenken und auf der anderen Seite gleichzeitig 200 Millionen bei den Hochschulen kürzen zu wollen – eine Summe, die die Weiterexistenz einer ganzen Universität in Frage stellen würde?

ich finde, ungenügendes Verwaltungshandeln, das wir aufklären und für die Zukunft abstellen wollen. Ich will aber jetzt zu den konkreten Fragen, die Sie gestellt haben, kommen, nämlich zu der Frage, wie der Stand der Abrechnung ist.

Für das Ziel-1-Gebiet haben wir zurzeit – Stand 19. Februar – geprüfte Gesamtausgaben von 2,169 Millionen DM und ungeprüfte Gesamtausgaben in Höhe von 1,08 Milliarden DM; der ungeprüfte Anteil macht 33 % aus. Für die EFRE-Ausgaben stellt sich dies Verhältnis folgendermaßen dar: Wir haben geprüfte EFRE-Ausgaben in Höhe von 533 Millionen, ungeprüft sind 424 Millionen. – Im Ziel-2-Gebiet haben wir geprüfte Ausgaben von 1,047 Milliarden, das sind 75,5 %; die ungeprüften Gesamtausgaben haben das Volumen von 340,125 Millionen, das sind 24,5 %. Für die EFRE-Ausgaben sind das 170,391 Millionen DM; ungeprüfte EFRE-Ausgaben sind 55,292 Millionen DM.

Der Senat wird fristgemäß zum 31. März einen vollständigen Schlusszahlungsantrag bei der Europäischen Kommission einreichen. Wir haben in meiner Verwaltung eine Task Force unter der Leitung von Staatssekretär Strauch eingerichtet und die entsprechenden und dafür zuständigen Stellen verstärkt. Gleiches ist der Fall in der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur und in der Stadtentwicklungsverwaltung. Wir werden wöchentlich in der Staatssekretärskonferenz Sachstandsberichte abfragen und das nötige Personal bereitstellen, um dieses Ziel, bis zum 31. März einen vollständigen Schlusszahlungsantrag zu stellen, zu erreichen.

Danke schön! – Frau Paus, eine Nachfrage – bitte!

Die Zahlen waren am Anfang, glaube ich, nicht ganz korrekt. Ich gehe davon aus, dass ich das auch noch einmal schriftlich bekomme. 2,1 Millionen € kann nicht die richtige Summe sein. Das können wir dann noch einmal klären.

Aber nichtsdestotrotz, weil Sie am Anfang von sich gewiesen haben, dass es sich hier um einen Sumpf handelt: Sind denn Informationen nicht zutreffend, wonach für eine ganze Reihe der bewilligten und ausgezahlten EFRE-Gelder die Unterlagen in den Senats- und Bezirksverwaltungen gar nicht mehr auffindbar bzw. verschwunden sind? Um welche Unterlagen in Höhe von wie viel Millionen handelt es sich dabei?

Herr Senator Wolf, bitte!

Danke schön! – Frau Paus hat noch eine Nachfrage und auch das Wort!

Herr Senator Wolf, bitte!

Frau Abgeordnete Paus! Wir haben bei diesen EU-Fördermitteln die Regelung n+2, das heißt, die Verausgabung geht auch zwei Jahre weiter. Das heißt, dass der Termin Ende 2003 ist. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass wir Mittel nicht verausgaben.

Ich stimme Ihnen zu: Wenn es uns nicht gelingen würde, fristgemäß eine Schlussabrechnung vorzulegen, und das zu der Konsequenz führte, dass wir Mittel verlören, dann wäre dies in der Tat ein Zustand, den man nicht akzeptieren kann und der nicht nur auf Ihre, sondern auch auf meine Kritik stoßen würde. Es ist völlig klar, dass das Land Berlin im Moment keine Möglichkeit hat und es sich nicht leisten kann, Geld zu verschenken, und dass das Verwaltungshandeln dementsprechend darauf ausgerichtet sein muss, dass derartige Zustände verhindert werden.

Sie haben aber einen Zustand, den wir zu verhindern suchen, vorweggenommen. Wir richten unsere Anstrengungen darauf, bis zum 31. März eine Schlussabrechnung

gelangen?

Ich glaube, dass dies zum einen Planungsmängel sind und zum anderen, was EFRE angeht, mit der konjunkturellen Situation zu tun hat. Das heißt, wir müssen uns überlegen, ob wir EFRE-Mittel nicht auch für andere Zwecke einsetzen können, als es zurzeit versucht wird, damit wir die vorhandenen Mittel in den Bereichen einsetzen können, in denen sinnvoll Ausgaben getätigt und die Mittel ausgeschöpft werden können, statt sie für Zwecke vorzuhalten, wo sie nicht abgefragt werden.

1. Ist dem Senat bekannt, welche Bezirke sich der Kündigung des Chipkartensystems für Asylbewerber anschließen und zukünftig wieder zum System der Barleistung zurückkehren werden?

vorzunehmen. Sie haben Recht, das ist ein ambitioniertes Vorhaben, aber deshalb werden die entsprechenden personellen Verstärkungen vorgenommen. Ich will aber noch einmal deutlich machen: Es handelt sich um die Schlussprüfung, die vorgenommen werden muss. Es ist nicht so, dass das in unsortierten Schuhkartons liegt, sondern damit ist bereits gearbeitet worden. Insofern die Einschätzung, dass es sehr ambitioniert aber machbar ist.

Der Kollege Hoff hat eine weitere Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Sie haben in den ersten Antworten Rückblick gehalten. Wie wird es denn bei künftigen Anträgen sein? Sie hatten bereits angedeutet, dass man bei der künftigen Antragsbewilligung klare Fristen und Konsequenzen nennen werde, falls die Fristen bei der Abgabe von Abrechnungen bei der zuständigen Prüfungs- und Bewilligungsbehörde nicht eingehalten werden. Wird dies künftig so gehandhabt, damit das Problem nicht mehr entsteht?

Herr Senator Wolf!

Fristen gab es bereits in der Vergangenheit. Im letzten Jahr sind – glaube ich – in dreimonatigen Abständen von meiner Verwaltung entsprechende Briefe an die zuständigen Fachverwaltungen und an die Bezirke mit der Aufforderung versandt worden, sich dieses Problems anzunehmen und die Abrechnungen vorzunehmen.