Wenn sich die Lage ändert und sich zeigt, dass wir die Bank doch noch für einige Zeit behalten, werden wir das Thema natürlich wieder aufnehmen.
er hat sich vielmehr dreimal mit diesem Thema mit wachsender Intensität auseinander gesetzt. Es war nur so,
Sehen Sie denn Chancen, den Regierenden Bürgermeister von Ihrem betriebswirtschaftlichen Ansatz zu überzeugen? Denn bei 3:3:3 müssen Sie ja wenigstens zu 4:3:3 – nein, das rechnet sich nicht –,
Wenn der Senat etwas beschließen will – und wir freuen uns ja über diese neue Transparenz, dass man das alles in der Zeitung lesen kann; nur weiter so! –, dann müssen Sie aber irgendjemanden auf Ihre Seite ziehen, sonst heißt das, dass Sie betriebswirtschaftlich kapitulieren, Herr Finanzsenator.
und gegebenenfalls, wenn wir die Bank nicht verkaufen, das Thema neu aufnehmen. Mehr ist dazu auch nicht zu sagen.
Ansonsten gibt es immer wieder einmal – das ist Ihnen bekannt – Gespräche, zu denen die Pressestelle einlädt, meines Erachtens nicht selektiv. Die Weltpresse haben wir nicht gebeten, weil ich glaube, sie interessiert sich nicht unmittelbar für das, was in Berlin im bildungs
politischen Bereich geschieht, also die „Financial Times Deutschland“ war, glaube ich, nicht auf dem Verteiler. Aber sonst sind die üblichen interessierten Kreise immer eingeladen. Das ist an sich das übliche Verfahren.
Herr Abgeordneter! Ich glaube, es gibt da gar keine Belastungen. Man muss kein mechanisches Rücknahmesystem einführen. Man kann ja auch an der Kasse so wie früher die Pfandflaschen nun die gebrauchten Dosen zurücknehmen und das Pfand dafür auszahlen. Außerdem ist kein Einzelhändler verpflichtet, Dosen zu verkaufen. Der Sinn dieses Dosenpfandes liegt gerade in der Lenkungswirkung hin auf Mehrwegpackungen, und Mehrwegpackungen werden in der Regel zurückgegeben. Man bekommt das Pfand ausgezahlt, und dann wird das Mehrwegprodukt zurückgegeben und gereinigt. Danach kommt es wieder in den Kreislauf. Das ist nichts Neues und nichts Unübliches für den Einzelhandel. Es stellt keine gesonderte Belastung dar, und es wird auch keinerlei Hilfen des Landes Berlin geben, um den Einzelhändler bei seinem Pfandsystem finanziell zu unterstützen.
Nun können wir die weiteren Meldungen im berühmten freien Zugriff zulassen. Gleich wird die Runde durch das Gongzeichen eröffnet mit Beginn des Ertönens des Gongzeichens können Meldungen abgegeben werden mit Hilfe der Ruftaste. Alle vorher eingegangenen Meldungen hat Frau Hämmerling schon gelöscht.
Ich möchte gerne Herrn Senator Böger fragen, was ihn dazu bewogen hat, dieses unübliche Verfahren zur Lancierung des Schulgesetzes in die Öffentlichkeit zu wählen, nämlich dergestalt, dass in einem Hintergrundgespräch selektiv Pressevertreter informiert wurden, statt – wie üblich – einen Referentenentwurf an beteiligte Kreise zu verschicken oder gar das Parlament vorab zu informieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Goetze! Referentenentwürfe kennt die Berliner Geschäftsordnung nicht, nur zu Ihrer Information. Die Berliner Öffentlichkeit kennt allerdings seit, glaube ich, drei Jahren einen formell gar nicht existierenden Gesetzentwurf zur Berliner Schule. Gleichwohl beklagen sich allenthalben verschiedene Kreise, sie seien gar nicht informiert, und das sei ganz furchtbar. Sie verstehen, dass ich das nicht verstehen kann.
Tatsache ist, dass der Senat am kommenden Dienstag Eckpunkte zum Schulreformgesetz zur Kenntnis nehmen wird und dass wir dann einen Weg gehen wollen, der mit der Geschäftsordnung vereinbar, aber nicht ganz üblich ist, nämlich vorab Verbände, Vereinigungen, Beteiligte formell zu informieren, während die Häuser ihre Mitzeichnungen vorbereiten. Es müssen im Grunde genommen alle Senatsressorts mitzeichnen. Selbstverständlich erhalten dann auch alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses, soweit sie das noch nicht haben, formell diesen im Sinn eines Referentenentwurfs nicht existierenden, aber vorhandenen Gesetzentwurf. Das heißt, ich bemühe mich schon sehr, hier möglichst Transparenz walten zu lassen.
Meine Frage richtet sich an Senator Strieder und betrifft das Dosenpfand: Welche Belastungen kommen insbesondere auf den kleinteiligen Einzelhandel in Berlin mit der Umsetzung der neuen Regelung zu? Welche Möglichkeiten, diese Belastungen tragbarer zu machen, sieht der Senat für den mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel?
Ich habe eine Frage an Senator Strieder zum Thema „Anschlussförderung“: Ich wüsste von Ihnen gern, für wie belastbar Sie die Aussage der Expertenkommission in Bezug auf die Verneinung des Schadensersatzanspruches der Anlieger bei Verneinung einer Anschlussförderung sehen.
Verehrter Herr Kollege! Ich kann gut verstehen, dass wir uns nicht immer alles merken können, aber ein bisschen Gedächtnis – vielleicht für den Zeitraum von einem halben oder einem ganzen Jahr – sollten wir doch haben. Ich kann mich erinnern, dass die FDP in den Koalitionsverhandlungen
Herr Abgeordneter! Ich habe schon gesagt, dass diese Konstruktion, die die Expertenkommission vorschlägt, nach unserer Auffassung richtig ist und gerichtlicher Überprüfung standhalten wird. Wir haben die Situation, dass es für die ersten 15 Jahre Subventionen des Staates gibt. Es gibt einige, die meinen, es müsse danach auch Subventionen geben. Dafür bieten wir das Instrument des öffentlichrechtlichen Vertrages an. Wer diesen öffentlich
rechtlichen Vertrag abschließt, der wird Unterstützung bekommen – aber deutlich gemindert. Insofern kann er nicht sagen, er würde gern eine andere, eine höhere Unterstützung haben, denn dann hätte er diesen Vertrag nicht abschließen dürfen. Diejenigen allerdings, die diesen Vertrag nicht abschließen, müssen selbst zurechtkommen und gegebenenfalls in die Insolvenz gehen. Denen würden wir in einem solchen Prozess entgegenhalten, dass es durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Förderung gegeben hätte, die von ihnen ausgeschlagen worden ist. Ich sehe da kein rechtliches Risiko.